Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 21* Ausgegeben in München am 15. Dezember 2009 Jahrgang 2009
Inhalt
Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Oberfranken
Ausschreibung von Schulratsstellen
Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Oberfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 19. Oktober 2009
Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4.110 662
Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebietes 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Oberfranken wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Förderschulen ausgeschrieben. Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor) ist grundsätzlich möglich.
Der Bewerber/die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst im Bereich der Förderschulen sowie über gute EDV- Kenntnisse verfügen.
Dem Sachgebiet 41 an der Regierung von Oberfranken obliegen im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:
- Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs bei öffentlichen und privaten Förderschulen und der Schule für Kranke
- Mitwirkung beim Genehmigungsverfahren für die Errichtung privater Förderschulen
- Personalplanung, Personalzuweisung und Personaleinsatz
- Schulentwicklung und Evaluation an Förderschulen
- Weiterentwicklung des gemeinsamen Lernens
- Kooperation mit anderen Schularten
- Dienstliche Beurteilung
- Datenverarbeitung in der Schulverwaltung
- Statistiken im Unterrichtsbereich
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.
E r h a r d
Ministerialdirektor
Bayerisches
Schülerleistungsschreiben 2010
in Kurzschrift, Texterfassung (MS/PC)
und Textorganisation
(Autorenkorrektur – Kategorie 1 und
2)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 20. Oktober 2009
Az.: V.2-5 S 4306.3.15-6.111 743
Das Bayerische Schülerleistungsschreiben 2010 in Kurzschrift, Texterfassung (MS/PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur - Kategorie 1 und 2) wird in der Zeit vom 8. bis 19. März 2010 an folgenden Schularten durchgeführt:
- Berufsfachschulen für Büroberufe, für Kaufmännische Assistenten/Assistentinnen, für Datenverarbeitung, für Fremdsprachenberufe und für IT-Berufe
- Berufsschulen
- Hauptschulen
- Gymnasien
- Realschulen
- Wirtschaftsschulen
Den Schulen wird eine rege Beteiligung am Schülerleistungsschreiben empfohlen. Die Durchführung obliegt dem Bayerischen Stenografenverband e.V., Amperstraße 1, 93057 Regensburg (Tel.: 09 41/4 78 04, Fax: 09 41/4 24 47, E-Mail: info@bayerischer-stenografenverband.de, Internet: www.bayerischer-stenografenverband.de).
E r h a r d
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 17. November 2009 Az.: VII.2-5 S 9032-7.127 429
Am 14. September 2010 beginnt erneut der einjährige Vorbereitungsdienst für das Lehramt der Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, der Fachlehrer für Hauswirtschaft und der Fachlehrer für Schreibtechnik nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Lehramt der Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, der Fachlehrer für Hauswirtschaft und der Fachlehrer für Schreibtechnik an beruflichen Schulen in Bayern (ZAPOFlB) vom 21. April 1997 (GVBl S. 154, KWMBl I S. 156), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. November 2005 (GVBl S. 588, KWMBl I 2006 S. 23).
1. Allgemeines
Die bedarfsbezogene Ausbildung (Vorbereitungsdienst) findet am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, Abteilung IV, Ansbach statt. Zulassungsvoraussetzung ist u.a. eine erfolgreich absolvierte Einstellungsprüfung, die zeigen soll, ob die sich bewerbenden Personen die Eignung für den Vorbereitungsdienst in der Laufbahn des Fachlehrers an beruflichen Schulen besitzen.
Die Einstellungsprüfung besteht für Personen, die die Lehrbefähigung als Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe oder als Fachlehrer für Schreibtechnik erwerben wollen, aus einem Lehrversuch und einem schriftlichen Deutschtest. Bei Personen, die die Lehrbefähigung als Fachlehrer für Hauswirtschaft erwerben wollen, umfasst die Einstellungsprüfung nur einen Lehrversuch. Die Einstellungsprüfung kann einmal je Einstellungsjahr abgelegt werden.
