Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


Nummer 16*                     Ausgegeben in München am 28. September 2009                 Jahrgang 2009

 

 


Inhalt

 

                                                                      

 

 

EU-Bildungsprogramm für lebenslanges Lernen (LLP) 2007 bis 2013 Ausschreibung der Aktion COMENIUS Antragsrunde 2010

 

Fortbildungsveranstaltung für Referendare im Fach Katholische Religionslehre an Gymnasien im Bereich der Diözese Regensburg

 

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2011/II nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Lehrgang zur Ausbildung von Förderlehrern an Volksschulen

 

Offene Stellen

 

 

 

 

 


 


EU-Bildungsprogramm für lebenslanges Lernen (LLP) 2007 bis 2013
Ausschreibung der Aktion COMENIUS
Antragsrunde 2010

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 21. August 2009 Az.: I.5-5 L 0121.3.2/6/1

 

Als Nachfolgeprogramm der EU-Bildungs-programme SOKRATES II und LEONARDO II fördert das Programm für lebenslanges Lernen (LLP) mit einer Mittelausstattung von 6,97 Mrd. die transnationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013. Die Aktion COMENIUS befasst sich mit dem schulischen Bereich.

Im Programmjahr 2010 nehmen neben den 27 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei teil. Kroatien und Mazedonien werden im Programmjahr 2010 voraussichtlich nur in eingeschränkter Form teilnehmen (für die genauen Regelungen vgl. den Aufruf der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen 2010 für das Programm für lebenslanges Lernen).

 

COMENIUS

 

Das Programm COMENIUS umfasst derzeit COMENIUS Schulpartnerschaften, COMENIUS Regio, COMENIUS Lehrerfortbildung im Ausland, COMENIUS Assistenten und COMENIUS Zentrale Aktionen (COMENIUS Multilaterale Projekte und Netzwerke, Flankierende Maßnahmen).

 

Die genauen Antragstermine für die einzelnen Programmteile werden vermutlich im Oktober 2009 bekannt gegeben werden. Für das Antragsjahr 2010 wurde zudem angekündigt, dass die Anträge zumindest einiger Programmteile voraussichtlich online einzureichen sind. Bislang ist noch nicht bekannt, welche Programmteile ab welchem Zeitpunkt davon betroffen sein werden und wie das Verfahren für die Antragsstellung konkret gestaltet sein wird.

Antragsteller werden daher gebeten, sich vor Antragstellung auf den Internetseiten des bayerischen Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info) und der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst PAD (http://www.kmk-pad.org) über das Antragsverfahren der jeweiligen Aktion und über die genauen Termine zu informieren. Auf der genannten Internetseite der Nationalen Agentur im PAD finden sich auch die aktuellen Antragsformulare und die relevanten Leitlinien für Antragsteller.

 

COMENIUS Schulpartnerschaften

 

Teilnahmeberechtigt sind alle staatlichen, staatlich anerkannten und staatlich geförderten Schulen aller Schularten.

COMENIUS Schulpartnerschaften gliedern sich in zwei Teilaktionen:

 

a)     Multilaterale Schulpartnerschaften

Mindestens drei Schulen aus drei verschiedenen Teilnehmerstaaten arbeiten an einem selbst gewählten Thema von gemeinsamem Interesse. Der Schwerpunkt des Projekts kann dabei auf Schüleraktivitäten, auf Fragen des Schulmanagements oder auch auf pädagogisch-didaktischen Fragestellungen liegen. Wichtiger Bestandteil sind regelmäßige Projekttreffen an den jeweiligen Partnerschulen.

 

b)     Bilaterale Schulpartnerschaften

Zwei Schulen aus zwei Teilnehmerländern arbeiten an einem Projekt mit dem Ziel, die Fähigkeit zum Gebrauch von Fremdsprachen durch die gemeinsame Arbeit an einem Projekt zu fördern. Die beteiligten Schülerinnen und Schüler müssen mindestens zwölf Jahre alt sein. Zentraler Bestandteil der Partnerschaft ist ein mindestens zehntägiger Aufenthalt einer Schülergruppe an der Partnerschule sowie ein entsprechender Gegenbesuch. Während der Austauschphase muss eine intensive handlungsorientierte und themenbezogene Zusammenarbeit zwischen den deutschen und ausländischen Schülerinnen und Schülern stattfinden. Die Unterschiede zu einem herkömmlichen Schüleraustausch ohne Projektarbeit müssen klar erkennbar sein.

 

Alle Schulpartnerschaften (multilateral und bilateral) werden für die Dauer von zwei Jahren gefördert. Während der gesamten Zeit muss eine kontinuierliche Projektarbeit gewährleistet sein. Die Projekte sind daher entsprechend zu konzipieren.

 

Die Förderung von COMENIUS Schulpartnerschaften erfolgt in Form eines pauschalen Förderbetrags, der Kosten für Aktivitäten vor Ort und für sogenannte Mobilitäten (Reise einer Person – Schüler/Schülerin oder Lehrkraft – an eine Partnerschule im Rahmen der COMENIUS Schulpartnerschaft) abdeckt. Die Zuschüsse orientieren sich an der Projektgröße, die sich ausschließlich nach der Mindestanzahl von Mobilitäten bemisst. Bei ausreichendem Budget können zusätzliche Mobilitäten durchgeführt werden.

 

Voraussichtliche Zuschüsse für Schulpartnerschaften (Pauschalen für deutsche Antragsteller)

Zum Antragstermin 2010 kann voraussichtlich zwischen folgenden Projektgrößen gewählt werden:

COMENIUS Multilaterale Partnerschaften (Laufzeit 2010 bis 2012):

mindestens 4 Mobilitäten pro Partner: 8.000 €

mindestens 8 Mobilitäten pro Partner: 12.000 €

mindestens 12 Mobilitäten pro Partner: 16.000 €

mindestens 24 Mobilitäten pro Partner: 20.000 €

 

COMENIUS Bilaterale Partnerschaft (Laufzeit 2010 bis 2012):

mindestens 12 Mobilitäten pro Partner: 16.000 €

mindestens 24 Mobilitäten pro Partner: 20.000 €

Vorbereitende Besuche und Kontaktseminare für multilaterale oder bilaterale Schulpartnerschaften

Zur Anbahnung von Projekten zwischen Schulen werden vorbereitende Besuche sowie der Besuch von Kontaktseminaren bezuschusst.

Für vorbereitende Besuche können pro Antrag stellender Schule bis zu zwei Personen eine Förderung erhalten, die sich nach zielstaatenabhängigen Tagespauschalen für maximal fünf Tage bemisst, zudem werden Fahrtkosten zu 100 % erstattet. Anträge auf vorbereitende Besuche müssen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Besuchstermin vorliegen und vor der Antragstellung für das eigentliche Projekt in zweifacher Ausführung direkt beim Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eingereicht werden. Der vorbereitende Besuch muss mindestens einen Tag vor dem europaweit gültigen Antragstermin 2010 für COMENIUS Schulpartnerschaften abgeschlossen sein.

Hinweise zu Kontaktseminaren finden sich auf der Internetseite des Pädagogischen Austauschdienstes (http://www.kmk-pad.org).

Wichtiger Hinweis: Während der Weihnachtsferien vom 23. Dezember 2009 bis zum 6. Januar 2010 kann am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) keine Bearbeitung von Anträgen auf vorbereitende Besuche oder Kontaktseminare erfolgen. Antragsteller werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Anträge rechtzeitig vor dem 23. Dezember 2009 am ISB vorliegen.

Die Teilnahme bayerischer Schulen an COMENIUS ist sehr erwünscht!

 

Wichtige Hinweise für den Antragstermin 2010:

1.        Die Verfahren für die Einreichung der bayerischen Projektanträge sind den Internetseiten des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung

(http://www.eu-bildungsprogramme.info)

bzw. des Pädagogischen Austauschdienstes (http://www.kmk-pad.org)
zu entnehmen.

2.        Am ISB erfolgen Information, Beratung, Bearbeitung und Begutachtung der Anträge.

        Für Schulen, die zum Termin 2010 einen Antrag auf COMENIUS-Schulpartnerschaft stellen wollen, bietet das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) vom 18. Januar bis zum 22. Januar 2010 eine Beratungswoche am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München an. Antragsteller erhalten in 45-minütigen Sprechstunden die Gelegenheit, ihren Antrag formal und inhaltlich überprüfen zu lassen. Die Beratung erfolgt nur auf Grundlage eines bereits ausgearbeiteten Projektantrags.

        Für die Teilnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung dringend erforderlich. Interessierte Schulen wenden sich diesbezüglich bitte telefonisch oder per E-Mail an OStRin Angelika Schneider, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung,

        Tel.: 0 89/21 70-22 44,

        E-Mail: angelika.schneider@isb.bayern.de. Anmeldeschluss ist der 11. Januar 2010.

