2231-A
Vollzug des Kinderförderungsgesetzes – Festlegung der Ausbaufaktoren nach der
U3-Bundesmittelrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 27. Dezember 2024, Az. V3/6512.01-2/225
1Gemäß Nr. 5.3.2 Satz 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen über die Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (U3-Bundesmittelrichtlinie) vom 28. Oktober 2009 (AllMBl. S. 355), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 29. November 2024 (BayMBl. Nr. 625) geändert worden ist, gibt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Ausbaufaktoren zur Ausreichung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel bekannt. 2Der Ausbaufaktor beträgt
- für die Endabrechnung der Bundesmittel für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
0,384
- und für die Förderabschläge vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
0,288.
Christian Schoppik
Ministerialdirektor