Der Lehrversuch wird grundsätzlich an der Schule durchgeführt, an welcher der spätere Einsatz der sich bewerbenden Person erfolgen soll. Er dauert mindestens 30 und höchstens 45 Minuten und bezieht sich auf den Nachweis von Kenntnissen und (insbesondere pädagogischen) Fähigkeiten aus dem Berufsfeld der sich bewerbenden Person im Rahmen einer konkreten Unterrichtssituation. Wer beim Lehrversuch eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat die Einstellungsprüfung nicht bestanden und kann am Deutschtest nicht teilnehmen.
Der Deutschtest wird zentral durch das Staatsinstitut durchgeführt. An ihm können nur Personen teilnehmen, die den Lehrversuch bestanden haben. Die Arbeitszeit beträgt mindestens 90 und höchstens 120 Minuten. Der Deutschtest bezieht sich insbesondere auf allgemein bildende Inhalte. Wer im Deutschtest eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat den Deutschtest und damit die Einstellungsprüfung nicht bestanden.
Die zu absolvierenden Teile der Einstellungsprüfung bilden zusammen mit der im Rahmen der Vorbildung erzielten Note (z.B. Meisternote, Note der Abschlussprüfung der Fachakademie für Hauswirtschaft) eine Gesamtnote. Diese Gesamtnote ist für die Erstellung einer Rangliste maßgeblich, die vom Staatsinstitut speziell für jede Schule aufgestellt wird. Der jeweils an Rang 1 stehende Bewerber wird zur Ausbildung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, Abt. IV, Ansbach zugelassen.
Über die endgültige Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheidet die Regierung von Mittelfranken nach Durchführung der Einstellungsprüfung.
Die beruflichen Schulen, die einen Bedarf an Fachlehrern haben, werden in einem Stellenforum ab 15. Januar bis einschließlich 1. Februar 2010 auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (www.km.bayern.de) unter Angabe der benötigten Fachrichtung, der Zulassungsvoraussetzungen, der vorzulegenden Nachweise sowie der Meldefrist ausgeschrieben.
2. Bewerbung und Meldefrist für die Einstellungsprüfung
Die Bewerbung ist nur an einer Schule möglich und formlos unter Vorlage des Zeugnisses der beruflichen Weiterbildungsprüfung (z.B. Meisterprüfung, Prüfung der Fachakademie für Hauswirtschaft), Nachweis der geforderten Praxiszeit sowie eines tabellarischen Lebenslaufes direkt an die betreffende Schule zu richten. Es können sich nur Personen bewerben, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 1. Februar 2010 alle unten genannten Zulassungsvoraussetzungen nachweisen. Dies gilt insbesondere auch für die erforderliche berufliche Weiterbildungsprüfung.
Reisekosten, die durch die Teilnahme an der Einstellungsprüfung entstehen, können nicht erstattet werden.
3. Zulassungsvoraussetzungen
3.1 Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe
Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe kann zugelassen werden, wer
a) die Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie mit Erfolg abgelegt hat; an die Stelle der Meisterprüfung kann der erfolgreiche Abschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie treten,
b) über eine einschlägige betriebspraktische Erfahrung von mindestens drei Jahren nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt (hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung enthalten sein),
c) die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sowie die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und
d) das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Nach Abschluss der Ausbildung kann nur in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden, wer das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vgl. Art. 23 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)).
3.2 Fachlehrer für Hauswirtschaft
Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrer für Hauswirtschaft kann zugelassen werden, wer
a) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung der Fachakademie für Hauswirtschaft nachweist,
b) über eine einschlägige betriebspraktische Erfahrung von mindestens drei Jahren nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt (hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung enthalten sein),
c) die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und
d) das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Nach Abschluss der Ausbildung kann nur in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden, wer das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vgl. Art. 23 BayBG).
3.3 Fachlehrer für Schreibtechnik
Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrer für Schreibtechnik kann zugelassen werden, wer
a) die Staatliche Prüfung für Lehrkräfte der Textverarbeitung mit Erfolg abgelegt hat,
b) eine einschlägige kaufmännische Berufsausbildung nachweist,
c) über eine einschlägige betriebspraktische Erfahrung von mindestens drei Jahren nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt (hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung enthalten sein),
d) die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und
e) das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Nach Abschluss der Ausbildung kann nur in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden, wer das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vgl. Art. 23 BayBG).
