Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 3*     Ausgegeben in München am 15. Februar 2011    Jahrgang 2011

 

 

 


 

Inhalt


 

Zweite Staatsprüfungen 2012 für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Ausschreibung eines Kursangebotes des Europarates 2011 für deutsche Lehrkräfte in Bulgarien

Besetzung von Mitarbeiterstellen bei den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien

Ausschreibung einer Stelle für einen Schulleiter an einer staatlichen beruflichen Schule

Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2012 der Fachlehrer

Offene Stellen

 

 

 

 

 

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Zweite Staatsprüfungen 2012
für das Lehramt an Grundschulen
und das Lehramt an Hauptschulen
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 25. Januar 2011 Az.: IV.3-5 S 7154-4b.1481

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hält Zweite Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen 2012 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428, BayRS 2038-3-4-8-11-UK) für diejenigen Lehramtsanwärter ab, die im September 2010 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind.

Ferner sind zu den Zweiten Staatsprüfungen die Bewerber zugelassen, die auf Grund einer Verlängerung oder Verkürzung ihres Vorbereitungsdienstes diesen Prüfungen zugewiesen sind, und die Bewerber, die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.

Zu den Zweiten Staatsprüfungen können auf Antrag Bewerber zugelassen werden, die sich diesen Prüfungen zur Notenverbesserung unterziehen wollen.

 

Hierzu wird bekannt gegeben:

 

1.              Die Prüfungen werden nach der Lehramtsprüfungsordnung II an den jeweiligen Schulorten der Prüfungsteilnehmer (Einzel- und Doppellehrprobe) und an ausgewählten Orten in den jeweiligen Regierungsbezirken (Kolloquium) durchgeführt. Die mündlichen Prüfungen finden in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg statt.

 

2.         Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

 

2.1       Einzellehrprobe und Doppellehrprobe in der Zeit vom 30. Januar 2012 bis 25. Mai 2012.

 

            Hinweis: Die Reihenfolge Einzellehrprobe - Doppellehrprobe ist bei jedem Prüfungsteilnehmer einzuhalten. Daneben ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Einzel- und der Doppellehrprobe eingeräumt wird.

 

2.2       das Kolloquium in der Zeit vom 5. März 2012 bis 4. Mai 2012

 

2.3           die mündliche Prüfung in der Zeit vom 29. Mai 2012 bis 1. Juni 2012.

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

3.              Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen zu beachten. Die Themenvergabe erfolgt in der Zeit vom 13. April 2011 bis zum 12. Oktober 2011.

 

4.         Lehramtsanwärter, die den Vorbereitungsdienst im September 2010 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 20. Januar 2012 ablegen, können auch die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit den Zweiten Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen zu den unter Nummer 2.1 (Einzellehrprobe) und Nummer 2.3 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen. Die Lehramtsanwärter haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

5.         Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen zur Notenverbesserung nach § 11 LPO II:

 

            Zur Zweiten Staatsprüfung 2012 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2011 abgelegt und bestanden haben.

 

5.1       Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen:

 

5.1.1    falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis 19. Juli 2011

 

5.1.2    falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

 

5.2           Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nummer 2 und 3 (falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.

 

6.              Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach § 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der Fassung vom 14. Februar 1984 (GVBl S.76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBl S. 12), sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2011 Nr. 5

 

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung eines Kursangebotes
des Europarates 2011
für deutsche Lehrkräfte in Bulgarien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 25. Januar 2011 Az.: III.6-5 P 4159.1-5b.2087

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus macht auf das unten stehende Kursangebot des Europarates in Bulgarien vom 4. bis 8. September 2011 aufmerksam, das sich an Lehrkräfte richtet, die in ihrem Bereich als Multiplikatoren wirken können. Teilnahmevoraussetzung sind sehr gute Englischkenntnisse.

Es wird erwartet, dass die Teilnehmer / innen den Kurs von Anfang bis zum Ende besuchen und nach Beendigung des Kurses einen schriftlichen Bericht für die kursanbietende Verbindungsstelle, den Europarat und den Pädagogischen Austauschdienst anfertigen (Umfang: mindestens 1500 Wörter, Herausstellen der Bedeutung für die eigene schulische Arbeit).

 

Für die ggf. erforderliche Dienstbefreiung der Teilnehmer / innen und die Anrechnung der Teilnahme auf die persönliche Fortbildungsverpflichtung im Sinne der KMBek „Lehrerfortbildung in Bayern“ vom 9. August 2002 (KWMBl I S. 260) sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten zuständig.

Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer / innen aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden.

 

Nachfolgend werden Informationen des Pädagogischen Austauschdienstes (z. T. in gekürzter Form) wiedergegeben:

Titel: Intercultural Understanding – Enhancing the co-operation between social studies teachers

 

Kurs-Nr.: CoE 2011 0904-0908 / Primorsko, Bulgaria

 

Datum: 4. September 2011 bis 8. September 2011

 

Arbeitssprache: English

 

Zielgruppe: Secondary school teachers in history, civic education, philosophy, psychology / of pupils aged 14 – 18 /, school psychologists, teachers in economics, geography, law and ethics, pedagogical advisors, school headmasters. The participants should be acquainted with the Educational pack on Intercultural understanding and with the manual on Interactive methods in intercultural education they will receive upon their approval for participation in the European workshop.

 

Kosten: Aufenthalts- und Kurskosten werden von der einladenden Seite getragen. Die Reisekosten zweiter Klasse werden nach Abschluss des Kurses und nach Vorlage des Berichts (einzureichen innerhalb von zwei Wochen nach Kursende) über den Europarat erstattet. Die Teilnehmer / innen werden gebeten, im Zusageschreiben des Europarates die Reisekostenregelung zu beachten. Für ausreichenden Versicherungsschutz sind die Teilnehmer / innen selbst verantwortlich.

 

Die Teilnehmer / innen erhalten zusammen mit dem Einladungsbrief detaillierte Informationen zur Anreise und zum Aufenthalt.

 

Weitere Informationen zum Kurs und zur Bewerbung können unter Angabe des Betreffs per E-Mail angefordert werden bei: sonja.umlauf@stmuk.bayern.de. Die Bewerbungsformulare sind in Englisch und Großbuchstaben auszufüllen und in vierfacher Ausfertigung auf dem Dienstweg einzureichen an:

 

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Referat III.6

Salvatorstraße 2, 80333 München.

 

Der Bewerbungsschluss über den Dienstweg beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. III.6, ist am 20. Februar 2011.

 

Die Entscheidung über die Annahme einer Bewerbung trifft die einladende Seite.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 



Besetzung von Mitarbeiterstellen
bei den Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 27. Januar 2011 Az.: VI.9-5 O 5121/54/8

 

Folgende Stellen von Fachreferenten bzw. Fachreferentinnen bei Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern sind zu den jeweils genannten Zeitpunkten zu besetzen. Die Wahrnehmung der einzelnen Stellen ist in funktionsverträglichem Umfang auch in Teilzeit möglich.

 

1. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberbayern-Ost

Zum 1. August 2011

Fachreferent/Fachreferentin für Physik

Fachreferent/Fachreferentin für Sport

Mitarbeiter/Mitarbeiterin für RLFB und Praktikumsamt

 

2. Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern-West

Zum 1. August 2011

Fachreferent/Fachreferentin für Kunsterziehung

Fachreferent/Fachreferentin für Spanisch (auch zuständig für die Gymnasien in Oberbayern-Ost und die Gymnasien in Schwaben)

 

3. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberfranken

Zum 15. Februar 2011

Mitarbeiter/Mitarbeiterin für die Fragen der Schülermitverantwortung

 

4. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Unterfranken

Zum 1. August 2011

Fachreferent/Fachreferentin für Französisch

Fachreferent/Fachreferentin für Katholische Religionslehre

 

5. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Niederbayern

Zum 1. August 2011

Fachreferent/Fachreferentin für Verkehrserziehung und Unfallschutz

 

Der Fachreferent bzw. die Fachreferentin unterstützt den Ministerialbeauftragten in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben.

 

Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, die über eine überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen. Die Ausübung der Funktion des Fachbetreuers bzw. der Fachbetreuerin sowie Erfahrung mit der Durchführung der Abiturprüfung werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt. Studienrätinnen und Studienräte sollten über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen.

