Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 13* Ausgegeben in München am 17. August 2009 Jahrgang 2009
Inhalt
Kooperationsmodelle zwischen Hauptschule und Realschule für das Schuljahr 2010/2011
Ausschreibung von Stellen für Ständige Vertreter von Schulleitern an staatlichen beruflichen Schulen
Abschlussprüfung 2010 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe
Prüfung 2010 zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“ an Fachakademien für Wirtschaft
Projekttag in Schulen am 9. November
Verwendung der Verfassungsschutzberichte im Unterricht
Ausschreibung von Schulratsstellen
Kooperationsmodelle zwischen Hauptschule und Realschule für das Schuljahr 2010/2011
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 25. Juni 2009 Az.: S 1-5 S 7641-4.58 740
Hauptschulen und Realschulen sind eigenständige Schularten, die gemäß ihrem jeweiligen Bildungsauftrag Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen ansprechen. Kooperationen zwischen den genannten Schularten finden bereits jetzt an einer Reihe von Standorten statt und erstrecken sich vorwiegend auf schulorganisatorische Bereiche wie Mittagsbetreuung oder die Nutzung von schulischer Infrastruktur, wie z. B. Sportanlagen.
Die Zusammenarbeit zwischen Schulen beider Schularten kann im Interesse der jeweiligen Schülergruppen intensiviert werden. Hierzu sollen neue Kooperationsmodelle erprobt werden, die jedoch die Eigenständigkeit der Schularten Hauptschule und Realschule unberührt lassen. Voraussetzung ist jeweils das Einvernehmen der beiden Schulaufwandsträger (Kommune und Landkreis), der Schulen und der Elternvertretungen. Es sollen solche Modelle Vorrang haben, bei denen ein Ganztagsangebot besteht und bei denen zusätzliche Unterrichtsangebote in den Bereichen Sport und Kunst sowie im Wahlfachbereich ausgewiesen werden. Das heißt aber nicht, dass andere Schwerpunkte von vorneherein ausgeschlossen sind. Oberstes Prüfkriterium für die Auswahl der Modellvorhaben ist die zu erwartende Weiterentwicklung von Haupt- und Realschule.
Nach der Einführung der Kooperationsmodelle zwischen Hauptschule und Realschule im Schuljahr 2009/2010 sollen nun auch für das Schuljahr 2010/2011 weitere Kooperationsmodelle zwischen Hauptschule und Realschule ermöglicht werden.
Konkrete Zielsetzung der geplanten Kooperationen zwischen Hauptschulen und Realschulen ist die Weiterentwicklung des bestehenden Schulsystems in folgenden Bereichen:
- Gezielte individuelle Förderung und Stärkung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen beider Schularten, die sich an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausrichtet.
- Erleichterung des Übertritts von der Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der Hauptschule in die Jahrgangsstufe 6 bzw. 7 der Realschule durch von beiden Partnerschulen gestaltete Intensivierungskurse.
- Reduzierung der Übergänge von Jahrgangsstufe 5 der Hauptschule nach Jahrgangsstufe 5 der Realschule.
- Systematische Vorbereitung der Realschülerinnen und Realschüler, die als Externe den qualifizierten Hauptschulabschluss anstreben.
- Stabilisierung schwächerer Realschülerinnen und Realschüler an den Realschulen.
- Erhöhung der Zahl der Realschulabschlüsse.
- Förderung schwächerer Hauptschülerinnen und Hauptschüler zur Sicherung der Ausbildungsreife.
- Senkung der Zahl der Schüler ohne Hauptschulabschluss.
- Ausbau qualitativ hochwertiger wohnortnaher Schulangebote in der Fläche; Ziel ist, mit zusätzlichen Instrumenten die Erreichbarkeit des Realschulabschlusses zu erhöhen.
- Berücksichtigung der besonderen Ausprägungen in Stadt und Land.
- Schaffung effizienter Strukturen, die zukunftsfähig und nachhaltig sind.