3.        Teilnehmende Schulen informieren ihre vorgesetzten Dienststellen per Abdruck über die direkt erfolgte Antragstellung.

4.        Für die Bearbeitung der Anträge ist die Angabe der jeweiligen bayerischen Schulnummer erforderlich.

5.        Es ist zu beachten, dass über die COMENIUS Schulpartnerschaft ein Zwischen- und ein Abschlussbericht zu erstellen ist. Entsprechende Hinweise dazu werden auf den Internetseiten des Pädagogischen Austauschdienstes eingestellt (http://www.kmk-pad.org).

6.     Der europaweite gültige Antragstermin wird voraussichtlich im Februar 2010 sein.

 

Auf  der  Internetseite  des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (http://www.eu-bil-dungsprogramme.info/index.asp?MNav=3) sind bayerische Schulen aufgelistet, die bereits erfolgreich an einem Projekt mit ausländischen Partnerschulen im Rahmen von COMENIUS zusammenarbeiten. Diese Schulen werden gebeten, den an einem europäischen Bildungsprojekt interessierten Schulen partnerschaftlich für eine erste Information zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus geben die bayerischen COMENIUS Moderatoren (aufgelistet auf der Internetseite des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung) Auskunft zum Programm.

 

COMENIUS Regio

 

COMENIUS Regio fördert seit 2009 die Zusammenarbeit zwischen lokalen bzw. regionalen Behörden im Schulwesen. Regio-Partnerschaften bestehen aus zwei Partnerregionen (Grenzregionen oder weiter voneinander entfernte Gebiete), in denen jeweils folgende Einrichtungen an der Partnerschaft beteiligt sein müssen:

-         eine lokale oder regionale Behörde der Schulverwaltung mit Zuständigkeiten für öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen,

-         mindestens eine Schule oder vorschulische Einrichtung, die im Rahmen von COMENIUS Schulpartnerschaften antragsberechtigt ist,

-         eine weitere relevante lokale Organisation (z.B. Jugend- oder Sportvereine, Eltern- und Schülervereinigungen, lokale Institute zur Fort- und Weiterbildung von Lehrpersonal, Unternehmen, Museen, andere Anbieter im Bildungsbereich).

Antragsberechtigt sind ausschließlich Behörden der Schulverwaltung. Regio-Partnerschaften werden für die Dauer von zwei Jahren gefördert.

 

Zuschüsse für COMENIUS Regio setzen sich voraussichtlich folgendermaßen zusammen:

 

1.     Mobilitätspauschale, abhängig von der Mindestzahl der Mobilitäten (Reise einer Person in die jeweilige Partnerregion im Rahmen der Partnerschaft) und der Entfernung zwischen den Partnerregionen:

 

mindestens

4 Mobilitäten

mindestens

8 Mobilitäten

mindestens

12 Mobilitäten

mindestens

24 Mobilitäten

Entfer-nungen über 300 km

3.200 €

6.400 €

8.000 €

16.000 €

Entfer-nungen bis zu 300 km

1.600 €

3.200 €

4.000 €

8.000 €

 

2.     Weitere Projektkosten (außer Personalkosten) bis zu einer Höhe von 25.000 €.

 

Anträge müssen voraussichtlich bis zu einem Termin im Februar 2010 gestellt werden.

 

Vorbereitende Besuche und Kontaktseminare für COMENIUS Regio

Zur Anbahnung von COMENIUS Regio-Partnerschaften werden vorbereitende Besuche sowie der Besuch von Kontaktseminaren bezuschusst.

Für vorbereitende Besuche können pro Antrag bis zu zwei Personen (davon mindestens eine aus einer Schulverwaltungsbehörde) eine Förderung erhalten, die sich nach zielstaatenabhängigen Tagespauschalen für maximal fünf Tage bemisst, zudem werden Fahrtkosten zu 100 % erstattet. Anträge auf vorbereitende Besuche müssen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Besuchstermin vorliegen und vor der Antragstellung für das eigentliche Projekt in zweifacher Ausführung direkt beim Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eingereicht werden. Der vorbereitende Besuch muss mindestens einen Tag vor dem europaweit gültigen Antragstermin 2010 für COMENIUS Regio-Partnerschaften abgeschlossen sein.

Hinweise zu Kontaktseminaren finden sich auf der Internetseite des Pädagogischen Austauschdienstes (http://www.kmk-pad.org).

Wichtiger Hinweis: Während der Weihnachtsferien vom 23. Dezember 2009 bis zum 6. Januar 2010 kann am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung keine Bearbeitung von Anträgen auf vorbereitende Besuche oder Kontaktseminare erfolgen. Antragsteller werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Anträge rechtzeitig vor dem 23. Dezember 2009 am ISB vorliegen.

 

 

COMENIUS Assistenten

 

Im Rahmen dieser Aktion gibt es folgende Fördermöglichkeiten:

 

a)     Gastschulen

Schulen aller Schulformen und -stufen können eine COMENIUS Assistenzkraft beantragen, die für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten bis zu maximal zehn Monaten an der Gastschule tätig ist. Der Assistenzkraft soll an der Gastschule der Erwerb von pädagogischen Erfahrungen durch Mithilfe im Unterricht ermöglicht werden. Die Assistenzkraft kann für verschiedene Aufgaben eingesetzt werden, z.B. zur Vermittlung ihrer Muttersprache und landeskundlicher Informationen oder zur Mithilfe bei der Anbahnung bzw. Durchführung einer COMENIUS Schulpartnerschaft. Der Assistenzkraft muss an der Gastschule eine Betreuungslehrkraft zur Seite bereitgestellt werden.

 

Anträge von Schulen auf Zuweisung einer COMENIUS-Assistenzkraft müssen voraussichtlich bis Ende Januar 2010 in dreifacher Ausfertigung direkt beim Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung zu Hd. Frau Angelika Schneider (Schellingstraße 155, 80797  München, Tel.: 0 89/21 70-22 44, Fax: 0 89/21 70-22 05,

E-Mail: angelika.schneider@isb.bayern.de) eingereicht werden.

 

b)     Assistenten

Zukünftige Lehrkräfte aller Fächer, Schulformen und Schulstufen ab dem dritten Studienjahr und angehende Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehrerausbildung ohne bisherige reguläre Lehrtätigkeit können sich als COMENIUS Assistenzkraft bewerben. COMENIUS Assistenzkräfte erhalten von der entsendenden Nationalen Agentur einen zielstaatabhängigen monatlichen Unterhaltszuschuss sowie Fahrtkostenerstattung zur einmaligen Hin- und Rückreise zum Schulort.

 

Anträge sind in zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) voraussichtlich bis Ende Januar 2010 direkt beim Pädagogischen Austauschdienst einzureichen (Lennéstraße 6, 53113 Bonn).

 

COMENIUS Lehrerfortbildungen

 

Ziel dieser Aktion ist es, Lehrkräften aller Fächer, Schularten und Schulformen sowie anderen im Schulbereich tätigen pädagogischen Fachkräften (z.B. Schulleiterinnen bzw. Schulleitern, Schulverwaltungsfachleuten) die Möglichkeit zu eröffnen, an multinational zusammengesetzten Fortbildungskursen in ganz Europa teilzunehmen. Die Teilnahme von deutschen Lehrkräften an Kursen in Deutschland ist ausgeschlossen.

 

Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:

-         Fortbildungskurse für Fremdsprachenlehrer (Methodik, Didaktik);

-         reine Sprachkurse nur für Lehrkräfte, die Sachfächer in einer Fremdsprache unterrichten, sich zu Fremdsprachenlehrern weiterbilden, eine weniger verbreitete Sprache erlernen oder an einer COMENIUS Schulpartnerschaft mitarbeiten;

-         mindestens einwöchige strukturierte Fortbildungskurse;

-         Praktika, Job-Shadowing bzw. Hospitationen in einer Schule oder in einer schulbezogenen Einrichtung;

-         u.U. Teilnahme an Konferenzen oder Seminaren, die von einem europäischen Netzwerk oder Verband organisiert werden.

Prioritär werden 2010 in Deutschland individuelle Job-Shadowing-Maßnahmen gefördert, deren Zielsetzung und Rückkoppelung der Ergebnisse in die entsendende Einrichtung klar definiert sind.

Angebote für COMENIUS-Lehrerfortbildungs-maßnahmen können der COMENIUS-GRUNDTVIG-Datenbank der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/education/trainingdatabase) oder den Webseiten verschiedener Nationaler Agenturen (zugänglich über die Website http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-programme/doc1208_en.htm)

entnommen werden. Die Dauer der Kurse muss bei Fortbildungsmaßnahmen eine Woche betragen und darf die Gesamtdauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Kosten für Kursteilnahme, Unterkunft, Verpflegung und Fahrt werden – abhängig vom jeweiligen Zielstaat und der Dauer des Aufenthalts – bezuschusst. Es werden ausschließlich Antragssteller gefördert, die in den letzten beiden Jahren keine Förderung durch EU-Mittel aus dem Programm für lebenslanges Lernen erhalten haben.

 

Anträge zur Teilnahme an den Fortbildungskursen sind in zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) mit Originalunterschrift auf dem Dienstweg beim Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung zu Hd. von Frau Angelika Schneider (Schellingstraße 155, 80797 München) einzureichen.

Die Antragstermine für das Jahr 2010 (voraussichtlich drei pro Kalenderjahr) sind derzeit noch nicht bekannt. Sie werden auf den Internetseiten des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info) und des PAD (http://www.kmk-pad.org) veröffentlicht wer-den.

 

Dienstbefreiung

Lehrkräften, die an Mobilitätsmaßnahmen (z.B. vorbereitender Besuch, berufsbegleitende Fortbildungsmaßnahmen) teilnehmen möchten, kann Dienstbefreiung gem. § 16 Abs. 1 Satz 2 der Urlaubsverordnung in Verbindung mit § 12 LDO gewährt werden. Es sollte durch die Dienstbefreiung grundsätzlich kein Unterricht ausfallen. Die Lehrkräfte stellen ihren Antrag auf Dienstbefreiung auf dem Dienstweg.

 

COMENIUS zentrale Aktionen

COMENIUS Multilaterale Projekte: Im Rahmen dieser Aktion werden Projekte zur Weiterentwicklung der Lehreraus- und -fortbildung für die Dauer von drei Jahren gefördert. An einem multilateralen Projekt müssen mindestens drei teilnahmeberechtigte Einrichtungen aus drei verschiedenen Teilnehmerstaaten beteiligt sein. Der Zuschuss beträgt voraussichtlich maximal 300.000 € und beläuft sich auf höchstens 75 % der Gesamtkosten.

COMENIUS Netzwerke bieten für die Dauer von drei Jahren eine Plattform für die Zusammenarbeit von COMENIUS-Akteuren aus dem Bereich der multilateralen Projekte und Partnerschaften mit dem Ziel der Innovation oder Kooperation auf bestimmten thematischen Gebieten. An einem Netzwerk müssen mindestens sechs teilnahmeberechtigte Institutionen aus sechs verschiedenen Teilnehmerstaaten beteiligt sein. Der Zuschuss beträgt voraussichtlich maximal 150.000 € pro Jahr und beläuft sich auf höchstens 75 % der Gesamtkosten.

COMENIUS Flankierende Maßnahmen mit einer Laufzeit von einem Jahr beinhalten Aktivitäten, die im Rahmen des Hauptprogramms nicht förderfähig sind. Hier werden insbesondere Konferenzen, Informationskampagnen, Wettbewerbe und die Verbreitung von Produkten, Strategien oder Lehrmethoden gefördert. Der Zuschuss beträgt voraussichtlich maximal 150.000 € und beläuft sich auf höchstens 75 % der Gesamtkosten.

 

Projektanträge für alle zentralen Aktionen sind voraussichtlich bis zu einem Termin im Februar 2010 direkt bei der Exekutivagentur in Brüssel (ein Original und vier Kopien), Education Audiovisual & Culture Executive Agency, Avenue du Bourget 1, BOUR, BE-1140 Brussels einzureichen. Eine zusätzliche Kopie ist an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung zu Hd. Frau Angelika Schneider (Schellingstraße 155, 80797 München) zu senden.

Aktuelle Informationen, z.B. zu den thematischen Prioritäten für 2010, zu antrags- bzw. teilnahmeberechtigten Institutionen und zum Antragsverfahren, sind auf den Internetseiten der Exekutivagentur veröffentlicht: http://eacea.ec.europa.eu/index.htm.

 

Vorbereitende Besuche für COMENIUS zentrale Aktionen

 

Die Nationale Agentur im PAD fördert zum Antragsjahr 2010 erstmals vorbereitende Besuche zur Vorbereitung der Antragstellung für COMENIUS Multilaterale Projekte und Netzwerke sowie Flankierende Maßnahmen. Nähere Informationen sind der Internetseite des PAD

(http://www.kmk-pad.org)

zu entnehmen.

 

Wichtige Hinweise für alle COMENIUS-Aktionen

 

Aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission ist unbedingt auf die Einhaltung der Antragstermine und auf formale Korrektheit der Anträge zu achten. Verspätet eingehende, unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden automatisch abgelehnt. Nachbesserungen sind nicht möglich.

