Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
Stellenausschreibungen
I.
-
1. Vorsitzender Richter am Landgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in Bamberg und München II
-
2. Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 3)
in Nürnberg
Die Stelle beinhaltet die Leitung der bayernweit zuständigen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen. Bewerberinnen und Bewerber sollen daher über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Korruptions- und Vermögensstraftaten im Gesundheitswesen verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.
Für alle richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämter in der bayerischen Justiz wird die Bereitschaft erwartet, das Amt längerfristig auszuüben, wobei ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren die absolute Untergrenze des Erwarteten bildet.
Für die Stelle unter Nr. 2 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu dem folgenden Stichtag ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:
- 1. April 2025 (Nr. 2)
Hinsichtlich der Stellen unter Nr. 1 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 21. September 2023 (BayMBl. Nr. 517 vom 25. Oktober 2023)).
Bewerbungsfrist: 24. Februar 2025.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg ist die/der
Gleichstellungsbeauftragte
neu zu bestellen.
Entsprechenden Bewerbungen von Bediensteten aus dem Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg wird bis
15. Februar 2025
entgegengesehen. Diese sind zu richten an den Herrn Generalstaatsanwalt in Nürnberg und auf dem Dienstweg vorzulegen.