Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 15* Ausgegeben in München am 14. September 2009 Jahrgang 2009
Inhalt
Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der staatlichen Gymnasien
3. Bayerische Schultheatertage der Grund-, Haupt- und Förderschulen 2010 in Würzburg
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 12. August 2009 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7.67 758
1. Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. Februar 2010 an folgender Schule zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Freising und Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Freising
An der Berufsschule werden gewerbliche und kaufmännische Klassen geführt. Die Berufsschule besuchen derzeit 2.260 Teilzeitschüler/-innen, die Berufsfachschule für Kinderpflege 117 Vollzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit sofortiger Wirkung an folgenden Schulen zu besetzen:
2.1 Staatliche Berufsschule II Ingolstadt
Die Berufsschule mit kaufmännischer Ausbildungsrichtung besuchen derzeit 2.237 Teilzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2.2 Staatliche Berufsschule I Mühldorf
Die Berufsschule mit gewerblicher und agrarwirtschaftlicher Ausbildungsrichtung besuchen derzeit 1.211 Teilzeitschüler/-innen und 69 Vollzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2.3 Staatliche Berufsschule Starnberg, Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Starnberg und Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Starnberg
Die Berufsschule mit gewerblicher und v. a. kaufmännischer Ausbildungsrichtung ist mit der Berufsfachschule für Kinderpflege mit 203 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschülern sowie der neu gegründeten Fachakademie für Sozialpädagogik mit 25 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschülern organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen derzeit 1.810 Teilzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2.4 Staatliche Berufsschule Hof – Stadt und Land, Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Elektro-, Maschinenbau- und Umweltschutztechnik und Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik
An der Berufsschule Hof – Stadt und Land – mit Außenstellen in Münchberg und Rehau werden gewerbliche, kaufmännische und landwirtschaftliche Klassen geführt. Mit der Berufsschule organisatorisch verbunden sind die Fachschule (Technikerschule) für Elektro-, Maschinenbau- und Umweltschutztechnik sowie die Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik. Die Berufsschule besuchen derzeit 3.363 Teilzeitschüler/-innen und 129 Vollzeitschüler/-innen, die Fachschule 95 Vollzeitschüler-/innen und die Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik 37 Volllzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Die Bewerber und Bewerberinnen müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen und sollen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen wird ergänzend verwiesen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden grundsätzlich nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wird.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stellen des Ständigen Schulleiterstellvertreters/der Ständigen Schulleiterstellvertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
E r h a r d
Ministerialdirektor
Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 18. August 2009 Az.: VI-5 P 5001.1-6.67 274
An folgendem Gymnasium ist zum Februar 2010 die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen:
Gymnasium Eschenbach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1.004 Schülerinnen und Schüler). Die Schule beteiligt sich am Schulversuch „MODUS F“.
Ihre Aufgaben:
- Pädagogische und organisatorische Leitung der Schule
- Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)
- Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
- Entwicklung des Schulprofils
- Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien
- Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger
- Leitung der Verwaltungsgeschäfte
- Vertretung der Schule nach außen
Unsere Erwartungen:
- erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
- ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
- Erfahrungen in der Schulverwaltung und / oder Personalführung
- Erfahrungen in der Schulentwicklung
- Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern
- Kommunikative und soziale Kompetenz
- Innovationsbereitschaft
- hohe Belastbarkeit
- gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter / die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine in der Aussagekraft einer periodischen Beurteilung gleichkommenden aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung des Bewerbers / der Bewerberin zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim zuständigen Ministerialbeauftragten
zwei Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium
vier Wochen
nach Erscheinen der Ausschreibung.
Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.
K u f n e r
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 19. August 2009 Az.: VII.6-5 S 9506-9-7.70 973
1. Die schriftliche Abschlussprüfung findet im Schuljahr 2009/2010 nach folgendem Zeitplan statt:
Dienstag, 15. Juni 2010 |
Allgemeine Übersetzung aus der Ersten Fremdsprache Fachübersetzung aus der Ersten Fremdsprache |
8.15 bis 9.00 Uhr
9.30 bis 10.15 Uhr |
Mittwoch, 16. Juni 2010 |
Fachübersetzung in die Erste Fremdsprache Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Ersten Fremdsprache |
8.15 bis 9.00 Uhr
9.45 bis 11.15 Uhr |
Donnerstag, 17. Juni 2010
- - - - - - - - - - - (nur für Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung in einer 2.Ersten Fremdsprache ablegen)
- - - - - - - - - - - -
|
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Zweiten Fremdsprache - - - - - - - - - - - - - - - Allgemeine Übersetzung aus der 2. Ersten Fremdsprache
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus
der 2. Ersten Fremdsprache |
9.45 bis 11.15 Uhr
- - - - - - - - - - - - 8.15 bis 9.00 Uhr
9.45 bis 11.15 Uhr
- - - - - - - - - - - - 8.15 bis 9.45 Uhr |
Freitag, 18. Juni 2010
(nur für Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung in einer 2. Ersten Fremdsprache ablegen) - - - - - - - - - - - - |
Fachübersetzung aus der 2. Ersten Fremdsprache
Fachübersetzung in die 2. Erste Fremdsprache
- - - - - - - - - - - - - - Aufgabe aus der Außenwirtschaft für Euro-Korrespon-denten
Aufgabe aus dem Rechnungswesen für Euro-Korrespon-denten |
8.15 bis 9.00 Uhr
9.30 bis 10.15 Uhr
- - - - - - - - - - - - 8.15 bis 9.45 Uhr
10.15 bis 11.15 Uhr
|
2. Für die Abschlussprüfung 2010 an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe gilt:
2.1 Die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung für Fremdsprachen- und Euro-Korrespondenten richtet sich nach der Schulordnung für Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe (BFSO Sprachen) vom 21. Mai 1993 (GVBl S. 419, KWMBl I S. 338), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2007 (GVBl S. 641, KWMBl I S. 340).
2.2 Die Abschlussprüfungen 2010 werden an der öffentlichen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München und an den staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe durchgeführt.
2.3 „Andere Bewerber“ nach § 41 BFSO Sprachen (Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den staatlichen Abschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben sich wegen der Zuteilung an eine Schule rechtzeitig an die zuständige Regierung (Abt. Schul- und Bildungswesen) zu wenden. Die Zulassung selbst ist bei der Schule, der die Bewerber zugeteilt worden sind, bis spätestens 1. März 2010 zu beantragen.
Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“ sind die in § 41 Abs. 2 (Fremdsprachenkorrespondenten) und Abs. 3 (Euro-Korrespondenten) BFSO Sprachen genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses schriftlich.
2.4 Die Leitungen der Schulen, an denen die Abschlussprüfungen stattfinden, haben dem Staatsministerium bis 13. März 2010 anzuzeigen, welche Ersten Fremdsprachen und Zweiten Fremdsprachen im Rahmen der Fremdsprachenkorrespondentenprüfung und/oder Euro-Korrespondentenprüfung zu prüfen sind sowie welche Fachgebiete (Wirtschaft und/oder Technik) dabei jeweils erforderlich sind. Für die Meldung ist das entsprechende Formblatt zu verwenden, das den Schulen rechtzeitig übersandt wird.
2.5 Für Kandidaten, die die Prüfung für Euro-Korrespondenten ablegen, gelten (neben den Terminen der Aufgaben aus dem Rechnungswesen, der Allgemeinen Wirtschaftslehre und der Außenwirtschaft) die Termine für die Prüfungen in der Ersten Fremdsprache.
K u f n e r
Ministerialdirigent
StAnz 2009 Nr. 36
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 19. August 2009 Az.: VII.2-5 S 9101-7.85 155
Im Jahr 2010 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung vom 3. August 2007 (GVBl S. 584, KWMBl I S. 305), durchgeführt.
I.
Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die
1. – die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 90 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Staatsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.
– zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und
2. die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.
II.
Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren
1. Dauer und Meldeschluss
Der Vorbereitungsdienst 2010 beginnt am 14.
September 2010 und endet am 12. September 2012.
Letzter Meldetag ist der 14. April 2010.
2. Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten.
Die Antragsformulare für
die Meldung zum Vorbereitungsdienst werden Bewerbern, die in Bayern die Erste
Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach LPO I ablegen,
gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung durch das Prüfungsamt
zugeleitet. Alle anderen Bewerber können die benötigten Formulare jeweils ab
drei Monate vor Meldeschluss beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht
und Kultus, 80327 München, anfordern.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist die Bewerber den
Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die
Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.
III.
