Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 11 Ausgegeben in München am 15. Juni 2011 Jahrgang 2011
Inhalt
Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2013 nach der Lehramtsprüfungsordnung II
Zweite Staatsprüfung
für das Lehramt an beruflichen Schulen 2013
nach der Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 3. Mai 2011 Az.: VII.2-5 S 9153-7a.30 113
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2011 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. August 2003 (GVBl S. 587), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2013 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428) teil.
Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:
- die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit von Montag, 30. Mai 2011 bis Freitag, 3. Februar 2012 an den Seminarschulen,
- die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit von Montag, 21. Mai 2012 bis Freitag, 26. Oktober 2012 an den Einsatzschulen,
-
die
Kolloquien in der Zeit von Montag,
17. September 2012 bis Freitag, 26. Oktober 2012 an den Seminarschulen,
- die mündlichen Prüfungen in der Zeit von Montag, 17. September 2012 bis Freitag, 16. November 2012 an den Seminarschulen.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2011 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
Dr. Müller
Ministerialdirigent
Ausschreibung von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 17. Mai 2011 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.49 577
Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) bei dem Staatlichen Schulamt im Landkreis Donau-Ries wird zur Bewerbung für Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen aus dem Volksschulbereich (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrkräfte an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, Grundschuldienst oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin der BesGr. A 13 mit Amtszulage, der BesGr. A 14 oder BesGr. A 14 mit Amtszulage aufweisen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulverwaltung in einem Amt der genannten Besoldungsgruppen oder entsprechenden Entgeltgruppen gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.
Kufner
Ministerialdirigent
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 17. Mai 2011 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.49 579
Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) bei dem Staatlichen Schulamt im Landkreis Traunstein wird zur Bewerbung für Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen aus dem Volksschulbereich (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrkräfte an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, Grundschuldienst oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin der BesGr. A 13 mit Amtszulage, der BesGr. A 14 oder BesGr. A 14 mit Amtszulage aufweisen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulverwaltung in einem Amt der genannten Besoldungsgruppen oder entsprechenden Entgeltgruppen gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Kufner
Ministerialdirigent
Verwendung der Verfassungsschutzberichte
im Unterricht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 17. Mai 2011 Az.: III.7-5 L 0504.1-1.31 389
Der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern herausgegebene Verfassungssschutzbericht Bayern 2010 kann unter den Internetadressen http://www.innenministerium.bayern.de/sicherheit/verfassungsschutz/verfassungsschutzberichte und http://www.verfassungsschutz.bayern.de/service/berichte als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Die Lehrkräfte werden gebeten, den Verfassungsschutzbericht Bayern 2010 in geeigneter Weise in den Unterricht einzubeziehen. Zur Behandlung ausgewählter Themen im Rahmen des Lehrplans können vor allem in Fächern der politischen Bildung bei Bedarf Druckfassungen (ggf. im Klassensatz) beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, Sachgebiet Verfassungsschutz, Odeonsplatz 3, 80539 München (Telefax 089 212912842) angefordert oder direkt unter www.innenministerium.bayern.de/service/publikationen (> Thema „Verfassungsschutz“) online bestellt werden.
Erhard
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 18. Mai 2011 Az.: VI.2-5 P 5160.9-6.46 025
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) führt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auch im Schuljahr 2011/2012 in München und Heilsbronn jeweils vier eintägige Fortbildungsveranstaltungen durch. Dabei werden Grundkenntnisse vermittelt, die zur Erteilung von Evangelischem Religionsunterricht an bayerischen Gymnasien notwendig sind.
Die Teilnahme an den Tagungen ist für Pfarrerinnen und Pfarrer, die hauptberuflich als gymnasiale Lehrkräfte tätig werden, und für Lehrkräfte mit außerbayerischer Prüfung sowie für Lehrkräfte ohne zweites Examen (z. B. an Privatschulen) grundsätzlich verpflichtend.
Für nebenberuflich tätige Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Lehrkräfte, die für längere Zeit pausiert haben, wird die Teilnahme dringend empfohlen.
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der zuständigen Fachberaterin. Eventuelle Rückfragen können gern an sie gerichtet werden.
Tagungsdauer: 9.00 bis 16.00 Uhr
Programm und Termine
Erster Seminartag:
München: Dienstag, 20. September 2011
Heilsbronn: Montag, 26. September 2011
Das Profil des Faches Evangelische Religionslehre im Zusammenhang mit den „Leitlinien“; Lehrplan; Lehrbücher und Arbeitshilfen für den evangelischen Religionsunterricht.
Zweiter Seminartag:
München: Freitag, 14. Oktober 2011
Heilsbronn: Dienstag, 18. Oktober 2011
Lernzielkontrolle, Leistungserhebungen und -bewertung im evangelischen Religionsunterricht: grundsätzliche Überlegungen und Behandlung konkreter Beispiele.
Dritter Seminartag:
München: Mittwoch, 9. November 2011
Heilsbronn: Mittwoch, 23. November 2011
Selbstverständnis des Religionslehrers/der Religionslehrerin; seine/ihre Rolle an der Schule. – Disziplin und Unterricht. – Grundkenntnisse schulrechtlicher Bestimmungen (BayEUG, LDO, GSO) – Didaktisch-methodische Grundfragen.
Vierter Seminartag:
München: Dienstag, 6. Dezember 2011
Heilsbronn: Montag, 9. Januar 2012
Evangelische Religionslehre als drittes und viertes Abiturprüfungsfach: Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen Abiturprüfung und des Colloquiums, jeweils mit konkreten Beispielen.
(Bei Interesse wird in München ein fünfter Seminartag zu Fragen der Didaktik und Methodik des RU angeboten. Termin nach Absprache.)
Tagungsort München:
Dienstgebäude der ELKB, Marsstraße 19, großer Sitzungssaal (EG).
Leitung: StDin Ingrid Grill-Ahollinger
Tagungsort Heilsbronn:
Religionspädagogisches Zentrum der ELKB, Neue Abtei.
Leitung: StDin Erna Haag
Für Südbayern:
StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Marsstraße 19/III, 80335 München, Tel.: 089 5595-615, Fax: 089 5595-8615, E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de
Für Nordbayern:
StDin Erna Haag, Platen-Gymnasium, Bahnhofsplatz 15, 91522 Ansbach, Tel.: 0981 5073, Fax: 0981 96634; privat: Tel.: 09845 405; Fax: 09845 987647, E-Mail: ernahaag@gmx.de
Dienstbefreiung kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, gewährt werden. Die Fahrt wird für die Lehrkräfte an staatlichen Gymnasien als Reise im Sinn des Art. 24 Bayerisches Reisekostengesetz anerkannt. Der Antrag auf Erstattung der Reisekosten ist von den staatlichen Lehrkräften bei der jeweils zuständigen Dienststelle des Landesamtes für Finanzen (Teilnehmer aus Oberbayern: Landesamt für Finanzen München; Teilnehmer aus anderen Regierungsbezirken: Landesamt für Finanzen Ansbach) mit einer Kopie des Einladungsschreibens einzureichen (Kap. 05 04 Tit. 525 95). Bei Anfahrt mit der Bahn ist die zweite Klasse zu belegen; bei Benutzung eines Kfz sind möglichst Fahrgemeinschaften zu bilden. Bitte geben Sie bei Kauf einer DB-Karte (2. Klasse) folgende Großkundennummer an: 7102302. Den Trägern nichtstaatlicher Gymnasien wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.