3. Ausschreibung und Ausgestaltung
Die Kooperationsmodelle zwischen Hauptschule und Realschule können auch zum Beginn des Schuljahrs 2010/2011 eingeführt werden. Sie haben eine Laufzeit bis längstens zum Ende des Schuljahrs 2014/2015. Die Schulen legen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis zum Ende des Schulhalbjahres 2009/2010 einen Antrag zur Genehmigung der Durchführung ihres Kooperationsmodells vor.
Dem Antrag sind eine Aufstellung der Ziele, eine detaillierte Beschreibung der konkret geplanten Maßnahmen, die erforderlichen Unterschriften (beteiligte Schulen, Schulaufwandsträger, Elternbeiräte) sowie weitere aussagekräftige Unterlagen im Sinne der vorliegenden Ausschreibungsbedingungen (z. B. ein Konzept zur Überwindung der ggf. vorhandenen räumlichen Distanz zwischen den Partnerschulen) beizufügen. Es wird besonders auf das Unterschriftserfordernis, v.a. der Sachaufwandsträger, und die Notwendigkeit einer detaillierten Beschreibung der konkret geplanten Maßnahmen hingewiesen.
Individuelle Vorschläge und Anregungen von Seiten der Antragsteller für die konkrete Ausgestaltung der Kooperationsmodelle sind im Rahmen der Ausschreibungsbedingungen ausdrücklich erwünscht und werden ergebnisoffen geprüft.
Es ist angestrebt, Schulen aller Regierungsbezirke zu berücksichtigen. Einbezogen werden bestehende Schulen oder ggf. auch Verlagerungen/Neugründungen von Realschulen in bislang unterversorgten Gebieten zur Ergänzung des Realschulangebotes, die den üblichen Genehmigungsbedingungen genügen. Im Rahmen dieser Modelle genügt jedoch statt der bisher notwendigen Dreizügigkeit der Nachweis einer gesicherten Zweizügigkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass gerade in diesen Fällen eine möglichst frühzeitige Antragstellung (idealer Weise deutlich vor Fristablauf) notwendig ist, um die beiden Genehmigungsverfahren (Zweizügige Realschule und Kooperationsmodell) vollständig durchzuführen und - im Fall einer positiven Entscheidung - eine reibungslose Umsetzung des Konzepts zum Schuljahr 2010/2011 gewährleisten zu können.
Die einzubringenden Kooperationsmodelle müssen sich dabei an folgenden grundlegenden Rahmenbedingungen orientieren:
4.1 Anforderungen an die Schulen
Die Partner liegen in räumlicher Nähe und müssen mindestens zweizügig sein. Es können auch Hauptschulverbünde teilnehmen. Modelle, die einen Ganztagszug führen, werden bevorzugt behandelt. Die Einrichtung der Kooperationsmodelle erfolgt im Einvernehmen mit den betroffenen Landkreisen, Gemeinden, Schulen und Eltern.
Soweit die Durchführung des Kooperationsmodells mit einer noch zu gründenden Realschule angestrebt wird, ist der zuständige Ministerialbeauftragte für die Realschulen hinzuzuziehen. Dieser prüft das Kooperationsmodell und stellt gegebenenfalls das Einvernehmen für die Realschulseite her. Er kann die Aufgabe an eine Realschule in seinem Zuständigkeitsbereich übertragen.
4.2 Anforderungen an das Kooperationsmodell
- Das Kooperationsmodell muss der Verwirklichung der genannten Ziele dienen. Dabei muss die Eigenständigkeit der beiden Schulen/Schularten gewahrt bleiben. Jede Schülerin und jeder Schüler muss - auch im Rahmen der Kooperation - wissen, welcher Schulart und Schule sie/er angehört.