Verwendung im öffentlichen Schuldienst
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
K u f n e r
Ministerialdirigent
StAnz 2009 Nr. 36
3. Bayerische Schultheatertage der Grund-, Haupt- und Förderschulen 2010 in Würzburg
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 19. August 2009 Az.: III.2-5 S 7430-4.77 780
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erkennt die 3. Bayerischen Schultheatertage der Grund-, Haupt- und Förderschulen als eine die staatliche Lehrerfortbildung ergänzende Maßnahme für Lehrkräfte aller bzw. der jeweils betroffenen Schularten an.
Soweit erforderlich, besteht Einverständnis, dass Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern dies die schulische Situation erlaubt.
Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer gewährt werden.
Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (in gekürzter Form) bekannt gegeben:
„3. Bayerische Schultheatertage der Grund-, Haupt- und Förderschulen 2010
Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus veranstaltet die Regierung von Unterfranken in enger Zusammenarbeit mit PAKS, dem Pädagogischen Arbeitskreis Schultheater e.V., die 3. Bayerischen Schultheatertage der Grund-, Haupt- und Förderschulen in Würzburg.
Die Schultheatertage beginnen am Montag, 5. Juli 2010 mit dem Mittagessen und enden am Donnerstag, 8. Juli 2010 nach der Abschlussveranstaltung.
Die Eröffnungsveranstaltung findet am Montag, 5. Juli 2010 um 15.00 Uhr statt.
Ziel der Theatertage ist es, Schultheatergruppen und Spielleiterinnen und Spielleitern aus Bayern die Möglichkeit zu geben, viele verschiedene Produktionen zu sehen und ihre eigenen vorzustellen. Dabei soll der Erfahrungsaustausch eine wichtige Rolle spielen.
In Werkstätten sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrerinnen und Lehrer sollen neue Spielansätze/Spielideen, methodische und didaktische Grundlagenübungen für die Theaterarbeit vermittelt werden. Sie werden von erfahrenen Spielleitern und Spielleiterinnen des Pädagogischen Arbeitskreises Schultheater PAKS und von Künstlern aus dem außerschulischen Bereich geleitet. Damit dienen diese Theatertage auch schwerpunktmäßig der Fortbildung der Lehrkräfte.
Die Veranstaltung besitzt keinen Wettbewerbscharakter, sondern versteht sich als Theaterfestival, bei dem möglichst alle Formen des personalen, figuralen und medial-technischen Spiels gezeigt werden. Je nach Bewerbungslage soll aus jedem Regierungsbezirk mindestens eine Spielgruppe eingeladen werden. Als Richtzahl für die Größe einer Spielgruppe gilt die Zahl 15.
Die Unterbringung und Verpflegung aller Teilnehmer und deren Begleitpersonen erfolgt in der Jugendherberge Würzburg in der Nähe der Spielstätten. Die Teilnehmenden verpflichten sich zur Beachtung und Einhaltung der Hausordnung. Die Aufsicht obliegt den verantwortlichern Spielleiterinnen und Spielleitern der jeweiligen Theatergruppe. Eine nur zeitweise Teilnahme einzelner Gruppen ist nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 11. Dezember 2009 formlos und unverbindlich per Post anzufordern bei:
Armin Meisner-Then
Röderstraße 20
97618 Wollbach
Tel.: 0 97 73/55 17
Mail: armin.then@gmx.de“
K u f n e r
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 19. August 2009 Az.: I.6-5 P 4044.1-6.74 430
1. Vorhaben
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt in Berlin und dem Bundesverwaltungsamt (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen) in Köln bayerische Lehrkräfte bevorzugt in die nachfolgend genannten Staaten
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien
China (Provinzen Shandong und Guangdong)
Estland
Lettland
Litauen
Kroatien
Mazedonien
Montenegro
Polen
Rumänien
Russische Föderation (Stadt Moskau)
Serbien (Kosovo)
Slowakische Republik
Slowenien
Tschechische Republik
Ukraine
Ungarn
zu entsenden. In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch eine Entsendung in ausgewählte zentral- bzw. ostasiatische Staaten möglich.
Ziel der Entsendung ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den o.a. Staaten zu festigen sowie zur Förderung der deutschen Sprache in diesen Ländern beizutragen.
