Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


Nummer 2*                       Ausgegeben in München am 1. Februar 2010            Jahrgang 2010

 

 

 


Inhalt

                                                                        

 

Zulassung von Diplomphysikern zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien 2010/II

 

EU-Bildungsprogramm  für lebenslanges Lernen (LLP): Studienbesuche für Bildungs-  und Berufsbildungsfachleute – Antragsrunde 2010 –

 

Besetzung von Stellen  des Ständigen Stellvertreters  im Bereich der staatlichen Gymnasien

 

Abiturprüfung 2011 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife  an Berufsoberschulen und Fachoberschulen sowie Ergänzungsprüfung zum Erwerb der  allgemeinen Hochschulreife

 

Fachabiturprüfung 2011 zum Erwerb der Fachhochschulreife  an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

 

Ausschreibungen von Schulratsstellen

 

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Mittelfranken

 

Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen beruflichen Schulen

 

Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der staatlichen Gymnasien

 

Globalausschreibung der Kursangebote des Pädagogischen Austauschdienstes 2010: Romanisten in Italien und Spanien

 

 

 

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Zulassung von Diplomphysikern
 zum Vorbereitungsdienst
 für das Lehramt an Gymnasien 2010/II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 11. Dezember 2009 Az.: VI.7-5 S 5111-PRA.154

 

Auf Grund des erhöhten Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an Gymnasien in den Fächern Mathematik und Physik werden nach Art. 22 Abs. 4 BayLBG zu dem am 15. September 2010 beginnenden Vorbereitungsdienst voraussichtlich 40 Bewerber zugelassen, die an einer Uni­versität (nicht Fachhochschule) im Geltungsbereich des Grundgesetzes die Diplomprüfung in Physik mit mindestens der Note gut bestanden haben.

 

Die Bewerbungen sind bis spätestens

 

15. April 2010

 

unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Ablichtung des Diplom-Prüfungszeugnisses an das Staatsministerium zu richten. Weitere Unterlagen werden zunächst nicht benötigt.

Die Bewerber müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.

 

Eine Vormerkung für spätere Einstellungstermine ist nicht möglich. Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

EU-Bildungsprogramm
 für lebenslanges Lernen (LLP):
Studienbesuche für Bildungs-
 und Berufsbildungsfachleute
 – Antragsrunde 2010 –

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 23. Dezember 2009 Az.: I.5-5 L 0121.3.4-1.130 904

 

Als Nachfolgeprogramm der EU-Bildungsprogramme SOKRATES II und LEONARDO II fördert das Programm für Lebenslanges Lernen (LLP) mit einer Mittelausstattung von 6,97 Mrd. die transnationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013. Im Querschnittsprogramm des LLP stellt die Aktion Studienbesuche für Bildungs- und Berufsbildungsfachleute eine der Schlüsselaktionen im Rahmen der Schwerpunktaktivität „Politische Zusammenarbeit und Innovation im lebenslangen Lernen“ dar.

 

Diese Aktion bietet Bildungsexperten und bildungspolitischen Entscheidungsträgern aus den Bereichen der allgemeinen und der beruflichen Bildung (Multiplikatoren) die Möglichkeit, einen drei- bis fünftägigen Studienbesuch in einem anderen am LLP teilnehmenden Land durchzuführen. Derzeit beteiligen sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Norwegen, Island, Liechtenstein und die Türkei, ab 2011 voraussichtlich außerdem die Schweiz, Kroatien, die frühere jugoslawische Republik Mazedonien sowie Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro und Serbien.

 

Zielsetzung des Programms:

Studienbesuche dienen dem Informationsaustausch über bildungspolitische Entwicklungen in der Gemeinschaft sowie dem Erfahrungsaustausch zu länderübergreifenden Bildungsthemen und ermöglichen Einsichten in bildungspolitische Entwicklungen und Bildungs- bzw. Berufsbildungssysteme in anderen europäischen Teilnehmerstaaten.

Die einzelnen Studienbesuchsangebote sind dem aktuellen Gesamtkatalog zu entnehmen, der voraussichtlich ab Anfang Februar 2010 auf der Internetseite des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Centre Européen pour le Développement de la Formation Professionnelle – CEDEFOP) einzusehen ist: http://studyvisits.cedefop.europa.eu. Hier finden sich auch detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Studienaufenthalten (insbesondere zu Veranstaltungsort, Zeitraum, Inhalten und Arbeitssprache).

 

Teilnahmevoraussetzungen:

Bewerben können sich Personen aus den Bereichen der Schulverwaltung, Schulaufsicht, Schulleitung, Lehreraus- und -fortbildung, Beratung oder aus Dienstleistungseinrichtungen im Bildungssektor. Es ist erforderlich, sich in der jeweiligen Arbeitssprache der gewählten Veranstaltung verständigen zu können. Nach Abschluss des Studienaufenthalts muss jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer bei der Nationalen Agentur (NA) im Pädagogischen Austauschdienst (PAD) Bonn einen Bericht vorlegen.

Antragsteller, die in den letzten 24 Monaten keine Förderung unter der Aktion Studienbesuche erhalten haben, genießen Priorität.

 

Zuschüsse:

Fahrtkosten werden in der Regel zu 100 % bezuschusst. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden vom Zielland abhängige Aufenthaltspauschalen für maximal fünf Tage in Höhe von 75 % der maximalen EU-Tagessätze. Der gewährte Zuschuss ist in der Regel nicht kostendeckend, es muss daher mit einem Eigenanteil gerechnet werden. Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) in Bonn übernimmt die Abrechnung der Reisekosten mit den Teilnehmern.

 

Antragsverfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus Bayern:

Im Programmjahr 2010/11 gibt es für die Studienbesuche zwei Antragsrunden. Anträge für die erste Runde (für Studienbesuche, die von September 2010 bis Februar 2011 stattfinden) sind voraussichtlich ab Februar 2010 bis spätestens 31. März 2010, für die zweite Runde (für Studienbesuche, die von März 2011 bis Juni 2011 stattfinden) voraussichtlich ab August 2010 bis spätestens 15. Oktober 2010 zu stellen.

Die geltenden Antragstermine 2010 und wichtige Hinweise zur Antragstellung sind bzw. werden auf der Website des europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Centre Européen pour le Développement de la Formation Professionnelle – CEDEFOP) http://studyvisits.cedefop.europa.eu und der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst  (PAD) http://www.kmk-pad.org/studienbesuche veröffentlicht.

Die Antragstellung erfolgt online über die oben genannte Website des CEDEFOP. Um die Erfolgschancen zu erhöhen, empfiehlt es sich, im Antrag mindestens eine Alternative zu dem Studienbesuch erster Wahl anzugeben.

Nach der Online-Bewerbung müssen die Bewerberinnen und Bewerber aus dem schulischen Bereich das ausgefüllte Bewerbungsformular ausdrucken, unterzeichnen und als Papierversion in zweifacher (!) Ausfertigung (Original und Kopie) auf dem Dienstweg dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Ref. I.5, z. Hd. OStRin Kerstin Bold) bis spätestens 31. März 2010 (erste Runde) bzw. bis spätestens 15. Oktober 2010 (zweite Runde) zuleiten. Es gilt das Datum des Poststempels. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge müssen aus formalen Gründen abgelehnt werden.

Ein wesentliches Kriterium für eine erfolgreiche Bewerbung ist die Qualität des Antrags wie auch dessen formale Richtigkeit. Antragsteller/-innen sollten daher unbedingt die Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars auf den oben genannten Websites des CEDEFOP des PAD beachten.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Besetzung von Stellen
 des Ständigen Stellvertreters
 im Bereich der staatlichen Gymnasien

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 4. Januar 2010 Az.: VI-5 P 5001.1-6.128 719

 

An folgenden Gymnasien ist zum August 2010 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:

 

1. E.T.A. Hoffmann-Gymnasium Bamberg

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 890 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt die musische Ausbildungsrichtung auch in Kurzform mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

2. Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium Hof

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 837 Schülerinnen und Schüler).

 

3. Gymnasium Icking

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Humanistisches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 890 Schülerinnen und Schüler).

 

4. Otto-Hahn-Gymnasium Marktredwitz

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1000 Schülerinnen und Schüler).

 

5. Ruperti-Gymnasium Mühldorf a.Inn

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 869 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

6. Gymnasium Naila

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 737 Schülerinnen und Schüler).

 

7. Gymnasium Oberhaching

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1117 Schülerinnen und Schüler).

 

8. Gymnasium Ottobrunn

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1494 Schülerinnen und Schüler).

 

9. Chiemgau-Gymnasium Traunstein

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1238 Schülerinnen und Schüler).

 

10. Gymnasium Tutzing

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 978 Schülerinnen und Schüler).

