Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


Nummer 13*                     Ausgegeben in München am 13. Juli 2010                 Jahrgang 2010

 

 


Inhalt

 

                                                                      

 

 

Prüfung 2011 zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“ an Fachakademien für Wirtschaft

 

Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an  Realschulen für den Prüfungstermin 2012 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)

 

Abiturprüfung 2011
Achtjähriges Gymnasium (G8)

 

Staatliche Prüfung  für Berg- und Skiführer 2010/2011

 

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Oberbayern

 

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 


 


Prüfung 2011 zum „Staatlich geprüften
Betriebswirt“ an Fachakademien für Wirtschaft

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 16. Juni 2010 Az.: VII.4-5 S 9500.8-8-7.45 664

 

1.        Rechtsgrundlagen

 

Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie nach der Schulordnung für zweijährige Fachakademien (Fachakademieordnung - FakO).

 

2.        Abschlussprüfung zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“

 

2.1     Studierende an öffentlichen und staatlich anerkannten Fachakademien für Wirtschaft haben in folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft sowie in beiden Schwerpunktfächern des jeweils gewählten Schwerpunkts (§ 69 Abs. 3 FakO).

 

2.2     „Andere Bewerber“ (Bewerber, die keiner Fachakademie für Wirtschaft angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 36 FakO an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 37 FakO erfüllen.

„Andere Bewerber“ haben im Rahmen der Abschlussprüfung die gleichen schriftlichen Prüfungsleistungen (vgl. Nr. 2.1) zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie.

Darüber hinaus haben sie in den Fächern

-         Rechnungswesen,

-         Recht,

-         Wirtschaftsmathematik mit Statistik,

-         Englisch

(Bearbeitungszeit je 120 Minuten) und in drei von ihnen ausgewählten Ergänzungsfächern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten zu bearbeiten; die Aufgaben werden vom Prüfungsausschuss gestellt (§ 69 Abs. 4 FakO).

 

Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“ ist bis spätestens 1. März 2011 bei der Schule zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 37 Abs. 2 FakO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Ferner ist anzugeben, in welchem Schwerpunkt der „andere Bewerber“ geprüft werden möchte. Über den Antrag wird schriftlich entschieden.

 

2.3      Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Wirtschaft findet in der Zeit vom 28. Juni bis 1. Juli 2011 nach folgendem Prüfungsplan statt:

 

Tag

Fach

Bearbeitungszeit

Dienstag,

28. Juni 2011

Betriebswirtschaft

180 Minuten

Mittwoch, 29. Juni 2011

Volkswirtschaft

120 Minuten

Donnerstag, 30. Juni 2011

das nach Nr. 2.1 gewählte Schwerpunktfach I

150 Minuten

Freitag,

1. Juli 2011

das nach Nr. 2.1 gewählte Schwerpunktfach II

150 Minuten

 

Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Die Termine für die von den „anderen Bewerbern“ nach Nr. 2.2 zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden von den Schulen festgelegt und den „anderen Bewerbern“ im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.

 

2.4      Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 28 FakO.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2010 Nr. 27

 

 

 

 

Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 16. Juni 2010 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.54 683

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Regensburg wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte/Schulaufsichts-beamtinnen oder Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher – erfüllen.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der bisherige Inhaber der Stelle war als ständiger Vertreter des Fachlichen Leiters der Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Regensburg in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter wird von der Regierung der Oberpfalz nach Besetzung der Stelle gemäß § 5 Abs. 2 der 8. AVVoSchG (BayRS IV S. 281) bestellt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an
Realschulen für den Prüfungstermin 2012 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 17. Juni 2010 Az.: V.1-5 S 6154-PRA. 46 450

Ausschreibung für den Prüfungstermin 2012

 

I.

 

Die Studienreferendare der Studienseminare September 2010/2012 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen 2012 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

 

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

-         die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom
8. November 2010 bis 11. Februar 2011 an der Seminarschule,

-         die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom
28. März 2011 bis 8. Juli 2011 an der Seminarschule,

-         die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom
27. Februar 2012 bis 4. Mai 2012 an der Einsatzschule,

-         das Kolloquium in Pädagogik und Psychologie in der Zeit vom 30. Januar 2012 bis 17. Februar 2012 an der Seminarschule und

-         die mündliche Prüfung in der Zeit vom 7. Mai 2012 bis 25. Mai 2012 an der Seminarschule.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.

