Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 12* Ausgegeben in München am 27. Juli 2009 Jahrgang 2009
Inhalt
Ausschreibung von Referentenstellen an der Regierung von Oberbayern
Ausschreibung von Schulratsstellen
Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Mittelfranken
Ausschreibung von
Referentenstellen
an der Regierung von Oberbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 29. Juni 2009 Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4.60 387
Die Stelle eines Referenten/einer Referentin (Regierungsschuldirektor/in der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Oberbayern wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen mit der Ausbildung für das Lehramt an Sonderschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Förderschulen nach § 2 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBI S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBI S. 349) - mindestens siebenjährige Erfahrung im Förderschuldienst, davon mindestens drei Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher - erfüllen.
Die zu besetzende Stelle wird im Wesentlichen folgende Aufgaben umfassen:
- Örtliche Prüfungsleitung Lehramt Sonderschulen
- Zweite Phase der Lehrerbildung - Studienseminare zur Ausbildung
- Dienst- und Fachaufsicht über Seminarrektoren/Bestellung von Seminarleitern
- Funktionsstellen an Förderschulen - Planung, Ausschreibung und Besetzung
- Personal an Förderschulen (Entwicklung, Einsatz, Planung, Versetzung, Einstellung - fachlich -)
- Lehrertausch und EG- Richtlinienverordnung für Lehrer (Fachgespräch)
- Betreuungslehrer und Praktikumslehrer an Förderschulen
- Zusammenarbeit mit der Universität
- Heilpädagogische Förderlehrer (Entwicklung, Einsatz, Planung, Versetzung, Einstellung - fachlich -)
Die Stelle bedingt sehr gute EDV-Kenntnisse, Teamfähigkeit, die Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten, Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben sowie umfassende Erfahrungen in der Schulentwicklung. Voraussetzungen sind ferner mehrjährige Erfahrungen in der Schulleitung/Seminarleitung sowie im Förderschwerpunkt Sprache.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
E r h a r d
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 30. Juni 2009 Az.: VII.5-5 S 9500-3-7.45 072
1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikanten im zweiten Jahr des zweijährigen Sozialpädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2010 an folgenden Terminen statt:
Donnerstag, 1. Juli 2010
8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie
10.45 bis 12.15 Uhr Deutsch und Kommunikation
2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2010 an folgenden Terminen statt:
Donnerstag, 1. Juli 2010
8.30 bis 9.30 Uhr Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung
10.15 bis 11.45 Uhr Pflege und Betreuung
3. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung Sozialpädagogik.
4. Andere Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege und für Sozialpflege zugelassen werden.
Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2010 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 49, die Prüfungsgegenstände in § 50 der Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege geregelt.
E r h a r d
Ministerialdirektor
StAnz 2009 Nr. 28
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 2. Juli 2009 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.67 149
Die Ausschreibung der Stelle eines weiteren Schulrats beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Erding im Zusammenhang mit der Besetzung der Fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamts im Landkreis Erding mit Bekanntmachung vom 6. Februar 2009 (KWMBeibl S. 51*) wird aufgehoben und wie folgt neu ausgeschrieben:
Die Stelle eines weiteren Schulrats beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Erding wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es können sich Schulaufsichtsbeamte / Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte / Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher – erfüllen.
Es wird erwartet, dass der Beamte / die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 6. Juli 2009 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.67 148
Die Stelle des Schulrats (Fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Kulmbach wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht für Fachliche Leiter eines Staatlichen Schulamtes nicht.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.
K u f n e r
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 2. Juli 2009 Az.: I.6-5 L 0121.3.2.5/8/1
Der Beschluss über das Programm für Lebenslanges Lernen (LLP) wurde am 15. November 2006 im Europäischen Parlament sowie im Europäischen Rat unterzeichnet und trat am 14. Dezember 2006 in Kraft. Das EU-Bildungsprogramm LLP fördert die transnationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich mit einer Mittelausstattung von 6,97 Mrd. Euro im Siebenjahreszeitraum vom 1. Januar 2007 bis Ende Dezember 2013.
Im Rahmen der Aktion COMENIUS, die sich mit dem schulischen Bereich des LLP befasst, erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr die Benennung von COMENIUS Moderatoren, die für den Bereich COMENIUS folgende Aufgaben wahrnehmen:
schulartübergreifende Information,
Information über die Durchführungsmodalitäten,
Beratung bei der Antragstellung,
projektbegleitende Beratung,
Durchführung mindestens einer Veranstaltung, die sich sowohl an interessierte wie auch am Programm bereits teilnehmende Lehrkräfte richtet.
Die Tätigkeit als COMENIUS Moderator wird durch ein jährliches Honorar in Höhe von 600,00 Euro aus EU-Mitteln vergütet. Eine Vergütungsvereinbarung für die Tätigkeit als COMENIUS Moderator wird mit dem Pädagogischen Austauschdienst abgeschlossen, der deutschen Nationalen Agentur für die schulischen Bereiche des EU-Bildungsprogramms. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr mit der Option auf eine Verlängerung für ein weiteres Jahr. Anrechnungsstunden können nicht gewährt werden. Die Moderatorentätigkeit wird koordiniert durch das zuständige Referat im Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung.
Zum 1. Januar 2010 werden für Bayern neun COMENIUS Moderatoren benannt. Bewerberinnen und Bewerber für diese Tätigkeit sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Lehramtsbefähigung an einer allgemeinbildenden Schule oder einer beruflichen Schule,
mehrjährige Unterrichtserfahrung,
Erfahrung mit europäischen Förderprogrammen,
Beteiligung an einer COMENIUS Schulpartnerschaft,
Bereitschaft zu Reisetätigkeit.
Neben der Bereitschaft, sich für das EU-Bildungsprogramm zu engagieren, sind Flexibilität, Aufgeschlossenheit für Innovationen, Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit, sicheres und angemessenes Auftreten, fundierte Kenntnisse im Umgang mit dem PC und Organisationsgeschick unabdingbare Voraussetzungen für die Tätigkeit als COMENIUS Moderator. Die gleichzeitige Ausübung der Tätigkeit als COMENIUS Moderator und als eTwinning Moderator ist nicht möglich.
Bewerbungen sind bis drei Wochen nach dem Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (Herrn OStD Arnulf Zöller, Schellingstraße 155, 80797 München) einzureichen.
E r h a r d
Ministerialdirektor
StAnz 2009 Nr. 28
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 2. Juli 2009 Az.: I.6-5 L 0121.3.3/7/1
eTwinning ist Teil des EU-Programms COMENIUS (Schulbildung) und wird im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen (LLP) von der Europäischen Kommission gefördert. Über die eTwinning-Plattform können Schulen einfach und unbürokratisch ein europäisches Austauschprojekt starten; Lehrkräfte werden gezielt dabei unterstützt, das Internet für die Gründung von Partnerschaften und die Durchführung gemeinsamer Projekte zu nutzen. eTwinning eignet sich auch bestens zur Vertiefung bestehender COMENIUS Schulpartnerschaften.
Im Rahmen des Projekts eTwinning erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr die Benennung von eTwinning Moderatoren, die folgende Aufgaben wahrnehmen:
Durchführung einer dreistündigen Informationsveranstaltung für Lehrkräfte,
Durchführung eines dreistündigen Erfahrungsaustauschs für aktive eTwinning Lehrkräfte und
Teilnahme an einem zweitägigen Moderatorentreffen.
Die Tätigkeit als eTwinning Moderator wird durch ein jährliches Honorar in Höhe von 600,00 Euro aus EU-Mitteln vergütet. Eine Vergütungsvereinbarung für die Tätigkeit als eTwinning Moderator wird mit Schulen ans Netz e. V. Bonn abgeschlossen, der nationalen Koordinierungsstelle eTwinning. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr mit der Option auf eine Verlängerung für ein weiteres Jahr. Anrechnungsstunden können nicht gewährt werden. Die Moderatorentätigkeit wird koordiniert durch das zuständige Referat im Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung.
Zum 1. Januar 2010 werden für Bayern sechs eTwinning Moderatoren benannt. Bewerberinnen und Bewerber für diese Tätigkeit sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Lehramtsbefähigung an einer allgemeinbildenden oder beruflichen Schule,
mehrjährige Unterrichtserfahrung,
Erfahrung mit europäischen Förderprogrammen,
Beteiligung an einer eTwinning Schulpartnerschaft,
Bereitschaft, sich in die Austauschplattform TwinSpace einzuarbeiten.
Neben der Bereitschaft, sich für das EU-Bildungsprogramm zu engagieren, sind Flexibilität, Aufgeschlossenheit für Innovationen, Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit, sicheres und angemessenes Auftreten, fundierte Kenntnisse im Umgang mit dem PC und dem Internet sowie Organisationsgeschick unabdingbare Voraussetzungen für die Tätigkeit als eTwinning Moderator. Die gleichzeitige Ausübung der Tätigkeit als eTwinning Moderator und COMENIUS Moderator ist nicht möglich.
Bewerbungen sind bis drei Wochen nach dem Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (Herrn OStD Arnulf Zöller, Schellingstraße 155, 80797 München) einzureichen.
E r h a r d
Ministerialdirektor
StAnz 2009 Nr. 28
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 10. Juli 2009 Az.: VII.7-5 P 9070-7.70 719
Die Stelle einer Referentin/eines Referenten für das Sachgebiet 42.1 „Berufliche Schulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe“ an der Regierung von Mittelfranken ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.
Der Referentin/dem Referenten sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:
- Schulaufsicht über die gewerblich-technischen Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien
- Mitwirkung bei der Personalplanung und -zuweisung, insbesondere beim Einsatz der Fachlehrer/innen an den beruflichen Schulen
- Fachliche Zuständigkeit für Maßnahmen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz an den Berufsschulen
- Zuständigkeit für die EDV-Fachbetreuung
- Schulfachliche Stellungnahmen zur Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen
- Fachliche Zuständigkeit für die Verleihung von Meister- und Staatspreisen an beruflichen Schulen
- Mitwirkung bei der Kooperation von Hauptschule und Berufsschule (HuBiK)
- Mitwirkung bei der Kooperation mit den Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Die Bewerberin/der Bewerber sollte über sehr gute IT-Kenntnisse verfügen.
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich Bewerberinnen/Bewerber mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einer gewerblich-technischen Fachrichtung in Betracht. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGIG). Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 42.1, einzureichen.
Die Regierung von Mittelfranken nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu den eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung zu.
E r h a r d
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum Schuljahresbeginn 2009/2010 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Gymnasium eine unterhälftige Stelle als Referent/Referentin des Referats GYM-3a: Gesellschafts- und wirtschafswissenschaftlicher Bereich: Geographie (inkl. Geologie) neu zu besetzen.
Diese Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.
Aufgabenbeschreibung:
- konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Geographie am Gymnasium
- Erarbeitung von Lehrplänen und Unterrichtshilfen
- Erarbeitung von Prüfungsaufgaben
- Stellungnahmen zu allgemeinen und insbesondere fachlichen Fragen des Gymnasiums
- Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
- fachliche Beratung
Fachliche Qualifikationen:
- Befähigung für das Lehramt am Gymnasium im Fach Geographie (1. Staatsexamen und 2. Staatsexamen)
- breite Berufserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium
- mehrjährige Unterrichtserfahrung im Fach Geographie, auch in der Oberstufe
- deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen sowie Beurteilungen
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
- Aufgeschlossenheit für Innovationen
- Bereitschaft und Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und möglichst umfassend einzuarbeiten
- Bereitschaft und Fähigkeit, im Team zu arbeiten und Arbeitsgruppen ergebnisorientiert zu führen
- überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- angemessenes Auftreten
- Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen
- hohe kommunikative Kompetenz
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem oder einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Möglichst aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt zu richten an das
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
z. Hd. Herrn OStD Dr. Hans W. Thum
Schellingstraße 155
80797 München.
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule anwesende Lehrkräfte zu informieren.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-01, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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