Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 7* Ausgegeben in München am 12. Mai 2009 Jahrgang 2009
Inhalt
Ausschreibung von Referentenstellen an der Regierung von Mittelfranken
Ausschreibung von Schulratsstellen
Termine für die Anmeldung an den Gymnasien für das Schuljahr 2010/2011
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 23. März 2009
Az.: VII.5-5 O 9210 R 34-3-7.26 007
An der Staatlichen Berufsfachschule für Logopädie am Klinikum der Universität Regensburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Schulleiterin bzw. des Schulleiters zu besetzen.
Es erwarten Sie
- drei Klassen mit jeweils 15 Schülerinnen und Schülern
- ein eingespieltes und engagiertes Team der Lehrlogopäden/Lehrlogopädinnen, das Sie in Ihrer Einarbeitung unterstützt
- ein sehr gut etablierter Schul- und Lehrbetrieb
- eine enge Zusammenarbeit mit der Abteilung Phoniatrie/Pädaudiologie der Klinik und Poliklinik für HNO-Heilkunde des Universitätsklinikums Regensburg sowie anderen Kliniken in der Umgebung
- eine großzügige Fortbildungsregelung auch für didaktisch-methodische und supervisorische Lerninhalte
- eine gute räumliche und technische Ausstattung.
Voraussetzung für die Schulleitung ist
- die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fachrichtung Gesundheits- und Pflegewissenschaft und einschlägige Unterrichtserfahrung
- oder alternativ dazu die abgeschlossene Ausbildung zur Logopädin/zum Logopäden mit staatlicher Anerkennung und mehrjährige einschlägige Unterrichtserfahrung.
Erwünscht ist zudem
- Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, u. a. im Rahmen einer Teamsupervision zu Themen wie Schul- und Teamentwicklung
- Freude am selbstständigen Arbeiten.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Sollte Ihr Interesse geweckt sein oder möchten Sie weitere Fragen beantwortet haben, wenden Sie sich bitte an die
Berufsfachschule für Logopädie am
Klinikum der Universität Regensburg
93042 Regensburg
Tel.:
09 41/9 43-19 28 oder 09 41/9 44-59 79
Internet:
http://www.logopaedieschule-regensburg.de
oder senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung direkt an das
Universitätsklinikum Regensburg
Franz-Josef-Strauß-Allee 11
93053 Regensburg.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs einzureichen.
K u f n e r
Ministerialdirigent
Ausschreibung von
Referentenstellen
an der Regierung von Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 14. April 2009 Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4.32 447
Die Stelle eines Referenten/einer Referentin (Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Mittelfranken wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen mit der Ausbildung für das Lehramt an Sonderschulen ausgeschrieben. Es sollen sich vor allem Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Förderschulen nach § 2 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBI S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBI S. 349) - mindestens siebenjährige Erfahrung im Förderschuldienst, davon mindestens drei Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher - erfüllen.
Der Referentin/dem Referenten sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:
- Fachfragen der Förderschwerpunkte Lernen und Sprache;
- konzeptionelle Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Förderzentren in allen Förderstufen;
- berufliche Eingliederung von Schulabgängern der Sonderpädagogischen Förderzentren;
- Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Muttersprache.
- Unmittelbare Zuständigkeit für
- die Sonderpädagogischen Förderzentren in den Städten Nürnberg und Fürth sowie im Landkreis Nürnberger Land sowie
- die Schule zur Sprachförderung in Nürnberg
- die Schulen für Kranke in Mittelfranken.
- Mitarbeit bei der Personalplanung und des Personaleinsatzes, insbesondere die Verwaltung der Mobilen Reserven an den Förderschulen in Mittelfranken.
Es wird erwartet, dass die Bewerberin/der Bewerber in der Lage ist, den Übergang von Schulabgängern der Sonderpädagogischen Förderzentren in Maßnahmen der Berufsvorbereitung und -ausbildung konzeptionell und organisatorisch zu gestalten. Hierbei sind neben fachlicher Kompetenz und beruflicher Erfahrung auch Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft mit Schulen, Maßnahmeträgern und der Arbeitsagentur erforderlich.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.
K u f n e r
Ministerialdirigent
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 14. April 2009 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.24 620
Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Miesbach wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
K u f n e r
Ministerialdirigent
Termine für die Anmeldung an
den Gymnasien
für das Schuljahr 2010/2011
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 21. April 2009 Az.: VI-5 S 5302-6.33 106
1. Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien in achtjähriger Form und in die Jahrgangsstufe 7 der Musischen Gymnasien in Kurzform werden von den Gymnasien vom 10. Mai 2010 bis 14. Mai 2010 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.
2. Die Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. Bei der Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Volksschule, der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde und – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Volksschule erfolgt – die Zeugnisse von früher besuchten Schulen vorzulegen.
3. Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.
4. Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 18. bis 20. Mai 2010 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers, richtet der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.
5. Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 26 bis 27 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie nach § 29 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO neu) in der jeweils gültigen Fassung.
E r h a r d
Ministerialdirektor
StAnz 2009 Nr. 18
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 22. April 2009 Az.: VI.3-5 S 5111-PRA.29 885
Auf Grund des erhöhten Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an Gymnasien in Fächerverbindungen mit Latein und Zweitfach werden unter Anwendung von Art. 22 Abs. 4 BayLBG zu dem am 15. Februar 2010 beginnenden Vorbereitungsdienst voraussichtlich insgesamt 25 Bewerber zugelassen, die an einer Universität im Geltungsbereich des Grundgesetzes die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in der Fächerverbindung Latein/Mathematik oder in anderen im bayerischen Schuldienst einsetzbaren Fächerverbindungen mit Latein mit mindestens der Note gut bestanden haben.
Die Bewerbungen sind bis spätestens
15. September 2009
unter Vorlage eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Ablichtung des Prüfungszeugnisses an das Staatsministerium zu richten. Die Bewerber müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
Eine Vormerkung für spätere Einstellungstermine ist nicht möglich. Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
E r h a r d
Ministerialdirektor
StAnz 2009 Nr. 18
Besetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 1. August 2009 ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in Vollzeit für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen.
Referat Medienbildung,
Arbeitsbereich Medienerziehung mit besonderer Beachtung des Jugendmedienschutzes und der Medienbewertung
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind Fragestellungen und Entwicklungen im Bereich der Medienerziehung unter Berücksichtigung der allgemeinen Schul- und Unterrichtsentwicklung und unter besonderer Berücksichtigung aller Aspekte des Jugendmedienschutzes.
Hierzu gehören insbesondere:
- Konzeption und Herstellung von Informationsangeboten zur Medienerziehung und zum Jugendmedienschutz für Schulen, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte
- Kooperation mit den relevanten Institutionen im Bereich des Jugendmedienschutzes sowie Kontaktpflege zu Verlagen und Produzenten für Unterrichtsmedien
- Koordination der Sichtung, Bewertung und Dokumentation von Lern- und Bildungsangeboten auf CD/DVD und im Internet (i-CD-ROM-Datenbank)
- Erstellung, Sammlung und Aufbereitung von (Online-)Materialien und Beispielen für einen selbständigen, kritisch-reflexiven und kompetenten Umgang mit Medien im Portal medieninfo bayern
- Information des Staatsministeriums über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Jugendmedienschutzes sowie Unterstützung der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung bei der Weiterbildung der Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratungslehrkräfte.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
- 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt (oder vergleichbarer Hochschulabschluss), vorzugsweise mit Zusatzqualifikation „Medienpädagogik“
- Kenntnis der Aufgaben schulischer Medienerziehung und des Jugendmedienschutzes
- Fähigkeit zur Medienanalyse und -bewertung
- Kenntnis von Medienentwicklungen sowie der Medienwelten von Kindern und Jugendlichen
- Erfahrung in der Entwicklung medienerzieherischer Materialien und Unterrichtsbeispiele
- fundierte IT-Kenntnisse
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
- Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
- Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
- überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- Überzeugendes Auftreten
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn OStD Arnulf Zöller zu richten.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-01, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellt elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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