Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 16* Ausgegeben in München am 31. August 2010 Jahrgang 2010
Inhalt
Ausbildung von Fachlehrern an
Volksschulen, Volksschulen zur sonderpädagogischen
Förderung und Realschulen
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken / Technisches Zeichnen
/
Kommunikationstechnik / Kunsterziehung bzw. Sport
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
vom 14. Juni 2010 Az.: IV.3-5 S 7032.3-4.50 402 1.
Fachliche
und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken / Technisches Zeichnen / Kommunikationstechnik
/ Kunsterziehung bzw. Sport 1.1 Das
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beginnt im Schuljahr
2011/12 eine weitere Ausbildung von Fachlehrern für Volksschulen, Volksschulen
zur sonderpädagogischen Förderung und Realschulen. Die Ausbildung erfolgt
gleichzeitig in den genannten Fächern. Alternativ zum Fach Kunsterziehung kann
das Fach Sport gewählt werden. Die Ausbildung umfasst insgesamt vier
Studienjahre. Nach drei Studienjahren werden die jeweiligen fachlichen
Prüfungen abgeschlossen. Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung
für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August
2005 (GVBl S. 436, BayRS 2038-3-4-8-7-UK), in der jeweils geltenden Fassung. 1.2 Voraussetzungen
für die Zulassung zur Fachausbildung sind, dass die Bewerber -
einen
mittleren Schulabschluss gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das
Erziehungs- und Unterrichtswesen besitzen (vgl. hierzu KMBek vom
5. März 2002, KWMBl I S. 90, geändert durch KMBek vom 24. Mai 2005, KWMBl I S.
173), -
für
den Lehrerberuf körperlich geeignet sind, - einen Eignungstest
bestehen. 1.3 Der Eignungstest
soll über die vorhandene fachliche und persönliche Eignung des Bewerbers
Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte statt, die der Bewerber besuchen
will. Für das Fach Sport ist ein zusätzlicher Eignungstest zu bestehen. Über
die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten. Die endgültige Aufnahme
ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 15. Februar
2012. 2. Die formlosen
Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind -
für
die Ausbildungsstätte in Augsburg an das Staatsinstitut für die
Ausbildung von Fachlehrern -
Abteilung I -, Henisiusstraße 1, 86152
Augsburg, Tel. 08 21/15 30 25, E-Mail: info@fachlehrer-augsburg.de, http://www.fachlehrer-augsburg.de -
für
die Ausbildungsstätte in Bayreuth an das Staatsinstitut für die
Ausbildung von Fachlehrern -
Abteilung V -, Geschwister-Scholl-Platz
3, 95440 Bayreuth, Tel. 09 21/4 16 03, E-Mail: fachlehrer@fachlehrer.de, http://www.fachlehrer.de bis spätestens 7.
Oktober 2010 zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen
Gründen nicht mehr entgegengenommen werden. 3. Die Ausbildung
ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schüler an
Berufsfachschulen festgelegten Sätzen. 4. Für Unterbringung
und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen. 5.
Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach
Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden
zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und
der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist. E r h a r d Ministerialdirektor StAnz
2010 Nr. 33
Zulassung von Diplomphysikern
für Unterricht und Kultus
zum Vorbereitungsdienst
für das Lehramt an Gymnasien 2011/I
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 11. August 2010 Az.: VI.7-5 S 5111-PRA.73 789
Auf Grund des erhöhten Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an Gymnasien in den Fächern Mathematik und Physik werden gemäß Art. 22 Abs. 4 BayLBG zu dem am 21. Februar 2011 beginnenden Vorbereitungsdienst voraussichtlich 30 Bewerber zugelassen, die an einer Universität (nicht Fachhochschule) in der Bundesrepublik Deutschland die Diplomprüfung in Physik mit mindestens der Note gut bestanden haben.
Die Bewerbungen sind bis spätestens
15. Oktober 2010
unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Ablichtung des Diplom-Prüfungszeugnisses an das Staatsministerium zu richten. Weitere Unterlagen werden zunächst nicht benötigt. Die Bewerber müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen, die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen und nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfüllen.
Eine Vormerkung für spätere Einstellungstermine ist nicht möglich. Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
K u f n e r
Ministerialdirigent
StAnz 2010 Nr. 33
Zweckverband Bayerische Landschulheime
Der Zweckverband Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern – ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.
Der Zweckverband sucht für sein
Landschulheim Schloss Ising
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen Schulleiter/eine Schulleiterin.
Das Landschulheim Schloss Ising ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einem Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium, einem Sprachlichen Gymnasium, und einem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 475 Schülerinnen und Schüler). Im Internat (mit Internatsleiter) werden etwa 145, im Tagesheim etwa 25 Schülerinnen und Schüler betreut.
Ihre Aufgaben:
- Pädagogische und organisatorische Leitung der Internatsschule
- Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben in Schule und Internat, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)
- Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
- Entwicklung des Schulprofils
- Zusammenarbeit mit den Gremien in Schule und Internat
- Zusammenarbeit mit dem Zweckverband als Schulträger und vorgesetzter Dienststelle
- Leitung der Verwaltungsgeschäfte an der Internatsschule
- Vertretung der Internatsschule nach außen
- Dienststellenleiter im Sinn des BayPVG
Unsere Erwartungen:
- Erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
- Ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
- Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung/Leitungserfahrung
- Erfahrungen in der Schulentwicklung
- Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern
- Kommunikative und soziale Kompetenz
- Innovationsbereitschaft
- Hohe Belastbarkeit
- Gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien bewerben.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeit ist nicht möglich.
Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München),
Tel.: 0 89/2 78 14 00,
Fax: 0 89/27 81 40 23,
Homepage: www.bayern-internate.de,
e-mail: info@zvbl.de,
zu richten.
Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband: zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.
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Neubesetzung einer freien Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Termin ist in der Abteilung Berufliche Schulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle befristet auf fünf Jahre in Vollzeit neu zu besetzen:
Referat Allgemein bildende Fächer an beruflichen Schulen, Arbeitsbereich berufliche Vollzeitschulen, Allgemeinbildende Fächer, Englisch
Aufgabenbeschreibung:
- Fremdsprachen an beruflichen Schulen: Entwicklung von Lehrplänen und Handreichungen
- Mitwirkung und Weiterentwicklung bei der Erarbeitung von Abschlussprüfungen im Fremdsprachenbereich an beruflichen Schulen
- Fragen der Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in beruflichen Schulen
- Koordination der Zusammenarbeit mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
- Konzeption und Begleitung von Projekten und Schulversuchen
Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:
- 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder vergleichbare Qualifikation
- Lehrbefähigung für Englisch
- Mehrjährige Berufserfahrung an beruflichen Schulen
- Mehrjährige Unterrichtserfahrung in Englisch an beruflichen Schulen
- Überdurchschnittliche EDV-Kenntnisse
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
- Engagement und Flexibilität
- Aufgeschlossenheit für Innovationen
- Sicheres Auftreten
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
- Organisationsgeschick
- Belastbarkeit
- Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
Die Rechte Schwerbehinderter, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, Herrn OStD Peter Allmansberger, 80797 München zu richten.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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