 

11. Vöhlin-Gymnasium Memmingen

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 928 Schülerinnen und Schüler).

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung sowie Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 14 Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens sechs Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)       durch den Schulleiter / die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt; Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)       durch den Schulleiter / die Schulleiterin der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.

 

Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Abiturprüfung 2011 zum Erwerb
 der fachgebundenen Hochschulreife
 an Berufsoberschulen und Fachoberschulen
 sowie Ergänzungsprüfung zum Erwerb der
 allgemeinen Hochschulreife

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 4. Januar 2010 Az.: VII.6-5 S 9500-7-7.138 820

 

1.        Die Abiturprüfung 2011 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulrei­fe an Berufsoberschulen und Fachoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:

 

Deutsch:

Montag, 

30. Mai 2011

8.00 bis 13.00 Uhr

Englisch:

Dienstag,

31. Mai 2011

9.00 bis 10.30 Uhr

(Reading-Teil)

11.00 bis 12.15 Uhr (Writing-Teil)

Mathematik:

Mittwoch,

1. Juni 2011

9.00 bis 12.00 Uhr

Biologie:

Freitag,   

3. Juni 2011

9.00 bis 12.00 Uhr

Betriebswirt-

schaftslehre

mit Rechnungswesen:

Freitag,

3. Juni 2011

9.00 bis 12.00 Uhr

Pädagogik/

Psychologie:

Freitag,   

3. Juni 2011

9.00 bis 12.00 Uhr

Gestaltung:

Freitag,   

3. Juni 2011

8.00 bis 13.15 Uhr

Physik:

Freitag,   

3. Juni 2011

9.00 bis 12.00 Uhr

 

2.     Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 9. Mai bis 27. Mai 2011 durchgeführt werden.

 

3.     Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2011 bei der Fachoberschule oder Berufs­oberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.

 

4.     Der schriftliche Teil der Ergänzungsprüfung in der zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Fachoberschulen findet am Mittwoch, dem 25. Mai 2011, von 9.00 bis 11.00 Uhr statt. Die Meldung zur Ergänzungsprüfung ist bis zum 1. März 2011 bei der Berufsoberschule oder Fachoberschule einzureichen. Schüler, die anstelle der Ergänzungsprüfung an der Latinumsprüfung des Gymnasiums teilnehmen wollen, müssen sich bis spätestens 15. Januar dafür an einem Gymnasium anmelden.

 

5.     Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

6.     Für die Prüfungsanforderungen sind die für die Berufsoberschule bzw. Fachoberschule erlassenen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.

 

7.     Zeugnisdatum ist Dienstag, der 12. Juli 2011. Spätestens an diesem Tag hat der Prü­fungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Fachabiturprüfung 2011
 zum Erwerb der Fachhochschulreife
an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 4. Januar 2010 Az.: VII.6-5 S 9500-6-7.138 819

 

1.     Die schriftliche Fachabiturprüfung 2011 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:

 

Deutsch:

Montag,

30. Mai 2011

9.00 bis 13.00 Uhr

Englisch:

Dienstag,

31. Mai 2011

9.00 bis 10.30 Uhr

(Reading-Teil)

11.00 bis 12.00 Uhr (Writing-Teil)

Mathematik:

Mittwoch,

1. Juni 2011

9.00 bis 12.00 Uhr

Biologie:

Freitag,

3. Juni 2011

9.00 bis 12.00 Uhr

Betriebswirt-

schaftslehre

mit Rechnungswesen:

Freitag,

3. Juni 2011

9.00 bis 12.00 Uhr

Pädagogik/

Psychologie:

Freitag,

3. Juni 2011

9.00 bis 12.00 Uhr

Darstellung (praktische Prüfung):

Freitag,

3. Juni 2011

8.00 bis 13.15 Uhr

Physik:

Freitag,

3. Juni 2011

9.00 bis 12.00 Uhr

 

2.     Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 9. Mai bis 27. Mai 2011 durchgeführt werden.

 

3.     Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2011 bei der öffentlichen Fachoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.

 

4.     Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

5.     Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne für die Fachoberschule bzw. Berufsoberschule in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.

 

6.     Zeugnisdatum ist Dienstag, der 12. Juli 2011. Spätestens an diesem Tag hat der Prü­fungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Ausschreibungen von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 4. Januar 2010 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.141 878

 

Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt in der Stadt und im Landkreis Würzburg wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher – erfüllen.

