Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst


 


 

Nummer 12                     Ausgegeben in München am 29. Juni 2010                Jahrgang 2010

 

 

 


Inhalt


Termine für die Anmeldung an den Gymnasien für das Schuljahr 2011/2012

Änderung der Bekanntmachung zur Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2011/2012; hier: Termin des Probeunterrichts

Abschlussprüfung 2011 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege

Abschlussprüfung 2011 an Fachakademien für Sozialpädagogik

Ausschreibung von Schulratsstellen

Besetzung von Mitarbeiterstellen bei den  Ministerialbeauftragten für die Gymnasien

Pompejikurs 2010 des Deutschen Archäologischen Instituts Rom

Ausschreibung von Stellen für Ständige Vertreter und  Weitere Ständige Vertreter an  staatlichen beruflichen Schulen

Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Offene Stellen

 

 

 

 

 


 


 

Termine für die Anmeldung an den Gymnasien
für das Schuljahr 2011/2012


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus


vom 1. Juni 2010 Az.: VI-5 S 5302-6.48 272

 

1.    Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien in achtjähriger Form und in die Jahrgangs-
stufe 7 der Musischen Gymnasien in Kurzform werden von den Gymnasien vom 9. Mai 2011 bis 13. Mai 2011 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

 

2.    Die Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. Bei der Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Volksschule, der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde und – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Volksschule erfolgt – die Zeugnisse von früher besuchten Schulen vorzulegen.

 

3.     Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.

 

4.     Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 17. bis 19. Mai 2011 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers, richtet der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.

 

5.     Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 26 bis 27 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie nach § 29 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO neu) in der jeweils gültigen Fassung.

 

Erhard
Ministerialdirektor

 

StAnz 2010 Nr. 24

 

 

 

 

 

 

 

Änderung der Bekanntmachung
zur Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen
für das Schuljahr 2011/2012
hier: Termin des Probeunterrichts


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus


vom 1. Juni 2010 Az.: V.2-5 S 6301-5.37 850

 

Die Bekanntmachung zur Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2011/2012 vom 29. März 2010 (KWMBeibl S. 87*, StAnz Nr. 14) wird wie folgt geändert:

 

Der unter Nr. 3a genannte Zeitraum des Probeunterrichts wird geändert. Der Probeunterricht für Schüler der Grundschule für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule (soweit ein solcher erforderlich ist) findet am 17./18. und 19. Mai 2011 statt.

 

Erhard
Ministerialdirektor

 

StAnz 2010 Nr. 24

 

 

 

 

 

 

 

 

Abschlussprüfung 2011
an Berufsfachschulen für Kinderpflege,
im Sozialpädagogischen Seminar
und an Berufsfachschulen für Sozialpflege


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus


vom 1. Juni 2010 Az.: VII.5-5 S 9500-3-7.51 936

 

1.    Die schriftliche Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikanten im zweiten Jahr des zweijährigen Sozialpädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2011 an folgenden Terminen statt:

 

Mittwoch, 29. Juni 2011

8.30 bis 10.00 Uhr       Pädagogik und Psychologie

10.45 bis 12.15 Uhr     Deutsch und Kommunikation

 

2.    Die schriftliche Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2011 an folgenden Terminen statt:

 

Mittwoch, 29. Juni 2011

8.30 bis 9.30 Uhr        Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung

10.15 bis 11.45 Uhr     Pflege und Betreuung

 

3.    Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung Sozialpädagogik.

 

4.   Andere Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege und für Sozialpflege zugelassen werden.

Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2011 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 49, die Prüfungsgegenstände in § 50 der Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege geregelt.

 

Erhard
Ministerialdirektor

 

StAnz 2010 Nr. 24

 

 

 

 

 

 

 

Abschlussprüfung 2011 an Fachakademien für Sozialpädagogik


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus


vom 1. Juni 2010 Az. VII.5-5 S 9500.6-8-7.51 938

 

1.    Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd).

 

2.    Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien für Sozialpädagogik haben in den folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:

-    Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik

-    Theologie/Religionspädagogik (nach Konfession) oder

Literatur- und Medienpädagogik.

      Die mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (Prüfungszeit 30 Minuten).

 

3.    Andere Bewerber (Bewerber, die keiner Fachakademie für Sozialpädagogik angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 37 FakOSozPäd an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 38 FakOSozPäd erfüllen.

       Andere Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung dieselben schriftlichen (vgl. Nr. 2) Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Darüber hinaus haben sie in den Fächern Sozialkunde/Soziologie, Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung, Ökologie/Gesundheitserziehung, Recht und Organisation, Deutsch sowie Theologie/Religionspädagogik oder Literatur- und Medienpädagogik schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten zu bearbeiten. Im Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung ist eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer und in den Fächern Kunst- und Werkerziehung sowie Musik- und Bewegungserziehung eine praktische und mündliche Prüfung abzulegen (§ 37 Abs. 3 FakOSozPäd).

      Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als anderer Bewerber ist bis spätestens 1. März 2011 bei der Schule zu beantragen.

Dem Antrag sind die in § 38 Abs. 3 FakOSozPäd genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.

      Über den Antrag wird schriftlich entschieden.

 

4.    Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik findet nach folgendem Prüfungsplan statt:

 

Tag Fach Bearbeitungszeit
Montag, 30. Mai 2011 Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik 240 Minuten
Mittwoch, 1. Juni 2011

Theologie/Religionspädagogik nach Konfession oder
Literatur- und Medienpädagogik

180 Minuten

 

5.    Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 30 FakOSozPäd, der praktische und mündliche Teil für andere Bewerber nach § 37 Abs. 3 FakOSozPäd.

 

Erhard
Ministerialdirektor

 

StAnz 2010 Nr. 24

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung von Schulratsstellen


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus


vom 7. Juni 2010 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.53 928

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt Memmingen und im Landkreis Unterallgäu wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte/
Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher – erfüllen.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Der bisherige Inhaber der Stelle war als ständiger Vertreter des Fachlichen Leiters der Staatlichen Schulämter in der Stadt Memmingen und im Landkreis Unterallgäu in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter wird von der Regierung von Schwaben nach Besetzung der Stelle gemäß § 5 Abs. 2 der 8. AVVoSchG (BayRS IV S. 281) bestellt.

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.

 

Kufner
Ministerialdirigent

 

 

 

Besetzung von Mitarbeiterstellen bei den
Ministerialbeauftragten für die Gymnasien


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus


vom 8. Juni 2010 Az.: VI.9-5 O 5121/44/9

 

Folgende Stellen von Fachreferenten bzw. Fachreferentinnen bei Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern sind zu den jeweils genannten Zeitpunkten zu besetzen. Die Wahrnehmung der einzelnen Stellen ist in funktionsverträglichem Umfang auch in Teilzeit möglich.

 

1.  Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberbayern-Ost

Zum 1. August 2010

Fachreferent/Fachreferentin für Katholische Religionslehre (einschließlich der Betreuung des orthodoxen Religionsunterrichts in Bayern)

Fachreferent/Fachreferentin für Französisch

 

2.  Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern-West

Zum 1. August 2010

Fachreferent/Fachreferentin für Katholische Religionslehre (einschließlich der Betreuung des israelitischen Religionsunterrichts in Bayern)

 

3.  Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Niederbayern

Zum 1. August 2010

Fachreferent/Fachreferentin für Biologie

 

4.  Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken

Zum 1. August 2010

Medienpädagogisch-informationstechnischer Berater/Medienpädagogisch-informationstechnische Beraterin

 

5.  Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Unterfranken

Zum 1. August 2010

Medienpädagogisch-informationstechnischer Berater/Medienpädagogisch-informationstechnische Beraterin

 

6.  Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Schwaben

Zum 1. August 2010

Mitarbeiter/Mitarbeiterin für Fragen der Schülermitverantwortung

 

Der Fachreferent bzw. die Fachreferentin unterstützt den Ministerialbeauftragten in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben.

Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Studienrätinnen und Studienräte sollten über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen. Die Ausübung der Funktion des Fachbetreuers bzw. der Fachbetreuerin sowie Erfahrung mit der Durchführung der Abiturprüfung werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt.

Gemäß Art. 7 Abs.3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.

Den Bewerbern wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a)    durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die letzte dienstliche Beurteilung ist beizufügen. Falls diese länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Befähigung des Bewerbers bzw. der Bewerberin eingehen.

b)    durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.