Die Förderkriterien und grundsätzlichen Prioritäten, die bei der Beurteilung der Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Anwendung kommen, sind folgenden Dokumenten zu entnehmen:

-         Programm für lebenslanges Lernen – Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2008 bis 2010, aktualisierte Fassung 2010: Strategische Prioritäten

-         Programm für lebenslanges Lernen, Leitfaden 2010, Teil I: Allgemeine Informationen, Teil II: Sektorale Programme und Aktionen sowie Erklärungen nach Aktion

Die Dokumente sind über die Internetseite http://ec.europa.eu/education/comenius/doc854_en.htm abrufbar.

 

Weitere Informationen zu COMENIUS (Leitfaden für Antragsteller, die Ausschreibung der EU-Kommission, Antragsformulare) sind über folgende Seiten im Internet verfügbar:

-         Informationen des Pädagogischen Austauschdienstes (Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich): http://www.kmk-pad.org/

-         Exekutivagentur in Brüssel: http://eacea.ec.europa.eu/llp/index_en.htm

-         Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: http://www.km.bayern.de (dort: Unsere Aufgaben, Bund/Europa, EU-Bildungsprogramme/ Programm für lebenslanges Lernen LLP)

-         Informationen der Europäischen Union: http://ec.europa.eu/education/programmes/newprog/index_en.html

-         Partnersuchbörsen für COMENIUS Schulpartnerschaften:

-        Partnersuchbörse auf dem Internetportal von eTwinning, Teil der Aktion COMENIUS im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen: http://www.etwinning.net/de/pub/index.htm

-        britische Partnersuchbörse: http://www.globalgateway.org.uk/Default.aspx?page=7

-         Partnersuchbörsen für COMENIUS Regio:

-         Datenbank MORE des Europarates: http://www.loreg.coe.int/more/

-         Website des Rats der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE): http://www.rgre.de

-         Information des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung:
http://www.eu-bildungsprogramme.info/

 

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2009 Nr. 38

 

 

 

Fortbildungsveranstaltung für Referendare im Fach Katholische Religionslehre an Gymnasien im Bereich der Diözese Regensburg

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 1. September 2009 Az.: VI.2-5 P 5160.9-6.61 505

 

Das Schulreferat der Diözese Regensburg bietet vom 25. bis 28. November 2009 im Haus der Begegnung Kloster St. Dominikus, Strahlfeld eine Fortbildungsveranstaltung für Studienreferendarinnen und Studienreferendare im 2. Ausbildungsabschnitt mit Fach Katholische Religionslehre im Bereich der Diözese Regensburg an.

 

Thema der Veranstaltung:

„Wertevermittlung und Spiritualität“

 

Mittwoch, 25. November 2009      

bis 18.00 Uhr:   Anreise

19.00 Uhr:     Begrüßung und Ankommensrunde

Vorstellung der Wahrnehmungspostionen als Hilfe zur differenzierten Betrachtungsweise berufsspezifischer Situationen

21.00 Uhr:         Traumreise „Meine Quellen“

22.00 Uhr           Tagesabschluss

 

Donnerstag, 26. November 2009

9.00 Uhr:            Ankommrunde

                            Übungen zur Trancearbeit; Anwendungsmöglichkeiten in der Schule

11.00 Uhr:          Vorstellung des ganzheitlichen Methodenansatzes

15.00 Uhr:          Dem eigenen Gottesbild nachspüren – Hinführung und Malarbeit

16.30 Uhr:          Ausstellung und Besprechung der Arbeiten in Kleingruppen

19.30 Uhr:          Ebenen des Lernens – die Logischen Ebenen; Input und Transfer in die Schule

21.30 Uhr:         Tagesabschluss

 

Freitag, 27. November 2009

9.00 Uhr:            Ankommrunde

                            Übungen zu den logischen Ebenen

11.00 Uhr:          Der eigenen Glaubensentwicklung nachspüren – Einführung in die Methoden und anschließend Gestaltung eines Wegbildes

15.00 Uhr:          Besprechung der Arbeiten in Kleingruppen

17.00 Uhr:          Plenumsdiskussion

19.30 Uhr:          Input zur „Werteerziehung“

21.30 Uhr:          Tagesabschluss

 