K u f n e r
Ministerialdirigent
StAnz 2009 Nr. 50
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 17. November 2009
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.129 026
Die Stelle des Schulrats (Fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
K u f n e r
Ministerialdirigent
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 25. November 2009
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.129 173
Die Stelle des Schulrats (Fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Tirschenreuth wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.
K u f n e r
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 27. November 2009
Az.: VII.2-5 P 9001.1-7.122 293
1. Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2010 an folgenden Schulen zu besetzen:
1.1 Staatliche Berufsschule Pfaffenhofen und Staatliche Berufsoberschule Scheyern
Die Berufsschule mit gewerblichen, kaufmännischen und agrarwirtschaftlichen Klassen besuchen derzeit 1.682 Teilzeitschüler/-innen und 58 Vollzeitschüler/-innen. Sie wird von einer Schulleitung in Personalunion mit der Staatlichen Berufsoberschule Scheyern geführt, die derzeit 357 Schüler/-innen besuchen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
1.2 Staatliches Berufliches Schulzentrum Wiesau
Zum Staatlichen Beruflichen Schulzentrum, mit gewerblichen, agrarwirtschaftlichen und kaufmännischen Klassen gehören neben der Berufsschule, die Berufsfachschulen für Hotel- und Tourismusmanagement, für kaufmännische Assistenten, für gastgewerbliche Berufe und für IT-Berufe sowie die Fachschule für Wirtschaftsinformatik. Insgesamt werden derzeit dort 1.450 Teilzeitschüler/-innen und 450 Vollzeitschüler/-innen geführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
1.3 Staatliche Berufsschule II Coburg und Staatliche Wirtschaftsschule Coburg-Cortendorf
Die Berufsschule II mit kaufmännischer Ausbildungsrichtung wird von einer Schulleitung in Personalunion mit der Wirtschaftsschule geführt. Die Berufsschule besuchen derzeit 1.372 Teilzeitschüler/-innen, die Wirtschaftsschule 224 Vollzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
1.4 Staatliche Berufsschule Pegnitz und Staatliches Berufliches Schulzentrum Bayreuth
Die Berufsschule Pegnitz mit 860 Teilzeitschüler/-innen wird von einer Schulleitung in Personalunion mit dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Bayreuth geführt. Die Berufsschule führt Klassen des Hotel- und Gastgewerbes und des Berufsfeldes Metalltechnik. Das Berufliche Schulzentrum Bayreuth, das derzeit 232 Vollzeitschüler/-innen und 243 Teilzeitschüler/-innen besuchen, setzt sich zusammen aus der Berufsschule III, den Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege. An der Berufsschule III Bayreuth werden agrarwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Klassen geführt. Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin wird ggf. auch mit der Leitung der Staatlichen Berufsschule zur individuellen Lernförderung Bayreuth (57 Schüler/-innen) beauftragt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
1.5 Staatliche Berufsschule Lichtenfels mit Staatlicher Berufsfachschule für Flechtwerkgestaltung und Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik
Die Berufsschule mit gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsrichtung ist mit der Berufsfachschule für Flechtwerkgestaltung und der Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen derzeit 1.374 Teilzeitschüler/-innen und 34 Vollzeitschüler/-innen, die Berufsfachschule für Flechtwerkgestaltung 43 Vollzeitschüler/-innen und die Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik 43 Vollzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
1.6 Staatliche Berufsschule I Schweinfurt mit Staatlicher Fachschule für Maschinenbautechnik
Die Berufsschule I Schweinfurt mit gewerblich-technischer Ausrichtung ist mit der Fachschule für Maschinenbautechnik organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen derzeit 2.176 Teilzeitschüler/-innen und 25 Vollzeitschüler/-innen, die Fachschule für Maschinenbautechnik besuchen 60 Vollzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
1.7 Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Traunstein
Im Schuljahr 2009/2010 werden an der Fachoberschule 744 Vollzeitschüler/-innen und an der Berufsoberschule 281 Vollzeitschüler/-innen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2010 an folgenden Schulen zu besetzen:
2.1 Staatliche Berufsschule Bad Tölz-Wolfratshausen
Die Berufsschule mit gewerblichen, kaufmännischen, hauswirtschaftlichen Klassen sowie mit Klassen für medizinische Fachangestellte gliedert sich räumlich in die Hauptstelle Bad Tölz, die Nebenstelle Bad Tölz und die Außenstelle Wolfratshausen. Die Schule besuchen 1.790 Teilzeitschüler/-innen und 47 Vollzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2.2 Staatliche Berufsschule II Landshut
