Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 82 vom 19.02.2025

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stelle als Leiterin/Leiter (m/w/d)
der Staatlichen Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 6. Februar 2025, Az. V.8-BS4305.11/12/1

Die Stelle der Leiterin/des Leiters (m/w/d) der Staatlichen Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis ist frühestens zum 1. September 2025 neu zu besetzen. Die Staatliche Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in München zugeordnet. Der Dienstort ist München. Die Staatliche Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung für München Stadt und Landkreis zuständig und damit Ansprechpartner für Erziehungsberechtigte, Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in München Stadt und Landkreis.

Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 + Amtszulage ausgebracht (Schulberatungsrektorin/Schulberatungsrektor bzw. Studiendirektorin/Studiendirektor als Leiterin/Leiter einer Staatlichen Schulberatungsstelle). Eine Beförderung kann erst bei Vorliegen der entsprechenden haushaltsrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

Die Aufgaben der Leiterin/des Leiters der Staatlichen Schulberatungsstelle ergeben sich aus Art. 78 BayEUG und der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Schulberatung in Bayern“ vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 17. März 2023 (BayMBl. Nr. 148).

Der Leiterin/dem Leiter obliegen außerdem die Mitarbeiterführung, die Einzelberatung in schwierigen Fällen sowie die verantwortliche Vertretung der Schulberatungsstelle in der Öffentlichkeit.

Von der Leiterin/dem Leiter wird insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben erwartet:

  • die Chancen und Möglichkeiten des differenzierten bayerischen Schulwesens, dessen Durchlässigkeit und die schulrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien überzeugend darzustellen,
  • die vorgesetzten Dienststellen bei der Aufsicht über die Schulberatung und deren Weiterentwicklung zu unterstützen,
  • die fachliche Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu leiten,
  • beim regionalen Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Schulberatung mitzuwirken, auch in der Konferenz der Schulaufsicht,
  • mit anderen Staatlichen Schulberatungsstellen eng zusammenzuarbeiten,
  • die Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen sicherzustellen – insbesondere mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP), dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und den Universitäten.

Anforderungsprofil:

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes (einschließlich Schulaufsichtsdienst) sowie Beamtinnen/Beamte an den Staatlichen Schulberatungsstellen, am ISB und an der ALP Dillingen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

  • Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen,
  • Erste Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder Erweiterungsprüfung im Fach Beratungslehrkraft (gem. § 112 LPO I) bzw. entsprechende Qualifikation im Sinne des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG),
  • nachgewiesene mehrjährige Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe oder als Beratungslehrkraft
  • an einer Schule und
  • in mindestens einem Aufgabenfeld der Staatlichen Schulberatung (z. B. Lehrergesundheit, KIBBS, Mobbingprävention) oder im Rahmen einer Tätigkeit an der Staatlichen Schulberatungsstelle,
  • vertiefte schulartübergreifende Kenntnisse des Schulwesens, auch über Bayern hinaus.

Vorausgesetzt werden außerdem folgende überfachliche Qualifikationen:

  • Sehr gute organisatorische Fähigkeiten,
  • Fähigkeiten zu konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit,
  • Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten,
  • überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten,
  • Kenntnisse im Einsatz neuer Medien und ein sicherer Umgang mit gängigen Office-Programmen.

Es wird erwartet, dass nach einer Berufung Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe genommen wird.

Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Dienstbetriebs wird erwartet, dass die Tätigkeit durch die Bewerberin/den Bewerber für mindestens fünf Jahre ausgeübt wird.

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Bewerberinnen und Bewerber reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten Anschrift und ihrer Dienststelle mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs sowie einer Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen (bzw. entsprechender Nachweise über die Vorbildung und Ausbildung im Sinne des BayLBG) auf dem Dienstweg beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in München ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern vom 27. April 2021 (BayMBl. Nr. 332), bzw. Abschnitt B Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. März 2021 (BayMBl. Nr. 272)).

In den Fällen, in denen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und nach dem Ergebnis der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das jeweilige Statusamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird ein strukturiertes Auswahlgespräch durchgeführt, dessen Ergebnis dann der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt wird.

Die bei der Vorlage der Bewerbung auf dem Dienstweg beteiligten Stellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Regierungen und Ministerialbeauftragte legen die eingegangenen Bewerbungen über den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in München dem Staatsministerium vor.

Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in München vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.

Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Herr OStR Hartmut Duppel (Tel.: 089 2186-1924) gerne zur Verfügung.

Termin zur Vorlage der Bewerbung

bei dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in München vier Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. V.8) sechs Wochen

jeweils nach Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor