Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


Nummer 7*                       Ausgegeben in München am 20. April 2010              Jahrgang 2010

 

 


Inhalt

 

                                                                      

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen

 

Ausschreibung von Stellen für Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

 

Ausschreibung von Seminarlehrerstellen  an staatlichen Gymnasien

 

Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule  sowie der Hauptschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und an  Schulen für Kranke 2011

 

Ausschreibung einer Referentenstelle  an der Regierung von Oberbayern

 

Aufnahme in die öffentlichen und privaten  Realschulen für das Schuljahr 2011/2012

 

Ausschreibung der Kursangebote des  Pädagogischen Austauschdienstes 2010 für  deutsche Lehrkräfte in Belgien

 

Woche des Waldes und Tag des Baumes 2010

 

Ausschreibung der Stellen  des Leiters/der Leiterin  der staatlichen Schulberatungsstellen für die Oberpfalz und für Unterfranken

 

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal
für heilpädagogische Unterrichtshilfe an
Förderschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 16. März 2010 Az.: IV.7-5 P 8031.1.1-4.22 166

 

1.    Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus veranstaltet in den Jahren 2010 bis 2012 einen weiteren Lehrgang zur berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe in Förderschulen:

 

Lehrgang 41 in Heilsbronn/Mfr.

 

Der Lehrgang befasst sich insbesondere mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten geistige Entwicklung (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. Juni 1999 (KWMBl I S. 191)) und körperliche und motorische Entwicklung (s. auch Bekanntmachung des  Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Juli 1998 (KWMBl I S. 405)).

 

2.     Der Lehrgang ist vorgesehen für Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe, das über keine heilpädagogische oder sonderpädagogische Zusatzausbildung verfügt. Er wendet sich vor allem an Personal in den Schulvorbereitenden Einrichtungen und in den Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (einschließlich Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe in den interdisziplinär arbeitenden Frühförderstellen und in Kindergärten/Familien sowie ggf. Mobiler Sonderpädagogischer Dienste). Es können sich auch interessierte Förderlehrkräfte im Förderschuldienst bewerben. Der Lehrgang steht sowohl für staatliches wie auch für privat angestelltes Personal offen.

 

Mit der Ausschreibung zum Lehrgang Nr. 41 sollen vor allem Personen angesprochen werden, die bereits mehrere Jahre ihren Dienst als Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen versehen und aus dienstlichen oder privaten Gründen noch keine Gelegenheit hatten, an einer berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung teilzunehmen. Die Bewerber sollten sich mindestens drei Jahre lang im Dienst an Förderschulen bewährt haben.

 

3.    Kriterium für die Auswahl der etwa 30 Teilnehmer ist vor allem die Dauer der bisherigen Tätigkeit im staatlichen oder privaten Förderschuldienst. Je Förderschule können sich zwar mehrere Teilnehmer bewerben, bei der Auswahl kann jedoch aus unterrichtsorganisatorischen Gründen nur eine Person berücksichtigt werden.

 

4.    Die Ausbildung beginnt am 27. September 2010 (1. Lehrgangswoche 27. September bis 1. Oktober 2010) und erstreckt sich über insgesamt zwei Jahre. Sie wird sowohl in 17 Wochenkursen als auch an Einzeltagen durchgeführt. Inhaltlich ist sie schwerpunktmäßig auf die sonderpädagogischen Einsatzfelder dieses Personenkreises und auf die jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bezogen. Sie umfasst etwa 640 Stunden einschließlich der schulpraktischen Ausbildung und schließt mit einer Prüfung ab. Der letzte Ausbildungsabschnitt findet voraussichtlich vom 16. bis 20. Juli 2012 statt.

 

Nach der erfolgreichen Ausbildung können Erzieher und Heilerziehungspfleger die Berufsbezeichnung „Heilpädagogische(r) Förderlehrer(in)“ führen (Art. 60 Abs. 2 BayEUG).

 

5.    Die Ausbildung ist gebührenfrei. Nichtstaatliche Teilnehmer haben im Falle der auswärtigen Unterbringung während der Wochenkurse für die anfallenden Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst aufzukommen. Falls die privaten Schulträger diese Kosten übernehmen, können ihnen die Auslagen als notwendiger Schulaufwand ersetzt werden.

 

6.    Gesuche um Zulassung zur Ausbildung sind auf dem Dienstweg bis 30. April 2010 an die zuständige Regierung zu richten. Dem Gesuch ist eine Lebenslaufdarstellung beizugeben, aus der die berufliche Ausbildung und die bisherige berufliche Verwendung zu ersehen sind.

 

7.     Die Zulassung erfolgt in jedem Falle unter der Bedingung, dass der Teilnehmer die Ausbildung zu Ende führt und nicht vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen aus dem staatlichen oder nichtstaatlichen Förderschuldienst innerhalb des Freistaates Bayern ausscheidet. Dem Zulassungsgesuch ist deshalb außerdem

-         bei staatlichen Bewerbern eine persönliche schriftliche Erklärung nach Anlage 1

-         bei nichtstaatlichen Bewerbern eine schriftliche Erklärung des privaten Schulträgers nach Anlage 2

beizufügen.

 

Den privaten Schulträgern wird deshalb empfohlen, sich ihrerseits vom Bewerber eine auf sie lautende Verpflichtungserklärung entsprechend Anlage 1 geben zu lassen, in der "Freistaat Bayern" durch die Bezeichnung des Schulträgers zu ersetzen ist.

 

Das Staatsministerium kann im Einzelfall auf die Rückforderung ganz oder teilweise verzichten, wenn diese eine besondere Härte bedeuten würde.

 

8.    Die Organisation der Lehrgänge obliegt der Regierung von Mittelfranken. Über die Zulassung zum Lehrgang und über nähere Einzelheiten der Durchführung werden die Bewerber rechtzeitig zum Ende des Schuljahres 2009/2010 über die Regierungen unterrichtet.

 

9.    Staatlich anerkannte Erzieher an Förderschulen ohne heilpädagogische oder sonderpädagogische Zusatzausbildung, die Interesse an einer Zusatzausbildung haben, jedoch aus persönlichen oder organisatorischen Gründen an dem ausgeschriebenen Lehrgang nicht teilnehmen können oder eine Ausbildung zum Staatlich anerkannten Heilpädagogen/zur Staatlich anerkannten Heilpädagogin anstreben, werden auf Folgendes hingewiesen:

 

Es ist möglich, Fachakademien für Heilpädagogik auch in berufsbegleitender Form zu besuchen und den Abschluss der Fachakademie zu erreichen ("Staatlich anerkannter Heilpädagoge"/"Staatlich anerkannte Heilpädagogin"). Die berufsbegleitende Form der Ausbildung dauert vier Jahre. Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde kann eine dreijährige Teilzeitausbildung durchgeführt werden, wenn dies dem Wunsch der überwiegenden Zahl der Bewerber entspricht; ein daneben bestehendes Beschäftigungsverhältnis darf nicht mehr als zwei Drittel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst umfassen.

 

Mit dem Abschluss der Fachakademie stehen den Absolventen über den Bereich der Förderschulen hinaus alle Tätigkeitsfelder der Heilpädagogen offen. Bei einer Prüfungsgesamtnote "sehr gut" im Abschlusszeugnis der Fachakademie und einer mit "sehr gut" bestandenen staatlichen Ergänzungsprüfung erhalten die Absolventen die fachgebundene Hochschulreife und können nach § 4 Nr. 2 der Qualifikationsverordnung (QualV) u.a. das Studium für das Lehramt an Sonderschulen für Sonderpädagogik aufnehmen. Darüber hinaus wird den Absolventen der Fachakademie gemäß Art. 45 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes und § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Qualifikationsverordnung der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.

 

Interessenten für diesen Weg der Zusatzausbildung setzen sich mit einer Fachakademie für Heilpädagogik (Standorte: Augsburg, Feucht, Hof, Markt Indersdorf, München, Regensburg, Schwarzenbruck/Mfr., Würzburg) in Verbindung und erhalten dort nähere Informationen über Möglichkeiten, Inhalte, Formen, Wege und Kosten der (berufsbegleitenden Form der) Ausbildung.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2010 Nr. 14

 

 

 

 


 

Anlage 1

 

 

 

 

.........................................................................

                (Zu- und Vorname)

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2010 bis 2012

 

 

 

E R K L Ä R U N G

 

1.     Ich verpflichte mich unwiderruflich, die mir während des Sonderurlaubs belassene Vergütung (Bruttobetrag) sowie die gewährten Reisekosten an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, wenn ich während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen vergleichbaren in meiner Person liegenden Gründen aus dem staat­lichen, privaten oder kommunalen Förderschuldienst innerhalb des Frei­staats Bayern ausscheide.

 

Ich habe dann bei einem Ausscheiden während

 

-         der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

-         des zweiten Jahres 66 ⅔ %,

-         des dritten Jahres 33 ⅓ %

 

der belassenen Vergütung und der erhaltenen Reisekosten zurückzuzahlen.

 

2.     Breche ich - ohne aus dem Förderschuldienst auszuscheiden - diese Zusatzausbildung ab, bin ich zur Rückzahlung der Vergütung und der Reisekos­ten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

.........................................                                                            ...............................................

(Ort und Datum)                                                                        (Unterschrift)

 


 

Anlage 2

 

 

 

 

...............................................................

(Name und Anschrift des Schulträgers)

 

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2010 bis 2012

 

 

E R K L Ä R U N G

 

1.     Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns unwiderruflich, die mir/uns gemäß Art. 33 Abs. 1 BaySchFG
geleistete Personalaufwands­vergütung mit Ausnahme des Versorgungszu­schlags in der Höhe des
Anteils an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, der den Zeiten der Teilnahme von Herrn/Frau................................................. an den Woch­en­kursen und Einzeltagen dieser Zusatzausbildung entspricht, wenn Herr/­Frau .............................................. während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Been­digung aus dem Förderschuldienst bei mir/uns ausscheidet und nicht in den staatlichen oder kommunalen bayerischen Förderschuldienst eintritt.

 

Es sind dann bei einem Ausscheiden von Herrn/Frau .......................................................................... während

 

-         der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

-         des zweiten Jahres 66 ⅔ %,

-         des dritten Jahres 33 ⅓ %

 

der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reiseko­sten zurückzuzahlen.

 

2.     Bricht Herr/Frau ............................................ - ohne aus dem Förderschuldienst bei mir/uns auszuscheiden - diese Zusatz­ausbildung ab, bin ich/sind wir zur Rückzahlung des auf die Zeiten seiner/ihrer Teilnahme an den bis dahin durchgeführ­ten Wochenkursen und Einzeltagen entfallenden Anteils der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reisekosten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

 

.........................................                                                            ...............................................

(Ort und Datum)                                                                        (Unterschrift und Stempel)

 

 

 

 

 


Ausschreibung von Stellen für
Ständige Vertreter und
Weitere Ständige Vertreter an
staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 17. März 2010 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7.16 179

 

1.  Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:

 

     Staatliches Berufliches Schulzentrum Aschaffenburg, Staatliche Berufsschule III und Staatliche Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege, Aschaffenburg

Die Berufsschule III Aschaffenburg mit gewerblicher Ausbildungsrichtung ist mit den Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen im Schuljahr 2009/2010 41 Vollzeitschüler/-innen und 945 Teilzeitschüler/-innen, die Berufsfachschulen 511 Vollzeitschüler/-innen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2010 an folgender Schule zu besetzen:

 

     Staatliche Berufsschule Bad Tölz – Wolfratshausen

Die Berufsschule mit gewerblichen, kaufmännischen, hauswirtschaftlichen Klassen sowie mit Klassen für medizinische Fachangestellte gliedert sich räumlich in die Hauptstelle Bad Tölz, die Nebenstelle Bad Tölz und die Außenstelle Wolfratshausen. Die Schule besuchen 1.790 Teilzeitschüler/-innen und 47 Vollzeitschüler/-innen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3. Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule Starnberg, Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Starnberg und Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Starnberg

Die Berufsschule mit gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsrichtung ist mit der Berufsfachschule für Kinderpflege und der neu gegründeten Fachakademie für Sozialpflege organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen derzeit 1.808 Teilzeitschüler/-innen, die Berufsfachschule 195 Vollzeitschüler/-innen und die Fachakademie für Sozialpflege 55 Studierende.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion besitzen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die KMBek vom 21. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifizierung von Führungskräften wird ergänzend verwiesen. Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Die Stellen der Ständigen Schulleiterstellvertreter/der Ständigen Schulleiterstellvertreterinnen und des Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreters/der Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)     von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Ausschreibung von Seminarlehrerstellen
an staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 23. März 2010 Az.: III.1-5 S 5105-PRA.17 679

 

Zum 15. September 2010 sind an den nachstehend aufgeführten Schulen voraussichtlich folgende Seminarlehrerstellen zu besetzen:

 

-        Platen-Gymnasium Ansbach für das Gebiet Psychologie,

-        Peutinger-Gymnasium Augsburg für das Gebiet Pädagogik,

-        Dientzenhofer-Gymnasium Bamberg für das Fach Chemie,

-        E.T.A. Hoffmann-Gymnasium Bamberg für das Gebiet Pädagogik,

-        Gymnasium Fridericianum Erlangen für das Gebiet Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung und

-        Gymnasium Fridericianum Erlangen für das Fach Deutsch,

-        Hardenberg-Gymnasium Fürth für das Gebiet Psychologie,

-        Karlsgymnasium München für das Gebiet Pädagogik und

-        Karlsgymnasium München für das Fach Griechisch,

-        Theresien-Gymnasium München für das Gebiet Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung und

-        Theresien-Gymnasium München für das Gebiet Psychologie,

-        Wilhelmsgymnasium München für das Fach Latein,

-        Maria-Theresia-Gymnasium München für das Gebiet Pädagogik,

-        Erasmus-Grasser-Gymnasium München für das Fach Erdkunde,

-        Rupprecht-Gymnasium München für das Fach Biologie,

-        Willibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt für das Fach Deutsch,

-        Melanchthon-Gymnasium Nürnberg für das Gebiet Psychologie und

-        Melanchthon-Gymnasium Nürnberg für das Fach Deutsch,

-        Hans-Sachs-Gymnasium Nürnberg für das Gebiet Psychologie und

-        Hans-Sachs-Gymnasium Nürnberg für das Fach Deutsch,

-        Martin-Behaim-Gymnasium Nürnberg für das Gebiet Pädagogik,

-        Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg für das Gebiet Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung,

-        Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasium Schwabach für das Gebiet Pädagogik,

-        Anton-Bruckner-Gymnasium Straubing für das Gebiet Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung,

-        Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf für das Fach Englisch,

-        Friedrich-Koenig-Gymnasium Würzburg für das Fach Deutsch,

-        Gymnasium Neubiberg für das Gebiet Psychologie,

-        Hallertau-Gymnasium Wolnzach für das Gebiet Grundfragen der staatbürgerlichen Bildung.

 

Es können sich Beamte/Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes bewerben, die hinreichende Berufserfahrung und eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation aufweisen.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden über die Leitung der Schule, die eine Stellungnahme beifügt, eingereicht. Sie sind dem Staatsministerium bis spätestens 28. April 2010 vorzulegen.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule
sowie der Hauptschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und an
Schulen für Kranke 2011

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 25. März 2010
Az.: IV.2-IV.6-S 7503(2011)-4.18 751

 

 

A)    Hauptschule

 

1.     Rechtsgrundlage

 

Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule 2011 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) vom 11. September 2008 (GVBl S. 684) durchzuführen. Rechtsänderungen bleiben vorbehalten.

 

2.     Zeitplan

 

Für die schriftliche Abschlussprüfung gilt folgender Zeitplan:

 

Dienstag, 28. Juni 2011

 

- Deutsch:

A.

Rechtschreiben I:

Modifiziertes Diktat

Rechtschreiben II:

Rechtschreibstrategien

 

B.

Schriftlicher Sprachgebrauch:

Textarbeit

 

 

 

8.30 bis 8.45 Uhr

 

8.50 bis 9.05 Uhr

 

 

 

9.15 bis 12.05 Uhr

 

 

Mittwoch, 29. Juni 2011

 

- Englisch:

Teil A Listening Comprehension

Teil B Reading Comprehension

Teil C Mediation   

Teil D Text Production

Teil E Use of English

- Muttersprache:

 

8.30 bis 8.45 Uhr

Teil B bis D

8.50 bis 10.15 Uhr

 

10.20 bis 10.40 Uhr

8.30 bis 10.30 Uhr

 

 

Donnerstag, 30. Juni 2011

 

- Mathematik:

8.30 bis 11.00 Uhr

 

 

Freitag, 1. Juli 2011

 

- Arbeit-Wirtschaft-Technik:

8.30 bis 9.30 Uhr

 

 

Die Prüfungszeiten für die arbeitspraktischen Fächer für Hauptschüler sowie für die nicht zentral geprüften Fächer für andere Bewerber nach § 64 VSO legen die Schulen nach den Gegebenheiten vor Ort selbst fest.

 

3.     Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache

 

Das Fernprüfverfahren wird im Schuljahr 2010/11 bei Bedarf für folgende Sprachen durchgeführt:

Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch, Vietnamesisch

 

Die Termine für die Fernprüfung sind:

1. Zwischenprüfung: Donnerstag, 20. Januar 2011

2. Zwischenprüfung: Mittwoch, 23. März 2011

Abschlussprüfung: Mittwoch, 29. Juni 2011

 

4.     Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 8. November 2010 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren zu melden. Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 14. März 2011. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben.

 

5.     Meldung der Ergebnisse

 

Die Ergebnisse der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben.

 

6.     Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse

 

Für Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, die zum Schuljahr 2011/12 in die 10. Klasse der Hauptschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 22. Juli 2011, und am Montag, 25. Juli 2011. Die gegebenenfalls notwendige Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 26. Juli 2011, und bei Bedarf am Mittwoch, 27. Juli 2011, statt.

 

7.     Nachholtermin

 

Wer infolge eines nicht von ihm zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 19. bis 22. September 2011 nachholen.

Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird ggf. bis zum 1. August 2011 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.

 

 

B)    Volksschulen zur sonderpädagogischen För-derung

 

1.     Rechtsgrundlage:

 

Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung 2010 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl S. 731, ber. S. 907) durchzuführen.

 

2.     Zeitplan:

 

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen sind die Termine der Volksschule die Grundlage (vgl. Buchstabe A Nr. 2). Es gelten die in § 60 Abs. 1 VSO-F festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß
§ 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne

Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission.