- Ein wechselseitiger Pflichtunterricht ist nicht Bestandteil der Ausschreibungsbedingungen. Im Rahmen der Förder- und Intensivierungsangebote in den Pflichtfächern sowie in den Wahlangeboten ist jedoch wechselseitiger Unterricht ausdrücklich erwünscht.
- Intensivierungskurse in den Kernfächern und weitere Angebote wie z.B. im musischen Bereich, Sport, Wahlfächer, Arbeitsgemeinschaften, Projekte, Praxismaßnahmen entsprechend dem üblichen Ganztagsprogramm.
- Außerunterrichtliche Zusammenarbeit, Zusammenarbeit bei der Nutzung von Fachräumen und Sportanlagen und im sonstigen Schulleben.
- Für Gastschulverhältnisse und Fragen der Schülerbeförderungen gelten die bestehenden rechtlichen Bestimmungen.
Die Ausschreibungsbedingungen geben den Schulen keine festen Kooperationsstrukturen vor, sondern lassen den Partnerschulen Freiraum, im vorgegebenen Rahmen und unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten vor Ort individuell Modelle für eine Kooperation zu entwickeln und in der Praxis zu erproben. Die einzelnen Kooperationsmodelle werden wissenschaftlich vom ISB unter Einbeziehung externer Expertise begleitet.
Daneben wird ein Beirat benannt. Dieser hat die wesentliche Aufgabe, aus den in der Praxis erprobten Modellen diejenigen auszuwählen, die sich im Sinne von Best-Practice-Modellen am besten bewährt haben und für die Schüler die nachhaltigsten Vorteile erbracht haben. Diese Modelle sollen dann ggf. freigegeben werden für eine allgemeine Umsetzung und können auch als Leitbilder dienen für Kooperationen zwischen Hauptschulen und anderen Schularten.
Die Kooperationsmodelle werden mit den vorhandenen finanziellen und personellen Mitteln umgesetzt. Die Intensivierungskurse der Jahrgangsstufen 5 bis 9 werden im Rahmen der zusätzlichen Angebote der Ganztagsklassen für diese angeboten und aus den hierfür vorgesehenen Stellen und Mitteln finanziert (für jede gebundene Ganztagsklasse an Hauptschulen werden zwölf Lehrerstunden und 6.000 € bereit gestellt, für offene Ganztagsschulen der finanzielle Gegenwert. Für jede gebundene Ganztagsklasse an Realschulen werden acht Lehrerstunden und 6000 € gewährt, für offene Ganztagsschulen der finanzielle Gegenwert). Soweit die Partner-Hauptschule keinen Förderlehrer hat, können - im Rahmen des Modellversuchs - unter der üblichen Anrechnung auf den Lehrerstundenbedarf Förderlehrerstunden zugeteilt werden. Zusätzlich erhalten die Partnerschulen im Modellversuch je zwei Anrechnungsstunden für die Vorbereitung und Organisation des Kooperationsmodells.
E r h a r d
Ministerialdirektor
Ausschreibung von Stellen für
Ständige Vertreter von Schulleitern an
staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 14. Juli 2009 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7.56 875
Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2009 an folgender Schule zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Starnberg, Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Starnberg, Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Starnberg
Die Berufsschule Starnberg mit gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsrichtung sowie die Berufsschule München-Land mit agrarwirtschaftlicher und hauswirtschaftlicher Ausbildungsrichtung wird in Personalunion von einem Schulleiter geführt. Die Berufsschule Starnberg mit derzeit 1.810 Teilzeitschülern ist organisatorisch mit der Berufsfachschule für Kinderpflege (203 Schüler) und der neu gegründeten Fachakademie für Sozialpädagogik (25 Studierende) verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stelle kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen Erfahrungen in einer Funktion besitzen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen wird ergänzend verwiesen.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stelle des Ständigen Schulleiterstellvertreters/der Ständigen Schulleiterstellvertreterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber bzw. die künftige Funktionsinhaberin ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
K u f n er
Ministerialdirigent
Abschlussprüfung 2010
an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 21. Juli 2009 Az.: VII.5-5 S 9500-3-7.66 946
Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2010 an folgendem Termin statt:
Mittwoch, 16. Juni 2010
Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie
(Bearbeitungszeit 120 Minuten)
9.30 bis 11.30 Uhr
Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am
Montag, 21. Juni 2010
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
- Deutsch (9.30 bis 10.30 Uhr),
- Sozialkunde (11.00 bis 12.00 Uhr),
- Englisch (12.30 bis 13.30 Uhr)
und am
Mittwoch, 23. Juni 2010
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
- Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre
(9.30 bis 10.30 Uhr)
und
- Berufs- und Rechtskunde
(11.00 bis 12.00 Uhr)
statt.
Die Terminierung der praktischen Prüfung bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden.
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist
Dienstag, 28. September 2010
Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
(Bearbeitungszeit 120 Minuten)
9.30 bis 11.30 Uhr
Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem ggf. am
Donnerstag, 30. September 2010
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
- Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre
(9.30 bis 10.30 Uhr)
und
- Berufs- und Rechtskunde
(11.00 bis 12.00 Uhr)
und am
Montag, 4. Oktober 2010
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
- Deutsch (9.30 bis 10.30 Uhr),
- Sozialkunde (11.00 bis 12.00 Uhr),
- Englisch (12.30 bis 13.30 Uhr)
statt.
E r h a r d
Ministerialdirektor
StAnz 2009 Nr. 32
Prüfung 2010 zum
„Staatlich geprüften Betriebswirt“
an Fachakademien für Wirtschaft
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 21. Juli 2009 Az.: VII.4-5 S 9500.8-8-7.72 348
1. Rechtsgrundlagen
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie nach der Schulordnung für zweijährige Fachakademien (Fachakademieordnung - FakO).
2. Abschlussprüfung zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“
2.1 Studierende an öffentlichen und staatlich anerkannten Fachakademien für Wirtschaft haben in folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:
Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft sowie in beiden Schwerpunktfächern des jeweils gewählten Schwerpunkts (§ 69 Abs. 3 FakO).
2.2 „Andere
Bewerber“ (Bewerber, die keiner Fachakademie für Wirtschaft angehören oder an
der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können
nach § 36 FakO an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen
gemäß § 37 FakO erfüllen.
„Andere Bewerber“ haben
im Rahmen der Abschlussprüfung die gleichen schriftlichen Prüfungsleistungen
(vgl. Nr. 2.1) zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie.
Darüber hinaus haben sie in den Fächern
- Rechnungswesen
- Recht
- Wirtschaftsmathematik mit Statistik
- Englisch
(Bearbeitungszeit je 120 Minuten) und in drei von ihnen ausgewählten Ergänzungsfächern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten zu bearbeiten; die Aufgaben werden vom Prüfungsausschuss gestellt (§ 69 Abs. 4 FakO).
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“ ist bis spätestens 1. März 2010 bei der Schule zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 37 Abs. 2 FakO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Ferner ist anzugeben, in welchem Schwerpunkt der „andere Bewerber“ geprüft werden möchte. Über den Antrag wird schriftlich entschieden.
2.3 Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Wirtschaft findet in der Zeit vom 29. Juni bis 2. Juli 2010 nach folgendem Prüfungsplan statt:
Tag |
Fach |
Bearbeitungszeit |
Dienstag, 29. Juni 2010 |
Betriebswirtschaft |
180 Minuten |
Mittwoch, 30. Juni 2010 |
Volkswirtschaft |
120 Minuten |
Donnerstag, 1. Juli 2010 |
das nach Nr. 2.1 gewählte Schwerpunktfach I |
150 Minuten |
Freitag, 2. Juli 2010 |
das nach Nr. 2.1 gewählte Schwerpunktfach II |
150 Minuten |
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Die Termine für die von den „anderen Bewerbern“ nach Nr. 2.2 zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden von den Schulen festgelegt und den „anderen Bewerbern“ im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.
2.4 Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 28 FakO.
E r h a r d
Ministerialdirektor
StAnz 2009 Nr. 32
Projekttag in Schulen am 9. November
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 22. Juli 2009 Az.: VI.4-5 S 4400.18-6.26 143
Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu den staatspolitischen Jubiläen in den Jahren 2009 und 2010 vom 1. Dezember 2008 (KWMBeibl 2009 S. 7*) wurden die Schulen aufgerufen, den Gedenktagen anlässlich der Gründung der Bundesrepublik und der Wiedervereinigung besondere Beachtung zu schenken. Sie sind Anlass für historischen Rückblick, aber auch wichtige Orientierungspunkte für die Gestaltung der Zukunft.
In diesem Zusammenhang könnte zur vertieften Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts nach einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz künftig in den Schulen am 9. November regelmäßig ein Projekttag zur Stärkung der Demokratieerziehung durchgeführt werden, der sich an Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe richtet.
Auf ihrer Sitzung vom 18. Juni 2009 hat die KMK hierzu Folgendes erklärt:
„Am 9. November jähren sich der Beginn der Novemberrevolution 1918/1919, die Reichspogromnacht 1938 und der Mauerfall 1989. Dieses Datum bietet daher die große Chance, Kontinuitäten und Brüche deutscher Geschichte im 20. Jahrhundert mit Schülerinnen und Schülern intensiv zu diskutieren. Ein Projekttag schafft darüber hinaus Möglichkeiten, Gedenkstätten und Lernorte zum Nationalsozialismus oder zur DDR-Geschichte aufzusuchen, Diskussionsveranstaltungen und Lesungen zu organisieren oder auf historische Spurensuche in Archive und Museen zu gehen. Die Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert hat ihre ganz besondere Bedeutung für die Gegenwart und deshalb sollten alle Schülerinnen und Schüler damit vertraut sein.“
Die Schulen in Bayern werden gebeten, diese Anregung aufzugreifen.
E r h a r d
Ministerialdirektor
Verwendung der Verfassungsschutzberichte im Unterricht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 24. Juli 2009 Az.: III.7-5 L 0504.1-1.68 417 1
Der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern herausgegebene Verfassungssschutzbericht Bayern 2008 kann unter den Internetadressen
http://www.innenministerium.bayern.de/sicherheit/verfassungsschutz
und
http://www.verfassungsschutz.bayern.de
als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Die Lehrkräfte werden gebeten, den Verfassungsschutzbericht Bayern 2008 in geeigneter Weise in den Unterricht einzubeziehen.
Zur Behandlung ausgewählter Themen im Rahmen des Lehrplans können vor allem in Fächern der politischen Bildung bei Bedarf Druckfassungen (ggf. Klassensätze) beim Bayerischen Staatsministerium des Innern - Sachgebiet Verfassungsschutz -, Odeonsplatz 3, 80539 München (Telefax 0 89 / 21 29 - 1 28 42) angefordert werden.
E r h a r d
Ministerialdirektor
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 29. Juli 2009 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.78 469
Die Stelle eines weiteren Schulrats bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis und in der Stadt Bamberg wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte / Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte / Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher – erfüllen.
Es wird erwartet, dass der Beamte / die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.
E r h a r d
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer freien Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Berufliche Schulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in Vollzeit, befristet auf fünf Jahre, neu zu besetzen:
Referat BES 3 Kaufmännische Bildung
Aufgabenbeschreibung:
Entwicklung von Lehrplänen für die beruflichen Schulen, mit Schwerpunkt kaufmännische Bildung
Mitwirkung bei der Erarbeitung von zentralen Prüfungsaufgaben
Konzeption und Erarbeitung von Unterstützungsmaterialien
Entwicklung und Begleitung von Projekten und Schulversuchen
Koordination der Zusammenarbeit mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung im Bereich der beruflichen Schulen
Entwicklung von Implementierungsstrategien bei der Einführung neuer Lehrpläne
Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:
- 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen (Dipl.-Handelslehrer/in) oder vergleichbare Qualifikation
- mehrjährige Berufserfahrung an beruflichen Schulen,
- Solide EDV-Kenntnisse
- Solide Englischkenntnisse
Vorausgesetzte überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
- Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
- Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
- überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- Überzeugendes Auftreten
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Die Rechte Schwerbehinderter, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Herrn OStD Peter Allmansberger, Schellingstraße 155, 80797 München zu richten.