Samstag, 28. November 2009

9.00 Uhr:            Ankommrunde

                            Vorstellung der „Disney-Strategie“

                            Überlegungen zur Umsetzung von Werterziehung in der Schule

                            Zielearbeit

11.00 Uhr:          Feedback

12.00 Uhr:          Abschluss der Tagung

 

Den Teilnehmern der Fortbildungsveranstaltung kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, am 25. November 2009 nachmittags und am 26. und 27. November 2009 Dienstbefreiung gewährt werden. Weitere Informationen – auch im Hinblick auf die Anmeldemodalitäten – können bei Herrn Dr. Fritsch, Bischöfliches Ordinariat, Referat Schule/Hochschule, Niedermünstergasse 2, 93047 Regensburg, Tel. 09 41/5 97 15 01 eingeholt werden.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

StAnz 2009 Nr. 38

 

 

 

 

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an
Gymnasien 2011/II nach der
Lehramtsprüfungsordnung II

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 1. September 2009
Az.: III.1-5 S 5154-PRA.86 641

 

I.

 

Die Studienreferendare der Studienseminare September 2009/2011 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2011/II nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

-         die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 30. November 2009 bis 12. Februar 2010 an der Seminarschule,

-         die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 3. Mai 2010 bis 18. Februar 2011 an der Einsatzschule,

-         die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 4. April 2011 bis 10. Juni 2011 an der Seminarschule,

-         das Kolloquium in der Zeit vom 28. Februar 2011 bis 6. Mai 2011 und

-         die mündliche Prüfung in der Zeit vom 4. April 2011 bis 10. Juni 2011 an der Seminarschule.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.

 

Studienreferendare der Studienseminare September 2009/2011, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 2 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2011/II nehmen auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2010/II nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2010/2012 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2009/2011 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

-      die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 8. November 2010 bis 3. Dezember 2010,

-      die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 8. Januar 2011 bis 25. März 2011.

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 29. Oktober 2010 einzuholen.

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

Zur Zweiten Staatsprüfung 2011/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2010/II oder 2011/I abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 21. Februar 2011 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 4. April 2011 bis 10. Juni 2011 an einer Seminarschule statt.

IV.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2011/II können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2010/II oder 2011/I abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

Voraussetzung für die Zulassung ist

1.     für Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2010/II bestanden haben, dass sie

1.1   sich bis spätestens 20. September 2010 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 1. Dezember 2010 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

1.2   der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und

1.3   mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;

2.     für   Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2011/I bestanden haben, dass sie

2.1   sich bis spätestens 21. Februar 2011 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und

2.2   gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in München zu richten.

Diese Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 28. Februar 2011 bis 10. Juni 2011 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 29. Oktober 2010 einzuholen.

Zur Zweiten Staatsprüfung 2011/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2010/II oder 2011/I abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

V.

 

In begründeten Fällen (z.B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2009 Nr. 38

 

 

 

Lehrgang zur Ausbildung von Förderlehrern an Volksschulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. September 2009 Az.: IV.3-5 S 7040-4.92 999

 

 

1.     Nach Art. 60 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen unterstützt der Förderlehrer den Unterricht und trägt durch die Arbeit mit Schülergruppen zur Sicherung des Unterrichtserfolgs bei. Er nimmt besondere Aufgaben der Betreuung von Schülern selbständig und eigenverantwortlich wahr und wirkt bei sonstigen Schulveranstaltungen und Verwaltungstätigkeiten mit. Die Laufbahn der Förderlehrer gehört zur Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes.

 

2.     Der nächste Lehrgang zur Ausbildung von Förderlehrern beginnt am 14. September 2010 am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern.

 

3.     Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung des Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern (Förderlehrerstudienordnung – FölSO) vom 24. Juni 2008 (GVBl S. 399) in der jeweils geltenden Fassung (BayRS 2038-3-4-9-1-UK). Sie umfasst eine dreijährige Ausbildung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst.

 

Die Abschlussprüfung am Staatsinstitut vermittelt die Befähigung für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst der Förderlehrer.

 

4.     Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zum Förderlehrer sind:

 

a)     Mindestalter von 16 Jahren

b)    Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen.

 

Über die Auswahl der Teilnehmer entscheidet ein Eignungstest am Staatsinstitut. Er hat Wettbewerbscharakter. Das schriftliche Testverfahren findet am 14. Januar 2010, die Gespräche finden vom 8. bis 12. Februar 2010 statt.

 

5.     Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung geleistet, und zwar nach den für Schüler von Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.