Erhard
Ministerialdirektor
Abschlussprüfung 2012 an
Wirtschaftsschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 23. Mai 2011 Az.: VII.4-5 S 9500-4-7.30 942
1. Die Abschlussprüfung 2012 findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:
Fach |
Prüfungstermin |
Englisch, mündliche Prüfung |
Montag, 18. Juni 2012 bis Freitag, 22. Juni 2012 |
Rechnungswesen, praktische
Prüfung |
Montag, 18. Juni 2012 bis Donnerstag, 21. Juni 2012 |
Ersatzfremdsprache |
Mittwoch, 20. Juni 2012 |
Deutsch |
Montag, 25. Juni 2012 |
Englisch, schriftliche Prüfung |
Dienstag, 26. Juni 2012 |
Rechnungswesen, theoretische
Prüfung |
Mittwoch, 27. Juni 2012 |
Mathematik (M-Zweig) |
Donnerstag, 28. Juni 2012 |
Betriebswirtschaft |
Freitag, 29. Juni 2012 |
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zur praktischen Prüfung im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen Prüfung im Fach Englisch ergehen durch ein KMS.
Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung.
2. Für die Abschlussprüfung 2012 an den Wirtschaftsschulen gilt:
2.1 Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
2.2 Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.
2.3 Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2012 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Andere Bewerberinnen und Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die unter Nr. 1 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen.
Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen:
- Volkswirtschaft,
- ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach,
- ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.
Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.
Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2011 Nr. 23
Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Unterfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 23. Mai 2011 Az:. VII.7-5 P 9070-7b.50 681
Die Stelle eines Referenten/einer Referentin des Sachgebiets 42.1 „Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen“ an der Regierung von Unterfranken ist ab 1. August 2011 neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Dem Sachgebiet 42.1 an der Regierung von Unterfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Staatliche Schulaufsicht für die Berufsschulen in den gewerblichen, technischen und kaufmännischen Fachrichtungen
- Staatliche Schulaufsicht für Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien in den Fachrichtungen Gewerbe, Technik, Wirtschaft und Sprachen
- Organisation der staatlichen Schulen, insbesondere die Bildung von Kompetenzzentren
- Ausbildung des Lehrpersonals in den gewerblichen und kaufmännischen Fachrichtungen
- Betreuung der allgemeinbildenden Fächer (schulartübergreifend)
- Lehrerfortbildung
- Schulentwicklung, Schulberatung und Evaluation
Der Aufgabenbereich des Referenten/der Referentin umfasst die Mitarbeit in den genannten Bereichen. Gute IT-Kenntnisse, vertiefte Sozialkunde- und Englischkenntnisse, Teamfähigkeit, Interesse an organisatorischen Aufgaben und Freude am Umgang mit Menschen sollten vorhanden sein.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Betracht. Die Bewerber und Bewerberinnen sollen in einer in Bezug auf den Aufgabenbereich einschlägigen Fachrichtung qualifiziert sein. Erfahrung im Schuldienst an Berufsschulen und Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht sind erwünscht.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtsdienst an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.
Die Regierung von Unterfranken nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung zu.
Kufner
Ministerialdirigent
Ausschreibung von Stellen für Schulleiter und
Ständige Vertreter an
staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 25. Mai 2011 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.51 529
1. Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2011 an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Kempten, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Im Schuljahr 2010/2011 werden an der Fachoberschule 711 Vollzeitschüler/-innen und an der Berufsoberschule 325 Vollzeitschüler/-innen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. September 2011 an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Kaufbeuren, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Im Schuljahr 2010/2011 werden an der Fachoberschule 666 Vollzeitschüler/-innen und an der Berufsoberschule 206 Vollzeitschüler/-innen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
3. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2011 an folgenden Schulen zu besetzen:
3.1 Staatliche Berufsschule Vilshofen
Die Berufsschule für
gewerblich-technische Berufe besuchen derzeit 1.102 Teilzeitschüler/
-innen und 35 Vollzeitschüler/-innen. Sie ist mit der Berufsfachschule für
Hauswirtschaft (164 Vollzeitschüler/-innen), der Berufsfachschule für
Kinderpflege (104 Vollzeitschüler/-innen, sowie der Fachschule für Bau- und Glasbautechnik (55 Vollzeitschüler/-innen) organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
3.2 Staatliche Berufsschule I Bamberg mit Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik und Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik Bamberg
Die Berufsschule I mit
gewerblichen Klassen besuchen derzeit 1.651 Teilzeitschüler/-innen und 64
Vollzeitschüler/-innen. Sie ist mit der Berufsfachschule für technische
Assistenten für Informatik (42 Vollzeitschüler/-innen) und der Fachschule
(Technikerschule) für Mechatroniktechnik Bamberg (19 Vollzeitschüler/
-innen) organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
3.3 Berufliche Oberschule Freising, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Im Schuljahr 2010/2011 werden an der Fachoberschule 869 Vollzeitschüler/-innen und an der Berufsoberschule 169 Vollzeitschüler/-innen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber/-innen müssen Unterrichts- und Verwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Die Bewerber und Bewerberinnen müssen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wird.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stellen der Ständigen Schulleiterstellvertreter/der Ständigen Schulleiterstellvertreterinnen können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung (AELE) beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Erhard
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer Funktionsstelle an einer
staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 26. Mai 2011 Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.51 789
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin beim Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen in Südbayern, in Augsburg, ist mit Wirkung vom 1. August 2011 neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht. Langjährige Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen oder Berufsoberschulen mit entsprechender Qualifikation, vorzugsweise mit Erfahrung in der Schulverwaltung, und gute EDV-Kenntnisse werden vorausgesetzt. Wünschenswert wäre, dass der Bewerber/die Bewerberin außerdem über eine hohe Kooperationsbereitschaft, eine gute Kommunikationsfähigkeit und Freude an der Arbeit im Team verfügt. Im Rahmen der Aufgaben sind schulübergreifende Erfahrungen in den Bereichen der Lehrerfortbildung, als Multiplikator, in der Schulorganisation oder Beratung sowie in der Planung und Durchführung von Projekten von Vorteil.
Der Mitarbeiter/Die Mitarbeiterin unterstützt den Ministerialbeauftragten in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in weiteren, ihm/ihr zugewiesenen Aufgaben. Er/Sie ist insbesondere zuständig für die Organisation von Prüfungen und regionalen Fortbildungen sowie für die Klärung rechtlicher Sonderfälle und wirkt in Fragen der Schulentwicklung der Beruflichen Oberschulen in Südbayern mit.
Die Übernahme der Funktion ist ggf. verbunden mit einer Versetzung an die Berufliche Oberschule Augsburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Dienstort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem Ministerialbeauftragen für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen in Südbayern zuzuleiten.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Erhard
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 26. Mai 2011 Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.51 784
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist zum 1. August 2011 an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Ingolstadt,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Erhard
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 27. Mai 2011 Az.: I.6-5 P 4045.S5/5/2
In Zusammenarbeit mit dem Organismo Autónomo de Programas Educativos Europeos (OAPEE) im Ministerio de Educacion (MEC) bietet der Pädagogische Austauschdienst im Sekretariat der Kultusministerkonferenz (PAD) deutschen Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, zwei oder drei Wochen an einer spanischen Schule zu hospitieren und sich damit sowohl sprachlich als auch landeskundlich weiterzubilden. Es können sich Lehrkräfte für Spanisch der Sekundarstufen I und /oder II bewerben.
Durch den zwei- oder dreiwöchigen Aufenthalt an einer spanischen Schule wird deutschen Lehrkräften die Möglichkeit geboten, das Schulwesen des anderen Landes kennen zu lernen. Durch den direkten persönlichen Kontakt zu den spanischen Kolleginnen und Kollegen sollen E-Mail-Kontakte, gemeinsame Projekte, Schüleraustausch und Schulpartnerschaften angeregt oder vertieft werden. Gleichzeitig soll der Deutschunterricht an spanischen Schulen durch die Anwesenheit eines Muttersprachlers und authentischen Repräsentanten für deutsche Landeskunde, Geschichte, aktuelles Tagesgeschehen, Kultur etc. gefördert und Vorurteilen entgegengewirkt werden.
Gleiches gilt umgekehrt für spanische Lehrkräfte, die während ihres Gegenbesuchs an der deutschen Schule den Spanisch- und Fachunterricht bereichern und Beziehungen zu Fachkollegen aufbauen können.
Nach den Erfahrungen des im vergangenen Schuljahr durchgeführten Pilotprogramms wird auf folgende Besonderheiten hingewiesen:
- Das deutsch-spanische Hospitationsprogramm beruht prioritär auf Gegenseitigkeit. Deutsche Interessenten müssen sich bereit erklären, ihrerseits eine spanische Lehrkraft zur Hospitation an der Heimatschule aufzunehmen.
- Hospitationen ohne Gegenseitigkeit sind nur an Kontakt- oder Partnerschulen möglich. In diesen Fällen muss der Bewerbung eine schriftliche Zustimmung (ggf. per E-Mail) der spanischen Schulleitung beigefügt werden.
- Ein Termin wird nicht vorgegeben, sondern wird individuell im Kontakt zwischen dem deutschen Interessenten und der spanischen Gastschule festgelegt.
- Es besteht die Wahl zwischen einem Aufenthalt von zwei oder drei Wochen, der voraussichtlich nur für das 1. Halbjahr 2012 vereinbart werden kann.
Ein Informationsblatt, das Bewerbungsformular und Hinweise zum Ausfüllen des Bewerbungsbogens können im Internet: www.kmk-pad.org aufgerufen oder per E-Mail: elke.ebers@kmk.org angefordert werden.
Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber reicht drei Anmeldeformulare auf dem Dienstweg beim Staatsministerium ein. Bewerbungen sind bis spätestens
20. September 2011
(Eingang im Staatsministerium)
an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (z. Hd. Herrn RD Dr. Meyer, Ref. I.6) zu richten. Bitte planen Sie einen ausreichenden Zeitpuffer für die Weiterleitung Ihrer Unterlagen auf dem Dienstweg ein (insbesondere bei Lehrkräften an beruflichen Schulen ohne FOS/BOS).
Erhard
Ministerialdirektor
Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Fachberaterinnen/Koordinatorinnen oder Fachberater/Koordinatoren sind zu besetzen:
1. Kiew, Ukraine
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 31. Juli 2011
Arbeitsbeginn: 1. September 2011
Kurztext:
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Kiew, Ukraine, ist zu besetzen.
Text:
Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
- 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
- umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache
- mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
- profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
- Bereitschaft, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen
- fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten
- Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen ukrainischen Stellen
- hohe interkulturelle Kompetenz
- Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
- abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an ukrainischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
- Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
- Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in der Ukraine (Nord) in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms
- Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.)
- Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die in der Ukraine für den Deutschunterricht verantwortlich sind
- Beratung der ukrainischen Erziehungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und aller anderen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)
- Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen auch zu Hospitationszwecken
Ansprechpartner:
für Informationen zur Stelle:
wilhelm.kruesemann@bva.bund.de,
Tel.: 0221 758-1438
für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
Tel.: 0221 758-1455
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
2. Odessa, Ukraine
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 31. Juli 2011
Arbeitsbeginn: 1. September 2011
Kurztext:
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Odessa, Ukraine, ist zu besetzen.
Text:
Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
- 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
- umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache
- mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
- profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
- Bereitschaft, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen
- fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten
- Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen ukrainischen Stellen
- hohe interkulturelle Kompetenz
- Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
- abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an ukrainischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
- Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
- Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in der Ukraine (Süd) in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Pro-gramms
- Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.)
- Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die in der Ukraine für den Deutschunterricht verantwortlich sind
- Beratung der ukrainischen Erziehungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und aller anderen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)
- Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen auch zu Hospitationszwecken
Ansprechpartner:
für Informationen zur Stelle:
wilhelm.kruesemann@bva.bund.de,
Tel.: 0221 758-1438
für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
Tel.: 0221 758-1455
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen
3. Chicago, USA
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II und die Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 31. Juli 2011
Arbeitsbeginn: 1. September 2011
Kurztext:
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Chicago, USA, ist zu besetzen.
Text:
Die gesamte Tätigkeit hat einen Koordinations-, Beratungs- und Fortbildungsschwerpunkt und erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Sie bietet verwaltungserfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
- 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom und Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
- umfangreiche, fundierte Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache in Theorie und Praxis und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen
- fundierte Schulverwaltungserfahrung vorzugsweise mit Bezug zum Auslandsschulwesen
- mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland, die die Bewerberin/ den Bewerber befähigen, ein umfangreiches Programm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
- ausgewiesene Erfahrungen in der Arbeit mit Gremien und in der Projektarbeit
- profunde Kenntnisse in der inhaltlichen Gestaltung und Organisation von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen
- Kooperationsfähigkeit in der Arbeit mit deutschen Dienststellen und Mittlerorganisationen
- professionelle PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten
-
verhandlungssichere
Kenntnisse der englischen Sprache
Verhandlungsgeschick im Umgang mit den US-amerikanischen Stellen
- Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)
- hohe interkulturelle Kompetenz und Belastbarkeit
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
Zu den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators gehört:
- Beratung und Betreuung der deutschen Sprachschulen sowie der staatlichen Schulen mit einem Deutschprogramm
- Beantragung, Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz
- Referententätigkeit bei Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Deutsch im Fachsprachenunterricht
- enge Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Schulbehörden bei der Konzeption bilingualer Unterrichtsprogramme
- intensive Kontaktpflege zu Lehrer- und Sprachschulverbänden und Mittlerorganisationen
- Durchführung von eigenem Unterricht
- Demonstrationsunterricht an den zu betreuenden Schulen
Ansprechpartner:
Cornelia.Last-Wyka@bva.bund.de,
Tel.: 0221 758-1441 oder 022899 358-1441
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll grundsätzlich eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen
Für alle Bewerbungen gilt folgendes Verfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – über gegebenenfalls das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die
Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
*
Besetzung von Stellen
am Staatsinstitut für
Schulqualität und Bildungsforschung;
hier: Referentin/Referent für Wirtschaft und Recht
im Referat GYM 3: Gesellschafts- und wirtschafts-
wissenschaftlicher Bereich
Zum Schuljahresbeginn 2011/2012 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Gymnasium eine unterhälftige Stelle als Referentin/Referent für Wirtschaft und Recht neu zu besetzen. Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.
Aufgabenbeschreibung:
- Konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Wirtschaft und Recht am Gymnasium
- Erarbeitung von Lehrplänen und Unterrichtshilfen
- Erarbeitung von Prüfungsaufgaben
- Stellungnahmen zu allgemeinen und insbesondere fachlichen Fragen des Gymnasiums
- Stellungnahmen zu Lehrwerken
- Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
- Fachliche Beratung
Fachliche Qualifikation:
- Befähigung für das Lehramt an Gymnasium im Fach Wirtschaft und Recht (1. und 2. Staatsexamen)
- Breite Berufserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium
- Mehrjährige Unterrichtserfahrung im Fach Wirtschaft und Recht
- Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation sowie Beurteilungen
Überfachliche Qualifikation:
- Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
- Aufgeschlossenheit für Innovationen
- Bereitschaft und Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und möglichst umfassend einzuarbeiten
- Bereitschaft und Fähigkeit, im Team zu arbeiten
- Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert zu führen
- Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- Angemessenes Auftreten
- Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- Gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Die ausgeschriebene Stelle ist für eine Besetzung mit einer oder einem Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
Möglichst aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im nächsten Amtsblatt zu richten an das
Staatsinstitut
für Schulqualität
und Bildungsforschung
Herrn OStD Jörg Eyrainer
Schellingstraße 155
80797 München.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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