 

Studienreferendare der Studienseminare September 2010/2012, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen zu den in Abschnitt I Spiegelstrich 2 oder 3 (Lehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

 

Die Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarleitern) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.

Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung wegen Nichtbestehens

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2012 nehmen auf Antrag auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2011 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.  Diese Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2011/2013 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2010/12 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

-         die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom
24. Oktober 2011 bis 16. Dezember 2011,

-         die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom
9. Januar 2012 bis 30. März 2012.

 

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

 

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 31. Oktober 2011 einzuholen.

 

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2012 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2011 abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 20. Februar 2012 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 26. März 2012 bis 11. Mai 2012 an einer Seminarschule statt.

 

IV.

Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung zur Notenverbesserung

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2012 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2011 abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

 

Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Bewerber

1.     sich bis spätestens 26. September 2011 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. bis spätestens 1. Dezember 2011 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

2.     der Meldung die in § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und

3.     mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht.

 

Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat V.1, zu richten.

 

Diese Bewerber für eine Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung  haben die Zweite Staatsprüfung zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 5. März 2012 bis 20. April 2012 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

 

Das Thema für eine neu zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 31. Oktober 2011 einzuholen.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2012 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2011 abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

V.

 

In begründeten Fällen (z.B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2010 Nr. 27

 

 

 

 

Abiturprüfung 2011
Achtjähriges Gymnasium (G8)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 21. Juni 2010 Az.: VI.8-5 S 5500-6.54 546

 

1.         Die Abiturprüfung des achtjährigen Gymnasiums (G8) im Schuljahr 2010/11 an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs findet zu folgenden Terminen statt:

 

1.1       Schriftlicher Teil

            13. Mai 2011             Deutsch

17. Mai 2011             3. Prüfungsfach

20. Mai 2011             Mathematik

 

1.2       Kolloquiumsprüfung

in der Zeit von Montag, dem 23. Mai 2011, mit Freitag, dem 3. Juni 2011.

 

1.3       Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, dem 28. März 2011 durchgeführt.

 

1.4       Die mündlichen Prüfungen sind bis spätestens Freitag, den 10. Juni 2011 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.

 

Die Termine des Kolloquiums sowie der praktischen und mündlichen Prüfungen werden innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.

 

2.         Die Durchführung der Abiturprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), sofern nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.

Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden.

 

3.         Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2011 der Abiturprüfung des G8 unterziehen wollen (andere Bewerber im Sinne des § 90 GSO), nehmen zu dem unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Termin an der Abiturprüfung teil.

 

4.         Die Schulen übermitteln dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis spätestens 17. Dezember 2010 die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben (Erfassungsstichtag: 15. Dezember 2010). Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem Oberstufenprogramm (WinQD).

 

5.         Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten des G8 findet

am Freitag, den 1. Juli 2011

statt. Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.

 

Die Bekanntmachung zur Abiturprüfung 2011 Achtjähriges Gymnasium (G8) vom 14. Oktober 2009 (KWMBeibl S. 223*, StAnz Nr. 44) wird hiermit außer Kraft gesetzt.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2010 Nr. 27

 

 

 

 

 Staatliche Prüfung
für Berg- und Skiführer 2010/2011

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 23. Juni 2010 Az.: V.7-5 K 7200-3.56 071

 

Die Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München führt im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im zweiten Halbjahr 2010 und im ersten Halbjahr 2011 eine staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (Bay-APOFspl) in der Fassung vom 8. Februar 1999 (GVBl S. 40, BayRS 227-3-2-1-UK/WFK) durch.

