Abschlussprüfung an den bayerischen Realschulen im Jahre 2026
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 4. Februar 2025, Az. V.2-BS6500.0/28/8
- 1. Die Abschlussprüfung 2026 wird nach Art. 54 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschule in Bayern (RSO) durchgeführt.
- 2. Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2026
- Spanisch: Dienstag, 23. Juni 2026, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Tschechisch: Dienstag, 23. Juni 2026, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Deutsch: Mittwoch, 24. Juni 2026, 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Prüfungsdauer 240 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Französisch: Donnerstag, 25. Juni 2026, 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr (inkl. Pause), Prüfungsdauer 140 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Englisch: Freitag, 26. Juni 2026, 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr (inkl. Pause), Prüfungsdauer 135 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Andere Fremdsprachen: Freitag, 26. Juni 2026, 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten
- Mathematik I und Mathematik II: Montag, 29. Juni 2026, 8:30 Uhr bis 11:50 Uhr, Prüfungsdauer 170 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens; die Bearbeitungszeit für die Aufgabengruppe A beträgt dabei 35 Minuten
- Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen: Dienstag, 30. Juni 2026, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Physik: Mittwoch, 1. Juli 2026, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Kunst, Ernährung und Gesundheit, Musik, Sport: Donnerstag, 2. Juli 2026, 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr, Prüfungsdauer 90 Minuten
- Sozialwesen, Soziallehre: Donnerstag, 2. Juli 2026, 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten
- Werken: Freitag, 3. Juli 2026, 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr, Prüfungsdauer 90 Minuten
- 3. Andere Bewerberinnen und Bewerber reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. Februar 2026 bei der oder dem zuständigen Ministerialbeauftragten ein.
- 4. Die Schulleiterinnen und Schulleiter teilen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis 9. Januar 2026 mit, wie viele Prüfungstexte für die einzelnen Prüfungsarbeiten benötigt werden, ausgenommen die der anderen Bewerber. Die hierfür benötigte Anzahl wird nach Rücksprache mit der bzw. dem Ministerialbeauftragten vom 2. Februar bis zum 13. Februar 2026 gesondert durch die Schulleiterinnen und Schulleiter dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus übermittelt.
- 5. Die Schulleiterinnen bzw. die Schulleiter der öffentlichen Realschulen können die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen nach Beendigung aller Prüfungen, frühestens ab dem 15. Juli 2026, bis zur Zeugnisausgabe vom Unterricht beurlauben. Die betroffenen Erziehungsberechtigten sind rechtzeitig zu verständigen.
- 6. Der letzte Schultag der Abschlussschülerinnen und -schüler ist Freitag, der 24. Juli 2026. Der letzte Schultag ist zugleich der Entlassungs- und Zeugnistermin. Den Trägern privater Schulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 9