 

Gemäß Art. 7 Abs.3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.

 

Den Bewerbern wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)     durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die letzte dienstliche Beurteilung ist beizufügen. Falls diese länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Befähigung des Bewerbers bzw. der Bewerberin eingehen.

 

b)    durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung einer Stelle für einen Schulleiter
an einer staatlichen beruflichen Schule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 31. Januar 2011 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7b.207

 

Die Stelle des

 

Schulleiters / der Schulleiterin

 

ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:

Staatliches Berufliches Schulzentrum Schongau

Die Berufsschule mit kaufmännischen und gewerblichen Klassen aus dem Berufsfeld Elektrotechnik besuchen derzeit 1.014 Teilzeitschüler/-innen und 23 Vollzeitschüler/-innen. Sie wird von der Schulleitung in Personalunion mit der Berufsfachschule für Hauswirtschaft (46 Vollzeitschüler/-innen), der Berufsfachschule für Kinderpflege (59 Vollzeitschüler/-innen) und der Berufsfachschule für Sozialpflege (57 Vollzeitschüler/-innen) geführt. 

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Die Bewerber und Bewerberinnen müssen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wird.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)     von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung (AELE) beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 



Qualifikationsprüfung
(II. Lehramtsprüfung) 2012
der Fachlehrer

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 31. Januar 2011 Az.: IV.3-5 S 7170-4a.1967

 

Hierzu wird bekannt gegeben:

 

1.         Zur Prüfung zugelassen ist, wer sich im Schuljahr 2011/2012 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde (§ 12 Abs. 1 FPO II).

 

2.         Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom

13. April 2011 bis 12. Oktober 2011.

 

Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate. Die schriftliche Hausarbeit ist bei dem Seminarleiter/der Seminarleiterin einzureichen. Dieser/Diese meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.

 

3.         Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

 

3.1       Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 30. Januar 2012 bis 25. Mai 2012 statt.
Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Lehrproben eingeräumt wird.

 

3.2       Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 2. April 2012 statt.

 

3.3       Die mündlichen Prüfungen finden im Zeitraum vom 29. Mai 2012 bis 1. Juni 2012 statt.

 

3.4       Für die Prüfungsteilnehmer 2012, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 1. August 2012 festgelegt.

 

3.5       Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im entsprechenden unter Nummer 3.1 bis 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt.

 

4.         Zur Qualifikationsprüfung 2012 können zur Notenverbesserung auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2011 abgelegt und bestanden haben.

 

4.1       Die Meldung zur Prüfung hat spätestens zu erfolgen:

 

4.1.1    falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 19. Juli 2011;

4.1.2    falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

 

4.2       Die Bewerber haben die Lehramtsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten Terminen abzulegen.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2011 Nr. 5

 

 

 

 

 

 

 

 



Offene Stellen

 

Stellenausschreibung

des Katholischen Schulwerks in Bayern

 

Das Katholische Schulwerk in Bayern schreibt im Auftrag der Zisterzienserinnenabtei Waldsassen zum 1. August 2011 die Stelle

 

der Schulleiterin / des Schulleiters

 

an der Mädchenrealschule der Zisterzienserinnen, Waldsassen, aus.

 

Derzeit besuchen 451 Schülerinnen in 17 Klassen die Schule mit offenem Ganztagsangebot. Sie werden von 30 Lehrkräften in den Wahlpflichtfächergruppen II, III a und III b (mit Sow) unterrichtet.

 

Der Schulträger erwartet eine kompetente, überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

-   die als verantwortungsbewusste, voll ausgebildete und qualifizierte Realschullehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis besitzt und sie im Privatschulrecht und kirchlichen Arbeitsrecht bis zum Dienstantritt vorweisen kann,

-   die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Frauen zu fördern, dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,

-   die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb mit Freude deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

Die Vergütung richtet sich nach dem ABD, dem Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz-) Diözesen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 15. März 2011 an das Katholische Schulwerk in Bayern, Adolf-Kolping-Straße 4, 80336 München.

Telefonische Rückfragen sind möglich unter 0 89 / 5 55-2 66.

 

 

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Stellenausschreibung

der Theresia-Gerhardinger-Realschule

der Diözese Würzburg

 

An der Theresia-Gerhardinger-Realschule

der Diözese Würzburg in Amorbach

ist zum 1. August 2011 die Stelle

der Realschulkonrektorin /

des Realschulkonrektors

 

neu zu besetzen.

 

Die Theresia-Gerhardinger-Realschule ist eine staatlich anerkannte katholische Privatschule mit zur Zeit 390 Schülerinnen und Schülern in 15 Klassen der Wahlpflichtfächergruppen I, II und III a und III b (Haushalt und Ernährung).

Die Schule führt die Nachmittagsbetreuung in Form der offenen Ganztagesschule. An der Schule unterrichten derzeit 27 Lehrerinnen und Lehrer. Die Besoldung erfolgt nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-) Diözesen ABD Teil A. bzw. nach dem Bayerischen Beamtenrecht.

Die Schule ist in Trägerschaft der Diözese Würzburg und Mitgliedsschule des Katholischen Schulwerks in Bayern.

Gesucht wird eine engagierte, verantwortungsbewusste, menschlich, fachlich und pädagogisch qualifizierte kreative Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Realschulen in Bayern.

Eine Beurlaubung aus dem staatlichen Realschuldienst ist für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 13 oder A 14 grundsätzlich möglich. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Die Identifikation mit den Werten der Katholischen Kirche und die Beteiligung am kirchlichen Leben sind für diese Stelle Voraussetzung. Es wird erwartet, dass der Stellvertreter mit dem Schulleiter, dem Kollegium der Schule, den Eltern und dem Träger vertrauensvoll zusammenarbeitet.

Er soll für zeitgemäße pädagogische Konzepte aufgeschlossen sein, die Fähigkeit zur Organisation des Schulbetriebs haben, in der Tätigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen und die Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Nähe nehmen.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugniskopien, Referenzen) bis zum 1. April 2011 an die Theresia-Gerhardinger-Realschule der Diözese Würzburg, Richterstraße 4, 63916 Amorbach; Tel. 0 93 73-28 86; E-Mail: tgrsamorbach@t-online.de erbeten.

 

 

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Stellenausschreibung

der Maria-Ward-Schulstiftung in Passau

 

An der Maria-Ward-Realschule in 94152 Neuhaus, Schloss 1,

 

ist zum 1. August 2011 die Stelle

 

der Schulleiterin / des Schulleiters

 

zu besetzen.

 

Träger der Schule ist die Maria Ward Schulstiftung in Passau. Die Schule besuchen derzeit 618 Schülerinnen und Schüler. Den Unterricht erteilen 41 Lehrkräfte in 23 Klassen mit 2 gebundenen Ganztagsklassen und offener Ganztagsbetreuung. Die Ausbildungsrichtungen umfassen die Wahlpflichtfächergruppen I, II, III a und III b.

 

Außer den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und beruflicher Erfahrung erwartet der Schulträger eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

 

-   die aktiv am Leben der Katholischen Kirche teilnimmt und die Aufgaben und Ziele der Grundordnung für die katholischen Schulen in freier Trägerschaft bejaht,

-   die überdurchschnittliches Engagement zeigt, der die Wertevermittlung ein Anliegen ist und die dazu verhilft, dass Leben und Wirken Maria Wards weiterhin im Schulalltag wichtig bleiben,

-   die über persönliche Autorität verfügt und Sensibilität und Flexibilität bei der Wahrnehmung der verschiedenen Aufgaben zeigt,

-   die aufgrund fachlicher und pädagogischer Kompetenz das Lehrerkollegium führt und berät,

-   die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu lebensbejahenden Persönlichkeiten stärkend begleitet,

-   die fähig und bereit ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, den Eltern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,

-   die die Schule nach außen wirkungsvoll vertritt.

 

Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-) Diözesen (ABD). Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 1. März 2011 erbeten an den Schulträger: Maria-Ward-Schulstiftung, Neue Rieser Straße 27, 94034 Passau,

Telefon: (08 51) 50 19 75-12,

Fax: (08 51) 50 19 75-55,

E-Mail:   fweidinger@mariaward-haus-passau.de.

 

 

 

 

 

 

 


 

 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0,  E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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