7815-L
Änderung der Richtlinie zur Durchführung des
Aufbauhilfeprogramms Starkregen und Hochwasser 2021
(Ländliche Wege im Außenbereich von Gemeinden)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 14. November 2024, Az. E5-7554-1/821
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Durchführung des Aufbauhilfeprogramms Starkregen und Hochwasser 2021 (Ländliche Wege im Außenbereich von Gemeinden) vom 16. November 2022 (BayMBl. Nr. 687), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 15. Dezember 2023 (BayMBl. 2024 Nr. 28), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 7.6 Satz 3 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Die Angabe „innerhalb von vier Jahren nach dem Schadereignis,“ wird gelöscht.
- 1.1.2
- Die Angabe „1. Juli 2025“ wird durch die Angabe „1. Juli 2028“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 7.7 Satz 3 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „im Sinne des Art. 91 BayHO“ wird durch die Angabe „gemäß Art. 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BayHO“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 9 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „31. Dezember 2027“ wird durch die Angabe „31. Dezember 2028“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 14. November 2024 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor