Ausschreibung der Stellen für Schulleiter, Ständige Vertreter, Weitere Ständige
Vertreter und Außenstellenleiter an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 17. Januar 2025, Az. VII.7-BP9001.1/108/5
1.Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Germering, Staatliche Fachoberschule
Die Staatliche Fachoberschule Germering mit den Ausbildungsrichtungen Gesundheit, Sozialwesen sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 330 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht. Sollte die erforderliche Zahl an Schülern und Schülerinnen erreicht werden, ist eine Beförderung bis in das Besoldungsamt A 16 möglich.
2.Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) ist mit Wirkung vom 1. August 2025 an folgender Schule zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Neustadt a.d.Aisch – Scheinfeld mit Staatlicher Berufsschule Neustadt a.d.Aisch, Staatlicher Berufsschule Scheinfeld und den Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege sowie für Sozialpflege Scheinfeld
Die Staatliche Berufsschule Neustadt a.d.Aisch führt Klassen in den Berufsfeldern Bautechnik, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Holztechnik sowie Metalltechnik. Diese besuchten im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 673 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsschule Scheinfeld führt Klassen im Berufsfeld Agrarwirtschaft. Diese wurden im Schuljahr 2023/2024 von insgesamt 37 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Scheinfeld besuchten 28 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege 83 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen sowie die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege 39 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
3.Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:
- 3.1
- Berufliche Oberschule Germering, Staatliche Fachoberschule
Die Staatliche Fachoberschule Germering mit den Ausbildungsrichtungen Gesundheit, Sozialwesen sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 330 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Sollte die erforderliche Zahl an Schülern und Schülerinnen erreicht werden, ist eine Beförderung bis in das Besoldungsamt A 15 mit Amtszulage möglich.
- 3.2
- Staatliches Berufliches Schulzentrum Mühldorf a.Inn mit Staatlicher Berufsschule II und Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege, für Pflege sowie für Sozialpflege
Die Staatliche Berufsschule Mühldorf a.Inn II führt Klassen in den Berufsfeldern Ernährung und Versorgung, Gesundheit sowie Wirtschaft und Verwaltung. Diese besuchten im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 946 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 71 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege von 160 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsfachschule für Pflege von 93 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen sowie die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege von 52 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
- 3.3
- Staatliches Berufliches Schulzentrum Weiden i.d.OPf. II mit Staatlicher Wirtschaftsschule und Staatlicher Wirtschaftsschule Eschenbach i.d.OPf.
Die Staatliche Wirtschaftsschule Weiden i.d.OPf. besuchten im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 229 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Wirtschaftsschule Eschenbach i.d.OPf. wurde von 215 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
4.Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2025 an folgender Schule zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Miesbach mit Staatlicher Berufsschule, Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Kinderpflege, Staatlichen Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement sowie für Sozialpädagogik und Beruflicher Oberschule, Staatliche Berufsoberschule
Die Staatliche Berufsschule Miesbach führt Klassen in den Berufsfeldern Ernährung und Versorgung, Fahrzeugtechnik, Holztechnik, Körperpflege, Metalltechnik sowie Wirtschaft und Verwaltung. Diese besuchten im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 1 045 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 46 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen sowie die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege von 87 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement besuchten 14 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen sowie die Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik 127 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule mit der Ausbildungsrichtung Sozialwesen wurde von 21 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
5.Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:
- 5.1
- Staatliches Berufliches Schulzentrum Kronach mit Staatlicher Berufsschule und Staatlichen Berufsfachschulen für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement, für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege sowie für Sozialpflege
Die Staatliche Berufsschule Kronach führt Klassen in den Berufsfeldern Elektrotechnik, Ernährung und Versorgung, Fahrzeugtechnik, Metalltechnik sowie Wirtschaft und Verwaltung. Diese besuchten im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 937 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement wurde von 37 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung von 20 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege von 69 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen sowie die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege von 16 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
- 5.2
- Staatliches Berufliches Schulzentrum Nürnberger Land mit Staatlicher Berufsschule Lauf a.d.Pegnitz, Staatlicher Wirtschaftsschule und Beruflicher Oberschule, Staatliche Fachoberschule
Die Staatliche Berufsschule Lauf a.d.Pegnitz führt Klassen in den Berufsfeldern Bautechnik, Chemie, Physik und Biologie, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Holztechnik, Körperpflege, Metalltechnik sowie Wirtschaft und Verwaltung. Diese besuchten im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 1 559 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Wirtschaftsschule wurde von 56 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten 245 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
- 5.3
- Staatliches Berufliches Schulzentrum Starnberg mit Staatlicher Berufsschule, Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege und Staatlicher Fachakademie für Sozialpädagogik
Die Staatliche Berufsschule Starnberg führt Klassen in den Berufsfeldern Agrarwirtschaft, Ernährung und Versorgung, Gesundheit sowie Wirtschaft und Verwaltung. Diese besuchten im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 1 329 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege wurde von 140 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik besuchten 143 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
6.Die Stelle des Außenstellenleiters/der Außenstellenleiterin (m/w/d) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Neumarkt i.d.OPf. mit Staatlicher Berufsschule, Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Bautechnik, Staatlicher Fachschule für Maschinenbautechnik und Staatlicher Wirtschaftsschule
Die Staatliche Berufsschule Neumarkt i.d.OPf. führt Klassen in den Berufsfeldern Agrarwirtschaft, Bautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Holztechnik, Körperpflege, Metalltechnik sowie Wirtschaft und Verwaltung. Diese besuchten im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 1 983 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Bautechnik wurde von 68 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Fachschule für Maschinenbautechnik von 57 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Wirtschaftsschule besuchten 204 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Der Einsatz erfolgt an der Außenstelle in Mühlbach.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Für die Stellen an Beruflichen Oberschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Beruflichen Oberschulen nachweisen. Für die Stellen an Wirtschaftsschulen kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Wirtschaftsschulen nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nehmen bzw. wohnhaft sind.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen, bei sonstigen Bewerbern oder Bewerberinnen dem Führungsverhalten. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als vier Jahre ausgeübt wurde.
Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen dem Führungsverhalten beigemessen.
Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind unter Angabe einer privaten oder dienstlichen E-Mail-Adresse für die im Zusammenhang mit der Bewerbung notwendige Kommunikation spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt bei der Schulleitung des Bewerbers/der Bewerberin einzureichen. Den Bewerbungen sind eine tabellarische Darstellung des beruflichen Werdegangs, Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. 2007 I S. 7)), der Nachweis eines aktuellen Betriebspraktikums (vgl. KMS vom 9. September 2019, Az. VI.7-BP9010.1-7b.78 770) und eine Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung (bitte ohne Bewerbungsmappe, Kunststoffhefter oder Heftklammern) beizulegen. Die Schulleitung leitet die Bewerbung über die für sie zuständige Regierung bzw. bei Beruflichen Oberschulen über die für sie zuständige MB-Dienststelle dem Staatsministerium zu.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
- a)von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die für sie zuständige Regierung bzw. MB-Dienststelle weiterleitet (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte und die Beförderung oder Betrauung mit der Funktion länger als zwölf Monate zurückliegt.),
- b)von der für die Schule des Bewerbers/der Bewerberin zuständigen Regierung bzw. MB-Dienststelle; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen beim Staatsministerium vorzulegen. Es ist ggf. eine Zweitschrift der Stellungnahme der Regierung bzw. MB-Dienststelle, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, zur Kenntnis zuzuleiten.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften über die an der jeweiligen Schule üblichen Kommunikationswege bekannt.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor