Beiblatt
zum Amtsblatt der
Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 20 Ausgegeben in München am 26. Oktober 2010 Jahrgang 2010
Inhalt
Besetzung des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin am
Bayernkolleg Schweinfurt
Besetzung des Ständigen
Stellvertreters /
der Ständigen Stellvertreterin am
Bayernkolleg Schweinfurt
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 27. September 2010 Az.: VI-5 P 5001.1-6.92 521
Am Bayernkolleg Schweinfurt ist zum Februar 2011 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin der Schulleiterin zu besetzen. Die Schule hat ca. 570 Schülerinnen und Schüler und bietet eine sprachliche Ausbildung mit den Fremdsprachenfolgen Englisch – Latein, Französisch oder Spanisch an.
Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes sowie Beamte / Beamtinnen an staatlichen Bayernkollegs, Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien oder Bayernkollegs bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 14 Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens sechs Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.
Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei der Leiterin des Bayernkollegs vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch den Schulleiter / die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt; Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) durch den Schulleiter / die Schulleiterin der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.
Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Erhard
Ministerialdirektor
Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der
staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 29. September 2010 Az.: VI-5 P 5001.1-6.56 706
An folgenden Gymnasien ist zum Februar 2011 die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen:
1. Gymnasium Dinkelsbühl
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 740 Schülerinnen und Schüler).
2. Gymnasium Scheinfeld
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 661 Schülerinnen und Schüler).
Ihre Aufgaben:
- Pädagogische und organisatorische Leitung der Schule
-
Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und
Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)
- Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
- Entwicklung des Schulprofils
- Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien
- Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger
- Leitung der Verwaltungsgeschäfte
- Vertretung der Schule nach außen
Unsere Erwartungen:
- Erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
- Ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
- Erfahrungen in der Schulverwaltung und / oder Personalführung
- Erfahrungen in der Schulentwicklung
- Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern
- Kommunikative und soziale Kompetenz
- Innovationsbereitschaft
- Hohe Belastbarkeit
- Gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter / die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine in der Aussagekraft einer periodischen Beurteilung gleichkommenden aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung des Bewerbers / der Bewerberin zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim zuständigen Ministerialbeauftragten
zwei Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium
vier Wochen
nach Erscheinen der Ausschreibung.
Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.
Erhard
Ministerialdirektor
Besetzung von Stellen des
Ständigen Stellvertreters im Bereich der
staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 29. September 2010 Az.: VI-5 P 5001.1-6.56 707
An folgenden Gymnasien ist zum Februar 2011 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:
1. Spessart-Gymnasium Alzenau
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Humanistisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1467 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.
2. Gymnasium Eschenbach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1000 Schülerinnen und Schüler).
3. Joseph-Bernhart-Gymnasium Türkheim
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 970 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.
4. Maximilian-von-Montgelas-Gymnasium Vilsbiburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 967 Schülerinnen und Schüler).
Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung sowie Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 14 Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens sechs Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.
Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch den Schulleiter / die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt; Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) durch den Schulleiter / die Schulleiterin der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.
Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Erhard
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Niederbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 6. Oktober 2010 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.107 045
Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.2 „Personal/Organisation“ an der Regierung von Niederbayern wird zur Bewerbung für Beamte und Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen ausgeschrieben. Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor) ist grundsätzlich möglich.
Der Bewerber/die Bewerberin soll über eine Bewährung im Schulaufsichtsdienst an einem Staatlichen Schulamt sowie über gute EDV-Kenntnisse verfügen.
Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Niederbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Mitwirkung bei der Organisation der öffentlichen Volksschulen
- Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs
- Personalplanung und Personalzuweisung
- Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen
- Datenverarbeitung in der Schulverwaltung
- Statistiken zum Unterrichtsbereich.
Die Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten, Erfahrungen in der Personalführung sowie ein Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben werden vorausgesetzt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.
Erhard
Ministerialdirektor
Offene Stellen
Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Deutsche Schule Thomas Morus, Santiago, Chile
- Zweitausschreibung -
Arbeitsbeginn: 1. Januar 2011
Ende der Bewerbungsfrist: 30. November 2010
Landesprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 591
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureat (GiB) mit den Fächern Biologie und Geschichte in deutscher Sprache im Aufbau
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II bzw. die Sekundarstufe I (Lehramt Realschule)
BesGr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost
Spanischkenntnisse sowie die Lehrbefähigung für Deutsch bzw. einer modernen Fremdsprache bzw. DaF-Erfahrung oder Biologie und Geschichte sind, ebenso wie Erfahrungen im Auslandsschuldienst, erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Drittbewerbungen sind zulässig.
2. Deutsche Schule Helsinki, Finnland
Arbeitsbeginn: 1. August 2011
Ende der Bewerbungsfrist: 30. November 2010
Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 539
Reifeprüfung
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Deutsches Sprachdiplom der KMK (Stufe I)
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- / Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs- / Entgeltgruppe erforderlich.
Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.
*
Stellenausschreibung eines wissenschaftlichen Referenten/
einer wissenschaftlichen Referentin
am Religionspädagogischen Zentrum in Bayern
Das Erzbischöfliche Ordinariat München sucht für das Religionspädagogische Zentrum in Bayern (RPZ) zum 15. Februar 2011 bzw. zum nächst möglichen Termin eine/einen
Wissenschaftliche Referentin/
Wissenschaftlichen Referenten
Ihre Aufgaben:
- Beobachtung und Analyse des religionspädagogischen Diskurses und der schulischen Entwicklungen v. a. im Bereich Gymnasium
-
konzeptionelle Sicherung und innovative Weiterentwicklung des Religionsunterrichts an Gymnasien
- Lehrplanarbeit im Fach Katholische Religionslehre an Gymnasien
- Programmgestaltung und Durchführung von Lehrerfortbildungen auf regionaler und landesweiter Ebene
- Kooperation mit staatlichen, kirchlichen, verbandlichen und weiteren Ansprechpartnern
- Erstellen von Handreichungen und Arbeitshilfen.
Wir erwarten von Ihnen ein abgeschlossenes I. und II. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Katholische Religionslehre (idealer Weise mit Promotion) sowie Unterrichtserfahrung. Sie gehen sicher um mit religionspädagogisch-schulischen Bildungsaufgaben und sind in der Lage, Kommissionen und Arbeitsgruppen zu moderieren und zu leiten. Weiterhin haben Sie Erfahrung in konzeptionellem Arbeiten, sind kommunikationsstark und teamfähig und gehören der Katholischen Kirche an. Die Identifikation mit deren Zielen und Inhalten setzen wir voraus.
Wir bieten eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit, eine Vergütung nach ABD (entspricht TVöD) mit allen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. zusätzliche betriebliche Altersversorgung) und einen attraktiven Arbeitsplatz. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die üblichen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 15. November 2010 an:
Erzbischöfliches Ordinariat München
Referat Personalwesen, Z.99-10
Postfach 33 03 60
80063 München.
__________________________________________________________________________________________________________________
Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
__________________________________________________________________________________________________________________