Arbeitgeber der deutschen Lehrkräfte ist der Träger der jeweiligen ausländischen Bildungseinrichtung (Schule, Universität etc.). Die Lehrkräfte haben dabei die rechtliche Stellung einheimischer Arbeitnehmer. Der Dienstvertrag, den die Lehrkräfte erhalten, gilt zunächst für ein Schuljahr. Die Tätigkeit beginnt im September 2010 und kann bei Vorliegen der hierfür nötigen Voraussetzungen jahrweise auf insgesamt bis zu maximal sechs Jahre verlängert werden.
2. Bewerberkreis
Die Lehrtätigkeit in den o.a. Staaten konzentriert sich auf Schulen und Sprachzentren, an denen das Deutsche Sprachdiplom II abgenommen wird, Lehrerfortbildungszentren und Universitäten.
Deshalb werden insbesondere Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Deutsch (bzw. Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache) oder für mindestens eine moderne Fremdsprache (jeweils mit beliebigem weiteren Fach) gesucht, ebenso Lehrkräfte mit Erfahrung als Multiplikatoren in der örtlichen und / oder regionalen Lehrerfortbildung.
In Betracht kommen grundsätzlich Lehrkräfte aller Schularten.
Aufgrund der immer stärkeren Fokussierung des Entsendeprogramms auf DSD-II-Schulen werden jedoch insbesondere Kolleginnen und Kollegen mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II gesucht.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen verbeamtet und fachlich gut qualifiziert sein sowie über mindestens drei Jahre Unterrichtserfahrung nach der Lebenszeitverbeamtung verfügen. Sie sollten in der Lage und willens sein, sich in die soziokulturellen Gegebenheiten ihres Gastlandes einzufügen.
Die Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft kann nur in Vollzeit ausgeübt werden.
Die Altershöchstgrenze für die Vermittlung ist das vollendete 59. Lebensjahr zum Zeitpunkt des vorgesehenen Dienstantritts. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Lehrkraft noch mindestens drei Schuljahre aktiv Dienst leistet.
Die Beherrschung der jeweiligen Landessprache ist nicht Voraussetzung für eine Vermittlung. Bewerber sollten aber bereit sein, sich innerhalb kürzester Zeit Grundkenntnisse in der Sprache ihres Gastlandes anzueignen.
3. Finanzielle Regelung
Die Lehrkräfte werden unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn aus dem inländischen Schuldienst beurlaubt.
Das jeweilige Gastland gewährt in der Regel zusätzlich ein ortsübliches Lehrergehalt und bemüht sich, eine Dienstwohnung, die dem dortigen Lebensstandard entspricht, zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln.
Lehrkräfte, die an DSD-II-Schulen eingesetzt werden, erhalten aus Mitteln des Auswärtigen Amtes in Berlin eine Zuwendung zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen in Höhe von monatlich 350 Euro netto. Das Auswärtige Amt gewährt außerdem in der Regel eine pauschalisierte Umzugskostenvergütung.
Weitere Modalitäten (gebührenfreie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, abgaben- und gebührenfreie Einfuhr von Umzugsgut, Kraftfahrzeug etc.) werden gesondert geregelt.
Bewerbungen von Lehrkräften, die nicht im staatlichen Schuldienst tätig sind, können nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gewährleistet ist, dass der jeweilige Schulträger die im Zusammenhang mit der Entsendung anfallenden Lasten und Kosten vollständig übernimmt.
4. Verfahren
Interessierte Kolleginnen und Kollegen richten ihre formlose Bewerbung bis spätestens 1. Dezember 2009 (Eingang im Staatsministerium) auf dem Dienstweg (d. h. bei Volksschulen über das Staatliche Schulamt und die Regierung) an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat I.6.
Grund- und Hauptschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte sowie Berufsschullehrkräfte senden einen Abdruck ihrer Bewerbung bitte vorab an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Die vorgesetzte Behörde gibt eine Stellungnahme zu der Bewerbung ab.
Die verbindliche Meldung sollte enthalten:
Angaben zu Wohnort, Alter, Familienstand, Lehrbefähigung, Unterrichts- und Berufserfahrung in Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Erfahrung in der Lehreraus- und -fortbildung, Hinweise auf eine Tätigkeit im Ausland sowie Ortswünsche und Beweggründe für die Meldung.
Bei der Angabe potentieller Einsatzländer kann ein gewisses Maß an Flexibilität die Vermittlungschancen erhöhen. Die Nennung mehrerer Länder bzw. Ländergruppen (ggf. mit Angabe von Prioritäten) wird empfohlen.
Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden voraussichtlich im Mai / Juni 2010 in einem Seminar des Bundesverwaltungsamtes auf ihre Tätigkeit vorbereitet.
Wie aus Rückmeldungen gegenwärtiger sowie früherer Landesprogrammlehrkräfte deutlich hervorgeht, stellen die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Gastländern zwar eine große Herausforderung dar, andererseits liegt hier aber - auch und gerade aufgrund der großen Lernbereitschaft und des außergewöhnlichen Motivationsgrades der Schüler - ein pädagogisches Arbeitsfeld vor, in dem noch echte Pionierarbeit geleistet werden kann. Dies möge gegebenenfalls bei der Entscheidungsfindung für eine Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft Berücksichtigung finden.
K u f n e r
Ministerialdirigent
StAnz 2009 Nr. 36
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Grund-, Haupt- und Förderschulen, Referat Sonderpädagogische Förderung-Integration, folgende Stelle, befristet auf fünf Jahre, derzeit in BesGr. A 13, neu zu besetzen.
Referat Sonderpädagogische Förderung-Integration
Arbeitsbereich Förderschwerpunkt Lernen
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind
- die Fortsetzung der Erarbeitung des neuen Lehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen in Synchronisierung mit den Lehrplänen der Bayerischen Grundschule und der bayerischen Hauptschule,
- die Weiterentwicklung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste.
Hierzu gehören insbesondere:
- Fertigstellung des neuen Lehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen
- Erarbeitung von Unterrichtshilfen zu den im Lehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen erarbeiteten Fächern
- Konzeption und Dokumentation elektronischer und multimedialer Lehr- und Lernmaterialien für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen
- Mitwirkung an der Implementierung des Lehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen und Initiierung von Fortbildungen sowie die Betreuung von Multiplikatoren
- Kontaktpflege zu Verlagen und Produzenten für Unterrichtsmedien
- Beratung des Staatsministeriums
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
- 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
- Umfassende Kenntnisse des Förderschulwesens
- Fundierte berufspraktische Erfahrungen, insbesondere im Förderschwerpunkt Lernen
- Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen
- Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit Content Management Systemen und Standardsoftware (Office-Anwendungen)
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
- Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
- Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
- überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- Überzeugendes Auftreten
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Die Rechte Schwerbehinderter, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z.H. Frau Rin Alexandra Brumann zu richten.
*
Neubesetzung einer freien Stelle am Staatsinstitut
für Schulqualität und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Referat Sozial- und Gesundheitswesen der Abteilung Berufliche Schulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in Vollzeit, befristet auf fünf Jahre, neu zu besetzen:
Referentin / Referent im Referat BES 4 Sozial-
und Gesundheitswesen
Das Referat nimmt folgende Aufgaben wahr:
Lehrplanarbeiten für Ausbildungsgänge in sozialpädagogischen / sozialpflegerischen Berufen und in Berufen des Gesundheitswesens,
Konzeption und Erarbeitung von Unterstützungsmaterialien,
Erstellung von Prüfungen in diesen Ausbildungsrichtungen,
Begleitung von Modellprojekten und Schulversuchen.
Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:
- Lehramt an beruflichen Schulen, Fachrichtung Sozialpädagogik bevorzugt mit dem Zweitfach Biologie oder Lehramt an beruflichen Schulen, Fachrichtung Gesundheits- und Pflegewissenschaft oder eine entsprechende Qualifikation
- mehrjährige berufliche Tätigkeit an beruflichen Schulen
Vorausgesetzte überfachliche Qualifikationen:
- Engagement und Flexibilität
- Aufgeschlossenheit für Innovationen
- Fähigkeit zu theoretisch-konzeptionellem Arbeiten
- sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
- Organisationsgeschick
- überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
- überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben davon unberührt.
Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Abteilung Berufliche Schulen, Herrn OStD Peter Allmansberger, Schellingstraße 155, 80797 München zu richten.
*
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung ist in der Abteilung Gymnasium zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeit-Stelle als Referentin/Referent des Referats Entwicklung und Betreuung der neuen Oberstufe neu zu besetzen. Diese Tätigkeit ist bis zum 31. Juli 2012 befristet.