 

Kufner
Ministerialdirigent

 

 

 

 


 

Pompejikurs 2010
des Deutschen Archäologischen Instituts Rom


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus


vom 9. Juni 2010 Az.: VI.3-5 P 5160.1-6.51 975

 

Das Deutsche Archäologische Institut Rom hält vom 11. bis zum 16. Oktober 2010 einen

Pompeji-Kurs

für Lehrer der Sekundarstufe I und II ab.

 

Der seit 1891 alljährlich durchgeführte Fortbildungskurs richtet sich an Lehrer der Fächer Latein, Griechisch, Geschichte und Kunst, die bemüht sind, das Interesse der Schüler an der Kultur der Antike durch weiterführende Begleitung im Unterricht, durch vertiefende Arbeitsgemeinschaften und durch Studienfahrten zu fördern, und die sich dazu an den antiken Stätten fortbilden wollen.

Der sechstägige Intensivkurs wird in Pompeji und weiteren Vesuvstädten von den wissenschaftlichen Mitarbeitern des Instituts durchgeführt. Das Programm des Kurses umfasst alle Themen der Alltagskultur sowie des politischen, des sozialen und des religiösen Lebens. Unmittelbar an den archäologischen Denkmälern werden gründliche Kenntnisse zur Architektur, zur künstlerischen Produktion und zur städtischen wie sozialen Organisation der römischen Antike vermittelt. Der Diskussion mit den unmittelbar an archäologischer Forschung und Grabung beteiligten Wissenschaftlern wird dabei breiter Raum gegeben, weshalb eine gründliche Vorbereitung und aktive Mitarbeit der Kursteilnehmer als selbstverständlich gilt.

Die Zahl der Teilnehmer ist auf 20 beschränkt. An- und Abreise und die Hotelreservierung in Pompeji sind von den Kursteilnehmern selbst zu organisieren, die anfallenden Kosten selbst zu tragen. Das Institut stellt eine Liste von Unterkunftsmöglichkeiten bereit und gibt Hinweise zur An- und Abreise. Für den Besuch entfernter liegender Stätten ist ein Beitrag zu den Fahrtkosten (circa € 40) zu leisten.

Bewerbungsunterlagen können unter der nachstehenden Adresse angefordert oder im Internet unter http://www.dainst.org/index_9676_de.html aufgerufen werden.

Fragen zum Kurs und den Bewerbungsmodalitäten beantwortet Herr PD Dr. Richard Neudecker (E-Mail: neudecker@rom.dainst.org).

Deutsches Archäologisches Institut Rom

– Pompejikurs –

Via Curtatone 4D

I - 00185 Roma

Das Staatsministerium kann mit Rücksicht auf die Personallage nur wenige Lehrkräfte zu diesem Kurs beurlauben. Die Beurlaubung ist bis zum 15. Juli 2010 zu beantragen. Der Direktor der Schule nimmt zu dem Gesuch Stellung und bemerkt, ob eine fachliche Vertretung gewährleistet ist.

 

Kufner
Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung von Stellen für
Ständige Vertreter und
Weitere Ständige Vertreter an
staatlichen beruflichen Schulen


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus


vom 11. Juni 2010 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7.54 850

 

1.    Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2010 an folgenden Schulen zu besetzen:  

 

1.1  Staatliches Berufliches Schulzentrum Wiesau

Zum Staatlichen Beruflichen Schulzentrum, mit gewerblichen, agrarwirtschaftlichen und kaufmännischen Klassen gehören neben der Berufsschule, die Berufsfachschulen für Hotel- und Tourismusmanagement, für kaufmännische Assistenten, für gastgewerbliche Berufe und für IT-Berufe sowie die Fachschule für Wirtschaftsinformatik.

Insgesamt werden derzeit dort 1.450 Teilzeitschüler/-innen und 450 Vollzeitschüler/-innen geführt.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

1.2   Staatliche Berufsschule II Coburg und Staatliche Wirtschaftsschule Coburg - Cortendorf

Die Berufsschule II mit kaufmännischer Ausbildungsrichtung wird von einer Schulleitung in Personalunion mit der Wirtschaftsschule geführt. Die Berufsschule besuchen derzeit 1.372 Teilzeitschüler/-innen, die Wirtschaftsschule 223 Vollzeitschüler/-innen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

1.3   Staatliche Berufsschule Lichtenfels mit Staatlicher Berufsfachschule für Flechtwerkgestaltung und Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik

Die Berufsschule mit gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsrichtung ist mit der Berufsfachschule für Flechtwerkgestaltung und der Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen derzeit 1.372 Teilzeitschüler/-innen und 34 Vollzeitschüler/-innen, die Berufsfachschule für Flechtwerkgestaltung 43 Vollzeitschüler/-innen und die Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik 43 Vollzeitschüler/-innen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

1.4   Staatliche Berufsschule I Schweinfurt mit Staatlicher Fachschule für Maschinenbautechnik

Die Berufsschule I Schweinfurt mit gewerblich-technischer Ausrichtung ist mit der Fachschule für Maschinenbautechnik organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen derzeit 2.233 Teilzeitschüler/-innen und 48 Vollzeitschüler/-innen, die Fachschule für Maschinenbautechnik besuchen 59 Vollzeitschüler/-innen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

1.5    Staatliches Berufliches Schulzentrum Alfons Goppel, Schweinfurt

Die Berufsschule mit gewerblichen, hauswirtschaftlichen und agrarwirtschaftlichen Klassen besuchen derzeit 54 Vollzeitschüler/-innen und 515 Teilzeitschüler/-innen. Sie ist mit den drei Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege verbunden, an denen derzeit 408 Schüler/-innen unterrichtet werden.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.   Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2010 an folgender Schule zu besetzen:  

Staatliche Berufsschule und  Staatliche Wirtschaftsschule Garmisch-Partenkirchen

Die Berufsschule und Wirtschaftsschule wird von einem Schulleiter in Personalunion geführt. Die Berufsschule besuchen derzeit 1.333 Teilzeitschüler/-innen, die Wirtschaftsschule 229 Vollzeitschüler/-innen. Der Weitere Ständige Vertreter/die Weitere Ständige Vertreterin des Schulleiters wird vorrangig für die Wirtschaftsschule zuständig sein.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion besitzen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die KMBek vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften wird ergänzend verwiesen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Die Stellen der Ständigen Schulleiterstellvertreter/der Ständigen Schulleiterstellvertreterinnen sowie des Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreters/der Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

a)    von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung (AELE) beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

c)    von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Dr. Müller
Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus


vom 15. Juni 2010 Az.: III.6-5 P 4113-6.58 430

 

An der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen ist zum 1. September 2010 folgende Referatsleitung neu zu besetzen:

 

Ref. 2.3 Pädagogik und Didaktik der Grundschule

 

Das Referat nimmt u.a. folgende Aufgaben wahr:

-      Planung und Durchführung von Fortbildungslehrgängen zur Unterrichtsentwicklung an der Grundschule und zum Thema „Übergänge gestalten“ (Kindergarten – Grundschule; Grundschule – weiterführende Schulen),

-      Koordination der Fortbildungen mit außerschulischen Partnern (z.B. Deutsches Jugendherbergswerk und Schullandheimwerk),

-      Mitwirkung an Akademieveröffentlichungen,

-      Umsetzung des Lehrplans unter Berücksichtung der aktuellen Entwicklungen im Bereich Grundschule.

Gesucht wird eine Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, die über gute fachliche und pädagogische Qualifikationen sowie über Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, Erwachsenenpädagogik und im Publikationswesen verfügt.

Zu den Aufgaben der Bewerberinnen und Bewerber gehört es, dass sie

-      mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung sowie mit den dezentralen Trägern der Lehrerfortbildung eng zusammenarbeiten,

-      den Kontakt mit Behörden, Verbänden und Kooperationspartnern pflegen sowie

-      Kontakt zur Fach- und Verbandspresse halten.

Erfahrungen im unterrichtlichen Medieneinsatz sowie Aufgeschlossenheit für aktuelle pädagogische Themen und neue fachliche und pädagogische Entwicklungen werden ebenfalls vorausgesetzt.

Es wird erwartet, dass die Bewerber/innen jeweils den Wohnort in angemessene Nähe zum Dienstort legen.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt.

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Bewerbungen müssen der Akademie spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg vorliegen.

 

Kufner
Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Offene Stellen


Neubesetzung der Position der
Geschäftsführung der Stiftung Bildungspakt und der Leitung des Referats III. 3
im Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

An der Stiftung Bildungspakt Bayern (öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position der (Allein)-Geschäftsführung zu besetzen. Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte und berichtet unmittelbar an den Vorstand bzw. Vorsitzenden des Vorstands, Herrn Staatssekretär Dr. Marcel Huber.

 

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen soll der Geschäftsführung zugleich die Leitung des Referats III. 3 im Staatsministerium für Unterricht und Kultus übertragen werden. Die Ausschreibung richtet sich an in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit stehende Bewerber mindestens in der Besoldungsgruppe A 15. Referatsleitung und Geschäftsführung werden im Hauptamt übertragen.

 

Aufgabenbeschreibung Geschäftsführung Stiftung Bildungspakt:

-       Leitung der Geschäftsstelle im Auftrag des Stiftungsvorstands

-       Vermögensverwaltung der Stiftung

-       enge Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und mit den weiteren Stiftern

-       Personalverwaltung der Mitarbeiter der Stiftung

-       Haushalt der Stiftung

-       Rechenschaftslegung der Stiftung

-       Akquisition neuer Zustifter

-       Akquisition von Fördermitteln

-       Konzeptionierung von Projekten und Programmen laut satzungsgemäßem Auftrag der Stiftung

-       Projektmanagement

-       Dokumentation aller Stiftungsaktivitäten

-       Reden, Grußworte, Beiträge in Fachzeitschriften, Vorträge vor verschiedensten Adressaten, Interviews etc.

-       Konzeption, Planung und Durchführung von Tagungen und Kongressen

-        Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen

 

Nähere Informationen zu den satzungsgemäßen Aufgaben der Stiftung Bildungspakt finden Sie auf der Homepage der Stiftung (www.bildungspakt-bayern.de).

 

Anforderungsprofil Geschäftsführung der Stiftung Bildungspakt:

-       hervorragende Kenntnisse und mehrjährige Erfahrung im Bereich der inneren Schulentwicklung

-       fachliche und pädagogische schulartübergreifende Erfahrung

-       Vertrautheit mit aktuellen bildungspolitischen Fragestellungen

-       Überblick über nationale und internationale Entwicklungen im Bildungsbereich

-       gute Kenntnisse im Stiftungsrecht

-       ökonomisches Grundverständnis und ausgeprägtes Kostenbewusstsein

-       Führungskompetenz

-       Kampagnenfähigkeit

-       Teamfähigkeit

-       Konfliktlösungskompetenz

-       ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit

-       Kreativität und Entscheidungsfreude

-       Verhandlungsgeschick

-       sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit

-        Fähigkeit, mit unterschiedlichen Partnern (insbesondere aus dem Bereich der Wirtschaft) konstruktiv zusammenzuarbeiten

 

Aufgabenbeschreibung des Leiters (m/w) des Referats III. 3 (Innere Schulentwicklung, Elternarbeit, Zusammenarbeit mit der Stiftung „Bildungspakt Bayern“):

-       Leitung des Referats mit dem fachlichen Schwerpunkt im Bereich der pädagogischen Grundsatzfragen

-       Innere Schulentwicklung

-       Grundsatzfragen der Zusammenarbeit mit Eltern

-       Schülermitverantwortung, Landesschülerrat und Schülerzeitung

-       Schulforum

-       Grundsatzfragen der Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Partnern: Wirtschaft und lokales Umfeld

-       Studien- und Berufsberatung - grundsätzliche Fragen

 

Anforderungsprofil für die Leitung des Referats III. 3:

-      hervorragende und aktuelle Kenntnisse der ministeriellen Arbeitsweisen und Strukturen

-      sehr gute Kenntnisse über die Abläufe einer Verwaltungstätigkeit sowie der rechtlichen und organisatorischen Grundlagen und Bereitschaft, diese vertieft anzuwenden

-      Vertrautheit mit der Arbeitsweise von Staatskanzlei, Ministerrat und Landtag

-      umfassende Kenntnis der aktuellen bildungspolitischen Fragestellungen aller Schularten (Beantwortung vielfältiger Anfragen an das Staatsministerium, Erstellung von Textbeiträgen, Redeentwürfen, Ministerratsvorlagen usw.)

-      Vertrautheit mit Fragen der Studien- und Berufsberatung in der Schule

-      fachliche und pädagogische schulartübergreifende Erfahrungen

-      Vertrautheit mit der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, insbesondere mit Vertretern der Wirtschaft und der kommunalen Verbände

-      vertiefte Leitungserfahrung mit der Planung und Durchführung von komplexen Projekten

-      ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit in der Zusammenarbeit mit den Elternverbänden und den Schülervertretern

-       sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen senden Sie bis zum 15. Juli 2010 an den

 

Vorstandvorsitzenden der
Stiftung Bildungspakt Bayern

Herrn Staatssekretär

Dr. Marcel Huber

Salvatorstraße 2

80333 München

 

und in Abdruck an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Abt. I

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Hinweis zum Verfahren:

Im Hinblick auf die angestrebte Personalunion zwischen Geschäftsführung und Referatsleitung werden die Vorstellungsgespräche zunächst vom Vorstand der Stiftung Bildungspakt zur Besetzung der Geschäftsführung geführt. Im Anschluss hieran schließt sich das Verfahren des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus an.

 

 

 

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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Zum 1. August 2010 ist in

 

Referat V.3 / Staatliches Lehrpersonal der
Realschulen

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13 im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Tätigkeitsfelder:

-      Verwaltung des Lehrpersonals an staatlichen Realschulen

-      Unterrichtsversorgung der staatlichen Realschulen

-      Mitwirkung beim Vollzug der Lehrerdienstordnung im Bereich der Realschulen

-      Bearbeitung allgemeiner Fragen der Fortbildungen der Lehrer und Fachlehrer an Realschulen

-      Einsatz der EDV für Aufgaben der Personalverwaltung und der Unterrichtsversorgung im Bereich der Realschulen

-      Erarbeitung von Stellungnahmen sowie Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-      Befähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern, vorzugsweise in Fächerverbindungen mit dem Fach Mathematik

-      Gesamtprüfungsnote 2,00 und besser

-      Sichere EDV-Kenntnisse

 

Überfachliche Qualifikationen:

-      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-      Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten und während der Sommermonate (Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der staatlichen Realschulen für das jeweils neue Schuljahr)

-      Überzeugendes Auftreten

-      Gute Deutschkenntnisse sowie gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift

-      Interesse für allgemeine Themen im Bereich der Weiterentwicklung der Realschule

-      Teamfähigkeit

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az. I.1-5 P 1121.8-1.47 970 auf dem Dienstweg an das

 

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Sofern keine aktuelle periodische Beurteilung vorliegt, ist der Bewerbung eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung (AELE) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum September 2010 ist in der Abteilung Grund-, Haupt- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in unterhälftiger Teilzeit im Referat mathematisch-naturwissenschaftlicher und informationstechnischer Bereich befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:

 

Referent/in für Grundschule mit Schwerpunkt Mathematik

 

Aufgabenbeschreibung:

Schwerpunkte der Tätigkeit sind die

-      Entwicklung von Lehrplänen

-      Betreuung von Vergleichsarbeiten

-      Mitarbeit an der Gestaltung von Übergängen

-      Planung und Durchführung von Schulversuchen

-      Erstellung von Unterrichtshilfen für Lehrkräfte

-      Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-      1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen mit überdurchschnittlichem Erfolg

-      Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens, der Bildungsstandards Mathematik Grundschule sowie der aktuellen Fachdidaktik Mathematik

-      Fundierte unterrichtspraktische Erfahrung im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich

-      Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen

 

Überfachliche Qualifikationen:

-      Engagement, Flexibilität und Mobilität

-      Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

-      Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Aufgaben

-      Sicheres Auftreten

-      Organisations- und Verhandlungsgeschick

-      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-      Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-      Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen

-      Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien

 

Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Frau  IRin Alexandra Brumann zu richten.

 

 

 

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Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Schule Rio de Janeiro, Brasilien

 

    - Zweitausschreibung -

 

Arbeitsbeginn: 1. Februar 2011

Ende der Bewerbungsfrist: 31. Juli 2010

 

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 1.135

Zentrale Deutschprüfung-A

Hochschulreifeprüfung

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

Portugiesischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

2.     Deutsche Schule Santa Cruz de Tenerife, Spanien

 

Arbeitsbeginn: 1. August 2011

Ende der Bewerbungsfrist: 31. August 2010

Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 579

Reifeprüfung

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Sekundarabschluss des Landes

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

Gute Spanischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Für beide Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de  zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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