 

Den Bewerbungsunterlagen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) die Bewerbung gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

*

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 13. Januar 2010 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.1 885

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Ansbach wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeate/Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher – erfüllen.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Mittelfranken

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 4. Januar 2010 Az.: VII.7-5 P 9070-7.140 799

 

Die Stelle einer Referentin/eines Referenten für das Sachgebiet 42.1 „Berufliche Schulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe“ an der Regierung von Mittelfranken ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.

 

Der Referentin/dem Referenten sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:

 

-         Schulaufsicht über die gewerblich-technischen Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien

 

-         Mitwirkung   bei    der    Personalplanung   und

-zuweisung, insbesondere beim Einsatz der Fachlehrer/innen an den beruflichen Schulen

 

-         Fachliche Zuständigkeit für Maßnahmen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz an den Berufsschulen

 

-         Zuständigkeit für die EDV-Fachbetreuung

 

-         Schulfachliche Stellungnahmen zur Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen

 

-         Fachliche Zuständigkeit für die Verleihung von Meister- und Staatspreisen an beruflichen Schulen

-         Mitwirkung bei der Kooperation von Hauptschule und Berufsschule (HuBiK)

-         Mitwirkung bei der Kooperation mit den Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung

 

Die Bewerberin/der Bewerber sollte über sehr gute IT-Kenntnisse verfügen.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einer gewerblich-technischen Fachrichtung in Betracht. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGIG). Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 42.1, einzureichen.

 

Die Regierung von Mittelfranken nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu den eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung zu.

 

Mit dieser Ausschreibung wird die Ausschreibung vom 18. März 2009 (KWMBeibl S. 78*) aufgehoben.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Ausschreibung von Funktionsstellen
 an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 12. Januar 2010 Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7.1197

 

Die Funktion eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin in der Schulleitung ist an folgenden Schulen zu besetzen:

 

Sofort

Berufliche Oberschule Bad Tölz

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

(zwei Mitarbeiterfunktionen)

 

Berufliche Oberschule Bad Tölz

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

1. August 2010

Berufliche Oberschule Freising

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Berufliche Oberschule Kaufbeuren

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Für die Besetzung der Stellen kommen grundsätzlich nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Stellen können auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberinnen Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein.

 

Der Schulleiter/die Schulleiterin fügt eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Besetzung von Direktorenstellen im Bereich
 der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 12. Januar 2010 Az.: VI-5 P 5001.1-6.128 716

 

An folgendem Gymnasium ist zum August 2010 die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen:

 

1.     Leibniz-Gymnasium Altdorf

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1419 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

2.     Karl-Theodor-von-Dalberg-Gymnasium Aschaffenburg

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Französisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1162 Schülerinnen und Schüler). Die Schule hat ein Ganztagsangebot.

 

3.     Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth

Die Schule ist ein Musisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 790 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Schülerheim und hat ein Ganztagsangebot.

 

4.     Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 831 Schülerinnen und Schüler).

 

5.     Hardenberg-Gymnasium Fürth

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1186 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

6.     Christoph-Probst-Gymnasium Gilching

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1510 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

7.     Carl-von-Linde-Gymnasium Kempten

Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 700 Schülerinnen und Schüler).

 

8.     Frankenwald-Gymnasium Kronach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 850 Schülerinnen und Schüler).

 

9.     Christoph-Jacob-Treu-Gymnasium Lauf a. d. Pegnitz

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1521 Schülerinnen und Schüler).

 

10.  Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 923 Schülerinnen und Schüler).

 

11.  Gymnasium München-Moosach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1077 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

12.  Luitpold-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 933 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

13.  Maria-Theresia-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 875 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und bietet eine Förderklasse für Hochbegabte an.

 

14.  Friedrich-Alexander-Gymnasium Neustadt a. d. Aisch

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1265 Schülerinnen und Schüler).

 

15.  Geschwister-Scholl-Gymnasium Röthenbach a.d.Pegnitz

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 928 Schülerinnen und Schüler).

 

16.  Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasium Schwabach

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 989 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

17.  Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1150 Schülerinnen und Schüler).

 

18.  Annette-Kolb-Gymnasium Traunstein

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem und sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 922 Schülerinnen und Schüler).

 

19.  Gymnasium Untergriesbach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 738 Schülerinnen und Schüler).

 

20.  Wirsberg-Gymnasium Würzburg

Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 697 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule ist Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.

 

Ihre Aufgaben:

-         pädagogische und organisatorische Leitung der Schule

-         Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

-         Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

-         Entwicklung des Schulprofils

-         Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

-         Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger

-         Leitung der Verwaltungsgeschäfte

-         Vertretung der Schule nach außen

 

Unsere Erwartungen:

-         erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

-         ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

-         Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung

-         Erfahrungen in der Schulentwicklung

-         Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

-         kommunikative und soziale Kompetenz

-         Innovationsbereitschaft

-         hohe Belastbarkeit

-         gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter / die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine in der Aussagekraft einer periodischen Beurteilung gleichkommenden aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung des Bewerbers / der Bewerberin zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim zuständigen

Ministerialbeauftragten          zwei Wochen

und zur Vorlage

beim Staatsministerium           vier Wochen

 

nach Erscheinen der Ausschreibung.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Globalausschreibung der Kursangebote
 des Pädagogischen Austauschdienstes 2010:
 Romanisten in Italien und Spanien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 18. Januar 2010 Az.: III.6-5 P 4160.8-6.2138

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus macht wieder auf die Kursangebote des Pädagogischen Austauschdienstes in Italien und Spanien im Jahr 2010 aufmerksam.

 

Für die ggf. erforderliche Dienstbefreiung der Teilnehmer und Anerkennung als Lehrerfortbildungsmaßnahme sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten zuständig.

Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden.

 

Im Folgenden werden Informationen des Veranstalters (z.T. in gekürzter Form) wiedergegeben:

 

Der Pädagogische Austauschdienst bittet um Verständnis, dass die Kursangebote in Italien und Spanien nur in Form einer vorsorglichen Ausschreibung angeboten werden. Es handelt sich dabei um kulturvertraglich vereinbarte Maßnahmen, die sich alljährlich zu etwa gleichen Bedingungen und etwa gleichen Terminen wiederholen. Die Details der Veranstaltungen gehen erfahrungsgemäß erst im Frühsommer ein, so dass eine präzise Ausschreibung dann nicht mehr möglich wäre.

 

Bewerbungsvoraussetzungen:

-         Lehrkräfte mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen

-         Gute Sprachkenntnisse des Ziellandes

-         Frühestens drei Jahre nach Teilnahme an einem Stipendium im Zielland kann erneut ein Antrag gestellt werden.

 

Kurse für Romanisten (vorsorgliche Ausschreibung):

 

a)       Fortbildungskurse für deutsche Italienischlehrkräfte in Italien

(voraussichtlich Perugia), jeweils ca. zehn Plätze

 

Teilstipendium (Kurs- und Aufenthaltskosten werden gezahlt, Reisekosten gehen zu Lasten der Teilnehmer)

 

Voraussichtliches Thema:

Civiltà italiana

Voraussichtlicher Termin:

Ende Juli/Anfang August

 

 

Voraussichtliches Thema:

Linguistica è didattica dell’italiano

Voraussichtlicher Termin:

Ende Juli/Anfang August

 

Bewerbungsschluss über den Dienstweg beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Ref. III.6, z. Hd. StD Markus Wenninger):

16. April 2010

 

b)       Fortbildungskurse für deutsche Spanischlehrkräfte in Spanien

 

Finanzierung:

-         Kurs- und Aufenthaltskosten werden i.d.R. bezahlt (Voll- oder Teilstipendium),

-         Reisekosten müssen bei allen Kursen von den Teilnehmern selbst getragen werden.

 

Ausgehend von den letztjährigen Daten:

 

evtl. Plät-ze

voraussichtlicher Termin ca.

 

voraussichtliches Thema

Zielgruppe

Voraussichtliche Finanzierung:
VS – Vollstipendium

2

3. bis 13. August

„Curso superior de metodología de la enseñanza del español“

Profesores de español

VS

3

17. bis 28. August

„Curso superior de metodología de la enseñanza del español“

Profesores de español

VS

 

Bewerbungsschluss über den Dienstweg beim Staatsministerium (Ref. III.6, z. Hd. StD Markus Wenninger):

 

17. März 2010

 

 

Die aktuellen Kursdaten sind erfahrungsgemäß bis Ende März 2010 unter www.mepsyd.es/exterior/al/al/stipendien/stipendien/shtml einzusehen.

 

Bewerbungsunterlagen können unter Angabe des betreffenden Kurses schriftlich oder per E-Mail angefordert werden:

 

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Referat III.6

80327 München

 

markus.wenninger@stmuk.bayern.de

 

oder direkt unter:

 

www.kmk-pad.org.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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