- konzeptionelle Weiterentwicklung und Evaluation der neuen Oberstufe am Gymnasium
- Koordinierung der weiteren Fortbildung für die neue Oberstufe
- Kontakte mit den Partnern der W- und P-Seminare (Universitäten, Arbeitswelt)
- Stellungnahmen zu allgemeinen Fragen der Oberstufe des Gymnasiums
- Beratung zu Fragen der neuen Oberstufe
Fachliche Qualifikationen:
- Befähigung für das Lehramt am Gymnasium (1. Staatsexamen und 2. Staatsexamen) bei deutlich überdurchschnittlicher Examensnote in der wissenschaftlichen Prüfung
- Erfahrung mit der neuen Oberstufe
ggf. Erfahrung aus der Teilnahme am Schulversuch zur neuen Oberstufe an einem der beteiligten Gymnasien
ggf. Erfahrung als Multiplikator(in) zur neuen Oberstufe
- deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen sowie Beurteilungen
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
- Aufgeschlossenheit für Innovationen
- Bereitschaft und Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und möglichst umfassend einzuarbeiten
- Bereitschaft und Fähigkeit, im Team zu arbeiten und Arbeitsgruppen ergebnisorientiert zu führen
- überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- angemessenes Auftreten
- Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem oder einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Möglichst aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt zu richten an das
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
z. Hd. Herrn OStD Dr. Hans W. Thum
Schellingstraße 155
80797 München.
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule anwesende Lehrkräfte zu informieren.
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Schulleiterin / Schulleiter
an der St. Marien-Realschule der Schulstiftung der Diözese Regensburg
St. Marien-Realschule
der Schulstiftung der Diözese Regensburg
Wahlpflichtfächergruppe IIIa mit Französisch
Wahlpflichtfächergruppe IIIb mit Sozialwesen
An der o.g. Realschule innerhalb des Schulzentrums der St. Marien-Schulen mit Gymnasium ist zum Februar 2010 (Schulhalbjahr) die Stelle der / des
neu zu besetzen.
Derzeit besuchen die Schule 363 Schülerinnen in zwölf Klassen. Sie werden von 26 Lehrern und Lehrerinnen in den Wahlpflichtfächergruppen II, IIIa und IIIb unterrichtet.
Der Schulträger erwartet eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,
- die als voll ausgebildete und qualifizierte Realschullehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen sowie langjährige Schul- und auch Verwaltungspraxis verfügt,
- die fähig und bereit ist, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, der Schulleitung des Gymnasiums, dem Kollegium und den Eltern, die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Frauen so zu fördern, dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,
- die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz)Diözesen (ABD). Die Stelle in Regensburg ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 30. Oktober 2009 an den Schulträger, die Schulstiftung der Diözese Regensburg, Niedermünstergasse 1, 93047 Regensburg.
Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Schulstiftung, Herrn Gröber, Tel.: 09 41/5 97-15 05,
E-Mail: schulstiftung@bistum-regensburg.de.
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Ausschreibung von Stellen im Auslandsschuldienst
Die folgende Stelle als Fachberaterin bzw. Fachberater in Bukarest, Rumänien, ist zu besetzen:
- Zweitausschreibung -
Qualifikation:
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1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache
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Bewerbungsfrist: |
31. Oktober 2009 |
Arbeitsbeginn: |
1. Januar 2010 |
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Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin / Koordinatorin bzw. Fachberater / Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit. |
Anforderungsprofil: |
- 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache - umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen - mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und / oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin / den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen - profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung - Bereitschaft und Fähigkeit, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen - fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten - Verhandlungsgeschick im Umgang mit den rumänischen Stellen - Hohe interkulturelle Kompetenz - Beamter / -in auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)
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Tätigkeitsprofil: |
- Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an rumänischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordinierung und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK) - Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland (Pasch-Schulen) in Rumänien in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms - Zusammenarbeit mit Mittlern (DAAD, GI, PAD u.ä.) - Zusammenarbeit mit und Beratung der rumänischen Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u.ä.)
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Bewerbungsverfahren: |
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin / Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit. Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Kultusministerium / Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland über Ihre Bewerbung. Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an das
Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - VI R 250728 Köln.Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium / Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland. Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de). Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Drittbewerbungen sind, vorbehaltlich der Zustimmung der beurlaubenden Länder, zulässig.
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Ansprechpartner: |
Heike.Toledo@bva.bund.de Tel.: 0 18 88-3 58-14 38 |
Besondere Hinweise: |
Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen. |
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-01, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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