Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 66 vom 12.02.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Verwaltungsvorschrift

2030.2.2-U
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Laufbahnrecht
  • Beförderungen, Aufstieg (modulare Qualifizierung)

2030.2.2-U

Änderung der Richtlinien für die Übertragung höherwertiger Dienstposten
und für die Beförderung im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

vom 22. Januar 2025, Az. 11c-A0406-2023/1-47

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien für die Übertragung höherwertiger Dienstposten und für die Beförderung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 5. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 311) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 3.1.2 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Nach Buchst. c werden die folgenden Buchst. d und e eingefügt:
„d)
Amt der BesGr. A 12 in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik für Beamte und Beamtinnen der fachlichen Schwerpunkte „technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher“ und „veterinär-technischer Dienst“ mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene und modularer Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 10 an der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
  • Wahrnehmung von verantwortungsvollen Aufgaben in den Stabsstellen oder vergleichbar verantwortungsvollen Aufgaben
e)
Amt der BesGr. A 13 in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik für Beamte und Beamtinnen der fachlichen Schwerpunkte „technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher“ und „veterinär-technischer Dienst“ mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene und modularer Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 10 an der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
  • stellvertretende Leitung eines Sachgebiets oder vergleichbar herausgehobene Funktion“
1.1.2
Der bisherige Buchst. d wird Buchst. f und in Spiegelstrich 1 werden die Wörter „(soweit nicht in BesGr. A 14)“ angefügt.
1.1.3
Die bisherigen Buchst. e und f werden die Buchst. g und h.
1.1.4
Nach Buchst. h wird folgender Buchst. i eingefügt:
„i)
Amt der BesGr. A 14 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen für Beamte und Beamtinnen mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und modularer Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 bei den Nationalparkverwaltungen
  • Leitung der Verwaltung“
1.1.5
Die bisherigen Buchst. g und h werden die Buchst. j und k.
1.1.6
Der bisherige Buchst. i wird Buchst. l und in Spiegelstrich 2 werden die Wörter „(außer Zentrale Dienste)“ gestrichen.
1.1.7
Die bisherigen Buchst. j bis n werden die Buchst. m bis q.
1.2
In Nr. 5 wird folgender Satz 4 angefügt:

4Sollen für eine Auswahlentscheidung unabhängig von einem Beurteilungsgleichstand sowohl dienstliche Beurteilungen als auch systematisierte Personalauswahlgespräche nebeneinander herangezogen werden, so ist dies durch die ausschreibende Behörde im Vorhinein (vor Kenntnis der Bewerberlage) festzulegen, ebenso die Gewichtung der Beurteilung im Verhältnis zum Personalauswahlgespräch.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2025 in Kraft.

Dr. Christian Barth

Ministerialdirektor