Beiblatt
zum Amtsblatt der
Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 15 Ausgegeben in München am 17. August 2010 Jahrgang 2010
Inhalt
Ausschreibung der Schulleiterstelle
an der Staatlichen Berufsfachschule für Physiotherapie
am Klinikum der Universität München
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 13. Juli 2010 Az.: VII.5-5 P 9001.1-7.30 378
An der Staatlichen Berufsfachschule für Physiotherapie am Klinikum der Universität München ist zum 1. November 2010 die Stelle der Schulleiterin bzw. des Schulleiters zu besetzen.
Es erwarten Sie
- drei Klassen mit jeweils 30 Schülerinnen und Schülern,
- ein eingespieltes und engagiertes Team der Lehrphysiotherapeutinnen, das Sie in Ihrer Einarbeitung unterstützt,
- ein sehr gut etablierter Schul- und Lehrbetrieb.
Voraussetzung für die Schulleitung ist
- die abgeschlossene Ausbildung zur Physiotherapeutin/zum Physiotherapeuten,
- mehrjährige einschlägige Unterrichtserfahrung,
- möglichst Erfahrung in der Leitung einer Berufsfachschule für Physiotherapie.
Wir wünschen uns zudem
- Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit,
- Freude am selbstständigen Arbeiten.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Sollte Ihr Interesse geweckt sein oder möchten Sie Fragen beantwortet haben, wenden Sie sich bitte an die
Berufsfachschule für Physiotherapie am
Klinikum der Universität München
Marchioninistraße 15
81377 München
Tel.: 0 89/70 95 40 61
oder senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung direkt an das
Klinikum der Universität München
z. Hd. Herrn Koslowski
Marchioninistraße 15
81377 München.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs einzureichen.
Erhard
Ministerialdirektor
Besetzung von
Mitarbeiterstellen bei den
Ministerialbeauftragten für die Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 14. Juli 2010 Az.: VI.9-5 O 5121/49/5
Folgende Stellen von Fachreferenten bzw. Fachreferentinnen
bei Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern sind
zu den jeweils genannten Zeitpunkten zu besetzen. Die Wahrnehmung der einzelnen
Stellen ist in funktions-
verträglichem Umfang auch in Teilzeit möglich.
1. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken
Zum 1. August 2010
Mitarbeiter/Mitarbeiterin für Fragen der Schülermitverantwortung
2. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberbayern-West
Zum 18. Februar 2011
Allgemeiner Mitarbeiter/Allgemeine Mitarbeiterin
Der Allgemeine Mitarbeiter bzw. die Allgemeine Mitarbeiterin sowie der Fachreferent bzw. die Fachreferentin unterstützt den Ministerialbeauftragten/die Ministerialbeauftragte in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben.
Besonderes Anforderungsprofil Allgemeiner Mitarbeiter/Allgemeine Mitarbeiterin bei dem/der Ministerialbeauftragten:
Der Aufgabenbereich umfasst u.a. folgende Tätigkeiten:
1.
Mitarbeit bei der Wahrnehmung schulaufsichtlicher Aufgaben durch den Ministerialbeauftragten/die Ministerialbeauftragte
(z. B. Beratung der Schulen in schulrechtlichen und schulorganisatorischen Fragen, Auswertung von Leistungs-
ergebnissen der Schulen sowie Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Steigerung der Schul- und Unterrichtsqualität, Mitarbeit bei den Aufgaben, die der/die Ministerialbeauftragte im Rahmen der externen Evaluation wahrnimmt, Behandlung von Aufsichtsbeschwerden, Überprüfung der Jahresberichte)
2. Mitwirkung bei der Planung von Direktorentagungen und Dienstbesprechungen der Fachreferenten
3. Mitwirkung bei der Überprüfung dienstlicher Beurteilungen
4. Betreuung von Homepage und Gymnasialportal an der Dienststelle des/der Ministerialbeauftragten
5. Organisation und Durchführung der Prüfungen zur Aufnahme in das Max-Weber-Programm
Voraussetzung für die Bewerbung sind deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen, mehrjährige Erfahrung an einer Schule, Grundkenntnisse im Schulrecht und im Bereich der Schulorganisation, Anwenderkenntnisse im EDV-Bereich (einschließlich Content-Management-Systeme). Erwartet werden Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit im Team zu arbeiten. Unabdingbar sind die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich rasch und umfassend in den Bereich der Dienststelle einzuarbeiten.
Für alle ausgeschriebenen Stellen gilt:
Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Studienrätinnen und Studienräte sollten über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen. Die Ausübung der Funktion des Fachbetreuers bzw. der Fachbetreuerin sowie Erfahrung mit der Durchführung der Abiturprüfung werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.
Den Bewerbern wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die letzte dienstliche Beurteilung ist beizufügen. Falls diese länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Befähigung des Bewerbers bzw. der Bewerberin eingehen.
b) durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.
Erhard
Ministerialdirektor
Telekolleg/Lehrgang 16
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 21. Juli 2010 Az.: VII.6-5 O 9230.1-7.73 111
Das Telekolleg ist eine gemeinsame Bildungseinrichtung des Freistaats Bayern und des Bayerischen Rundfunks, die mit Hilfe ausgestrahlter Lehrsendungen, anhand schriftlichen Begleitmaterials, multimedialer Angebote und im Rahmen von Kollegtagen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialwesen zur Fachhochschulreife führt.
Das Telekolleg Lehrgang 16 beginnt im November 2010. Der Bayerische Rundfunk wird ab 1. November 2010 im Bayerischen Fernsehen und in BR-alpha die Lehrsendungen ausstrahlen. Der Lehrgang dauert bis Juli 2012.
Die Aufnahme in den Kollegtag des Telekollegs richtet sich nach der Zulassungs- und Prüfungsordnung für das Telekolleg vom 19. November 2002 (GVBl S. 857), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Februar 2009 (GVBl S. 25).
Zur Teilnahme am Kollegtag wird zugelassen, wer
- einen mittleren Schulabschluss gemäß Art. 25 BayEUG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Mai 2008 (GVBl S. 157), erlangt hat und
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat oder spätestens bis zum Ende des Lehrgangs abschließen wird oder eine mindestens vierjährige Berufserfahrung erworben hat.
Zur Teilnahme am Kollegtag werden außerdem Meister, Absolventen von Fachschulen mit staatlicher Abschlussprüfung oder Fachakademien und Bewerber mit vom Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern (Betriebswirt des Handwerks, Fachkaufmann, Fachwirt) zugelassen.
Zur Teilnahme am Kollegtag wird ferner zugelassen, wer die beruflichen Voraussetzungen (mindestens zweijährige Berufsausbildung oder mindestens vierjährige Berufserfahrung) erfüllt und nach einem verpflichtenden Vorkurs, der von Juni bis Oktober 2010 angeboten wird, und dem 1. Trimester die Eignung für die weitere Teilnahme am Telekolleg durch eine erfolgreiche Feststellungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik nachweist.
Die Berufsausbildung oder die Berufserfahrung muss der gewählten Ausbildungsrichtung des Telekollegs entsprechen. Die für die Ausbildungsrichtung Sozialwesen erforderliche Berufserfahrung kann auch durch die selbständige Führung eines Familienhaushalts erworben werden.
Interessenten, die die Fachhochschulreife nicht erwerben wollen, kann in höchstens zwei Fächern gastweise die Teilnahme an den Kollegtagen und an den Zwischenprüfungen gestattet werden. Über die erzielten Leistungen werden Bescheinigungen ausgestellt. Für eine Fachhochschulreife können die im Rahmen der gastweisen Teilnahme erbrachten Leistungen in den Zwischenprüfungen nicht gewertet werden; die Interessenten sind hierauf vor ihrer Aufnahme hinzuweisen.
Die Anmeldung zum Kollegtag ist bis zum 15. Oktober 2010 an die Geschäftsstelle Telekolleg, Bayerischer Rundfunk per Adresse Telekolleg-Teilnehmerverwaltung, BRW-Service GmbH, Hopfenstraße 4, 80335 München, zu richten.
Über die endgültige Zulassung zum Kollegtag entscheidet die Kolleggruppenleitung. Informationsmaterial zum Telekolleg kann bei der Geschäftsstelle Telekolleg oder beim Staatsministerium angefordert oder im Internet unter www.telekolleg.de abgerufen werden.
Erhard
Ministerialdirektor
StAnz 2010 Nr. 32
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 27. Juli 2010 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.73 735
Die Stelle des Schulrats/der Schulrätin (Fachlicher Leiter/Fachliche Leiterin) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Kronach wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.
Erhard
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer Schulleiterstelle
an einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 29. Juli 2010 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7.64 026
Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:
Staatliche Berufsschule und Staatliche Wirtschaftsschule Garmisch-Partenkirchen
Die Berufsschule und Wirtschaftsschule wird von einer Schulleitung in Personalunion geführt. Die Berufsschule besuchen derzeit 1333 Teilzeitschüler/-innen, die Wirtschaftsschule 229 Vollzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die KMBek vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften wird ergänzend verwiesen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wird. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber bzw. die künftige Funktionsinhaberin ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung (AELE) beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von
der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren
Bereich die Funktionsstelle zu besetzen
ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staats-
ministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Erhard
Ministerialdirektor
Offene Stellen
Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für eine Schulleiterin oder einen Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Schule Thomas Morus, Santiago, Chile
Arbeitsbeginn: 1. Januar 2011
Ende der Bewerbungsfrist: 31. August 2010
Landesprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 591
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureat (GiB) mit den Fächern Biologie und Geschichte in deutscher Sprache im Aufbau
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II bzw. die Sekundarstufe I (Lehramt Realschule)
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost
Spanischkenntnisse sowie die Lehrbefähigung für Deutsch bzw. einer modernen Fremdsprache bzw. DaF-Erfahrung oder Biologie und Geschichte sind, ebenso wie Erfahrungen im Auslandsschuldienst, erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.
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Neubesetzung einer freien Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:
Referat „Pädagogische Grundsatzfragen“
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Mitarbeit in Projekten des Referats im Bereich „Pädagogische Grundsatzfragen“ sowie die eigenständige Leitung diesbezüglicher Vorhaben. Aktuelle Schwerpunkte des Arbeitsbereichs sind z. B. die Themengebiete „ökonomische Verbraucherbildung“, „Schülermitverantwortung“ und die Erarbeitung von Materialien für die schulische Behandlung des Themas „Moderne Landwirtschaft in Bayern“.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
- 1. und 2. Staatsprüfung für ein Lehramt an Realschulen oder Gymnasien
- Wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und einschlägige schulische Erfahrungen
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der individuellen Förderung
- Mehrjährige Berufserfahrung
- Überdurchschnittliche Beurteilung
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
- Engagement und Flexibilität
- Aufgeschlossenheit für Innovationen
- Sicheres Auftreten
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
- Organisationsgeschick
- Belastbarkeit
- Überzeugende
Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentations-
techniken
Die Rechte Schwerbehinderter, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. Hd. Herrn OStD Arnulf Zöller zu richten.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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