Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


Nummer 6*                       Ausgegeben in München am 28. April 2009              Jahrgang 2009

 

 


Inhalt

 

                                                                           

 

Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule sowie der Hauptschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und an Schulen für Kranke 2010

 

Fachabiturprüfung 2010 zum Erwerb  der Fachhochschulreife  an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

 

Abiturprüfung 2010 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Fachoberschulen sowie Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

 

Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2010/2011

 

Ausschreibung der Kursangebote des Pädagogischen Austauschdienstes 2009 für deutsche Lehrkräfte in Belgien

 

Aufnahme in die Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule) zum Schuljahr 2010/2011

 

53. Theatertage der Gymnasien in Bayern vom 26. bis 29. Juli 2009 in Deggendorf

 

Auswahlverfahren für die Einstellung als Beamter/Beamtin des gehobenen nichttechnischen Dienstes (Einstellungsjahr 2010)

 

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 


 


Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule
sowie der Hauptschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und an Schulen für Kranke 2010

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 19. März 2009 Az.: IV.2-S 7503(2010)-4.14 505

 

A) Hauptschule

 

1. Rechtsgrundlage

 

Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule 2010 ist nach den Bestimmungen der  Schulordnung  für  die Volksschulen in Bayern (VSO) vom 11. September 2008 (GVBl S. 684) durchzuführen. Rechtsänderungen bleiben vorbehalten.

 

2. Zeitplan

 

Für die schriftliche Abschlussprüfung gilt folgender Zeitplan:

 

Montag, 21. Juni 2010

 

- Deutsch:

A.

Rechtschreiben I:

Modifiziertes Diktat

Rechtschreiben II:

Rechtschreibstrategien

 

B.

Schriftlicher Sprachgebrauch:

Textarbeit

 

 

 

8.30 bis 8.45 Uhr

 

8.50 bis 9.05 Uhr

 

 

 

9.15 bis 12.05 Uhr

 

 

Dienstag, 22. Juni 2010

 

- Englisch:

Teil A Listening Comprehension

Teil B Reading Comprehension

Teil C Mediation

Teil D Text Production

Teil E Use of English

- Muttersprache

 

8.30 bis 8.45 Uhr

Teil B bis D

8.50 bis 10.15 Uhr

 

10.20 bis 10.40 Uhr

8.30 bis 10.30 Uhr

 

 

Mittwoch, 23. Juni 2010

 

- Mathematik:

8.30 bis 11.00 Uhr

 

 

Donnerstag, 24. Juni 2010

 

- Arbeit-Wirtschaft-Technik:

8.30 bis 9.30 Uhr

 

Die Prüfungszeiten für die arbeitspraktischen Fächer für Hauptschüler sowie für die nicht zentral geprüften Fächer für andere Bewerber nach § 64 VSO legen die Schulen nach den Gegebenheiten vor Ort selbst fest.

 

3. Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache

 

Das Fernprüfverfahren wird im Schuljahr 2009/10 bei Bedarf für folgende Sprachen durchgeführt: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch und Vietnamesisch.

 

Die Termine für die Fernprüfung sind:

1. Zwischenprüfung: Donnerstag, 21. Januar 2010

2. Zwischenprüfung: Mittwoch, 24. März 2010

Abschlussprüfung: Dienstag, 22. Juni 2010

 

4. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmer

 

Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 9. November 2009 die Zahl der Teilnehmer am Fernprüfverfahren zu melden. Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 8. März 2010. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben.

 

5. Meldung der Ergebnisse

 

Die Ergebnisse der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben.

 

6. Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse

 

Für Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, die zum Schuljahr 2010/11 in die 10. Klasse der Hauptschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 23. Juli 2010, und am Montag, 26. Juli 2010. Die gegebenenfalls notwendige Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 27. Juli 2010, und bei Bedarf am Mittwoch, 28. Juli 2010, statt.

 

7. Nachholtermin

 

Wer infolge eines nicht von ihm zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 20. bis 23. September 2010 nachholen.

Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird ggf. bis zum 2. August 2010 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.

 

 

B) Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung

 

1. Rechtsgrundlage:

 

Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung 2010 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl S. 488, ber. S. 511) sowie des KMS vom 8. August 2007, Az.: IV.7-5 S 8503(2008)-4.81 507, durchzuführen.

 

2. Zeitplan:

 

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen sind die Termine der Volksschule die Grundlage (vgl. Buchstabe A Nr. 2). Es gelten die in § 60 Abs. 1 VSO-F  festgelegten  Arbeitszeiten,  wobei gemäß § 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission.

 

Montag, 21. Juni 2010

 

- Deutsch:

8.30 Uhr: 200 Minuten Arbeitszeit

 

 

Dienstag, 22. Juni 2010

 

- Englisch:

 

- nichtdeutsche Muttersprache:

- Deutsche Gebärdensprache:

8.30 Uhr: 120 Minuten Arbeitszeit

8.30 Uhr: 120 Minuten Arbeitszeit

45 + 15 Minuten Arbeitszeit

 

 

Mittwoch, 23. Juni 2010

 

- Mathematik:

8.30 Uhr: 150 Minuten Arbeitszeit

 

 

Donnerstag, 24. Juni 2010

 

- Arbeit-Wirtschaft-Technik:

8.30 Uhr: 60 Minuten Arbeitszeit

 

Die Prüfungszeiten für die arbeitspraktischen Fächer für die Förderschüler sowie für die nicht zentral geprüften Fächer für andere Bewerber nach § 70 VSO-F legen die Schulen nach den Gegebenheiten vor Ort selbst fest.

 

3. Deutsche Gebärdensprache

 

Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülern, die die Deutsche Gebärdensprache verwenden, durch eine Prüfung in Deutscher Gebärdensprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe gestellt und genehmigt worden ist (§ 66 Abs. 2 VSO-F). Die Abschlussprüfung im Fach Deutsche Gebärdensprache umfasst im schriftlich/praktischen Teil 45 Minuten und im mündlich/kommunikativen Teil 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Die Aufgaben werden durch die Schule erstellt (vgl. § 66 Abs. 1 VSO-F i.V.m. § 60 Abs. 4 Satz 1 VSO). Bei der mündlich/kommunikativen Prüfung können mehrere  Teilnehmer  zusammengefasst werden (§ 66 Abs. 3 VSO-F).

 

4. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmer

 

Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 9. März 2010 die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung zu melden. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben.

 

5. Nachholtermin

 

Wer infolge eines nicht von ihm zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 20. bis 23. September 2010 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird gegebenenfalls bis zum 2. August 2010 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.

 

 

C) Schulen für Kranke

Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl  S. 288) an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen (VSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

StAnz 2009 Nr. 16

 

 

 

 

Fachabiturprüfung 2010 zum Erwerb
der Fachhochschulreife
an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 19. März 2009 Az.: VII.6-5 S 9500-6-7.24 308

 

1.     Die schriftliche Fachabiturprüfung 2010 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:

 

Deutsch:

Montag,

7. Juni 2010

9.00 bis 13.00 Uhr

Mathematik:

Dienstag,

8. Juni 2010

9.00 bis 12.00 Uhr

Biologie:

Donnerstag,

10. Juni 2010

9.00 bis 12.00 Uhr

Betriebswirtschaftslehre

mit Rechnungswesen:

Donnerstag,

10. Juni 2010

9.00 bis 12.00 Uhr

Pädagogik/Psychologie:

Donnerstag,

10. Juni 2010

9.00 bis 12.00 Uhr

Darstellung

(praktische Prüfung):

Donnerstag,

10. Juni 2010

8.00 bis 13.15 Uhr

Physik:

Donnerstag,

10. Juni 2010

9.00 bis 12.00 Uhr

Englisch:

Freitag,

11. Juni 2010

9.00 bis 10.30 Uhr

(Reading-Teil)
11.00 bis 12.00 Uhr
(Writing-Teil)

 

 

2.     Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 3. Mai bis 21. Mai 2010 durchgeführt werden.

 

3.     Bewerber, die keiner  Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife  nicht  ablegen  können (andere  Bewerber),  haben  ihre  Zulassung  bis  zum 1. März 2010 bei der öffentlichen Fachoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.

 

4.     Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

5.     Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne für die Fachoberschule bzw. Berufsoberschule in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.

 

6.     Zeugnisdatum ist Freitag, der 23. Juli 2010. Spätestens an diesem Tag hat der Prü­fungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

StAnz 2009 Nr. 16

 

 

 

 

 

Abiturprüfung 2010 zum Erwerb der
fachgebundenen Hochschulreife an
Berufsoberschulen und Fachoberschulen sowie Ergänzungsprüfung zum Erwerb der
allgemeinen Hochschulreife

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 25. März 2009 Az.: VII.6-5 S 9500-7-7. 24 309

 

 

1.     Die Abiturprüfung 2010 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulrei­fe an Berufsoberschulen und Fachoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:

 

Deutsch:

Montag,

17. Mai 2010

8.00 bis 13.00 Uhr

Mathematik:

Dienstag,

18. Mai 2010

9.00 bis 12.00 Uhr

Biologie:

Donnerstag,

20. Mai 2010

9.00 bis 12.00 Uhr

Betriebswirtschaftslehre

mit Rechnungswesen:

Donnerstag,

20. Mai 2010

9.00 bis 12.00 Uhr

Pädagogik/Psychologie:

Donnerstag,

20. Mai 2010

9.00 bis 12.00 Uhr

Gestaltung:

Donnerstag,

20. Mai 2010

8.00 bis 13.15 Uhr

Physik:

Donnerstag,

20. Mai 2010

9.00 bis 12.00 Uhr

Englisch:

Freitag,

21. Mai 2010

9.00 bis 10.30 Uhr
(Reading-Teil)

11.00 bis 12.15 Uhr  (Writing-Teil)

 

 

2.     Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 3. Mai bis 14. Mai 2010 durchgeführt werden.

 

3.     Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2010 bei der Berufs­oberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.

 

4.     Der schriftliche Teil der Ergänzungsprüfung in der zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Fachoberschulen findet am Mittwoch, dem 12. Mai 2010, von 9.00 bis 11.00 Uhr statt. Die Meldung zur Ergänzungsprüfung ist bis zum 1. März 2010 bei der Berufsoberschule oder Fachoberschule einzureichen. Schüler, die anstelle der Ergänzungsprüfung an der Latinumsprüfung des Gymnasiums teilnehmen wollen,  müssen sich bis spätestens 15. Januar dafür an einem Gymnasium anmelden.

 

5.     Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

6.     Für die Prüfungsanforderungen sind die für die Berufsoberschule bzw. Fachoberschule erlassenen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.

 

7.     Zeugnisdatum ist Freitag, der 9. Juli 2010. Spätestens an diesem Tag hat der Prü­fungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

StAnz 2009 Nr. 16

 

 

 

 

Aufnahme in die öffentlichen und privaten
Realschulen für das Schuljahr 2010/2011

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 26. März 2009 Az.: V.2-5 S 6301-5.11 813

 

1.       Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO).

 

2.       Anmeldung

Die Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind

a)       Schüler der Grund- bzw. Hauptschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 10. Mai bis 14. Mai 2010;

b)       Schüler der Hauptschule, die in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, und Schüler des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 4. August 2010; eine Voranmeldung zum Termin nach Buchst. a) wird empfohlen.

 

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.

 

An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

 

Bei der Anmeldung sind vorzulegen

a)       das Original des Übertrittszeugnisses der Volksschule bzw. die Originale der Zeugnisse von früher besuchten Schulen,

b)       das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde,

c)       ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und

d)       ggf. die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.

 

3.       Probeunterricht

Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) für die Aufnahme in die Realschule findet zu folgenden Terminen statt:

a)       für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule am 18./19. und 20. Mai 2010,

b)       in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien für begründete Ausnahmefälle an mindestens zwei Tagen.

 

4.       Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden; der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufgaben werden zentral gestellt.

 

5.       Die Realschulen berichten dem Staatsministerium bis spätestens

11. Juni 2010

auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts.

 

6.       Die vorläufige Unterrichtsübersicht ist von den staatlichen Realschulen bis spätestens

17. Mai 2010

dem Staatsministerium in einfacher Fertigung zu übersenden.

 

S c h m i d

Ministerialdirigent

 

 

StAnz 2009 Nr. 16

 

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung der Kursangebote
des Pädagogischen Austauschdienstes 2009
für deutsche Lehrkräfte in Belgien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 26. März 2009 Az.: III.6-5 P 4159.1-6.27 311

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus macht wieder auf die unten stehenden Kursangebote des Pädagogischen Austauschdienstes in Belgien für das Jahr 2009 aufmerksam.

 

Für die ggf. erforderliche Dienstbefreiung der Teilnehmer und Anerkennung als Lehrerfortbildungsmaßnahme sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten zuständig.

Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden.

 

Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (z. T. in gekürzter Form) wiedergegeben:

 

Im Nachgang zur Globalausschreibung aller Fortbildungskursangebote vom 10. Dezember 2008 werden im Folgenden die im Rahmen des deutsch-belgischen Kulturabkommens von belgischer Seite angebotenen Fortbildungskurse für deutsche Lehrkräfte ausgeschrieben:

 

Kursangebot der flämischen Gemeinschaft:

„Motivierung im Französischunterricht“

(Kurssprache: Französisch, gute passive Englischkenntnisse von Vorteil)

Termin: 27. September bis 3. Oktober 2009

Ort: Brügge

 

Kursangebot der französischen und deutschen Gemeinschaft:

 

“Apprentissage des langues étrangères”

(Arbeitssprache: Französisch und Deutsch)

Termin: 18. Oktober bis 24. Oktober 2009

Ort: Brüssel

 

Die Kurskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden von der belgischen Seite übernommen. Die Reisekosten der deutschen Kursteilnehmer müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.

 

Bewerbungsschluss über den Dienstweg beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus: 10. Mai 2009.

 

Bewerbungsunterlagen können unter Angabe des betreffenden Kurses schriftlich oder per e-mail angefordert werden:

 

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Referat III.6

Salvatorstraße 2, 80333 München

brigitte.mueller@stmuk.bayern.de

 

oder direkt unter:

 

www.kmk–pad.org/de/lehrkraefte-im-schuldienst/.

 

 

S c h m i d

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufnahme in die Berufliche Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule)
zum Schuljahr 2010/2011

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 1. April 2009 Az.: VII.6-5 S 9610-6-7.24 310

 

 

1.      Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 1. bis 12. März 2010 entgegengenommen.

2.        Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.

 

3.      Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 17. März 2010 statt.

 

4.        Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 28. Juli 2010 statt.

 

5.        Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 28. Juli 2010 statt.

 

6.        Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 28. Juli 2010 statt.

 

7.        Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen  und Berufsoberschulen – (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

8.        Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirigent

 

 

StAnz 2009 Nr. 16

 

 

 

 

 

 

53. Theatertage der Gymnasien in Bayern
vom
26. bis 29. Juli 2009 in Deggendorf

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 1. April 2009 Az: III. 2-5 P 5434-6.32 885

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erkennt die 53. Theatertage der bayerischen Gymnasien als eine die staatliche Lehrerfortbildung ergänzende Maßnahme für Lehrkräfte aller bzw. der jeweils betroffenen Schularten an.

Soweit erforderlich, besteht Einverständnis, dass Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern dies die schulische Situation erlaubt.

 

Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer gewährt werden.

 

Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (in gekürzter Form) bekannt gegeben:

 

Die Fördergemeinschaft der Landes-Elternvereinigung und des Bayerischen Philologenverbandes für das Schultheater an den Gymnasien in Bayern veranstaltet vom

 

26. bis 29. Juli 2009 in Deggendorf

 

die 53. Theatertage der bayerischen Gymnasien.

 

Der Termin ist vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit den erforderlichen Beurlaubungen genehmigt.

 

Zur Zielsetzung dieser Theatertage gehört es wie bisher, eine Begegnung gymnasialer Theatergruppen zu ermöglichen, Erfahrungsaustausch zu fördern und Kriterien für Möglichkeiten und Grenzen des Schultheaters zu erarbeiten. Sie verstehen sich nicht als Wettbewerb, sondern als Festival und als Fortbildungsveranstaltung. Darüber hinaus soll diese Veranstaltung der Öffentlichkeit einen Einblick in die Arbeit gewähren, die das Schultheater für den Bildungsauftrag des Gymnasiums leistet.

 

Jede an der Teilnahme interessierte Spielgruppe bewirbt sich möglichst bald beim Leiter der Jury der Theatertage so dass ein Proben- oder Aufführungsbesuch vereinbart werden kann:

 

Karlheinz Frankl,

Pröllerweg 3 c,

94315 Straubing,

Tel. 0 94 21/7 22 79,

E-Mail: kfrankl@web.de

 

Um die Programmauswahl unter Berücksichtigung möglichst anschaulicher Informationen vornehmen zu können, bitten wir Termine anzugeben, an denen bis zum 6. Mai 2009 eine Aufführung oder eine Probe von Mitarbeitern der Fördergemeinschaft besucht werden kann.

 

Um, wie bisher, wenigstens zwölf Produktionen ins Programm aufnehmen zu können, hat die Fördergemeinschaft die Präsentation der einzelnen Stücke bei den Theatertagen auf eine Dauer von 50 Minuten begrenzt. Längere Sujets können daher auf gar keinen Fall ganz, sondern nur in Ausschnitten oder Einzelszenen gezeigt werden. Insbesondere Gruppen, die zum ersten Mal zu Spieltagen eingeladen werden, beraten wir gerne in allen Fragen, vor allem bei solchen, die eine notwendige Kürzung betreffen.

 

Die Besprechungen der einzelnen Aufführungen, die in erster Linie dem Erfahrungsaustausch dienen, werden von erfahrenen Gesprächsleitern in parallelen, zeitgleichen Gesprächsforen mit allen interessierten Teilnehmern geführt.

Exklusiv für Schülerinnen und Schüler der eingeladenen Gruppen gilt das Angebot professionell geleiteter Workshops, in denen Anregungen aus unterschiedlichen Bereichen der Theaterarbeit vermittelt werden.

Zur gleichen Zeit sind alle Lehrerinnen und Lehrer zu Fachgesprächen eingeladen, die der Diskussion relevanter Fragen des Schultheaters und dem intensiven Erfahrungsaustausch dienen sollen.

 

Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden in den Räumen des Robert-Koch-Gymnasiums untergebracht. Ihre Lehrerinnen und Lehrer übernehmen die Aufsicht.

 

Die Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während der Tagung und zur Beachtung der Hausordnung und sie verpflichten sich zur Einhaltung der 50-Minuten-Regelung.

 

Die Verpflegung erfolgt in der Schule. Die Kosten pro Person für Teilnahme, Unterbringung und Verpflegung betragen ca. 50,- Euro.

 

Fragen zur örtlichen Organisation richten Sie bitte an:

 

Robert-Koch-Gymnasium

Leitung: OStD Heinz-Peter Meidinger

Egger Straße 30

94469 Deggendorf

Telefon: +49 (0)9 91 / 27 07-250

Fax:          +49 (0)9 91 / 28 52 18

E-Mail: rokoch@sz-deg.de

http://www.robert-koch-gymnasium.de

 

OStR Dr. Christian Bauer

dienstl.: Robert-Koch-Gymnasium, s.o.

Telefon: +49 (0)1 75 11 91 8 32

E-Mail: theatertage09@sz-deg.de

 

Spielorte                             

1. Aula des Robert-Koch-Gymnasiums

Guckkastenbühne (8 m breit; 6 m tief; 5 m hoch) mit einem Nebenraum, digitale 24-Kanal-Lichtanlage, professionelle Musikanlage; Bilder s. oben  Homepage des RKG.

 

2. Stadthalle Deggendorf, Haus 1

Professionelle 120 qm-Bühne mit Prospektzügen, 70 Scheinwerfer, Regieraum; siehe http://www.deggendorfer-stadthallen.de

 

Nähere Einzelheiten zu den Spielorten erfragen Sie bitte bei den örtlichen Organisatoren.

 

Die bei den Theatertagen gezeigten Stücke sollten einen repräsentativen Einblick in die Schultheaterarbeit an bayerischen Gymnasien ermöglichen. Über die Auswahl der Gruppen, die an den 53. Theatertagen der bayerischen Gymnasien teilnehmen können, entscheidet allein die Jury der Fördergemeinschaft im Mai 2009.

 

Die Fördergemeinschaft bemüht sich auch in diesem Jahr um Spenden von Sponsoren, damit die teilnehmenden Gruppen Zuschüsse zu ihren Kosten erhalten können. Eine Berechnung der Zuschüsse kann erst nach Abschluss der Theatertage erfolgen.

Lehrerinnen und Lehrer ohne teilnehmende Gruppen können von der Fördergemeinschaft leider keine Zuschüsse erhalten, jedoch wird die Teilnahme an den Theatertagen als Fortbildung schriftlich bestätigt.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

Auswahlverfahren für die Einstellung
als Beamter/Beamtin
des gehobenen nichttechnischen Dienstes
(Einstellungsjahr 2010)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 14. April 2009 Az.: II.3-5 P 1132.1-1.33 126

 

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 23. März 2009 (veröffentlicht im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 14) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Einstellung in Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes im Jahr 2010 ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die voraussichtlich am 12. Oktober 2009 stattfinden wird.

 

Zum Auswahlverfahren werden Bewerber/Bewerberinnen zugelassen, die

 

1.        Deutsche/r im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben und

 

2.        mindestens die unbeschränkte Fachhochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben.

 

Bewerber/-innen, die an einer Einstellung als Beamter/Beamtin des gehobenen nichttechnischen Dienstes bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 3. Juli 2009 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite

 

www.lpa.bayern.de

 

möglich. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und die Einstellungsbehörden abrufbar.

 

Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmer am Prüfungstag ein Formblatt, anhand dessen die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske auf der Internetseite des Landespersonalausschusses übermitteln können.

 

Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schüler/-innen auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.

 

Insbesondere Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung werden im öffentlichen Dienst gute Studien- und Berufsmöglichkeiten geboten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schüler/-innen auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

Offene Stellen

 

Ausschreibung einer Referentenstelle in der
Bayerischen Staatskanzlei

 

In der Bayerischen Staatskanzlei ist die Stelle eines Referenten/einer Referentin in der Abteilung „Grundsatzfragen“ voraussichtlich ab 1. September 2009 neu zu besetzen. Die Abteilung ist im Wesentlichen mit der Vorbereitung von Reden, Texten und Stellungnahmen zu gesellschafts-, wirtschafts-, sozial- und kulturpolitischen Themen befasst.

 

Die Stelle bietet die Möglichkeit zu eigenständiger, verantwortlicher Arbeit bei flexibler Arbeitszeit. Sie ist in der Besoldungsgruppe A 13 bis 15 plus Ministerialzulage ausgebracht.

 

Auf die Stelle können sich vorrangig Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben, die eine mehrjährige Bewährung in der Besoldungsgruppe A 13 vorweisen können. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen im Fach Deutsch oder moderne Fremdsprachen/alte Sprachen und Geschichte qualifiziert sein. Freude und Motivation zum Schreiben sollten mitgebracht werden. Erwartet wird zudem die Fähigkeit, Reden und Texte präzise, schnell und rhetorisch angemessen zu verfassen. Interesse an Politik, insbesondere an der Landespolitik, wird vorausgesetzt.

 

Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Der Dienstposten ist grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet.

Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt.

 

Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des Studienverlaufs, des beruflichen Werdegangs sowie der sonstigen Qualifikationen auf dem Dienstweg einzureichen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus nimmt eine Vorauswahl vor und leitet seine Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen sowie das Ergebnis der Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten der Staatskanzlei zur endgültigen Entscheidung zu.

 

Für weitere Fragen steht Ihnen Ministerialdirigent Paul Hansel in der Bayerischen Staatskanzlei (Tel.: 0 89/21 65 – 22 47) gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

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Neubesetzung einer freien Stelle am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle, zunächst befristet auf fünf Jahre, neu zu besetzen:

Wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in) im Referat

„Pädagogische Grundsatzfragen“

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der empirisch-konzeptionellen Begleitung von bildungspolitischen Projekten und Schulversuchen sowie bei Themen und Entwicklungen im Bereich des Lernens und Lehrens, welche in schulartübergreifenden Konzepten nutzbar gemacht werden. Aufgabe des wissenschaftlichen Mitarbeiters ist es insbesondere, dies durch die Analyse spezifischer Ergebnisse aus empirischen Studien zu unterstützen und wissenschaftlich zu begleiten, sowie – eingebunden in das Team der Abteilung – eigenständig Untersuchungen durchzuführen bzw. Materialien zu erstellen.

 

Hierzu gehört insbesondere:

 

-         Wissenschaftliche Betreuung und Unterstützung schulischer, insbesondere schulartübergreifender Projekte

-         Fachliche Beratung von Referenten in Fragen des Lernens und Lehrens

-         Durchführung empirischer Untersuchungen im Bereich Schule und Bildung

-         Der Arbeitsschwerpunkt der nächsten Jahre liegt im Bereich der schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

 

-         Abgeschlossenes Studium der Psychologie, Soziologie oder der Erziehungswissenschaften

-         Berufserfahrung im Bereich der wissenschaftlichen Begleitung von Projekten und der Beratung

-         sehr gute Kenntnisse im Bereich Lern- und Lehrforschung

-         sehr gute Kenntnisse in Methoden der empirischen Sozialforschung

 

Überfachliche Qualifikationen:

 

-         Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-         Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-         Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen


-         Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium

-         überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

-         Überzeugendes Auftreten

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Die Rechte Schwerbehinderter, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn OStD Arnulf Zöller zu richten.

 

 

 

 

 

 

 

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Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

Europa-Schule Kairo, Ägypten

 

Besetzungsdatum:              1. August 2010

Bewerbungsende:               30. Juni 2009

 

Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 11 (Schuljahr 2009/2010)

Schülerzahl: 363

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Landeseigene HZB im Aufbau

Reifeprüfung bzw. Deutsche Internationale Abiturprüfung (DIAP) im Aufbau

 

 

 

 

 

 

Lehrbefähigung der Sek. I und II

BesGr. A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich

 

(ASET) Schule Madrid, Spanien

Asociación Hispano-Alemana de Enseñanzas Técnicas

 

Besetzungsdatum:              1. August 2010

Bewerbungsende:               31. August 2009

 

Deutsche Auslandsberufsschule

Klassenstufen: 2 (1. und 2. Ausbildungsjahr)

Schülerzahl: 70

 

Abschlussprüfungen:

Industriekaufmann/-frau

Bankkaufmann/-frau

Kaufmann/-frau für Spedition- und Logistikdienstleistung

Diplomhandelslehrerinnen/Diplomhandelslehrer mit Unterrichtserfahrung in Bankfachklassen sowie in mindestens einem der drei Ausbildungsberufe

BesGr. A 14/A15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

Leitungserfahrungen an einer beruflichen Schule sind erwünscht

Spanischkenntnisse sind erforderlich

 

Deutsche Botschaftsschule Teheran, Iran

 

Besetzungsdatum:              1. August 2010

Bewerbungsende:               30. Juni 2009

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 11 (Schuljahr 2009/2010)

Schülerzahl: 98

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Deutsche Internationale Abiturprüfung im Aufbau

 

Lehrbefähigung der Sekundarstufe I und II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de  zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über Heimatschulbehörde und Kultusministerium/Senatsverwaltung des Landes an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium/in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden (für Bayern: Herr MR Th. Mayer, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus).

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens  und  eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung  angegebene  Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungsgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungsgruppe erforderlich.

Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

 

 

 

 

 

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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Deutsche Schule Silicon Valley, USA

 

Besetzungsdatum:              1. August 2010

Bewerbungsende:               30. Juni 2009

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 209

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Deutsche Internationale Abiturprüfung (DIAP)

Lehrbefähigung der Sek. I und II

BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich, Erfahrungen mit bilingualen Schulkonzeptionen sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über Heimatschulbehörde und Kultusministerium / Senatsverwaltung des Landes an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium / in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden (für Bayern: Herr MR Th. Mayer, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus).

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungsgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungsgruppe erforderlich.

Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung des Leiters/der Leiterin der Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht der Erzdiözese Bamberg

 

Die Erzdiözese Bamberg sucht zum 1. September 2009

 

eine Leiterin/einen Leiter

für die Hauptabteilung

Schule und Religionsunterricht.

 

Der Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht sind alle Angelegenheiten des katholischen Religionsunterrichts, der kirchlichen und staatlichen Religionslehreraus- und –fortbildung sowie der Schulen in diözesaner Trägerschaft verantwortlich zugeordnet. Darüber hinaus werden weitere für das Erzbistum Bamberg relevante pädagogische, bildungspolitische und administrative Aufgaben wahrgenommen.

 

Die Hauptaufgabe der Leitungsstelle sind:

-         allgemeine Leitungsaufgaben und Zusammenarbeit mit den übrigen Hauptabteilungen in der Ordinariatskonferenz.

-         Planung und Organisation des Religionsunterrichts und des Einsatzes kirchlicher Religionslehrkräfte in allen Schularten

-         Verantwortung für die Erteilung und die fachliche Qualität von Religionsunterricht durch staatliche und kirchliche Lehrkräfte in allen Schularten

-         Verantwortung für die diözesanen Schulen einschließlich deren pädagogischer Ausrichtung und deren Profilierung

-         Wahrnehmung der Dienstaufsicht gegenüber dem angestellten Personal

-         Aufstellung und Abwicklung des Haushalts

-         Vertretung der Anliegen des katholischer Religionsunterrichts und der kirchlichen Schulen in verschiedenen Gremien

-         Zusammenarbeit mit diözesanen und überdiözesanen Einrichtungen und staatlichen Behörden

 

Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden erwartet:

-         abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung

-         Erfahrungen in der Schulleitung, in der Schulverwaltung oder in der Lehrerfortbildung

-         Kenntnisse des bayerischen Schulwesens in staatlicher und kirchlicher Trägerschaft

-         religionspädagogische Berufserfahrung oder theologische Zusatzqualifikation mit Missio Canonica

-         herausragende Leitungskompetenz

-         kommunikative und organisatorische Fähigkeiten

-         Verhandlungsgeschick und Fähigkeit zur Moderation

-         Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und Identifikation mit deren Zielen aus gelebtem Glauben.

 

 

Wir bieten eine Besoldung entsprechend den Vorschriften des Arbeitsvertragsrechts der Bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD) in der ab 1. Oktober 2005 geltenden Fassung.

 

Bewerbungen werden erbeten bis spätestens 15. Mai 2009 an das Erzbischöfliche Ordinariat, z. Hd. Herrn Generalvikar Msgr. Georg Kestel, Postfach 10 02 61, 96054 Bamberg.

 


 

 

 

 

 

 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-01, E-Mail:
poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft,
Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellt elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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