Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


Nummer 16*                     Ausgegeben in München am 31. August 2010           Jahrgang 2010

 

 

 


Inhalt

 

                                                                      

 

Ausbildung   von   Fachlehrern   an   Volksschulen, Volksschulen zur sonderpädagogischen  Förderung und Realschulen
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken / Technisches Zeichnen / Kommunikationstechnik / Kunsterziehung bzw. Sport

Zulassung von Diplomphysikern zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien 2011/I

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 


 


Ausbildung von Fachlehrern an Volksschulen, Volksschulen zur sonderpädagogischen
Förderung und Realschulen
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken / Technisches Zeichnen /
Kommunikationstechnik / Kunsterziehung bzw. Sport

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus


vom 14. Juni 2010 Az.: IV.3-5 S 7032.3-4.50 402

 

1.              Fachliche  und  pädagogische  Ausbildung  in den Fächern Werken / Technisches Zeichnen / Kommunikationstechnik / Kunsterziehung bzw. Sport

 

1.1       Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beginnt im Schuljahr 2011/12 eine weitere Ausbildung von Fachlehrern für Volksschulen, Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Realschulen. Die Ausbildung erfolgt gleichzeitig in den genannten Fächern. Alternativ zum Fach Kunsterziehung kann das Fach Sport gewählt werden. Die Ausbildung umfasst insgesamt vier Studienjahre. Nach drei Studienjahren werden die jeweiligen fachlichen Prüfungen abgeschlossen. Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl S. 436, BayRS 2038-3-4-8-7-UK), in der jeweils geltenden Fassung.

 

1.2       Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachausbildung sind, dass die Bewerber

-         einen mittleren Schulabschluss gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen besitzen (vgl. hierzu KMBek vom 5. März 2002, KWMBl I S. 90, geändert durch KMBek vom 24. Mai 2005, KWMBl I S. 173),

-         für den Lehrerberuf körperlich geeignet sind,

-       einen Eignungstest bestehen.

 

1.3       Der Eignungstest soll über die vorhandene fachliche und persönliche Eignung des Bewer­bers Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte statt, die der Bewerber besuchen will. Für das Fach Sport ist ein zusätzlicher Eignungstest zu bestehen. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.

 

Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 15. Februar 2012.

 

2.         Die formlosen Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind

-         für die Ausbildungsstätte in Augsburg an das

Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abteilung I -,

Henisiusstraße 1, 86152 Augsburg,

Tel. 08 21/15 30 25,

E-Mail: info@fachlehrer-augsburg.de,

http://www.fachlehrer-augsburg.de

-         für die Ausbildungsstätte in Bayreuth an das

Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abteilung V -,

Geschwister-Scholl-Platz 3,

95440 Bayreuth,

Tel. 09 21/4 16 03,

E-Mail: fachlehrer@fachlehrer.de,

http://www.fachlehrer.de

bis spätestens 7. Oktober 2010 zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr entgegengenommen werden.

 

3.         Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schüler an Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.

 

4.         Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.

 

5.              Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen Schul­dienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2010 Nr. 33

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zulassung von Diplomphysikern
zum Vorbereitungsdienst
für das Lehramt an Gymnasien 2011/I

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus


vom 11. August 2010 Az.: VI.7-5 S 5111-PRA.73 789

 

Auf Grund des erhöhten Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an Gymnasien in den Fächern Mathematik und Physik werden gemäß Art. 22 Abs. 4 BayLBG zu dem am 21. Februar 2011 beginnenden Vorbereitungsdienst voraussichtlich 30 Bewerber zugelassen, die an einer Uni­versität (nicht Fachhochschule) in der Bundesrepublik Deutschland die Diplomprüfung in Physik mit mindestens der Note gut bestanden haben.

 

Die Bewerbungen sind bis spätestens

 

15. Oktober 2010

 

unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Ablichtung des Diplom-Prüfungszeugnisses an das Staatsministerium zu richten. Weitere Unterlagen werden zunächst nicht benötigt. Die Bewerber müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen, die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen und nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfüllen.

 

Eine Vormerkung für spätere Einstellungstermine ist nicht möglich. Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2010 Nr. 33

 

 

 

 

 

 

 

Offene Stellen

Zweckverband Bayerische Landschulheime


 

Der Zweckverband Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern – ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.

 

Der Zweckverband sucht für sein

 

Landschulheim Schloss Ising

 

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

einen Schulleiter/eine Schulleiterin.

 

Das Landschulheim Schloss Ising ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einem Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium, einem Sprachlichen Gymnasium, und einem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 475 Schülerinnen und Schüler). Im Internat (mit Internatsleiter) werden etwa 145, im Tagesheim etwa 25 Schülerinnen und Schüler betreut.

 

Ihre Aufgaben:

-         Pädagogische und organisatorische Leitung der Internatsschule

-         Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben in Schule und Internat, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

-         Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

-         Entwicklung des Schulprofils

-         Zusammenarbeit mit den Gremien in Schule und Internat

-         Zusammenarbeit mit dem Zweckverband als Schulträger und vorgesetzter Dienststelle

-         Leitung der Verwaltungsgeschäfte an der Internatsschule

-         Vertretung der Internatsschule nach außen

-         Dienststellenleiter im Sinn des BayPVG

 

Unsere Erwartungen:

-         Erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

-         Ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

-         Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung/Leitungserfahrung

-         Erfahrungen in der Schulentwicklung

-         Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

-         Kommunikative und soziale Kompetenz

-         Innovationsbereitschaft

-         Hohe Belastbarkeit

-         Gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

 

Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien bewerben.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeit ist nicht möglich.

 

Bewerbungen   sind   an   den  Zweckverband  Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München),

Tel.: 0 89/2 78 14 00,

Fax: 0 89/27 81 40 23,

Homepage: www.bayern-internate.de,

e-mail: info@zvbl.de,

zu richten.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband: zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.

 

 

*

 

 

Neubesetzung einer freien Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum nächstmöglichen Termin ist in der Abteilung Berufliche Schulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle befristet auf fünf Jahre in Vollzeit  neu zu besetzen:

 

Referat Allgemein bildende Fächer an beruflichen Schulen, Arbeitsbereich berufliche Vollzeitschulen, Allgemeinbildende Fächer, Englisch

               

Aufgabenbeschreibung:

-         Fremdsprachen an beruflichen Schulen: Entwicklung von Lehrplänen und Handreichungen

-         Mitwirkung und Weiterentwicklung bei der Erarbeitung von Abschlussprüfungen im Fremdsprachenbereich an beruflichen Schulen

-         Fragen der Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in beruflichen Schulen

-         Koordination der Zusammenarbeit mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung

-         Konzeption und Begleitung von Projekten und Schulversuchen

 

Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder vergleichbare Qualifikation

-         Lehrbefähigung für Englisch

-         Mehrjährige Berufserfahrung an beruflichen Schulen

-         Mehrjährige Unterrichtserfahrung in Englisch an beruflichen Schulen

-         Überdurchschnittliche EDV-Kenntnisse

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-         Engagement und Flexibilität

-         Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         Sicheres Auftreten

-         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-         Organisationsgeschick

-         Belastbarkeit

-         Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Die Rechte Schwerbehinderter, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, Herrn OStD Peter Allmansberger, 80797 München zu richten.

 


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0,  E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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