Ausschreibung der Stelle einer zentralen Schulpsychologin/
eines zentralen Schulpsychologen (m/w/d) für die Grund- und Mittelschulen
an der Staatlichen Schulberatungsstelle für die Oberpfalz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 9. Februar 2025, Az. V.8-BS4305.6/4/2
Die Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen (m/w/d) für die Grund- und Mittelschulen an der Staatlichen Schulberatungsstelle für die Oberpfalz ist frühestens zum 1. September 2025 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz zugeordnet. Als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungsstelle ist sie Ansprechpartner für Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in der Oberpfalz.
Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 14+AZ (Beratungsrektorin, Beratungsrektor) ausgebracht.
Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBI. I S. 454), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 17. März 2023 (BayMBl. Nr. 148), folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Einzelberatung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern bei schulischen Problemen und Krisen
- Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen
- Bei Bedarf Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule im Rahmen der Aufgabenschwerpunkte der Staatlichen Schulberatung (z. B. Supervision, Coaching, kollegiale Fallberatung)
- Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften
- Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung sowie den Universitäten
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst oder am ISB, an der ALP Dillingen oder an den Staatlichen Schulberatungsstellen tätig sind und die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Befähigung für ein Lehramt an Grundschulen, Haupt- bzw. Mittelschulen oder Volksschulen
- Erweiterung des Lehramts durch ein Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt gemäß § 35 Abs. 2 LPO I (nachträgliche Erweiterung oder anstelle des Studiums eines Unterrichtsfachs)
- mehrjährige Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe, dabei besondere Bewährung in den Aufgaben der Schulberatung
Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, ihre/seine Kompetenzen laufend zu erweitern.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Sie ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerberinnen bzw. Bewerber reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung der Oberpfalz ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern vom 27. April 2021 (BayMBl. Nr. 332), bzw. Abschnitt B Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. März 2021 (BayMBl. Nr. 272)).
In den Fällen, in denen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und nach dem Ergebnis der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das jeweilige Statusamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird ein strukturiertes Auswahlgespräch durchgeführt, dessen Ergebnis dann der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt wird.
Die Regierung der Oberpfalz legt die Bewerbungen zusammen mit einer Stellungnahme zum Bewerberfeld der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz vor. Als für die Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz zuständige Dienstvorgesetzte erstellt die Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in der Oberpfalz unter Einbeziehung der Leiterin der Staatlichen Schulberatungsstelle eine Stellungnahme zu den Bewerbungen und übermittelt diese gesammelt an das Staatsministerium (Ref. V.8).
Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich bei der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz sowie bei der Leiterin der Staatlichen Schulberatungsstelle für die Oberpfalz vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.
Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Herr OStR Hartmut Duppel (Tel.: 089 2186-1924) gerne zur Verfügung.
Termin zur Vorlage der Bewerbung:
- bei der Regierung von der Oberpfalz: vier Wochen
- bei der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz: fünf Wochen
- zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. V.8): sechs Wochen
nach Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor