Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 1* Ausgegeben in München am 12. Januar 2011 Jahrgang 2011
Inhalt
Staatliche Prüfung für
Skilehrer und Snowboardlehrer 2011
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 20. Oktober 2010 Az.: VII.12-5 K 7200-3.107 926
Die Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der Zeit vom 29. März bis 2. April 2011 in Oberstdorf eine staatliche Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 8. Februar 1999 (BayRS 227-3-2-1-UK/WFK, GVBl S. 40) durch. Der Bereich „Theorie“ wird aus organisatorischen Gründen am 21. und 22. März 2011 in München geprüft.
Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer bis spätestens 25. Februar 2011 (Posteingang) an die Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Connollystraße 32, 80809 München.
Dem Gesuch um Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält:
Name, Tag und Ort der Geburt, Beruf, Schulbildung, Gang der fachlichen Ausbildung und sportlicher Werdegang des Ausbildungsteilnehmers;
2. amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate);
3. ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Ski-, Skilanglauf- bzw. Snowboardlehrer bescheinigt;
4. Nachweis über wettkämpferische Betätigung (anerkannt werden Bestätigungen von Vereinen/Verbänden - nicht Ski- bzw. Snowboardschulleitern - bzw. einschlägige Urkunden) in bestätigter Kopie, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber an mindestens fünf Wettbewerben - Alpin- und Langlaufwettbewerbe für Skilehrer, Snowboardwettbewerbe für Snowboardlehrer - teilgenommen hat. Bestätigungen über die Teilnahme an internen Vereins- bzw. Snowboard- und Skischulrennen bzw. entsprechende Urkunden sind davon ausgenommen;
5. Nachweise über die erfolgreiche Ablegung des EURO-Tests sowie des Abschlusslehrgangs;
6. ein Passbild (Name und Anschrift auf der Rückseite);
7. Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren;
8. Nachweis über die Ableistung des vorgeschriebenen Praktikums (Vorlage des Arbeitsbuchs).
Die Nachweise nach Nummern 4 und 8 können bis spätestens 14. März 2011 (Posteingang) nachgereicht werden. Alle anderen Nachweise sind grundsätzlich mit dem Gesuch lückenlos vorzulegen.
Wiederholer fügen dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur die unter den Nummern 2, 3 und 7 genannten Unterlagen sowie den Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung bei. Wiederholer, die gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BayAPOFspl nur einzelne Prüfungsteile oder -bereiche wiederholen wollen, legen zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung bestandener Prüfungsteile bzw. -bereiche bei. In diesen Fällen ist nur die dem jeweiligen Prüfungsaufwand entsprechende Prüfungsgebühr einzuzahlen. Der im Einzelfall zutreffende Betrag hängt von den abzulegenden Prüfungsteilen ab und wird auf Anfrage von der Technischen Universität München mitgeteilt. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technische Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.
Für die Prüfung einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses oder der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Ski- bzw. Snowboardlehrer gemäß der Verordnung über die Prüfungsgebühren des Sportzentrums der Technischen Universität München für die Prüfungen für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern vom 30. November 1999, BayRS 2210-2-6-3-UK/WFK (GVBl S. 572) Gebühren in Höhe von jeweils 350 € erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
Bankverbindung:
HypoVereinsbank München
BLZ 700 202 70
Kontonummer 80 137
Empfänger:
Staatsoberkasse Augsburg für die TUM
Verwendungszweck:
Staatliche Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer 2011
PK-Nr.: 0007.0129.7176 (Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.)
Bei Überweisungen aus dem Ausland ist zusätzlich anzugeben:
IBAN: DE 07 7002 0270 0000 0801 37
BIC (Swift-Code) der HypoVereinsbank: "hyvedemm"
Hinweis:
Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer 2011“ anzugeben.
Erhard
Ministerialdirektor
StAnz 2011 Nr. 1
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 30. November 2010
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.124 603
Die Stelle eines weiteren Schulrats bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Würzburg wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte/Schulaufsichts-beamtinnen oder Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher – erfüllen.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die bisherige Inhaberin der Stelle war als ständige Vertreterin des Fachlichen Leiters der Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Würzburg in die BesGr. A 15 eingereiht. Der/die neue Stellvertreter/in wird von der Regierung von Unterfranken nach Besetzung der Stelle gemäß § 5 Abs. 2 der 8. AVVoSchG (BayRS IV S. 281) bestellt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.
Erhard
Ministerialdirektor
Zweite Staatsprüfung 2012
für das Lehramt an Sonderschulen / für Sonderpädagogik
nach der Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 22. Dezember 2010 Az.: IV.7-5 S 8154-4.106 799
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen / für Sonderpädagogik 2012 für diejenigen Studienreferendare durch, die im September 2010 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung wird nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428, BayRS 2038-3-4-8-11-UK) durchgeführt.
Hierzu wird bekanntgegeben:
1. Die im Einzelnen zu erbringenden Prüfungsleistungen nach der Lehramtsprüfungsordnung II werden an den jeweiligen Einsatzschulen der Prüfungsteilnehmer (Prüfungslehrproben) und an von den Regierungen im Einzelnen zu bestimmenden Prüfungsorten (jeweils Kolloquium und mündliche Prüfung) abgenommen.
2. Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen nach § 16 LPO II erfüllt.
3. Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
- die Prüfungslehrproben in der Zeit vom 30. Januar bis 16. Mai 2012
- das Kolloquium in der Zeit vom 16. bis 27. April 2012
- die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 30. April bis 16. Mai 2012
In begründeten Fällen, wie z. B. nach § 12 LPO II, kann das Prüfungsamt bei den Regierungen genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
4. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen und Termine zu beachten.
5. Studienreferendare,
die den Vorbereitungsdienst im September 2010 begonnen haben und eine Erste
Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des
Vorbereitungsdienstes bis spätestens 15. Januar 2012 ablegen, können, soweit
sie die Lehrbefähigung im Erweiterungsfach anstreben, die Zweite Staatsprüfung auch
im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im
Erweiterungsfach ist zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an
Sonderschulen bzw. für das Lehramt für Sonderpädagogik zu den unter Nummer 3
Spiegelstriche 1 (Prüfungslehrproben) und 3 (mündliche Prüfungen)
genannten Terminen abzulegen (§ 28 Abs. 2 LPO II).
Die Studienreferendare haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils
zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem
Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen
Ablegung der Prüfung) unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen.
An der Zweiten Staatsprüfung 2012 nehmen auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2011 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.
6. Zur Zweiten Staatsprüfung 2012 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2011 abgelegt und bestanden haben, diese jedoch zum Zweck der Notenverbesserung nach § 11 LPO II wiederholen wollen.
6.1 Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen
- falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis zum 1. Juli 2011
- falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt bei der jeweils zuständigen Regierung zu richten.
6.2 Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nummer 3 und Nummer 4 (soweit die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.
7. Gesuche von Schwerbehinderten (§ 2 Abs. 2 SGB IX) und Gleichgestellten (§ 2 Abs. 3 SGB IX) um Gewährung von Nachteilsausgleich entsprechend § 38 Allgemeine Prüfungsordnung sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.
Erhard
Ministerialdirektor
StAnz 2011 Nr. 1
Hinweis
Bayerischer Verkehrssicherheitspreis 2011
Wettbewerb für mehr Verkehrssicherheit
Die Landesverkehrswacht Bayern und die Versicherungskammer Bayern führen im Jahr 2011 erneut einen Wettbewerb für mehr Verkehrssicherheit durch. Dem Sieger winkt der Bayerische Verkehrssicherheitspreis. Er wird im Jahr 2011 zum fünfzehnten Mal verliehen.
Teilnehmen können Einzelpersonen oder Gruppen, die sich in Bayern in besonderer Weise für die Verkehrssicherheit engagiert haben, z. B. journalistisch, mit Kampagnen oder anderen Aktivitäten.
Ausdrücklich ist auch die Teilnahme von Schülern und Schulen erwünscht.
Für den Wettbewerb können sowohl eigene Beiträge als auch Arbeiten Dritter vorgeschlagen werden.
Die Beiträge müssen nachprüfbare Darstellungen der Aktivitäten enthalten. Eine Mindest- oder Maximallänge der Einsendungen ist nicht vorgeschrieben. Noch nicht umgesetzte Ideen und Projekte können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Insgesamt werden drei Hauptpreise im Gesamtwert von 7.500 € vergeben. Der erste Sieger erhält zusätzlich eine wertvolle Bronzestatue. Weitere Geldpreise werden durch die Landesverkehrswacht zur Verfügung gestellt. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Feierstunde voraussichtlich im Oktober 2011 am Ort des jeweiligen Siegers statt.
Wettbewerbsbeiträge müssen bis 30. April 2011 bei der Landesverkehrswacht Bayern eingereicht werden.
Die Landesverkehrswacht Bayern und die Versicherungskammer Bayern hoffen auf rege Teilnahme, gerne auch aus dem schulischen Bereich.
Weitere Auskünfte erteilt die Landesverkehrswacht Bayern e. V., Ridlerstraße 35 a, 80339 München, Tel.: 089 / 540133 - 0, Fax: 089 / 54075810, Mail: lvw@verkehrswacht-bayern.de.
Offene Stellen
Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1.
Deutsche Schule der Borromäerinnen
Alexandria, Ägypten
– Zweitausschreibung –
Arbeitsbeginn: 1. September 2011
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Januar 2011
Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 659
Reifeprüfung
Fachoberschulabschluss
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Sekundarabschluss des Landes
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Drittbewerbungen sind zulässig.
2. Deutsche Schule Cali, Kolumbien
– Zweitausschreibung –
Arbeitsbeginn: 1. September 2011
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Januar 2011
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 823
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureat (GiB)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II bzw. die Sekundarstufe I (Lehramt Realschule)
BesGr. A 14 / A 15 bzw.
die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost
Gute Spanischkenntnisse, Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DaF) bzw. die Lehrbefähigung für Biologie und Geschichte sowie Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Drittbewerbungen sind zulässig.
Für beide Stellenausschreibungen gilt folgendes
Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- / Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs- / Entgeltgruppe erforderlich.
*
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für eine Schulleiterin oder einen Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche
Schule in Valdivia, Chile
– Drittausschreibung –-
Arbeitsbeginn: 1. August 2011
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Januar 2011
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 667
Deutsches
Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GiB) im Aufbau
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II bzw. die Sekundarstufe I (Lehramt Realschule)
BesGr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost
Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch bzw. eine moderne Fremdsprache bzw. DaF-Erfahrung oder Biologie / Geschichte ebenso wie Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind wünschenswert.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Drittbewerbungen sind zulässig.
Es
gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- / Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs- / Entgeltgruppe erforderlich.
*
Besetzung der Stelle der Schulleiterin /
des Schulleiters an der
Maria-Ward-Schule Neuburg a. d. Donau,
Mädchenrealschule des Schulwerks der
Diözese Augsburg
An der o.g. Realschule ist zum 1. August 2011 die Stelle der / des
Schulleiterin / Schulleiters
neu zu besetzen.
An der Maria-Ward-Schule Neuburg unterrichten derzeit 37 Lehrkräfte 635 Schülerinnen in 22 Klassen.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Realschulen in Bayern. Erfahrungen in der Schulverwaltung bzw. in entsprechenden Funktionen wären vorteilhaft. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.
Die Identifikation mit den Werten der katholischen Kirche und die Beteiligung am kirchlichen Leben sind für diese Stelle Voraussetzung. Es wird erwartet, dass die Schulleiterin / der Schulleiter mit dem Kollegium der Schule, den Eltern und dem Träger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie / Er soll für zeitgemäße pädagogische Konzepte aufgeschlossen sein, in der Tätigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen und die Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Nähe nehmen.
Die Stelle wird als Führungsposition für die Dauer von einem Jahr zunächst auf Probe besetzt.
Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD Teil A, ähnlich dem BAT (Bund / Länder). Die Stelle in Neuburg ist in Vergütungsgruppe Ia / Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 31. Januar 2011 an das Schulwerk der Diözese Augsburg, Postfach 11 05 80, 86030 Augsburg, erbeten.
Telefonische Rückfragen sind möglich unter 0821/3166-762.
__________________________________________________________________________________________________________________
Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
__________________________________________________________________________________________________________________