Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 4 Ausgegeben in München am 1. März 2011 Jahrgang 2011
Inhalt
___________________________________________________________________________
Abschlussprüfung
an den bayerischen Realschulen
im Jahre 2012
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 26. Januar 2011 Az.: V.2-5 S 6500-5.124
1. Die Abschlussprüfung 2012 wird nach Art. 54 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen in Bayern (RSO) durchgeführt.
2. Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2012
Prüfungsgegenstand |
Prüfungstermin |
Andere Fremdsprachen |
Mittwoch, 20. Juni 2012 Prüfungsdauer 120 Minuten 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr |
Französisch/Spanisch/ Tschechisch |
Mittwoch, 20. Juni 2012 Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr |
Deutsch |
Donnerstag, 21. Juni 2012 Prüfungsdauer 240 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Englisch |
Freitag, 22. Juni 2012 Prüfungsdauer 135 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr inkl. Pause |
Mathematik I und Mathematik II |
Montag, 25. Juni 2012 Prüfungsdauer 150 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr |
Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen und Physik |
Dienstag,
26. Juni 2012 innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr |
Profilfach der Wahlpflichtfächergruppe III b |
Mittwoch, 27. Juni 2012
Prüfungsdauer in Ku, We, HuE: 90 Minuten 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr
in Sozialwesen Prüfungsdauer 120 Minuten 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr |
3. Andere Bewerber reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. Februar 2012 beim Leiter der vom Ministerialbeauftragten hierfür bestimmten öffentlichen Realschule ein.
4. Die Schulleiter bestätigen dem Staatsministerium bis 1. März 2012, wie viele Prüfungstexte für die einzelnen Prüfungsarbeiten benötigt werden. Ein Versandvorschlag wird den Schulen rechtzeitig zugeleitet.
E r h a r d
Ministerialdirektor
StAnz 2011 Nr. 8
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 28. Januar 2011 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7.203
Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin der Schulleiterin ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Hof – Stadt und Land, Staatliche Fachschule für Elektro-, Maschinenbau- und Umweltschutztechnik und Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik
An der Berufsschule Hof – Stadt und Land – mit Außenstellen in Münchberg und Rehau, werden gewerbliche, kaufmännische und landwirtschaftliche Klassen geführt. Mit der Berufsschule organisatorisch verbunden sind die Fachschule für Elektro-, Maschinenbau- und Umweltschutztechnik sowie die Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik. Die Berufsschule besuchen derzeit 3.162 Teilzeitschüler/-innen und 58 Vollzeitschüler/-innen, die Fachschule 109 Vollzeitschüler/-innen und die Berufsfachschule 44 Vollzeitschüler/-innen. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin der Schulleiterin soll für die Staatliche Fachschule für Elektro-, Maschinenbau- und Umweltschutztechnik zuständig sein.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die KMBek vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule wird ergänzend verwiesen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stelle des Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreters/der Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberin ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung (AELE) beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Dr. M ü l l e r
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 31. Januar 2011 Az.: V.1-5 S 6111-122
Im Jahr 2011 wird der Vorbereitungsdienst (September 2011/2013) nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) in der jeweils geltenden Fassung eingerichtet.
I.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen in der jeweils geltenden Fassung oder eine nach Art. 6 Abs. 4 Bayerischen Lehrerbildungsgesetz anerkannte Erste Prüfung für ein Lehramt bestanden haben, können zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.
II.
Vorbereitungsdienst September 2011/2013
1. Der Vorbereitungsdienst wird zu folgender Zeit durchgeführt:
13. September 2011 bis 10. September 2013
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Landtagsbeschluss vom 9. November 2000 ein Eintritt in den Vorbereitungsdienst zum Februar seit dem Jahr 2006 nicht mehr möglich ist.
2. Für die Meldung zum Vorbereitungsdienst gilt folgender Termin:
Letzter Meldetag (Ausschlussfrist): 13. April 2011.
3. Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen in Bayern ablegen, erhalten gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung die Antragsformulare für die Meldung zum Vorbereitungsdienst durch das Prüfungsamt. Alle anderen Bewerber können die erforderlichen Antragsformulare vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus, – Referat III.1 –, Salvatorstraße 2, 80333 München, erhalten.
4. Die Meldungen sind mit den im Antrag genannten Unterlagen ausschließlich an das Staatsministerium zu richten.
Kandidaten, die sich um Zulassung zum Vorbereitungsdienst bewerben, weisen die Behörden, die das amtsärztliche Gesundheitszeugnis ausstellen, ausdrücklich darauf hin, dass es
a) zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen beantragt wird und
b) an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, – Referat III.1 –, Salvatorstraße 2, 80333 München, zu senden ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellung des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nimmt. Die Bewerber sollten sich rechtzeitig um einen Untersuchungstermin bemühen.
5. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Sätzen der Anlage 10 zum Bayerischen Besoldungsgesetz.
Nach Eignung und Bedarf können Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt mit einem Unterrichtsauftrag zur Unterrichtsaushilfe an einer Realschule herangezogen werden.
III.
Verwendung im öffentlichen Schuldienst
Aus der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
E r h a r d
StAnz 2011 Nr. 6
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 4. Februar 2011 Az.: VI.4-5 S 4400.18-6.136 549
„Die Mauer schlägt nicht nur der Geschichte ins Gesicht, sie schlägt der Menschlichkeit ins Gesicht“ — mit diesem Worten beschrieb John F. Kennedy in seiner Rede im Schöneberger Rathaus 1963 die über Nacht vom 12. auf den 13. August 1961 entstandene Situation in Berlin und sprach damit aus, was für viele Jahrzehnte und für ganz Deutschland Realität werden sollte.
Die Mauer zerschnitt Berlin auf unnatürliche Weise, sie zerstörte die politischen, wirtschaftlichen und familiären Verbindungen, die – freilich nur noch in beschränktem Maße – bis zum 13. August 1961 die Stadt zusammengehalten hatten. Das monströse Bauwerk legte aber auch den Freiheit und Recht missachtenden Charakter des SED-Systems und den Zynismus seiner Machthaber offen. Viele Menschen verloren beim Versuch, die Mauer zu überwinden, ihr Leben, andere mussten unter dem Vorwurf der "Republikflucht" langjährige Gefängnisstrafen erleiden.
In diesem Sommer jährt sich der Mauerbau als zentrales Ereignis der deutschen Zeitgeschichte zum fünfzigsten Mal. Der „antifaschistische Schutzwall“, wie das Bauwerk propagandistisch in der DDR bezeichnet wurde, war Bestandteil und zugleich markantes Symbol des Konflikts im Kalten Krieg zwischen den freiheitlichen Staaten des Westens unter Führung der USA und dem Ostblock unter Führung der Sowjetunion. Es dauerte 28 Jahre bis ein friedlich protestierendes Volk die mit Hilfe des Staatssicherheitsdienstes fast jede Lebensäußerung überwachende SED-Diktatur in die Knie zwingen sowie eine der bestbewachten Grenzen der Welt überwinden und beseitigen konnte.
Wie die deutschlandpolitischen Gedenktage der Jahre 2009 und 2010 sollte auch der Mauerbau nicht nur Anlass für einen historischen Rückblick sein, sondern von den bayerischen Schulen vor allem genutzt werden, um sich mit den damit und mit der schließlichen Überwindung der hermetischen Grenze verbundenen tiefen Zäsuren der deutschen Nachkriegsgeschichte, mit der Werteordnung des Grundgesetzes und dem Auftrag, der sich mit ihrer Erhaltung für die nachwachsenden Generationen verbindet, auseinanderzusetzen.
Die Thematik „50 Jahre Mauerbau“ soll deshalb an allen bayerischen Schulen besondere Beachtung erfahren, nicht nur im Rahmen des lehrplanmäßigen Unterrichts, sondern auch in schulischen Veranstaltungen. Bei Klassenfahrten sollen nach Möglichkeit auch solche außerschulischen Lernorte aufgesucht werden, die an die deutsche Teilung, ihre menschenverachtende konkrete Ausgestaltung und ihre Überwindung erinnern (Mödlareuth, Berlin).
Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit hat in diesem Zusammenhang einen Wettbewerb für Klassen und Kurse ab der 9. Jahrgangsstufe aller Schularten ausgeschrieben. Teilnahmeschluss ist der 10. Mai 2011. Nähere Informationen ergingen mit Schreiben der Bayerischen Landeszentrale vom 7. Januar 2011, Nr. 53042.297, an alle Schulen in Bayern. Zum historischen Gesamtzusammenhang wird die Landeszentrale ein eigenes Themenheft veröffentlichen, das ab Mitte Juli zur Verfügung stehen wird.
Die Schulen in Bayern werden gebeten, diese Anregung aufzugreifen.
E r h a r d
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 4. Februar 2011 Az.: II.7-5 P 1132.1-1a.10 576
Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 24. Januar 2011 (veröffentlicht im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 5) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, die im Herbst 2012 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 11. Juli 2011 stattfinden wird.
Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die
1. Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,
2. mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Hauptschule oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben und
3. zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze regelmäßig nicht möglich.
Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Einstellung als Beamtin/Beamter in der zweiten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 6. Mai 2011 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite
möglich. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Ausbildungsberufen abrufbar.
Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Kultusministeriums übermitteln können.
Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.
Insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung bestehen im öffentlichen Dienst gute Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.
Die Auswahlprüfung für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege wird am 10. Oktober 2011 stattfinden. Zu Beginn des Anmeldezeitraums im April 2011 wird hierzu eine gesonderte Bekanntmachung veröffentlicht.
E r h a r d
Ministerialdirektor
StAnz 2011 Nr. 5
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 7. Februar 2011 Az.: VII.4-5 S 9201-4-7.3088
1. Aufnahmeverfahren
1.1 Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
1.2 Die Anmeldung von Hauptschülerinnen und Hauptschülern zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet in der Zeit vom 19. März bis 30. März 2012 statt.
Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 10. August 2012.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den Wirtschaftsschulen bis 10. August 2012 entgegengenommen.
Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
1.3 Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.
1.4 Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
1.4.1 das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und
1.4.2 für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Hauptschule oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.
1.4.3 für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.
2. Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)
Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.
2.1 Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt:
2.1.1 am 7., 8. und 9. Mai 2012 für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule;
2.1.2 am 5., 6. und 7. September 2012 für die übrigen Schülerinnen und Schüler und in begründeten Ausnahmefällen auch für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule.
2.2 Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.
2.3 Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.
3. Meldungen durch Schulen
3.2 Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 21. September 2012 in zweifacher Fertigung an die Regierungen zu senden.
K u f n e r
Ministerialdirigent
StAnz 2011 Nr. 8
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 7. Februar 2011 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.6093
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei dem Staatlichen Schulamt im Landkreis Augsburg wird zur Bewerbung für Lehrkräfte an Grund-, Haupt- oder Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin der BesGr. A 13 mit Amtszulage, der BesGr. A 14 oder BesGr. A 14 mit Amtszulage aufweisen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulverwaltung in einem Amt der genannten Besoldungsgruppen oder entsprechenden Entgeltgruppen gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.
K u f n e r
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 7. Februar 2011 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7.10 966
Die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. September 2011 an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Neu-Ulm, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Im Schuljahr 2010 / 2011 werden an der Fachoberschule 907 Vollzeitschüler und an der Berufsoberschule 386 Vollzeitschüler in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stelle kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen nachweisen. Erfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen ist erwünscht. Es kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber müssen Unterrichts- und Verwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Die Bewerber und Bewerberinnen müssen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion besitzen. Besonderes Gewicht wird der Führungseignung beigemessen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule wird ergänzend verwiesen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wird.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber bzw. die künftige Funktionsinhaberin seine / ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg einzureichen. Bewerbungen von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen sind über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium vorzulegen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zu übersenden.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers / der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung (AELE) beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an das Staatsministerium zu übersenden,
c) vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
K u f n e r
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 10. Februar 2011 Az.: III.6-5 S 5305.3-6a.7961
Die Stelle der Leiterin / des Leiters der staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-Ost ist zum 1. August 2011 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost zugeordnet. Sie ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungsstelle für Oberbayern-Ost zuständig und damit Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in den Landkreisen Altötting, Berchtesgadener Land, Ebersberg, Erding, Freising, Miesbach, Mühldorf, Rosenheim und Traunstein.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + Amtszulage ausgebracht (Schulberatungsrektor bzw. Studiendirektor als Leiter einer staatlichen Schulberatungsstelle).
Es können sich Beamtinnen und Beamte im staatlichen Schuldienst bewerben, die die Befähigung für das Lehramt an öffentlichen Schulen besitzen, sich als schulische Beratungsfachkräfte qualifiziert und sich in den Aufgaben der Schulberatung besonders bewährt haben. Wünschenswert sind vertiefte, schulartübergreifende Kenntnisse des Schulwesens – auch über Bayern hinaus – sowie Erfahrungen in der schulartübergreifenden Fortbildung von Beratungsfachkräften und in der Kooperation mit Schulleitungen und Kollegien.
Die Aufgaben der Leiterin / des Leiters der Schulberatungsstelle ergeben sich aus Art. 78 BayEUG und der KMBek Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl I S. 454).
Der Leiterin / dem Leiter obliegen die Mitarbeiterführung, die Einzelberatung in schwierigen Fällen sowie die verantwortliche Vertretung der Schulberatungsstelle nach außen.
Von der Leiterin / dem Leiter wird insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben erwartet:
- die Chancen und Möglichkeiten des differenzierten bayerischen Schulwesens, dessen Durchlässigkeit und die schulrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien überzeugend darzustellen,
- die vorgesetzten Dienststellen bei der Aufsicht über die Schulberatung zu unterstützen,
- die fachliche Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen / Schulpsychologen im Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu leiten,
- beim regionalen Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Schulberatung mitzuwirken,
- mit anderen staatlichen Schulberatungsstellen eng zusammenzuarbeiten, die Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen sicherzustellen – insbesondere mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen und den Universitäten.
Es wird erwartet, dass nach einer Berufung Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe genommen wird.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerberinnen / Bewerber reichen ihre Bewerbungen innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs über die Schule bzw. das Staatliche Schulamt sowie über die zuständige MB-Dienststelle bzw. Regierung ein.
Die bei der Vorlage beteiligten Stellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Regierungen und Ministerialbeauftragte legen die dort eingegangenen Bewerbungen dem Staatsministerium fünf Wochen nach Erscheinen im Amtsblatt vor.
K u f n e r
Ministerialdirigent
Stellenausschreibung
des Erzbischöflichen Ordinariats Bamberg
An der Mädchenrealschule Schillingsfürst der Erzdiözese Bamberg ist zum
1. August 2011
die Stelle der Realschulkonrektorin/des Realschulkonrektors neu zu besetzen.
An der Schule unterrichten derzeit 25 Lehrkräfte 291 Schülerinnen in zwölf Klassen. Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der vollen Ausbildung für das Lehramt an Realschulen. Erwartet wird die Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Schulleiterin, dem Schulträger und allen anderen am Schulgeschehen beteiligten Gruppen und Personen.
Die Bewerberin/Der Bewerber sollte für zeitgemäße pädagogische Konzepte aufgeschlossen sein und Freude an der Mitgestaltung schulischer Arbeits- und Entwicklungsprozesse im Rahmen der Schulleitung und damit verbundener Aufgabenbereiche haben. Erfahrungen in der Schulverwaltung und Schulorganisation sind vorteilhaft. Die Identifikation mit den Werten einer Schule in kirchlicher Trägerschaft wird vorausgesetzt.
Die Vergütung erfolgt nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-) Diözesen ABD bzw. nach dem Bayerischen Beamtenrecht und ist in Besoldungsgruppe A 14 + AZ eingestuft. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 15. März 2011 an das Erzbischöfliche Ordinariat, Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg, erbeten. Telefonische Rückfragen sind unter 09 51/50 26 41 möglich.
*
Berufsbildungszentrum Ingolstadt
des Krankenhauszweckverbandes Ingolstadt
Das Berufsbildungszentrum Ingolstadt des Krankenhauszweckverbandes Ingolstadt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Das Berufsbildungszentrum besetzt die Stelle des Bereichsleiters Pflege / der Bereichsleiterin Pflege zum 1. August 2011 neu.
Die Bereichsleitung umfasst die Schulleitung der Berufsfachschule für Krankenpflege, der Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe sowie der Berufsfachschule für Hebammen.
Anforderungsprofil:
- Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen, bevorzugt Fachrichtung Gesundheits- und Pflegewissenschaft
- Möglichst Erfahrungen in einer Leitungsposition
Die Stelle ist in der Entgeltgruppe 15 TVöD ausgebracht.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis, Besoldungsgruppe A 15, möglich.
Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt an den Krankenhauszweckverband Ingolstadt, Abteilung Personal, Krumenauerstraße 25, 85049 Ingolstadt, Internet: www.klinikum-ingolstadt.de, zu richten.
Auskünfte erteilt der Direktor des Berufsbildungszentrums Gesundheit Ingolstadt, E-Mail: wolfgang.lamprecht@bbz-ingolstadt.de, Tel.: 08 41 / 8 80 17 00, Internet: www.bbz-ingolstadt.de.
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Berufsbildungszentrum Ingolstadt
des Krankenhauszweckverbandes Ingolstadt
Das Berufsbildungszentrum Ingolstadt des Krankenhauszweckverbandes Ingolstadt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Das Berufsbildungszentrum besetzt die Stelle des Fachschaftsleiters Krankenpflege / der Fachschaftsleiterin Krankenpflege zum 1. April 2011 neu.
Die Fachschaftsleitung ist die Ständige Stellvertretung des Schulleiters / der Schulleiterin der Berufsfachschule für Krankenpflege des Krankenhauszweckverbandes Ingolstadt.
Anforderungsprofil:
- Kranken- und Gesundheitspfleger / Kranken- und Gesundheitspflegerin mit Studium der Pflegepädagogik (FH) oder vergleichbarem Studium
- Möglichst Erfahrungen in einer Leitungsposition
Die Stelle ist in der Entgeltgruppe 12 TVöD ausgebracht.
Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt an den Krankenhauszweckverband Ingolstadt, Abteilung Personal, Krumenauerstraße 25, 85049 Ingolstadt, Internet: www.klinikum–ingolstadt.de, zu richten.
Auskünfte erteilt der Direktor des Berufsbildungszentrums Gesundheit Ingolstadt, E-Mail: wolfgang.lamprecht@bbz-ingolstadt.de, Tel.: 08 41 / 8 80 17 00, Internet: www.bbz-ingolstadt.de.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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