Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


Nummer 1*                       Ausgegeben in München am 18. Januar 2010            Jahrgang 2010

 

 


Inhalt

 

 

 

 

Ausschreibung von Funktionsstellen an  staatlichen beruflichen Schulen

 

Besetzung der Stellen der  Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in  Oberbayern-Ost und Unterfranken

 

Hinweis

 

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 


 


Ausschreibung von Funktionsstellen an
staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 14. Dezember 2009
Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7.138 460

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab sofort an folgenden Schulen zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Neu-Ulm

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Berufliche Oberschule Weiden

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Für die Besetzung der Stellen kommen grundsätzlich nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Stellen können auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber/die künftigen Funktionsinhaberinnen Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein.

Der Schulleiter/die Schulleiterin fügt eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Besetzung der Stellen der
Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in
Oberbayern-Ost und Unterfranken

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 14. Dezember 2009
Az.: Nr. VI-5 P 5001.1-6.128 714

 

Zum August 2010 sind folgende Stellen zu besetzen:

 

1.       Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin des Maria-Theresia-Gymnasiums München und des / der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 875 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

2.       Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin des Wirsberg-Gymnasiums Würzburg und des / der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken

Die Schule ist ein Humanistisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 694 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

Die Aufgaben des Ministerialbeauftragten ergeben sich im Einzelnen aus der Dienstanweisung vom 19. Oktober 2009 Az.: VI.9-5 O 5120-6.90 774 (in der jeweils gültigen Fassung).

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Bewerber sollten in der Regel auf eine erfolgreiche Leitung einer Schule verweisen können. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der / die künftige Ministerialbeauftragte Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift (ggf. über die Leitung der Schule) beim Ministerialbeauftragten eingereicht, der sie mit einer Stellungnahme an das Staatsministerium weitergibt.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim zuständigen Ministerialbeauftragten

zwei Wochen

und zur Vorlage beim Staatsministerium

vier Wochen

 

nach Erscheinen des Amtsblattes.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Hinweis

 

Bayerischer Verkehrssicherheitspreis 2010
Wettbewerb für mehr Verkehrssicherheit

 

Die Landesverkehrswacht Bayern und die Versicherungskammer Bayern führen im Jahr 2010 erneut einen Wettbewerb für mehr Verkehrssicherheit durch. Dem Sieger winkt der Bayerische Verkehrssicherheitspreis. Er wird im Jahr 2010 zum vierzehnten Mal verliehen.

 

Teilnehmen können Einzelpersonen oder Gruppen, die sich in Bayern in besonderer Weise für die Verkehrssicherheit engagiert haben, z.B. journalistisch, mit Kampagnen oder anderen Aktivitäten.

 

Ausdrücklich ist auch die Teilnahme von Schülern und Schulen erwünscht.

 

Für den Wettbewerb können sowohl eigene Beiträge als auch Arbeiten Dritter vorgeschlagen werden.

 

Die Beiträge müssen nachprüfbare Darstellungen der Aktivitäten enthalten. Eine Mindest- oder Maximallänge der Einsendungen ist nicht vorgeschrieben. Noch nicht umgesetzte Ideen und Projekte können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

 

Insgesamt werden drei Hauptpreise im Gesamtwert von 7.500 € vergeben. Der erste Sieger erhält zusätzlich eine wertvolle Bronzestatue. Weitere Geldpreise werden durch die Landesverkehrswacht zur Verfügung gestellt. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Feierstunde voraussichtlich im Oktober 2010 am Ort des jeweiligen Siegers statt.

 

Wettbewerbsbeiträge müssen bis 30. April 2010 bei der Landesverkehrswacht Bayern eingereicht werden.

 

Die Landesverkehrswacht Bayern und die Versicherungskammer Bayern hoffen auf rege Teilnahme, gerne auch aus dem schulischen Bereich.

 

Weitere Auskünfte erteilt die Landesverkehrswacht Bayern e. V., Ridlerstraße 35 a, 80339 München, Tel.: 0 89 / 54 01 33 - 0, Fax: 0 89 / 54 07 58 10, E-Mail: lvw@verkehrswacht-bayern.de.

 

 

 

 

Offene Stellen

 

Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule in Barcelona, Spanien

Arbeitsbeginn:                         1. August 2010

Ende der Bewerbungsfrist:     28. Februar 2010

 

Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 1.144

Reifeprüfung

Abschlüsse der Sekundarstufe I

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Gute Spanischkenntnisse sind erforderlich.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Bewerbungsverfahren

 

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- / Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs- / Entgeltgruppe erforderlich.

Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

 

 

 

 

 

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Schulleiterstelle an der Gerhardinger Realschule der Schulstiftung der Diözese Regensburg

 

An der Gerhardinger Realschule der Schulstiftung der Diözese Regensburg, Klosterstraße 4 u. 9, 93413 Cham, ist zum 1. August 2010 die Stelle der/des

Schulleiterin/Schulleiters

neu zu besetzen.

 

Derzeit besuchen die Schule 667 Schülerinnen in 24 Klassen. Sie werden von 43 Lehrerinnen und Lehrern in den Wahlpflichtfächergruppen I, II, IIIa und IIIb unterrichtet.

 

Der Schulträger erwartet eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

-         die als voll ausgebildete und qualifizierte Realschullehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis oder in der Schulberatung vorweisen kann,

-         die fähig und bereit ist, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium und den Eltern, die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Frauen so zu fördern, dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,

-         die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayer. (Erz) Diözesen (ABD). Die Stelle in Regensburg ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 26. Februar 2010 an den Schulträger, die Schulstiftung der Diözese Regensburg, Weinweg 31, 93049 Regensburg.

 

Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Schulstiftung, Herrn Gröber, Tel.: 09 41/5 97-15 05, E-Mail: schulstiftung@bistum-regensburg.de.




 

 


 

 

 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0,  E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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