Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 63 vom 12.02.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Sonstige Bekanntmachung

Vollzug der Prüfungsordnung Berufsbildung – Landwirtschaft und Hauswirtschaft
(LHBPO)

Zuständigkeit für die Zulassung zur Abschlussprüfung von Studierenden des
Verbundstudiums „Landschaftsbau und -Management“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

vom 21. Januar 2025, Az. A3-7101-1/207

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus erlässt auf Grundlage des § 5 Abs. 2 Satz 3 der Prüfungsordnung Berufsbildung – Landwirtschaft und Hauswirtschaft (LHBPO) folgende

Allgemeinverfügung

Für Studierende des Verbundstudiengangs „Landschaftsbau und -Management“ ist die zuständige Stelle für die Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 5 LHBPO das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut.

Begründung

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut übernimmt aus organisatorischen Gründen bereits standardmäßig die bayernweit zentrale Errichtung der Prüfungsausschüsse für die Abschlussprüfung der Studierenden im Verbundstudiengang „Landschaftsbau und -Management“ gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 LHBPO. Grund ist die räumliche Nähe des Amtes zum Studienort, denn im Verbundstudium sind die Ausbildung und das Studium stark zeitlich ineinander verzahnt. Eine dezentrale Prüfung wäre mit großem Verwaltungsaufwand verbunden und eine zeitgerechte Abnahme der Prüfung könnte nicht sichergestellt werden. Sachgerecht ist folglich auch die Zuständigkeit desselben Amtes für die Prüfungszulassung. Durch die Neustrukturierung der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum 1. Juli 2021 hat sich die Bezeichnung des zuständigen Amtes geändert.

Dr. Claudia Hafner

Regierungsdirektorin