 

6.     An die Ausbildung am Staatsinstitut schließt sich der Vorbereitungsdienst an. Er dauert zwei Jahre und schließt mit der Förderlehrerprüfung II ab, welche als Anstellungsprüfung im Sinne des Art. 41 Abs. 1 des Bayerischen Beamtengesetzes gilt. Während des Vorbereitungsdienstes nehmen die Förderlehreranwärter an Seminarveranstaltungen teil.

 

7.     Das Staatsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass aus der Zulassung zur Ausbildung und dem Bestehen der Anstellungsprüfung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 der Laufbahnverordnung kein Anspruch auf die Anstellung als Förderlehrer und auf Verwendung im Staatsdienst hergeleitet werden kann. Die Übernahme der Bewerber richtet sich vielmehr nach den zu dieser Zeit besetzbaren Planstellen, den erzielten Noten und den allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis. Auch besteht kein Anspruch auf Verwendung in einem bestimmten Regierungsbezirk.

 

8.     Die Ausbildung wird an zwei Ausbildungsorten durchgeführt:

 

-         Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern

                – Abteilung I –

                Geschwister-Scholl-Platz 3

                95445 Bayreuth

 

-         Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern

                – Abteilung II –

                Heiliggeistgasse 1

                85354 Freising

 

 

Bewerber richten ihre Gesuche bis spätestens 15. Dezember 2009 (Datum des Poststempels)

-        für die Ausbildung in Bayreuth

an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern

                – Abteilung I –

                Geschwister-Scholl-Platz 3

                95445 Bayreuth

                Tel.: 09 21/4 54 99

Fax: 09 21/4 17 83

                E-Mail: verwaltung@foerderlehrer.info

                http://www.foerderlehrer.info

 

-        für die Ausbildung in Freising

                an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern

                – Abteilung II –

                Heiliggeistgasse 1

                85354 Freising

                Tel.: 0 81 61/1 73 57 12

                Fax: 0 81 61/40 13 84 84

                E-Mail: staatsinstitut@foerder-lehrer-freising.de

                http://www.foerderlehrer-freising.de

 

 

Den Gesuchen sind beizufügen:

 

a)    Lebenslauf (tabellarisch);

b)    Nachweis des unter Nr. 4 b genannten mittleren Schulabschlusses (beglaubigte Zeugnisabschrift);

c)     amtliches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate), sofern sich der Studienbeginn am Staatsinstitut nicht unmittelbar an einen vorausgehenden Schulbesuch anschließt, sowie eine Erklärung des Bewerbers, dass nach seiner Kenntnis gegen ihn kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Strafverfahren wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen Tat anhängig ist;

d)    bei Bewerbern, die das 18. Lebensjahr zur Zeit der Anmeldung noch nicht vollendet haben, die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten;

e)     bei deutschen Bewerbern amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des Personalausweises oder des Reisepasses;

f)     bei Bewerbern, welche nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 GG sind,

-   der Nachweis, dass sie Angehörige eines Staates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den  Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, sind oder

-   die amtliche Bestätigung, dass ein Einbürgerungsantrag gestellt ist.

In diesen Fällen ist erforderlichenfalls die Kenntnis der deutschen Sprache auf muttersprachlichem Niveau nachzuweisen;

g)    Rückporto (1,45 €) in Postwertzeichen.

 

Die Kosten für diese Unterlagen haben die Bewerber zu tragen.

 

9.     Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

StAnz 2009 Nr. 38

 

 

 

Offene Stellen

 

Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschul­wesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Internationale Schule Dubai, Vereinigte Arabische Emirate

 

Arbeitsbeginn: 1. September 2010

Ende der Bewerbungsfrist: 30. November 2009

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 11

Schülerzahl: ca. 230

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Deutsche Internationale Abiturprüfung (DIAP) im Aufbau

 

Qualifikation

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15 / A 16  bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

2.     Deutsche Schule Genua, Italien

 

Arbeitsbeginn: 1. September 2010

Ende der Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2009

 

Integrierte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 13 (z.Zt. Umstellung auf G8)

Schülerzahl: 326

Reifeprüfung: Italienische Maturità

 

Qualifikation

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Italienischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

 

Bewerbungsverfahren für beide Stellen

 

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Internet-Adresse www.auslandsschulwesen.de

zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über Heimatschulbehörde und Kultusministerium / Senatsverwaltung des Landes an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten.


Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens  und  eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- / Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs- / Entgeltgruppe erforderlich.

 

Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

 

 

 

 


 

 

 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-01, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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