Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


Nummer 3*                       Ausgegeben in München am 15. Februar 2010                     Jahrgang 2010

 

 

 


Inhalt

                                                                        

 

 

 

Ausschreibungen von Schulratsstellen

 

Anstellungsprüfung (II. Prüfung) der Förderlehrer 2011

 

Anstellungsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2011 der Fachlehrer

 

54. Theatertage der Gymnasien in Bayern vom 25. bis 28. Juli 2010 in Unterschleißheim

 

Schulleiterstelle an der Fachakademie für Sozialpädagogik Dillingen des Schulwerks  der Diözese Augsburg

 

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen September 2010/2012 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung  für das Lehramt an Realschulen

 

Zweite Staatsprüfungen 2011 für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

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Ausschreibungen von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 13. Januar 2010 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.141 878

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Passau wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte / Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte / Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher – erfüllen.

 

Die Bewerber sollen den Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit in der Hauptschule haben.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte / die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der bisherige Inhaber der Stelle war als ständiger Vertreter des fachlichen Leiters des Staatlichen Schulamts in der Stadt und im Landkreis Passau in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter wird von der Regierung von Niederbayern nach Besetzung der Stelle  gemäß  § 5  Abs. 2 der  8. AVVoSchG bestellt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

*

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 18. Januar 2010 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.1886

 

Die Stelle des Schulrats/der Schulrätin (fachliche/r Leiter/in) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Kitzingen wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle des weiteren Schulrats/der weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher erfüllen.

 

Den Bewerbungsunterlagen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) die Bewerbung gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

*

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 22. Januar 2010 Az.:. IV.3-5 P 7001.1.1-4.1891

 

Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Neu-Ulm wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher – erfüllen.

 

Den Bewerbungsunterlagen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) die Bewerbung gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirigent

 

 

*

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 25. Januar 2010 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.1892

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats/einer weiteren Schulrätin bei dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte/Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher – erfüllen.

 

Die Bewerber sollen den Schwerpunkt ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit in der Hauptschule haben.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Anstellungsprüfung (II. Prüfung)
 der Förderlehrer 2011

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus vom

18. Januar 2010 Az.: IV.3-5 S 7175-4.1895

 

1.     Die Anstellungsprüfung 2011 wird nach der Ordnung der Zweiten Prüfung der Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II - FölPO II) vom 22. Januar 1974 (GVBl S. 47), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. August 1995 (GVBl S. 661, ber. GVBl 1996 S. 50), durchgeführt. Sie ist eine Anstellungsprüfung im Sinne des Art. 41 Abs. 1 BayBG und hat Wettbewerbscharakter.

 

2.     Die Meldungen zur Prüfung sind bis 14. Januar 2011 mit den gemäß § 4 Abs. 2 der Förderlehrerprüfungsordnung II erforderlichen Unterlagen an die zuständige Regierung zu richten.

 

3.     Zur Prüfung wird nach § 5 Abs. 1 der Förderlehrerprüfungsordnung II zugelassen, wer

 

a)     am Seminar der Förderlehreranwärter regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat und mindestens ausreichende praktische Leistungen im Vorbereitungsdienst aufweisen kann,

b)    die Meldefrist eingehalten hat.

 

4.     Der schulpraktische Teil der Prüfung beginnt am 31. Januar 2011.

Die mündliche Prüfung wird jeweils im Anschluss an die schulpraktische Prüfung durchgeführt.

 

5.     Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 18. und 19. April 2011 statt.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2010 Nr. 4

 

 

 

 

Anstellungsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2011
der Fachlehrer

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 19. Januar 2010 Az.: IV.3-5 S 7170-4.907

 

Die Anstellungsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2011 der Fachlehrer an allgemeinbildenden Schulen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird nach der Prüfungsordnung für die Anstellungsprüfung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrer – FPO II – vom 12. Dezember 1996 (KWMBl I 1997 S. 50, ber. KWMBl I S. 86), geändert durch Verordnung vom 14. Dezember 2005 (KWMBl I 2006 S. 32), in den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern durchgeführt. Sie ist eine Anstellungsprüfung im Sinne des Art. 41 Abs.1 BayBG und hat Wettbewerbscharakter.

 

Hierzu wird bekannt gegeben:

 

1.         Zur Prüfung zugelassen ist, wer sich im Schuljahr 2010/2011 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde (§ 12 Abs. 1 FPO II).

 

2.         Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 14. April 2010 bis 13. Oktober 2010. Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate. Die schriftliche Hausarbeit ist bei dem Seminarleiter/der Seminarleiterin einzureichen. Dieser/Diese meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.

 

3.         Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

 

3.1       Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 31. Januar 2011 bis 10. Juni 2011 statt.

Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Lehrproben eingeräumt wird.

 

3.2       Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 18. April 2011 statt.

 

3.3       Die mündlichen Prüfungen finden im Zeitraum vom 14. Juni 2011 bis 17. Juni 2011 statt.

 

3.4       Für die Prüfungsteilnehmer 2011, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 1. August 2011 festgelegt.

 

3.5       Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im entsprechenden unter den Nrn. 3.1 bis 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt.

 

4.         Zur Anstellungsprüfung 2011 können zur Notenverbesserung auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2010 abgelegt und bestanden haben.

 

4.1       Die Meldung zur Prüfung hat spätestens zu erfolgen:

 

4.1.1    falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 12. Juli 2010

4.1.2    falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

 

4.2       Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten Terminen abzulegen.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2010 Nr. 4

 

 

 

 

54. Theatertage der Gymnasien in Bayern
 vom
25. bis 28. Juli 2010 in Unterschleißheim

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 21. Januar 2010 Az.: III.2-5 P 5434-6.873

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erkennt die 54. Theatertage der bayerischen Gymnasien als eine die staatliche Lehrerfortbildung ergänzende Maßnahme für Lehrkräfte aller bzw. der jeweils betroffenen Schularten an.

 

Soweit erforderlich, besteht Einverständnis, dass Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern dies die schulische Situation erlaubt.

 

Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer gewährt werden.

 

Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (in gekürzter Form) bekannt gegeben:

 

Die Fördergemeinschaft der Landes-Elternvereinigung und des Bayerischen Philologenverbandes für das Schultheater an den Gymnasien in Bayern veranstaltet vom

 

25. bis 28. Juli 2010 in Unterschleißheim

 

die 54. Theatertage der bayerischen Gymnasien.

 

Der Termin ist vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit den erforderlichen Beurlaubungen genehmigt.

Zielsetzung

Die Theatertage sollen eine Begegnung gymnasialer Theatergruppen ermöglichen, den Erfahrungsaustausch fördern und Kriterien für Möglichkeiten und Grenzen des Schultheaters erarbeiten. Sie verstehen sich nicht als Wettbewerb, sondern als Festival und als Fortbildungsveranstaltung. Darüber hinaus soll diese Veranstaltung der Öffentlichkeit einen Einblick in die Arbeit gewähren, die das Schultheater für den Bildungsauftrag des Gymnasiums leistet.

Meldeschluss

Jede an der Teilnahme interessierte Spielgruppe bewirbt sich spätestens bis zum 28. Februar 2010 auf dem beiliegenden Anmeldeformular beim Leiter der Jury der Theatertage:

 

Karlheinz Frankl

Pröllerweg 3 c

94315 Straubing

Tel.: 0 94 21 / 7 22 79

E-Mail: kfrankl@web.de

 

Programmauswahl

Die bei den Theatertagen gezeigten Stücke sollten einen repräsentativen Einblick in die Schultheaterarbeit an bayerischen Gymnasien ermöglichen. Über die Auswahl und Anzahl der Gruppen, die an den 54. Theatertagen der bayerischen Gymnasien teilnehmen können, entscheidet die Jury der Fördergemeinschaft im Mai 2010.

Damit die Jury sich einen möglichst anschaulichen Eindruck verschaffen kann, ist ein Proben- bzw. Aufführungsbesuch vorgesehen. Bei diesem Besuch wird auch eine Videoaufzeichnung durch die Gruppe erstellt und den Juroren ausgehändigt.

 

Anmeldung

Auf dem Anmeldeformular sind Termine anzugeben, an denen eine Aufführung oder Probe durch die Juroren besucht werden kann. Letzter möglicher Termin eines Jurybesuchs: 1. Mai 2010.

 

Spieldauer

Um eine möglichst große Anzahl von Produktionen ins Programm aufnehmen zu können, hat die Fördergemeinschaft die Präsentation der einzelnen Stücke bei den Theatertagen auf eine Dauer von 50 Minuten begrenzt. Längere Sujets können daher auf gar keinen Fall ganz, sondern nur in Ausschnitten oder Einzelszenen gezeigt werden. Insbesondere Gruppen, die sich zum ersten Mal zu den Theatertagen anmelden, beraten wir gerne in allen Fragen, vor allem in denen, die eine notwendige Kürzung betreffen.

 

Gesprächsforen

Die Besprechungen der einzelnen Aufführungen, die in erster Linie dem Erfahrungsaustausch dienen, werden von erfahrenen Gesprächsleitern in parallelen, zeitgleichen Gesprächsforen mit allen interessierten Teilnehmern geführt.

 

Theaterwerkstätten

Exklusiv für Schülerinnen und Schüler der eingeladenen Gruppen gilt das Angebot professionell geleiteter Workshops, in denen Anregungen aus unterschiedlichen Bereichen der Theaterarbeit vermittelt werden.

 

Fachtagung

Zur gleichen Zeit sind alle Lehrerinnen und Lehrer zu Fachgesprächen eingeladen, die der Diskussion relevanter Fragen des Schultheaters und dem intensiven Erfahrungsaustausch dienen.

 

Unterbringung

Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden in den Räumen des Carl-Orff-Gymnasiums Unterschleißheim untergebracht.

Die Aufsicht übernehmen die Leiterinnen und Leiter der Theatergruppen. Die Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während der gesamten Dauer der Theatertage und zur Beachtung der Hausordnung.

 

Verpflegung

Die Verpflegung erfolgt in der Schule. Die Kosten pro Person für Teilnahme, Unterbringung und Verpflegung betragen ca. 30,- Euro.

 

Zuschüsse

Die Fördergemeinschaft bemüht sich auch in diesem Jahr um Spenden von Sponsoren, damit die teilnehmenden Gruppen Zuschüsse zu ihren Kosten erhalten können. Eine Berechnung der Zuschüsse kann erst nach Abschluss der Theatertage erfolgen. Es wird dringend empfohlen, dass sich die Theatergruppen auch um eine Förderung bei den schuleigenen Fördergemeinschaften und Elternbeiräten bemühen.

Lehrerinnen und Lehrer ohne teilnehmende Gruppen können von der Fördergemeinschaft leider keine Zuschüsse erhalten, jedoch wird die Teilnahme an den Theatertagen als Fortbildung schriftlich bestätigt.

 

Örtliche Organisation

Carl-Orff-Gymnasium

Schulleitung: OStD Rudolf Berg M.A.

Münchner Ring 6

85716 Unterschleißheim

Telefon: +49 (0)89 / 32 15 88 28

Fax:         +49 (0)89 / 32 15 88 32

E-Mail:   sekretariat@carl-orff-gym.de

www.carl-orff-gym.de

www.theatertage2010.de

 

Organisationsleitung

Fragen zur örtlichen Organisation für Gruppen mit deren Leiter / -innen richten Sie bitte an:

OStRin Stefanie Höcherl und OStR Michael Blum

Dienstl.: Carl-Orff-Gymnasium, s. o.

Telefon: +49 (0)8131 28 40 672

Mobil:    +49 (0)1577 4 06 51 23

E-Mail: theatertage.unterschleissheim2010@gmx.de

Alle weiteren Fragen, vor allem der Lehrkräfte ohne Gruppen, bitte vornehmlich via E-Mail an: theatertage.unterschleissheim2010@gmx.de

 

Spielorte

1.        Turnhalle des Carl-Orff-Gymnasiums, Guckkastenbühne (8 m breit; 6 m Tief; 7 m hoch),

2.        Bürgerhaus Unterschleißheim, professionelle 96qm-Bühne (trapezförmig) und

3.        Mehrzweckhalle der Johann-Schmid-Schule (große Turnhalle mit Bühne)

 

Bilder, Kontaktdaten zu den einzelnen Spielorten und genaue Informationen ab Januar unter www.theatertage2010.de

Nähere Einzelheiten zu den Spielorten erfragen Sie bitte bei den örtlichen Organisatoren.

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

Schulleiterstelle an der Fachakademie
 für Sozialpädagogik Dillingen des Schulwerks
 der Diözese Augsburg

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 22. Januar 2010 Az.: VII.5-5 P 9001.1-7.1796

 

An der Fachakademie für Sozialpädägogik Dillingen des Schulwerks der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, ist zum 1. August 2010 die Stelle der/des

 

Schulleiterin/Schulleiters

 

neu zu besetzen.

 

Die Fachakademie für Sozialpädagogik in Dillingen wird zweizügig geführt und im laufenden Schuljahr von 190 Schülerinnen, Schülern und Studierenden (Sozialpädagogisches Seminar, 1. und 2. Studienjahr und Berufspraktikum) besucht. Dem Kollegium gehören 17 vorwiegend teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte an.

 

Die Stellenausschreibung richtet sich an pädagogisch engagierte verantwortungsbewusste Lehrkräfte, die die Befähigung für das Höhere Lehramt an beruflichen Schulen in der Fachrichtung Sozialpädagogik oder eine entsprechende Qualifikation besitzen. Darüber hinaus werden sehr gute Führungseigenschaften und herausragende organisatorische Fähigkeiten, soziale Kompetenz, Eigeninitiative und Verhandlungsgeschick sowie die Fähigkeit zu selbstständiger und teamorientierter Zusammenarbeit erwartet. Erfahrungen in der Schulverwaltung bzw. in entsprechenden Funktionen wären vorteilhaft.

 

Die Identifikation mit den Werten der katholischen Kirche und die Beteiligung am kirchlichen Leben sind für diese Stelle Voraussetzung. Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter mit dem Kollegium der Schule, den Eltern und dem Träger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Die Bewerberin/der Bewerber soll für zeitgemäße pädagogische Konzepte aufgeschlossen sein, in der Tätigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen und die Wohnung am Schulort oder in unmittelbarer Nähe nehmen.

 

Die Stelle wird als Führungsposition für die Dauer von einem Jahr zunächst auf Probe besetzt.

 

Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD) Teil A.

 

Bewerbungen mit Lichtbild, Lebenslauf und Zeugnisnachweisen werden bis zum 5. März 2010 an das Schulwerk der Diözese Augsburg, Postfach 11 05 80, 86030 Augsburg erbeten. Telefonische Rückfragen sind unter der Tel.-Nr. 08 21/31 66-7 62 möglich.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

Vorbereitungsdienst für das Lehramt
 an Realschulen September 2010/2012
 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung
 für das Lehramt an Realschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 22. Januar 2010 Az.: V.1-5 S 6111-335

 

Im Jahr 2010 wird der Vorbereitungsdienst (September 2010/2012) nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) in der jeweils geltenden Fassung eingerichtet.

 

I.

 

Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

 

Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen in der jeweils geltenden Fassung oder eine nach Art. 6 Abs. 4 Bayerischen Lehrerbildungsgesetz anerkannte Staatsprüfung bestanden haben, können zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

 

II.

 

Vorbereitungsdienst September 2010/2012

 

1.        Der Vorbereitungsdienst wird zu folgender Zeit durchgeführt:

 

14. September 2010 bis 9. September 2012

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Landtagsbeschluss vom 9. November 2000 ein Eintritt in den Vorbereitungsdienst zum Februar seit dem Jahr 2006 nicht mehr möglich ist.

 

2.        Für die Meldung zum Vorbereitungsdienst gilt folgender Termin:

Letzter Meldetag (Ausschlussfrist):

 

14. April 2010

 

3.        Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen in Bayern ablegen, erhalten gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung die Antragsformulare für die Meldung zum Vorbereitungsdienst durch das Prüfungsamt. Alle anderen Bewerber können die erforderlichen Antragsformulare vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus, – Referat III.1 –, Salvatorstraße 2, 80333 München, erhalten.

 

4.        Die Meldungen sind mit den im Antrag genannten Unterlagen ausschließlich an das Staatsministerium zu richten.

 

Kandidaten, die sich um Zulassung zum Vorbereitungsdienst bewerben, weisen die Behörden, die das amtsärztliche Gesundheitszeugnis ausstellen, ausdrücklich darauf hin, dass es

 

a)     zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen beantragt wird und

b)    an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, – Referat III.1 –, Salvatorstraße 2, 80333 München, zu senden ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellung des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nimmt. Die Bewerber sollten sich rechtzeitig um einen Untersuchungstermin bemühen.

 

5.     Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Sätzen der Anlage VIII zum Bundesbesoldungsgesetz.

 

Nach Eignung und Bedarf können Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt mit einem Unterrichtsauftrag zur Unterrichtsaushilfe an einer Realschule herangezogen werden.

 

III.

 

Verwendung im öffentlichen Schuldienst

 

Aus der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2010 Nr. 5

 

 

 

 

Zweite Staatsprüfungen 2011
 für das Lehramt an Grundschulen
 und das Lehramt an Hauptschulen
 nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 28. Januar 2010 Az.: IV.3-5 S 7154-4.136 106

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hält Zweite Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen 2011 für diejenigen Lehramtsanwärter ab, die im September 2009 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind, nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428, BayRS 2038-3-4-8-11-UK).

Ferner sind zu den Zweiten Staatsprüfungen die Bewerber zugelassen, die auf Grund einer Verlängerung oder Verkürzung ihres Vorbereitungsdienstes diesen Prüfungen zugewiesen sind, und die Bewerber, die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.

Zu den Zweiten Staatsprüfungen können auf Antrag Bewerber zugelassen werden, die sich diesen Prüfungen zur Notenverbesserung unterziehen wollen.

 

Hierzu wird bekannt gegeben:

 

1.              Die Prüfungen werden nach der Lehramtsprüfungsordnung II an den jeweiligen Schulorten der Prüfungsteilnehmer (Einzel- und Doppellehrprobe) und an ausgewählten Orten in den jeweiligen Regierungsbezirken (Kolloquium) durchgeführt. Die mündlichen Prüfungen finden in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg statt.

 

2.         Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

 

2.1       Einzellehrprobe und Doppellehrprobe in der Zeit vom 31. Januar 2011 bis 10. Juni 2011.

 

            Hinweis: Die Reihenfolge Einzellehrprobe – Doppellehrprobe ist bei jedem Prüfungsteilnehmer einzuhalten. Daneben ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Einzel- und der Doppellehrprobe eingeräumt wird.

 

2.2       das Kolloquium in der Zeit vom 21. März 2011 bis 20. Mai 2011

 

2.3           die mündliche Prüfung in der Zeit vom 14. Juni 2011 bis 17. Juni 2011

 

In begründeten Fällen (z.B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

3.              Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen zu beachten. Die Themenvergabe erfolgt in der Zeit vom 14. April 2010 bis zum 13. Oktober 2010.

 

4.         Lehramtsanwärter, die den Vorbereitungsdienst im September 2009 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 21. Januar 2011 ablegen, können auch die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit den Zweiten Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen zu den unter Nr. 2.1 (Einzellehrprobe) und Nr. 2.3 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen. Die Lehramtsanwärter haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

5.         Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen zur Notenverbesserung nach § 11 LPO II:

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2011 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2010 abgelegt und bestanden haben.

 

5.1       Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen:

 

5.1.1    falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis 12. Juli 2010

 

5.1.2    falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

 

5.2           Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nrn. 2 und 3 (falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.

 

6.         Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach § 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der Fassung vom 14. Februar 1984 (GVBl S. 76). zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 1. April 2009 (GVBl S. 79), sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2010 Nr. 5

 

 

 

 

Offene Stellen

 

 

Ausschreibung der Stelle des Leiters / der Leiterin

der Zeugnisanerkennungsstelle

beim Freistaat Bayern

 

An der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern ist zum 1. April 2010 die Stelle des Leiters / der Leiterin neu zu besetzen. Die Stelle ist der Besoldungsgruppe A 15 + Z zugeordnet.

 

Die Aufgaben der Zeugnisanerkennungsstelle umfassen u. a.:

-        Mitwirkung bei der Anerkennung von nicht im Hochschulbereich erworbenen deutschen außerbayerischen Nachweisen

-        Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen

-        Anerkennung von im Ausland und in der ehemaligen DDR erworbenen Bildungsnachweisen

-        Bearbeitung und Verbescheidung von Anträgen auf Anerkennung im Bereich der Prüfungen und Befähigungen für das Lehramt an Gymnasien

 

Nähere Informationen sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Aufgaben der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern vom 14. Juni 2002 (KWMBl I S. 190), geändert durch Bekanntmachung    vom   9.  November   2006   (KWMBl  I S. 346), enthalten.

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Frauen werden besonders zur Bewerbung aufgefordert (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über die Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern-West, an deren Dienststelle die Zeugnisanerkennungsstelle eingerichtet ist, an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine in der Aussagekraft einer periodischen Beurteilung gleichkommende aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung des Bewerbers / der Bewerberin zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim zuständigen

Ministerialbeauftragten

für die Gymnasien in

Oberbayern-West                               zwei Wochen

 

und zur Vorlage

beim Staatsministerium                      vier Wochen

 

nach Erscheinen der Ausschreibung.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

 

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St. Marien-Realschule

der Schulstiftung der Diözese Regensburg

 

Wahlpflichtfächergruppe II

Wahlpflichtfächergruppe III a mit Französisch

Wahlpflichtfächergruppe III b mit Sozialwesen

 

An der oben genannten Realschule innerhalb des Schulzentrums der St. Marien-Schulen mit Gymnasium ist zum 1. August 2010 die Stelle

 

der ständigen Vertreterin / des ständigen Vertreters

der Schulleiterin / des Schulleiters

 

neu zu besetzen.

 

Derzeit besuchen die Schule 364 Schülerinnen in zwölf Klassen. Sie werden von 27 Lehrerinnen und Lehrern in den Wahlpflichtfächergruppen II, III a und III b unterrichtet.

 

Der Schulträger erwartet eine am christlichen Glauben und den Grundsätzen der katholischen Kirche orientierte Lehrerpersönlichkeit,

 

-         die als voll ausgebildete Realschulkraft gute fachliche und pädagogische Qualifikationen aufweist,

-         die Kompetenz in der Personalführung und Verwaltungskenntnisse besitzt,

-         die fähig und bereit ist, vertrauensvoll mit dem Schulträger, der Schulleitung der Realschule und des Gymnasiums, dem Kollegium und den Eltern zusammenzuarbeiten,

-         die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbständigen Frauen fördert,

-         die Interesse und Freude hat, an der konzeptionellen Weiterentwicklung eines vom christlichen Menschenbild geprägten Schulprofils zu arbeiten.

 

Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-) Diözesen (ABD). Die Stelle in Regensburg ist in Besoldungsgruppe A 14 ausgebracht. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.

 

Die Bewerbung ist mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 15. März 2010 an den Schulträger, die Schulstiftung der Diözese Regensburg, Weinweg 31, 93049 Regensburg zu richten.

 

Bei evtl. Rückfragen wird gebeten, sich an den Geschäftsführer der Schulstiftung, Herrn Gröber, Tel. 09 41/5 97-15 05, E-Mail: schulstiftung@ bistum-regensburg.de., zu wenden.

 

 

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Maria-Ward-Realschule Augsburg

des Schulwerks der Diözese Augsburg

 

An der oben genannten Realschule ist zum 1. August 2010 die Stelle

 

der Schulleiterin / des Schulleiters

 

neu zu besetzen.

 

An der sechsstufigen Maria-Ward-Realschule in Augsburg unterrichten derzeit 35 Lehrkräfte 552 Schülerinnen in 18 Klassen.

 

Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Realschulen in Bayern. Erfahrungen in der Schulverwaltung bzw. in entsprechenden Funktionen wären vorteilhaft. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.

 

Die Identifikation mit den Werten der katholischen Kirche und die Beteiligung am kirchlichen Leben sind für diese Stelle Voraussetzung. Es wird erwartet, dass die Schulleiterin / der Schulleiter mit dem Kollegium der Schule, den Eltern, der zugehörigen Ordensgemeinschaft und dem Träger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Die Bewerberin / der Bewerber soll für zeitgemäße pädagogische Konzepte (etwa Ganztagsangebote, Marchtaler Plan) und koedukative Entwicklungen aufgeschlossen sein, in der Tätigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen und die Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Nähe nehmen.

 

Die Stelle wird als Führungsposition zunächst auf Probe besetzt.

 

Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-) Diözesen ABD Teil A. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 5. März 2010 an das Schulwerk der Diözese Augsburg, Postfach 11 05 80, 86030 Augsburg, erbeten.

 

Telefonische Rückfragen sind möglich unter 08 21/31 66-7 62.

 

 

 

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Ausschreibung von Stellen im Auslandschuldienst

 

 

Die folgende Stelle für eine Fachberaterin / Koordinatorin oder einen Fachberater / Koordinator in Bischkek, Kirgistan, ist zu besetzen:

 

Qualifikation:

 

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache

Bewerbungsfrist:

31. März 2010

Arbeitsbeginn:

18. August 2010

Kurztext:

 

Die folgende Stelle als Fachberaterin / Koordinatorin bzw. Fachberater / Koordinator in Bischkek, Kirgistan, ist zu besetzen.

Text:

Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin / Koordinatorin bzw. Fachberater / Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

 

-         1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache

-         umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen

-         mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und / oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin / den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

-         profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

-         Bereitschaft und Fähigkeit, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen

-         fundierte PC-Kenntnisse ( MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten 

-         Verhandlungsgeschick im Umgang mit den kirgisischen Stellen

-         hohe interkulturelle Kompetenz

-         Beamter / -in auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)

 

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK / BPLK

Tätigkeitsprofil:

-         Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an kirgisischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordinierung und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

-         Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

-         Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in Kirgistan in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms

-         Zusammenarbeit mit Mittlern (DAAD, GI, PAD u.ä.)

-         Zusammenarbeit mit und Beratung der kirgisischen Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u.ä.)

-         Durchführung von eigenem Unterricht

-         Demonstrationsunterricht an den zu betreuenden Schulen

 

 

Bewerbungsverfahren:

 

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin / Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

 

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA):

Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - ZfA 3 - 50728 Köln.

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

 

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

 

Ansprechpartner:

E-Mail: Heike.Toledo@bva.bund.de; Telefon: 0 18 88-3 58-14 38

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

 

 

 

 

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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