 

 

Dienstag, 28. Juni 2011

 

- Deutsch:

8.30 Uhr:

200 Minuten Arbeitszeit

 

 

Mittwoch, 29. Juni 2011

 

- Englisch:

 

- nichtdeutsche Muttersprache

- Deutsche Gebärdensprache:

8.30 Uhr:

120 Minuten Arbeitszeit

8.30 Uhr:

120 Minuten Arbeitszeit

45 + 15 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

Donnerstag, 30. Juni 2011

 

- Mathematik:

8.30 Uhr:

150 Minuten Arbeitszeit

 

 

Freitag, 1. Juli 2011

 

- Arbeit-Wirtschaft-Technik:

8.30 Uhr:

60 Minuten Arbeitszeit

 

 

Die Prüfungszeiten für die arbeitspraktischen Fächer für die Schülerinnen und Schüler der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung sowie für die nicht zentral geprüften Fächer für andere Bewerber nach § 70 VSO-F legen die Schulen nach den Gegebenheiten vor Ort selbst fest.

 

3.     Deutsche Gebärdensprache

 

Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern, die die Deutsche Gebärdensprache verwenden, durch eine Prüfung in Deutscher Gebärdensprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe gestellt und genehmigt worden ist (§ 66 Abs. 2 VSO-F). Die Abschlussprüfung im Fach Deutsche Gebärdensprache umfasst im schriftlich/praktischen Teil 45 Minuten und im mündlich/kommunikativen Teil 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Die Aufgaben werden durch die Schule erstellt (vgl. § 66 Abs. 1 VSO-F in Verbindung mit § 60 Abs. 4 Satz 1 VSO). Bei der mündlich/kommunikativen Prüfung können mehrere Teilnehmer/-innen zusammengefasst werden (§ 66 Abs. 3 VSO-F).

 

4.     Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 14. März 2011 die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Abschlussprüfung zu melden. Den erforderlichen Meldebogen erhalten die Regierungen durch ein Schreiben des Kultusministeriums.

 

5.     Nachholtermin

 

Wer infolge eines nicht von ihm zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 19. bis 22. September 2011 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird gegebenenfalls bis zum 1. August 2011 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.

 

 

C)    Schulen für Kranke

 

Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl S. 288) an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen (VSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

StAnz 2010 Nr. 14

 

 

 

 

 

Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Oberbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 26. März 2010 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.30 088

 

Die Stelle eines Referenten/einer Referentin (Regierungsschulrat der BesGr. A 14) für das Sachgebiet 40.1 „Volksschulen – Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung“ an der Regierung von Oberbayern wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen. Soweit diese Voraussetzungen nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit einer Abordnung.

 

Die wesentlichen Aufgaben im Sachgebiet 40.1 erfordern von den Bewerbern/Bewerberinnen folgende Voraussetzungen:

 

-         Erfahrungen in der Schulleitung

-         Kenntnisse in der Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Erfahrungen aus eigener Referententätigkeit

-         Herausgehobene Kenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung der Hauptschulinitiative, insbesondere bei der Zusammenarbeit zwischen  Hauptschule  und  Berufsschule  und außerschulischen Partnern

-         Mitarbeit in der Schul- und Unterrichtsentwicklung

-         Erfahrungen zur internen und externen Evaluation und Kenntnisse zum Prozessmanagement

-         Sicherer Umgang mit den gängigen EDV-Programmen, die im Verwaltungsbereich Anwendung finden

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Aufnahme in die öffentlichen und privaten
Realschulen für das Schuljahr 2011/2012

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 29. März 2010 Az.: V.2-5 S 6301-5.14 002

 

1.       Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO).

 

2.       Anmeldung

Die Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind

a)       Schüler der Grundschulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 9. Mai bis 13. Mai 2011;

b)       Schüler der Hauptschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, und Schüler des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 3. August 2011; eine Voranmeldung zum Termin nach Buchst. a wird empfohlen.

 

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.

 

An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

 

Bei der Anmeldung sind vorzulegen

a)       das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. des Jahreszeugnisses der Hauptschule bzw. die Originale der Zeugnisse von früher besuchten Schulen,

b)       das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde,

c)       ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und

d)       ggf. die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.

 

3.       Probeunterricht

Der Probeunterricht für Schüler der Grundschule (soweit ein solcher erforderlich ist) findet zu folgenden Terminen statt:

a)       für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule am 24./25. und 26. Mai 2011,

b)       in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien für begründete Ausnahmefälle an mindestens zwei Tagen.

 

4.       Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden; der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufgaben werden zentral gestellt.

 

5.       Die Realschulen berichten dem Staatsministerium bis spätestens

10. Juni 2011

auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts.

 

6.       Die vorläufige Unterrichtsübersicht ist von den staatlichen Realschulen bis spätestens

16. Mai 2011

dem Staatsministerium in elektronischer sowie einfacher schriftlicher Fertigung zu übersenden.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2010 Nr. 14

 

 

 

 

Ausschreibung der Kursangebote des
Pädagogischen Austauschdienstes 2010 für
deutsche Lehrkräfte in Belgien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 29. März 2010 Az.: III.6-5 P 4159.1-6.27 103

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus macht wieder auf die unten stehenden Kursangebote des Pädagogischen Austauschdienstes in Belgien für das Jahr 2010 aufmerksam.

