Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 6 vom 08.01.2025

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

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Änderung der Bekanntmachung über die Schulsport-Wettbewerbe in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 13. Dezember 2024, Az. VIII.7-BK7440.0/14/2

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Schulsport-Wettbewerbe in Bayern vom 6. August 1987 (KWMBl. I S. 193) wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1 Abs. 1 werden die Wörter „veröffentlicht und den Schulen zugleitet“ durch die Wörter „digital veröffentlicht“ ersetzt.
1.2
Nr. 2 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In der Überschrift wird das Wort „Organisation“ durch das Wort „Organisationsebenen“ ersetzt.
1.2.2
Die Wörter „von der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport“ werden durch die Wörter „vom Bayerischen Landesamt für Schule als Landesstelle für den Schulsport“ ersetzt.
1.2.3
Die Wörter „Arbeitskreisen Schulsport“ werden durch die Wörter „Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein““ ersetzt.
1.3
Nr. 2.1 wird wie folgt geändert:
1.3.1
In der Überschrift wird das Wort „Schulsport“ durch die Wörter „„Sport in Schule und Verein““ ersetzt.
1.3.2
In Abs. 1 und 3 werden jeweils die Wörter „Arbeitskreise Schulsport“ durch die Wörter „Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein““ ersetzt.
1.3.3
In Abs. 3 werden die Wörter „der Stadt Regensburg“ durch die Wörter „den Städten ggf.“ ersetzt.
1.4
Nr. 2.2 wird wie folgt geändert:
1.4.1
In der Überschrift werden die Wörter „für das schulsportliche Wettkampfwesen“ durch die Wörter „„Sport in Schule und Verein““ ersetzt.
1.4.2
In Abs. 1 wird das Wort „Schulsport“ durch die Wörter „„Sport in Schule und Verein““ ersetzt.
1.5
Nr. 2.3 wird wie folgt geändert:
1.5.1
In der Überschrift werden die Wörter „für das schulsportliche Wettkampfwesen“ durch die Wörter „„Sport in Schule und Verein““ ersetzt.
1.5.2
Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„Geschäftsstelle ist das Bayerische Landesamt für Schule als Landesstelle für den Schulsport, das für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der über die Bezirksebene hinausgehenden in Bayern stattfindenden Wettbewerbe verantwortlich ist.“

1.6
Nr. 2.4 wird wie folgt gefasst:
„2.4
Beförderung von Schulmannschaften

Die Regelungen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Durchführungshinweise zu Schülerfahrten vom 9. Juli 2010 (KWMBl. S. 204) in der jeweils geltenden Fassung finden, insbesondere hinsichtlich der Beförderung sowie des Versicherungsschutzes, Anwendung.“

1.7
Nr. 3.1 wird wie folgt geändert:
1.7.1
In Abs. 2 und 4 werden jeweils die Wörter „Schulsport“ durch die Wörter „„Sport in Schule und Verein““ ersetzt.
1.7.2
Die Abs. 3 und 5 werden gestrichen.
1.8
Nr. 3.2 wird wie folgt geändert:
1.8.1
Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„Insbesondere in den Spielsportarten werden zum Teil Regionalausscheidungen erforderlich, um die Teilnehmenden am Bezirksfinale zu ermitteln.“

1.8.2
In Abs. 2 werden nach dem Wort „werden“ die Wörter „entsprechend Nr. 3.3.1“ eingefügt.
1.8.3
Die Abs. 3 und 4 werden gestrichen.
1.9
In Nr. 3.3.1 werden die Abs. 2 und 3 wie folgt gefasst:

„Für die Tätigkeit als Wettkampfleiter, Kampfrichter, Schiedsrichter und Helfer im Rahmen der Organisation kann eine pauschale Aufwandsentschädigung gewährt werden, deren Höhe vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgelegt wird (maximal bis zur Höhe der bei den entsprechenden Fachverbänden hierfür üblichen Kostenregelungen). Dies gilt für Lehrer/sonstiges pädagogisches Personal nur dann, wenn der Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit stattfindet und ihnen dafür keine Entlastung im Hauptamt gewährt wird.

Daneben kann für die Tätigkeit als Wettkampfleiter, Kampfrichter, Schiedsrichter nach BayRKG ggf. Ersatz für bare Auslagen, Fahrtkosten und Tagegeld gewährt werden.“

1.10
Nr. 3.3.2 wird wie folgt geändert:
1.10.1
Spiegelstrich 1 „Fahrtkosten“ wird wie folgt geändert:
1.10.1.1
Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„Die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse bzw. das Bayerische Landesamt für Schule als Landestelle für den Schulsport legen die Anreisemodalitäten fest und tragen die notwendigen Kosten.“

1.10.1.2
In Abs. 3 wird Satz 2 gestrichen.
1.10.2
Spiegelstrich 2 „Verpflegungs- und Übernachtungszuschüsse für Schüler“ wird wie folgt gefasst:
„–
Kosten für Verpflegung und Übernachtung bei mehrtägigen Veranstaltungen auf Landesebene

Bei mehrtägigen Veranstaltungen auf Landesebene legt das Bayerische Landesamt für Schule als Landestelle für den Schulsport die Modalitäten für die Unterbringung und Verpflegung fest und trägt die notwendigen Kosten.“

1.10.3
Spiegelstrich 4 „Erstattungsverfahren“ wird gestrichen.
1.11
Nr. 3.4 wird wie folgt gefasst:
„3.4
Kosten der Teilnahme an den Bundesfinalveranstaltungen

Die Kosten für die Teilnahme von Schulmannschaften und deren Begleitung, die sich für die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbs der Schulen „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ qualifizieren, werden von der Deutschen Schulsportstiftung (DSSS) getragen. Für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wird von der DSSS eine Kostenbeteiligung erhoben.

Die Begleitpersonen erhalten gekürztes Tagegeld aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Die rechnerische Abwicklung obliegt dem Bayerischen Landesamt für Schule als Landesstelle für den Schulsport.

Die Kostentragung für den Rhein-Main-Donau-Schulcup und den Bodensee-Schulcup bestimmt sich nach den Nrn. 3.3.1 und 3.3.2.“

1.12
Folgende Nr. 3.5 wird angefügt:
„3.5
Haushaltsvorbehalt

Die Finanzierung der Schulsport-Wettbewerbe in Bayern erfolgt ohne gesetzlichen Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel (Haushaltsvorbehalt).“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 8. Januar 2025 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor