2010
Anbindung des zentralen Bürgerkontos an Verwaltungsleistungen
(ABVBek)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Digitales
vom 12. Dezember 2024, Az. StMD-6260-5-32
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales macht im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und für Heimat sowie des Innern, für Sport und Integration bekannt:
- 1. Abweichende Form der Anbindung nach Art. 29 Abs. 4 Satz 4 des Bayerischen Digitalgesetzes (BayDiG)
1Abweichend von Art. 29 Abs. 4 Satz 3 BayDiG können Verwaltungsleistungen das zentrale Bürgerkonto, das der Bund bereitstellt, parallel zum bayerischen Bürgerkonto anbinden. 2Die sogenannten EfA-Dienste sind nicht verpflichtend an das bayerische Bürgerkonto anzubinden, wenn eine Anbindung an das Nutzerkonto des Bundes besteht.
- 2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 15. Januar 2025 in Kraft. 2Mit Ablauf des 14. Januar 2025 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales über die Anbindung von EfA-Diensten (EfADBek) vom 26. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 295) außer Kraft.
Dr. Hans Michael Strepp
Ministerialdirektor