 

Für die ggf. erforderliche Dienstbefreiung der Teilnehmer und Anerkennung als Lehrerfortbildungsmaßnahme sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten zuständig.

Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden.

 

Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (z. T. in gekürzter Form) wiedergegeben:

 

Im Nachgang zur Globalausschreibung aller Fortbildungskursangebote vom 10. Dezember 2008 werden im Folgenden die im Rahmen des deutsch-belgischen Kulturabkommens von belgischer Seite angebotenen Fortbildungskurse für deutsche Lehrkräfte ausgeschrieben:

 

Kursangebot der flämischen Gemeinschaft:

 

„Motivierung im Französischunterricht“

(Kurssprache: Französisch, gute passive Englischkenntnisse von Vorteil)

Termin: 26. September bis 1. Oktober 2010

Ort: Ostende/Brügge

 

Kursangebot der französischen und deutschen Gemeinschaft:

 

„Apprentissage des langues étrangères“

(Arbeitssprache: Französisch und Deutsch)

Termin: 17. Oktober bis 24. Oktober 2010

Ort: Brüssel

 

Die Kurskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden von der belgischen Seite übernommen. Die Reisekosten der deutschen Kursteilnehmer müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.

 

Bewerbungsschluss über den Dienstweg beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus:   10. Mai 2010.

 

Bewerbungsunterlagen können unter Angabe des betreffenden Kurses schriftlich oder per E-Mail angefordert werden:

 

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat III.6,

Salvatorstraße 2, 80333 München,

iris.knoepfle@stmuk.bayern.de

oder direkt unter:

www.kmk–pad.org/de/lehrkraefte-im-schuldienst/.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Woche des Waldes und Tag des Baumes 2010

Gemeinsame Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
und
des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

vom 29. März 2010 Az.: VI.8-5 S 4430.3-6.23 016

 

Die Schulen werden gebeten, den Schülerinnen und Schülern auch in diesem Jahr die Bedeutung des Waldes und seiner Bewirtschaftung nahe zu bringen. Ergänzend zum Unterricht können die Schülerinnen und Schüler die ökologischen, ökonomischen und sozialen Leistungen des Waldes für Mensch und Gesellschaft besonders anschaulich bei einer Führung mit dem zuständigen Förster durch den Wald erleben.

 

Wir Menschen ziehen in vielerlei Hinsicht Nutzen aus dem Wald. Gehen wir klug und nachhaltig mit ihm um, erfolgt diese Wertschöpfung ohne Schaden für die Natur. Weil der bewirtschaftete Wald naturnaher Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten ist, steht die „Woche des Waldes 2010“ unter dem Motto

 

„Wertschöpfung im Wald – Forstwirtschaft schafft Leben“.

 

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden vom 5. Juni bis 13. Juni 2010 bayernweit Veranstaltungen zu diesem Thema anbieten.

 

Aktionen sollen im gegenseitigen Benehmen zwischen Schulen und zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vereinbart werden.

 

Mehr Informationen und die Adresse des zuständigen Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finden Sie unter www.forst.bayern.de.

 

Der Aktionsrahmen zum „Tag des Baumes 2010“ der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. (SDW) steht unter dem Motto

 

„Tiere in unserem Wald“.

 

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Bayern e. V. bietet Merkblätter zum Thema „Tiere in unserem Wald – was kriecht, läuft und fliegt denn da im Wald“ an, die ab April 2010 für schulische Zwecke gegen eine Klassensatzpauschale angefordert werden können. Über die Verteilung der Merkblätter an die Schülerinnen und Schüler, die vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus befürwortet wird, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter (§ 4 Abs. 2 GSO, § 4 Abs. 2 RSO, § 4 Abs. 2 VSO bzw. entsprechende Paragraphen der Schulordnungen der übrigen Schularten).

 

Kontakt:

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

Landesverband Bayern e. V.

Ludwigstraße 2

80539 München

Telefon: 0 89/28 43 94

Telefax: 0 89/28 19 64

E-Mail: sdwbayern@t-online.de

Internet: www.sdw.de

 

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten

W i n d i s c h

Ministerialdirigent

 

StAnz 2010 Nr. 14

 

 

 

 

Ausschreibung der Stellen
des Leiters/der Leiterin
der staatlichen Schulberatungsstellen für die Oberpfalz und für Unterfranken

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 30. März 2010 Az.: III.6-5 S 4305-6.29 328

 

Die Stellen des Leiters/der Leiterin der staatlichen Schulberatungsstellen für die Oberpfalz und für Unterfranken sind zum 1. August 2010 neu zu besetzen. Die staatlichen Schulberatungsstellen sind der jeweiligen Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien zugeordnet. Sie sind als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungsstellen für die Oberpfalz bzw. für Unterfranken zuständig und damit Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrer der zu diesen Regierungsbezirken gehörenden Schulen.

 

Die Stellen sind in Besoldungsgruppe A 15 + Amtszulage ausgebracht (Rektor bzw. Studiendirektor als Leiter einer staatlichen Schulberatungsstelle).

 

Es können sich Beamtinnen und Beamte im staatlichen Schuldienst bewerben, die die Befähigung für das Lehramt an öffentlichen Schulen besitzen, sich als schulische Beratungsfachkräfte qualifiziert und sich in den Aufgaben der Schulberatung besonders bewährt haben. Wünschenswert sind vertiefte, schulartübergreifende Kenntnisse des Schulwesens – auch über Bayern hinaus – sowie Erfahrungen in der Fortbildung von Beratungsfachkräften.

 

Die Aufgaben des Leiters/der Leiterin der staatlichen Schulberatungsstelle ergeben sich aus Art. 78 BayEUG und der KMBek vom 29. Oktober 2001 (KWMBl I S. 454).

 

Dem Leiter/der Leiterin obliegen jeweils die Mitarbeiterführung, die Einzelberatung in schwierigen Fällen sowie die verantwortliche Vertretung der Schulberatungsstelle nach außen.

 

Von dem Leiter/der Leiterin wird insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben erwartet:

-         die Chancen und Möglichkeiten des differenziert gegliederten bayerischen Schulwesens, dessen Durchlässigkeit und die schulrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien überzeugend darzustellen,

-         die vorgesetzten Dienststellen bei der Aufsicht über die Schulberatung fachlich zu unterstützen,

-         mit den Einrichtungen der Schulaufsicht aller Schularten im Regierungsbezirk gut zusammenzuarbeiten,

-         die fachliche Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Beratungsfachkräfte im Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu leiten,

-         beim regionalen Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Schulberatung im regionalen Zuständigkeitsbereich mitzuwirken,

-         mit anderen Schulberatungsstellen eng zusammenzuarbeiten, die Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen sicherzustellen.

 

Es wird erwartet, dass nach einer Berufung Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe genommen wird.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Bewerber/-innen reichen ihre Bewerbungen innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs über die Schule bzw. das Staatliche Schulamt bei der zuständigen Regierung bzw. beim zuständigen Ministerialbeauftragten ein.

 

Die bei der Vorlage beteiligten Dienststellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Regierungen und Ministerialbeauftragte legen die dort eingegangenen Bewerbungen dem Staatsministerium fünf Wochen nach Erscheinen im Amtsblatt vor.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Offene Stellen

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Zum 1. August 2010 ist in

 

Referat I.3 / ZS 2

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

-         Online-Kommunikationsplattform für Schulleitungen (Schulportal):

-         Technische Umsetzung von Online-Erhebungen (Erstellung von Online-Formularen mit Datenbankanbindung)

-         OWA-Postfach (Webmail): Administration der Benutzer und Verteilergruppen, Supportanfragen, Versand von individualisierten Serienmailings

-         Technische Abstimmung mit dem Rechenzentrum Süd

-         Internetauftritt des Kultusministeriums:

-         Beratung des Ministeriums bei der Neukonzeption von Webseiten

-         Neuerstellung und Pflege bestehender Webseiten

-         Erstellung und Pflege interaktiver/dynamischer Webseiten (z. B. Datenbankabfragen)

-         Pflege des Content-Management-Systems

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Erfahrungen im Programmieren, vertiefte Kenntnisse von HTML und CSS

-         Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, Realschulen oder beruflichen Schulen, vorzugsweise in den Fächerkombinationen Mathematik/Physik oder Mathematik/Informatik

-         Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00

-         Souveräner Umgang mit Computern

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-         Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche wie z. B. ASP, Datenbanken/SQL und JavaScript schnell und umfassend einzuarbeiten

-         Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         Überzeugendes Auftreten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az.: I.1-5 P 1121.8-1.32 104 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Sofern keine aktuell periodische Beurteilung vorliegt, ist der Bewerbung eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung (AELE) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

 

*

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Zum 1. August 2010 ist in

Ref. III.1 / Prüfungsamt

des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine Mitarbeiterstelle der BesGr.
A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Tätigkeitsfelder:

-         Mitarbeit bei der Pflege und Weiterentwicklung von referatsinternen EDV-Verfahren zur Organisation und Durchführung der Staatsprüfungen

-         Mitwirkung bei inhaltlichen und strukturellen Reformen der Lehrerbildung

-         Bearbeitung von Landtagsanfragen und Stellungnahmen für die politische Spitze des Staatsministeriums sowie aus dem Geschäftsbereich des Referats

-         Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Universitätsdozenten, Studienreferendaren, Studierenden, Seminarschulen und Bürgern

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in einer der Fächerverbindungen Mathematik/Physik ggf. mit Erweiterungsfach Informatik, Mathematik/Informatik oder Informatik/Physik

-         Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00

-         EDV-Erfahrung und fundierte Programmierkenntnisse

-         Mindestens drei Jahre berufliche Erfahrung an der Schule

-         Gute Englisch-Kenntnisse

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Technisches Verständnis und Bereitschaft zur Einarbeitung in die Nutzung großrechnerähnlicher EDV-Anlagen

-         Freude an der Entwicklung von EDV-Lösungen zur Vereinfachung und Unterstützung von Verwaltungsvorgängen

-         Fähigkeit und Bereitschaft, im Team zu arbeiten

-         Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-         Fähigkeit zu analytisch-strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

-         Überzeugendes Auftreten und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az.: I.1-5 P 1121.8-1.32 106 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Sofern keine aktuelle periodische Beurteilung vorliegt, ist der Bewerbung eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung (AELE) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

 

 

*

 

 

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in

 

Abteilung IV / S

 

des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine ganze Stelle (BesGr. A 13 bis A 15) im Wege

 

einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Tätigkeitsfelder:

-         Vorbereitung von Personalentscheidungen im Schulaufsichtsdienst

-         Mitwirkung im Bereich der konzeptionellen Planung der Unterrichtsversorgung

-         Mitarbeit im Bereich der Klassenbildung, Unterrichtsversorgung, Einstellung und Versetzung, Fach- und Förderlehrerausbildung

-         Erstellung und Auswertung statistischer Erhebungen

-         Bearbeitung von Landtagsanfragen und Petitionen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Befähigung für das Lehramt an Grund-/Hauptschulen

-         Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00

-         Letzte dienstliche Beurteilung oder AELE mindestens mit der Einschätzung: „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (3. Stufe)

-         Mindestens fünf Jahre berufliche Erfahrung an der Schule

-         Erfahrungen im Bereich der Schulleitung und/oder Schulaufsicht sind von Vorteil

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-         Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-         Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az.: I.1-5 P 1121.8-1.24 270 auf dem Dienstweg an das

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Außerdem ist die Bewerbung per E-Mail an Herrn Ltd. MR Hahn
(Georg.Hahn@stmuk.bayern.de) und Herrn RR Dr. Hahn (Simon.Hahn@stmuk.bayern.de) zu richten.  Sofern  keine aktuelle periodische Beurteilung  vorliegt,  ist  der  Bewerbung  eine  aktuelle Eignungs-  und Leistungseinschätzung (AELE) bei-
zufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

 

 

*

 

 

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Spätestens zum 1. August 2010 (nach Möglichkeit bereits ab 1. Juni 2010) ist in

Ref. VII.3 – Gewerbliche berufliche Schulen

des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Tätigkeitsfelder:

-         Mitarbeit in Angelegenheiten gewerblich-technischer Bildungsgänge der Ausbildung und Aufstiegsfortbildung

-         Weiterentwicklung und Pflege der Budgetierungsverfahren der beruflichen Schulen (außer FOS/BOS)

-         Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen mit Bezug zu den Aufgaben des Fachreferates von Schulen, Kommunen und Bürgern sowie von Seiten des Landtags

-         Mitarbeit in sonstigen Bereichen des Referats

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen im Bereich der gewerblich-technischen Fachrichtungen

-         Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00

-         Mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung an einer beruflichen Schule

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit und Bereitschaft, im Team zu arbeiten

-         Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-         Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-         Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

-         Überzeugendes Auftreten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az.: I.1-5 P 1121.8-1.4 905 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Sofern keine aktuelle periodische Beurteilung vorliegt, ist der Bewerbung eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung (AELE) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

*

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Zum 1. August 2010 ist in

 

Referat ZS 4 – Reden

 

im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Stelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

-         Entwürfe und Schlussredaktion von

-         Reden und Grußworten

-         Aufsätzen und Beiträgen für Zeitungen und Zeitschriften des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus und des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus

-         Entwürfe und Textbeiträge für Regierungserklärungen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Deutsch

-         Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00

-         Hervorragende mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Freude an der Arbeit mit Texten und am Formulieren

-         Mehrjährige berufliche Erfahrung an einer Schule

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Ausgeprägtes Interesse an gesellschafts- und bildungspolitischen Themen

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit und Fähigkeit, rasch und unter Zeitdruck hochwertige Textvorlagen zu erstellen

-         Interesse, sich in das gesamte Themenspektrum des Geschäftsbereichs Unterricht und Kultus einzuarbeiten

-         Gute EDV-Kenntnisse

-         Freude an der Arbeit im Team

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az.: I.1-5 P 1121.8-1.24 271 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Sofern keine aktuelle periodische Beurteilung vorliegt, ist der Bewerbung eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung (AELE) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte stehen Herr Regierungsrat Dr. Simon Hahn (Tel. 0 89/21 86-23 98) bzw. Herr Studiendirektor Florian Schultz-Pernice (Tel. 0 89/21 86-26 21) gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0,  E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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