*
Evangelisches Johanniter-Gymnasium München
Für das in der Stadtmitte Münchens entstehende Evangelische Johanniter-Gymnasium München
(Sprachliches Gymnasium als gebundene Ganztagsschule) wird
ein Gründungsdirektor/
eine Gründungsdirektorin
gesucht.
Die Stiftung Evangelisches Johanniter-Gymnasium München wurde von der bayerischen Genossenschaft des Johanniter-Ordens und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ins Leben gerufen. Ein Evangelisches Gymnasium mit einem eigenständigen Schulkonzept ist in der Schullandschaft der Landeshauptstadt bislang nicht vertreten.
Das Evangelische Johanniter-Gymnasium München wird als eine christliche Schule geführt, die Jugendliche in ihrer Suche nach Orientierung nicht allein lässt. Die Aufnahme ist nicht an eine Konfession gebunden, die religiöse Bildung ist jedoch Teil des Schulprogramms. Gerechtigkeitsempfinden, gegenseitiger Respekt, soziale Verantwortung und Lebensbejahung sind zentrale Erziehungsziele, die durch das Vorbild der Lehrer vermittelt werden und auch in der Gestaltung des Schulalltags und in den vielfältigen Zusatzangeboten der Ganztagsschule zum Ausdruck kommen. Das Konzept wurde von einer Gruppe junger Eltern entwickelt und wird in Begleitung durch die Evangelische Schulstiftung in Bayern und unter wissenschaftlicher Beratung durch die Ludwig-Maximilians-Universität umgesetzt.
Die Schule startet voraussichtlich im Schuljahr 2010/2011 mit der 5. (evtl. auch schon der 6. und 7.) Jahrgangsstufe und wird zügig zu einem staatlich anerkannten Vollgymnasium ausgebaut.
Voraussetzungen für die Ernennung zum Schulleiter/zur Schulleiterin sind die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche. Erfahrungen in der Schulleitung sind wünschenswert. Weiteres zur erforderlichen Qualifikation und zu den Aufgaben, die Sie erwarten, finden Sie auf der Internetseite der Evang. Schulstiftung in Bayern www.essbay.de unter Anstellung: Stellenausschreibungen. Telefonische Auskunft erteilt OStD i. R. Dr. Gerhard Pfeiffer, Tel. 0 82 34/96 66 60.
Dienstantritt und Einstufung: Die persönliche Eignung für diese anspruchsvolle Aufgabe hat für uns so hohe Priorität, dass wir Ihnen eine weitgehende Mitgestaltung der Einstellungsbedingungen einräumen.
Der Dienstantritt kann nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten gestaltet werden und sollte baldmöglichst, jedoch spätestens zum 1. Februar 2010 erfolgen. Es kommt sowohl Teilzeitbeschäftigung für eine Übergangszeit als auch Vollbeschäftigung von Anfang an in Frage.
Spätestens mit dem Vollausbau der Schule werden Sie in die Besoldungsgruppe A 16 (Oberstudiendirektor/in) eingestuft.
Eine Beurlaubung aus dem staatlichen Gymnasialdienst ist grundsätzlich möglich.
Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche können Sie in ein Kirchenbeamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 18. September 2009 an:
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Herrn Oberkirchenrat Detlev Bierbaum persönlich, Meiserstraße 11/13, 80333 München.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-01, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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