Die Prüfungsteile Praxis und Lehreignung finden an folgenden Terminen statt:

29. August bis 3. September 2010

12. bis 17. September 2010

4. bis 5. Februar 2011

2. bis 3. April 2011

10. bis 15. April 2011

Die Prüfungsorte werden aus Gründen der Chancengleichheit kurzfristig vor dem jeweiligen Prüfungsbeginn durch die Technische Universität bekannt gegeben. Der Prüfungsteil Theorie wird aus organisatorischen Gründen am 29./30. April 2011 an der Technischen Universität München abgelegt.

 

Für die Prüfung einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses oder der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Berg- und Skiführer gemäß der Verordnung über die Prüfungsgebühren des Sportzentrums der Technischen Universität München für die Prüfungen für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayRS 2210-2-6-3-UK/WFK) vom 30. November 1999 (GVBl S. 572) Gebühren in Höhe von jeweils 1750 € erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.

 

Bankverbindung:

HypoVereinsbank München

BLZ 700 202 70, Kontonummer 80 137

Empfänger:

Staatsoberkasse Augsburg für die TUM

Verwendungszweck:

Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer 2010/2011

PK-Nr.: 0007.0129.2448. Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.

Bei Überweisungen aus dem Ausland ist zusätzlich anzugeben:

IBAN: DE 07 7002 0270 0000 0801 37

BIC (Swift-Code) der HypoVereinsbank: „hyvedemn“.

 

Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2010/2011 bis spätestens 30. Juli 2010 (Posteingang) an die Fakultät für Sportwissenschaft der Technische Universität München, Fachsportlehrer, Connollystraße 32, 80809 München.

 

Dem Gesuch sind beizufügen:

1.                   ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält:

Name, Tag und Ort der Geburt, Schulbildung, Beruf, Gang der fachlichen Ausbildung des Ausbildungsteilnehmers;

2.                   amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate);

3.                   ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Berg- und Skiführer bescheinigt;

4.                   ein Passbild (Name und Anschrift auf der Rückseite);

5.                   Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge;

6.                   Nachweis über das mindestens 300 Stunden (à 60 Minuten) umfassende Praktikum an einer Bergsteigerschule (Vorlage des Arbeitsbuchs);

7.                   Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren in Kopie.

 

Der Nachweis nach Nr. 6 kann für das Sommerpraktikum (mindestens 200 Stunden) bis spätestens 30. Juli 2010 (Posteingang) bzw. für das Winterpraktikum (mindestens 100 Stunden) bis spätestens 19. April 2011 eingereicht werden. Alle anderen Nachweise sind grundsätzlich mit dem Gesuch lückenlos vorzulegen. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.

 

Wiederholer fügen dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur die unter den Nrn. 2, 3 und 7 genannten Unterlagen sowie den Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung bei. Wiederholer, die gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BayAPOFspl nur einzelne Prüfungsteile  oder -bereiche wiederholen wollen, legen zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung bestandener Prüfungsteile bzw. -bereiche bei. In diesen Fällen wird die den tatsächlich entstandenen Prüfungsaufwand übersteigende Prüfungsgebühr zurückerstattet.

 

Heeresbergführer und Polizeibergführer legen ihrem Gesuch lediglich die unter den Nrn. 1 bis 4 und 6 (Praktikum über mindestens 150 Stunden) genannten Unterlagen bei, ergänzt durch den Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Heeresbergführer- bzw. Polizeibergführerprüfung.

 

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.

 

Hinweis:

Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2010/2011“ anzugeben.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2010 Nr. 27

 

 

 

 

Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Oberbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 28. Juni 2010 Az.: VII.7-5 P 9070-7.57 269

 

Die Stelle eines Referenten/einer Referentin für das Sachgebiet 42.3 „Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft“ an der Regierung von Oberbayern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.

 

Der Referentin/dem Referenten sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:

1.        Schulaufsicht über die öffentlichen und privaten hauswirtschaftlichen, sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien sowie über die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens

2.        Beratung der unter Nr. 1 genannten beruflichen Schulen

3.        Mitwirkung beim Genehmigungsverfahren für die Errichtung der unter Nr. 1 genannten privaten beruflichen Schulen

4.        Schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrkräften der unter Nr. 1 genannten privaten und kommunalen beruflichen Schulen

5.        Feststellung der pädagogischen Eignung von Lehrkräften der unter Nr. 1 genannten beruflichen Schulen

6.        Schulische Angelegenheiten der Berufsfachschulen für Gesundheitswesen

7.        Mitwirkung im Prüfungswesen (Gesundheitswesen und Sozialwesen)

8.        Schulfachliche Stellungnahme zur Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen

9.        Mitwirkung bei der Fortbildung des Lehrpersonals der unter Nr. 1 genannten beruflichen Schulen

10.     Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachakademien und Einstufungsprüfungen zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses

 

Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit Erstfach Sozialpädagogik in Betracht. Die Bewerberin/der Bewerber sollte über sehr gute EDV-Kenntnisse und über Erfahrungen mit schulischen Angelegenheiten der Berufsfachschulen des Gesundheitswesens verfügen.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtsdienst an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 2 BayGlG). Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 42.3, einzureichen.

 

Die Regierung von Oberbayern nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung zu.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Offene Stellen

Neubesetzung einer freien Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahresbeginn 2010/2011 ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle als unterhälftige Abordnung auf fünf Jahre befristet neu zu besetzen:

 

Referat GA-1 „Pädagogische Grundsatzfragen“

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Mitarbeit in Projekten des Referats sowie die eigenständige Betreuung von Vorhaben. Aktuelle Tätigkeitsfelder der schulartübergreifenden Referatsarbeit sind z. B. die Arbeiten zur Weiterentwicklung der bayerischen Lehrpläne, zur Gestaltung der Übergänge zwischen den Schularten (z. B. Gelenkklassen) sowie zur individuellen Diagnose und Förderung.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung für ein Lehramt im Sekundarbereich

-         Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Lehrplanarbeit, Bildungsstandards; individuelle Förderung

-         Erfahrungen im Bereich der Projektbegleitung

-         Mehrjährige Berufserfahrung als Lehrkraft

-         Überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen und  Beurteilungen

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-         Engagement und Flexibilität

-         Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         Sicheres Auftreten

-         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-         Organisationsgeschick

-         Belastbarkeit

-         Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Die Rechte Schwerbehinderter, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt zu richten an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn OStD Arnulf Zöller.

 

Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

*

 

 

 

Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

 

Ab 1. September 2010 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle (A 14 + AZ) in der Abteilung Realschule zeitlich befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:

Referent/Referentin im Referat sprachlich – musisch – ästhetischer Bereich mit der Fächerkombination Englisch und Französisch.

 

In den Arbeitsbereichen sollen schwerpunktmäßig u. a. folgende Aufgaben betreut werden:

-         Konzeptionelle Weiterentwicklung der Fremdsprachen (Schwerpunkt Englisch) an der Realschule

-         Erstellung, Auswertung und Weiterentwicklung zentraler Prüfungen

-         Erarbeitung von Lehrplänen

-         Umsetzung von fachdidaktischen und methodischen Neu- und Weiterentwicklungen im jeweiligen Fachbereich

-         Erarbeitung von Informations- und Unterstützungsmaterialien zur Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität

-         Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

-         Fachliche Beratung

-         Zusammenarbeit in den Fachbereichen mit anderen Institutionen

-         Weiterentwicklung des bilingualen Unterrichts an der Realschule


Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:

-         Erste und zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen im Fach Englisch und Französisch

-         Überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen und Beurteilungen

-         Mehrjährige berufliche Tätigkeit an einer Realschule

 

Vorausgesetzte überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-         Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         Bereitschaft und Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-         Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen teamorientiert anzuleiten und zu führen

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

-         Angemessenes Auftreten

-         Gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer oder einem Schwerbehinderten geeignet. Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt (Fürsorgerichtlinien IV Abs. 4.2).

 

Aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf sind unverzüglich (spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt) auf dem Dienstweg zu richten an das

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Abteilung Realschule, Herrn ID Heinrich Hausknecht o.V.i.A., Schellingstraße 155, 80797 München.

 

Es wird gebeten, auch derzeit an der Schule nicht anwesende Lehrkräfte zu informieren.

 

 

 

 

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0,  E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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