Die Berufsschule für kaufmännische Berufe besuchen derzeit 1.940 Teilzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2.3 Staatliches Berufliches Schulzentrum Forchheim
Zum Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Forchheim gehören die Berufsschule mit gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsrichtung, die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege sowie die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege. Die Berufsschule besuchen derzeit 1.519 Teilzeitschüler/-innen und 40 Vollzeitschüler/-innen, die Berufsfachschulen 175 Vollzeitschüler/-innen und die Fachoberschule 216 Vollzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A15 mit Amtszulage ausgebracht.
2.4 Staatliche Berufsschule I Fürth
An der Berufsschule I, die mit der Berufsfachschule für Hauswirtschaft und der Berufsfachschule für Kinderpflege organisatorisch verbunden ist, werden gewerbliche, hauswirtschaftliche und agrarwirtschaftliche Klassen unterrichtet. Die Schule besuchen derzeit 1.400 Teilzeitschüler/-innen und 380 Vollzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2.5 Staatliche Berufsschule Nördlingen, Staatliche Fachschule für Bau-, Elektro- und Maschinenbautechnik und Staatliche Wirtschaftsschule Nördlingen
Die Berufsschule mit gewerblich-technischen und kaufmännischen Klassen besuchen 628 Teilzeitschüler/-innen und 18 Vollzeitschüler/-innen, die Technikerschule 127 Vollzeitschüler/-innen und die Wirtschaftsschule 246 Vollzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
3. Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit sofortiger Wirkung an folgenden Schulen zu besetzen:
3.1 Staatliche Berufsschule Pfarrkirchen
Die Berufsschule (Außenstelle in Eggenfelden, Nebenstelle in Pfarrkirchen) mit gewerblich-technischer und kaufmännischer Ausbildungsrichtung besuchen derzeit 2.267 Teilzeitschüler/-innen und 87 Vollzeitschüler/-innen. Zur Berufsschule gehören die Berufsfachschule für Hauswirtschaft mit 89 Vollzeitschüler/-innen und die Berufsfachschule für Kinderpflege mit 89 Vollzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
3.2 Staatliche Berufsschule Hof – Stadt und Land, Staatliche Fachschule für Elektro-, Maschinenbau- und Umweltschutztechnik und Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik
An der Berufsschule Hof – Stadt und Land – mit Außenstellen in Münchberg und Rehau werden gewerbliche, kaufmännische und landwirtschaftliche Klassen geführt. Mit der Berufsschule organisatorisch verbunden sind die Fachschule für Elektro-, Maschinenbau- und Umweltschutztechnik sowie die Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik. Die Berufsschule besuchen derzeit 3.267 Teilzeitschüler/-innen und 58 Vollzeitschüler/-innen, die Fachschule 119 Vollzeitschüler-/innen und die Berufsfachschule 38 Vollzeitschüler/-innen. Der Weitere Ständige Vertreter/die Weitere Ständige Vertreterin der Schulleiterin soll für die Staatliche Fachschule für Elektro-, Maschinenbau- und Umweltschutztechnik zuständig sein.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
3.3 Berufliche Oberschule Kelheim, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Im Schuljahr 2009/2010 werden an der Fachoberschule 369 Vollzeitschüler/-innen und an der Berufsoberschule 158 Vollzeitschüler/-innen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Bewerber/Bewerberinnen für die Stellen an der Wirtschaftsschule sollen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen nachweisen und über Erfahrungen mit der Wirtschaftsschule verfügen. Es kommen für die Wirtschaftsschule aber auch staatliche Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; für diese Lehrkräfte ist jedoch Unterrichtserfahrung an einer Wirtschaftsschule Voraussetzung. Für die Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen und mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; Unterrichts- und Verwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen ist erwünscht.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen wird ergänzend verwiesen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden grundsätzlich nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wird.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stellen der Ständigen Schulleiterstellvertreter/der Ständigen Schulleiterstellvertreterinnen sowie des Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreters/der Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen sind über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen. Zusätzlich ist eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
E r h a r d
Ministerialdirektor
Zweckverband Bayerische Landschulheime
Der Zweckverband Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern – ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.
Der Zweckverband sucht für sein Franken-Landschulheim Schloss Gaibach, 97332 Volkach, Ufr.,
ab Februar 2010
eine Realschulrektorin/einen Realschulrektor (BesGr. A 15).
Das Franken-Landschulheim Schloss Gaibach ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einem Gymnasium (mit Oberstudiendirektor), mit ca. 1025 Schülern und Schülerinnen einschließlich einer Außenstelle in Gerolzhofen und einer Realschule (Zweige I, II, III a – mit Französisch und III b – mit Werken) mit ca. 560 Schülerinnen und Schülern in 19 Klassen.
Im Internat (mit Internatsleiter) werden ca. 165, im Tagesheim ca. 170 Schülerinnen und Schüler betreut.
Es können sich Beamtinnen/Beamte des öffentlichen Realschuldienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Realschulen bewerben.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Es wird erwartet, dass die Realschulrektorin/der Realschulrektor Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeit ist nicht möglich.
Die Bereitschaft, sich entsprechend den Zielen und Idealen einer Internatsschule fachlich und pädagogisch in besonderem Maße zu engagieren, wird als gegeben vorausgesetzt.
Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 402080, 80720 München),
Telefon: 0 89/27 81 40-0, Fax: 0 89/27 81 40-23, Homepage: www.zvbl.de, E-Mail: info@zvbl.de, zu richten.
Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband: zwei Wochen nach Erscheinen der Anzeige.
*
Knabenrealschule Heilig Kreuz Donauwörth
des Schulwerks der Diözese Augsburg
Maria-Ward-Realschule Schrobenhausen
des Schulwerks der Diözese Augsburg
An den o.g. Realschulen ist zum 1. Februar oder zum 1. August 2010 die Stelle der/des
neu zu besetzen.
An der sechsstufigen Knabenrealschule Heilig Kreuz Donauwörth unterrichten derzeit 46 Lehrkräfte ca. 693 Schüler in 26 Klassen.
An der sechsstufigen Maria-Ward-Realschule Schrobenhausen unterrichten derzeit 40 Lehrkräfte ca. 650 Schülerinnen in 21 Klassen.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Realschulen in Bayern. Erfahrungen in der Schulverwaltung bzw. in entsprechenden Funktionen wären vorteilhaft. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.
Die Identifikation mit den Werten der katholischen Kirche und die Beteiligung am kirchlichen Leben sind für diese Stelle Voraussetzung. Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter mit dem Kollegium der Schule, den Eltern, der zugehörigen Ordensgemeinschaft und dem Träger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie/Er soll für zeitgemäße pädagogische Konzepte (etwa Ganztagsangebote, Marchtaler Plan) aufgeschlossen sein, in der Tätigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen und die Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Nähe nehmen.
Die Stelle wird als Führungsposition zunächst auf Probe besetzt.
Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD Teil A. Die Stellen sind in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 15. Januar 2010 an das Schulwerk der Diözese Augsburg, Postfach 110580, 86030 Augsburg, erbeten.
Telefonische Rückfragen sind möglich unter 08 21/31 66-7 62.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-01, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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