Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen Beruflichen Oberschulen
(Fachoberschulen und Berufsoberschulen)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 17. Dezember 2024, Az. VII.7-BP9001.1-6/72/3
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung (m/w/d) an der Beruflichen Oberschule Würzburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.
Im Wesentlichen erstreckt sich das Aufgabengebiet auf folgende Tätigkeiten:
- Betreuung, Pflege und Weiterentwicklung der in der Schulverwaltung eingesetzten IT-Programme und Datenbanken (WinSV, ASV, WebUntis, Excel und Access)
- Notenmanagement zu Zeugnisterminen sowie Mitarbeit bei der Zeugniserstellung und Vorbereitung von Bescheiden
- Digitalisierung von Verwaltungsabläufen und Kommunikationsstrukturen
- Kommunikation hinsichtlich der Verwaltungsabläufe, digitalen Prozesse und schulrechtlichen Zusammenhänge mit dem Kollegium im Zusammenhang mit der Notenerhebung und Zeugniserstellung
- Erstellung von Statistiken für das Kultusministerium, die MB-Dienststelle sowie das Landesamt für Statistik
- Planung, Organisation und Überwachung der Prüfung für andere Bewerber
- Organisation des Religionsunterrichts und des außerschulischen Religionsunterrichts in Zusammenarbeit mit der MB-Dienststelle
- Mitwirkung bei Planung, Organisation und Überwachung der Abschlussprüfung
- Digitale Umsetzung der Anmeldephase
- Vorbereitung und Durchführung von Konferenzen
- Übernahme weiterer organisatorischer Aufgaben
Vorausgesetzt werden:
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich bei Bedarf in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
- langjährige Erfahrung mit Unterricht sowie vertiefte Kenntnisse in rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen an FOS und BOS
- überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und hohe Verantwortungsbereitschaft
- ausgeprägte kommunikative und soziale Kompetenzen, Freude, im Team innovativ zu arbeiten und Schulungen im Kollegium durchzuführen
- ausgeprägtes organisatorisches Geschick
- Bereitschaft zur Übernahme von Führungsverantwortung
Weiterhin erwünscht ist:
- überdurchschnittliche IT-Kompetenz, Kenntnis der einschlägigen DV-Programme
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis oder im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Freistaat Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an einer Beruflichen Oberschule und jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nimmt bzw. wohnhaft ist.
Bewerbungen sind unter Angabe einer privaten oder dienstlichen E-Mail-Adresse für die im Zusammenhang mit der Bewerbung notwendige Kommunikation spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs (bitte ohne Bewerbungsmappe, Kunststoffhefter oder Heftklammern) auf dem Dienstweg bei dem/der für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Ministerialbeauftragten einzureichen. Bei Bewerbungen, die mit einer Versetzung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen unmittelbaren Schulaufsichtsbehörde verbunden sind, ist eine Zweitschrift der für die Stammschule zuständigen Regierung bzw. dem/der für die Stammschule zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
- a)von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an den/die zuständige Ministerialbeauftragten/
Ministerialbeauftragte weiterleitet.
Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens zwölf Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
- b)von dem/der zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen/deren Bereich die Stelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen.
Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften über die an der jeweiligen Schule üblichen Kommunikationswege bekannt.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor