Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 68 vom 12.02.2025

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stelle der/des Ministerialbeauftragten (m/w/d)
für die Gymnasien in der Oberpfalz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. Januar 2025, Az. VI-BP5001.1/332/2

Zum 1. August 2025 ist die Stelle der/des Ministerialbeauftragten (m/w/d) für die Gymnasien in der Oberpfalz und Schulleiterin/Schulleiters (m/w/d) des Albertus-Magnus-Gymnasiums Regensburg zu besetzen.

Die Aufgaben der/des Ministerialbeauftragten ergeben sich im Einzelnen aus der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien vom 8. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 514), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 1. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 327) geändert worden ist.

Unsere Erwartungen:

  • umfassende Erfahrungen in der Schulverwaltung und Personalführung,
  • sichere und umfassende Kenntnis des Schul- und Dienstrechts,
  • ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten,
  • Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen,
  • Vertrautheit mit Schulentwicklungsprozessen, Maßnahmen der Qualitätssicherung und Strategien der Konfliktlösung,
  • enge Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus,
  • kommunikative und soziale Kompetenz,
  • Innovationsbereitschaft und -fähigkeit.

Es können sich Beamtinnen/Beamte bewerben, die auf die erfolgreiche Leitung eines staatlichen Gymnasiums (hierunter fällt auch die Stellvertretung einer bzw. eines Ministerialbeauftragten) verweisen können und die entsprechende Verwendungseignung in der aktuellen dienstlichen Beurteilung zuerkannt bekommen haben. Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Sollten hiernach mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines systematisierten Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die/der künftige Ministerialbeauftragte Wohnung am Dienstort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift bei der/dem jeweils zuständigen Ministerialbeauftragten eingereicht, die/der sie mit einer Stellungnahme an das Staatsministerium weitergibt.

Die aktuelle periodische Beurteilung ist der Bewerbung in Kopie beizulegen.

Termin zur Vorlage der Bewerbung:

bei der/dem zuständigen Ministerialbeauftragten
zwei Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium
vier Wochen

nach Erscheinen der Ausschreibung.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor