Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 13 Ausgegeben in München am 12. Juli 2011 Jahrgang 2011
Inhalt
Abschlussprüfung 2012
an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 8. Juni 2011 Az.: VII.5-5 S 9500-5-7a.50 491
Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2012 an folgendem Termin statt:
Donnerstag, 24. Mai 2012
Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie
(Bearbeitungszeit 120 Minuten)
9.30 bis 11.30 Uhr
Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am
Freitag, 18. Mai 2012
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
- Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 bis 10.30 Uhr)
und
- Berufs- und Rechtskunde (11.00 bis 12.00 Uhr)
und am
Montag, 21. Mai 2012
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
- Deutsch (9.30 bis 10.30 Uhr),
- Sozialkunde (11.00 bis 12.00 Uhr),
- Englisch (12.30 bis 13.30 Uhr)
statt.
Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden.
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist
Donnerstag, 27. September 2012
Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
(Bearbeitungszeit 120 Minuten)
9.30 bis 11.30 Uhr
Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem ggf. am
Dienstag, 25. September 2012
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
- Deutsch (9.30 bis 10.30 Uhr),
- Sozialkunde (11.00 bis 12.00 Uhr),
- Englisch (12.30 bis 13.30 Uhr)
und am
Montag, 24. September 2012
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
- Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 bis 10.30 Uhr)
und
- Berufs- und Rechtskunde (11.00 bis 12.00 Uhr)
statt.
Dr. Müller
Ministerialdirigent
StAnz 2011 Nr. 27
Einstufungsprüfungen 2011 und 2012
zur Aufnahme in die
Fachakademie für Sozialpädagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 16. Juni 2011 Az.: VII.5-5 S 9202-8-7a.54 107
1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd), insbesondere nach § 70 FakOSozPäd.
2. Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Sozialkunde und Geschichte (90 Minuten).
3. Den Prüfungsaufgaben werden in Deutsch und Geschichte die Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule und in Sozialkunde der Lehrplan der Wirtschaftsschule zugrunde gelegt. Als Lernhilfe können u. a. die im jeweiligen Bereich zugelassenen Schulbücher bzw. Arbeitshefte verwendet werden.
4. Die Einstufungsprüfung 2011 findet am
Mittwoch, den 16. November 2011,
zu folgenden Zeiten statt:
Deutsch:
9.30 bis 12.30 Uhr
Sozialkunde/Geschichte:
14.00 bis 15.30 Uhr.
5. Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2011 ist bis spätestens 1. Oktober 2011 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.
6. Die Einstufungsprüfung 2012 findet am
Mittwoch, den 28. März 2012,
zu folgenden Zeiten statt:
Deutsch:
9.30 bis 12.30 Uhr
Sozialkunde/Geschichte:
14.00 bis 15.30 Uhr.
7. Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2012 ist – abweichend und im Vorgriff auf die zu ändernde Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd) – bis spätestens 1. März 2012 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.
8. Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; darauf sind die erfolglosen Prüfungsteilnehmer schriftlich hinzuweisen.
Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2011 Nr. 27
Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 17. Juni 2011 Az.: III.6-5 P 4113-5b. 57 353
An der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) ist zum Schuljahr 2011/2012 folgende Referatsleitung befristet auf ca. sechs Jahre neu zu besetzen im Rahmen einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung:
Ref. 2.1 Wirtschaftswissenschaften
Das Referat nimmt schulartübergreifend u. a. folgende Aufgaben wahr:
- Wirtschaft und Recht
- Seminarlehrer in den wirtschaftswissenschaftlichen Fächern (SL I) an beruflichen Schulen, an der Realschule und am Gymnasium
- fachliche Zuständigkeit für die Themenbereiche Wirtschaft und Recht sowie das Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung
Gesucht wird eine Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen im Fach Wirtschaftswissenschaften, die über gute fachliche und pädagogische Qualifikationen sowie über Erfahrungen in der Lehrerfortbildung und ggf. im Publikationswesen verfügt.
Zu den Aufgaben der Referatsleitung gehören:
- Mitwirkung in der Führungsfortbildung
- Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
- fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung (einschl. Beiträge für die ALP-Homepage), auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen
- Einsatz und Nutzung neuer Medien
- Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung
- Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft, insbesondere mit den Kammern
- akademieeigene Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
- Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Erfahrung im Umgang mit modernen Medien sowie Aufgeschlossenheit für aktuelle pädagogische Themen und neue Formen des Lehrens und Lernens werden vorausgesetzt.
Es wird erwartet, dass die zukünftige Referatsleiterin/der zukünftige Referatsleiter Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe nimmt.
Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerbungen müssen der Akademie spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg vorliegen.
Kufner
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 20. Juni 2011 Az.: VII.3-5 S 9500.2-8-7a.52 342
1. Rechtsgrundlagen
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und der Schulordnung für die Fachakademien für Hauswirtschaft (Fachakademieordnung Hauswirtschaft - FakOHw) vom 18. Juni 1998 (GVBl S. 361), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. November 2004 (GVBl S. 458, ber. 2007 S. 632).
2. Abschlussprüfung
2.1 Gegenstand des ersten Prüfungsabschnitts sind schriftliche Prüfungsaufgaben in den Fächern
- Betriebswirtschaft,
- Personalführung mit Berufs- und Arbeitspädagogik,
- Ernährung und Verpflegung,
sowie gegebenenfalls eine mündliche Prüfung.
2.2 „Andere Bewerber“ (Bewerber, die keiner Fachakademie angehören oder an der von ihnen besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 40 FakOHw am ersten Prüfungsabschnitt der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 41 FakOHw erfüllen.
„Andere Bewerber“ haben dieselben schriftlichen Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden im ersten Prüfungsabschnitt. Darüber hinaus haben sie in den Fächern Service und Gestaltung, Textilservice, Gebäudereinigung sowie Projektmanagement schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten und im Fach Ernährung und Verpflegung eine praktische Aufgabe mit einer Bearbeitungszeit von 300 Minuten zu bearbeiten (§ 40 Abs. 3 FakOHw). Auf Antrag des Bewerbers finden in höchstens drei schriftlich geprüften Fächern zusätzliche mündliche Prüfungen statt (§ 40 Abs. 4 FakOHw).
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als anderer Bewerber ist bis spätestens 1. März 2012 bei der Fachakademie zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 41 Abs. 2 FakOHw genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Über den Antrag wird schriftlich entschieden.
2.3 Der schriftliche Teil des ersten Prüfungsabschnittes der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Hauswirtschaft findet nach folgendem Prüfungsplan statt:
Prüfungstag |
Prüfungsfach |
Bearbeitungszeit
|
Montag, 11. Juni 2012 |
Betriebswirtschaft
|
180 Minuten
|
Mittwoch, 13. Juni 2012 |
Personalführung mit Berufs- und Arbeitspädagogik
|
180 Minuten |
Freitag, 15. Juni 2012 |
Ernährung und Verpflegung
|
180 Minuten |
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr.
Die Termine für die von den anderen Bewerbern nach Nr. 2.2 schriftlich zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden diesen im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.
2.4 Der praktische Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 36 FakOHw, der mündliche Teil nach §§ 33 und 40 Abs. 4 FakOHw.
Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2011 Nr. 27
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 22. Juni 2011 Az.: I.5-5 L 0121.3.2.5/12/1
Das Programm für lebenslanges Lernen (LLP) fördert die transnationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich mit einer Mittelausstattung von 6,97 Mrd. € im Siebenjahreszeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.
Im Rahmen der Aktion COMENIUS, die sich mit dem schulischen Bereich des LLP befasst, erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr die Benennung von COMENIUS Moderatoren, die für den Bereich COMENIUS – insbesondere COMENIUS Schulpartnerschaften – folgende Aufgaben wahrnehmen:
schulartübergreifende Information,
Information über die Durchführungsmodalitäten,
Beratung bei der Antragstellung und projektbegleitende Beratung,
Durchführung mindestens einer Veranstaltung, die sich sowohl an interessierte als auch am Programm bereits teilnehmende Lehrkräfte richtet.
Die Tätigkeit als COMENIUS Moderator wird durch ein jährliches Honorar in Höhe von voraussichtlich 600 € aus EU-Mitteln vergütet. Eine Vergütungsvereinbarung für die Tätigkeit als COMENIUS Moderator wird mit dem Pädagogischen Austauschdienst abgeschlossen, der deutschen Nationalen Agentur für die schulischen Bereiche des EU-Bildungsprogramms. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr mit der Option auf eine Verlängerung für ein weiteres Jahr. Anrechnungsstunden können nicht gewährt werden. Die Moderatorentätigkeit wird koordiniert durch das zuständige Referat im Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung.
Zum 1. Januar 2012 werden für Bayern voraussichtlich zehn COMENIUS Moderatoren benannt. Bewerberinnen und Bewerber für diese Tätigkeit sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Lehramtsbefähigung an einer allgemein bildenden Schule oder einer beruflichen Schule,
mehrjährige Unterrichtserfahrung,
Erfahrung mit europäischen Förderprogrammen,
Beteiligung an einer COMENIUS Schulpartnerschaft,
Bereitschaft zu Reisetätigkeit.
Neben der Bereitschaft, sich für das EU-Bildungsprogramm zu engagieren, sind Flexibilität, Aufgeschlossenheit für Innovationen, Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit, sicheres und angemessenes Auftreten, fundierte Kenntnisse im Umgang mit dem PC und Organisationsgeschick unabdingbare Voraussetzungen für die Tätigkeit als COMENIUS Moderator. Die gleichzeitige Ausübung der Tätigkeit als COMENIUS Moderator und als eTwinning Moderator ist nicht möglich.
Bewerbungen sind bis sechs Wochen nach dem Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (Herrn OStD Arnulf Zöller, Schellingstraße 155, 80797 München) einzureichen.
Kufner
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 22. Juni 2011 Az.: I.5-5 L 0121.3.3/15/1
eTwinning ist Teil des EU-Programms COMENIUS (Schulbildung) und wird im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen (LLP) von der Europäischen Union gefördert. Über die eTwinning-Plattform können Schulen kostenlos ein europäisches Austauschprojekt starten; Lehrkräfte werden gezielt dabei unterstützt, das Internet für die Gründung von Partnerschaften und die Durchführung gemeinsamer Projekte zu nutzen. eTwinning eignet sich auch als Kommunikationswerkzeug für bestehende COMENIUS Schulpartnerschaften.
Im Rahmen des Projekts eTwinning erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr die Benennung von eTwinning Moderatoren, die während dieser Zeit mindestens zwei dreistündige Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte zu eTwinning durchführen (Informationsveranstaltung, Erfahrungsaustausch für aktiv an eTwinning beteiligte Lehrkräfte und/oder Schulung für Schulen, die eTwinning für ihre bewilligte COMENIUS Schulpartnerschaft nutzen wollen). Darüber hinaus wird die Teilnahme an einem zweitägigen Moderatorentreffen erwartet.
Die Tätigkeit als eTwinning Moderator wird durch ein jährliches Honorar in Höhe von voraussichtlich 600 € aus EU-Mitteln vergütet. Eine Vergütungsvereinbarung für die Tätigkeit als eTwinning Moderator wird mit dem Verein Schulen ans Netz e.V. abgeschlossen, der nationalen Koordinierungsstelle von eTwinning. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr mit der Option auf eine Verlängerung für ein weiteres Jahr. Anrechnungsstunden können nicht gewährt werden. Die Moderatorentätigkeit wird koordiniert durch das zuständige Referat im Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung.
Zum 1. Januar 2012 werden für Bayern voraussichtlich sechs eTwinning Moderatoren benannt (ggf. wird dieser Kreis um eine Moderatorin/einen Moderator speziell für Blended-Learning-Kurse erweitert). Bewerberinnen und Bewerber für diese Tätigkeit sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Lehramtsbefähigung an einer allgemein bildenden Schule oder einer beruflichen Schule,
mehrjährige Unterrichtserfahrung,
Erfahrung mit europäischen Förderprogrammen,
Beteiligung an einem eTwinning-Projekt,
Bereitschaft, sich in die Austauschplattform von eTwinning einzuarbeiten.
Neben der Bereitschaft, sich für das EU-Bildungsprogramm zu engagieren, sind Flexibilität, Aufgeschlossenheit für Innovationen, Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit, sicheres und angemessenes Auftreten, fundierte Kenntnisse im Umgang mit dem PC und dem Internet sowie Organisationsgeschick unabdingbare Voraussetzungen für die Tätigkeit als eTwinning Moderator. Die gleichzeitige Ausübung der Tätigkeit als COMENIUS Moderator und als eTwinning Moderator ist nicht möglich.
Bewerbungen sind bis sechs Wochen nach dem Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (Herrn OStD Arnulf Zöller, Schellingstraße 155, 80797 München) einzureichen.
Kufner
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 27. Juni 2011 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a. 41 978
1. Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2011 an folgender Schule zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Kaufbeuren mit Staatlichen Berufsfachschulen für Hauswirtschaft und Kinderpflege Kaufbeuren
Die Berufsschule mit gewerblichen,
technischen und kaufmännischen Klassen ist mit den Berufsfachschulen für Hauswirtschaft und Kinderpflege organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen derzeit 2.128 Teilzeitschüler
/-innen und 20 Vollzeitschüler/-innen; die Berufsfachschule für Hauswirtschaft zählt 87 Vollzeitschüler/-innen und die
Berufsfachschule für Kinderpflege 91 Vollzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2011 an folgenden Schulen zu besetzen:
2.1 Staatliches Berufliches Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt a. d. Aisch
Die Berufsschule am Standort Herzogenaurach mit metalltechnischen und kaufmännischen Teilzeitklassen besuchen derzeit 1.124 Teilzeitschüler/-innen und 32 Vollzeitschüler/-innen, die angeschlossene Berufsschule Plus besuchen 87 Teilzeitschüler/-innen. Am Standort Höchstadt a. d. Aisch (Außenstelle) werden an der Berufsschule im Bereich Gastronomie 212 Teilzeitschüler/-innen beschult. Die Berufsschule wird von der Schulleitung in Personalunion mit der Berufsfachschule für Hauswirtschaft (71 Schüler/-innen), der Berufsfachschule für Kinderpflege (66 Schüler/-innen) sowie der Berufsfachschule für Sozialpflege (37 Schüler/-innen) geführt. Ab dem Schuljahr 2011/12 beginnt der Unterrichtsbetrieb an der einzügig geführten „Kommunalen Fachschule für Maschinenbautechnik Herzogenaurach des Landkreises Erlangen-Höchstadt (Technikerschule)“. Sie ist mit der Berufsschule in Herzogenaurach organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2.2 Staatliche Berufsschule Kronach
Die Berufsschule mit gewerblicher, kaufmännischer und hauswirtschaftlicher Ausbildungsrichtung besuchen derzeit 1.395 Teilzeitschüler/-innen und 8 Vollzeitschüler/-innen. Sie ist mit der Berufsfachschule für Hauswirtschaft (52 Vollzeitschüler/-innen), der Berufsfachschule für Kinderpflege (42 Vollzeitschüler/-innen) und der Berufsfachschule für Sozialpflege (41 Vollzeitschüler/-innen) organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2.3 Berufliche Oberschule Bad Tölz
Im Schuljahr 2010/2011 werden an der Fachoberschule 887 Vollzeitschüler/-innen und an der Berufsoberschule 237 Vollzeitschüler/-innen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
3. Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2011 an folgender Schule zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Miesbach
Die Berufsschule mit gewerblichen und kaufmännischen Klassen besuchen derzeit 1.383 Teilzeitschüler/-innen und 76 Vollzeitschüler/-innen. Sie wird von der Schulleitung in Personalunion mit der Berufsfachschule für Kinderpflege (59 Vollzeitschüler/-innen), der Berufsfachschule für Hauswirtschaft (52 Vollzeitschüler/-innen), der Fachakademie für Hauswirtschaft (53 Vollzeitschüler/-innen) und mit der Staatlichen Berufsoberschule für Sozialwesen (72 Vollzeitschüler/-innen) geführt.
Der Weitere Ständige Vertreter/die Weitere Ständige Vertreterin wird für die Berufsfachschule für Kinderpflege, die Berufsfachschule für Hauswirtschaft, die Fachakademie für Hauswirtschaft, die Berufsoberschule für Sozialwesen und die ab dem Schuljahr 2011/2012 neu eingerichtete Fachakademie für Sozialpädagogik zuständig sein.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
4. Die mit Bekanntmachung vom 25. Mai 2011 (KWMBeibl S. 126*) unter Nr. 3.3 veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters der Beruflichen Oberschule Freising, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, wird zurückgenommen.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stelle an der Beruflichen Oberschule Bad Tölz kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber/Bewerberinnen müssen Unterrichts- und Verwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerberinnen und Bewerber Erfahrungen in einer übertragenen Funktion besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wird.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stellen des Ständigen Schulleiterstellvertreters/der Ständigen Schulleiterstellvertreterin sowie des Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreters/der Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stelle an der Beruflichen Oberschule Bad Tölz sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung (AELE) beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Erhard
Ministerialdirektor
Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
ASET, Barcelona-Acociación Hispano-Alemana de Ensenanzas Técnicas
Arbeitsbeginn: 1. August 2012
Ende der Bewerbungsfrist: 31 August 2011
Deutsche berufsbildende Schule
Schülerzahl: 56
Fachhochschulreife
Industriekauffrau/Industriekaufmann
Kauffrau/Kaufmann für Spedition und Logistik
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
Diplomhandelslehrerinnen/Diplomhandelslehrer mit Unterrichtserfahrung in mindestens einem der zwei Ausbildungsberufe
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost
Leitungserfahrung an einer beruflichen Schule sowie Spanischkenntnisse und Erfahrung im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:
Fragebögen
für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de
zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für eine Fachberaterin/Koordinatorin oder einen Fachberater/Koordinator ist zu besetzen:
Buenos Aires, Argentinien
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 31. August 2011
Arbeitsbeginn: 1. Februar 2012
Kurztext:
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator für Argentinien/Paraguay mit Dienstsitz in Buenos Aires ist zu besetzen.
Text:
Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
- 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
- umfangreiche Kenntnisse der Didaktik und Methodik von Deutsch
- mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst
- profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
- einschlägige Verwaltungserfahrungen, fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten
- Verhandlungsgeschick im Umgang mit den argentinischen bzw. paraguayischen Stellen
- hohes Maß an sozialer und interkultureller Kompetenz; Flexibilität und Geschick im Umgang mit Mitarbeitern
- hohes Maß an Mobilität und Belastbarkeit
- Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)
- Grundkenntnisse in Spanisch
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
- abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an Schulen in Argentinien bzw. Paraguay sowie die fachliche und organisatorische Koordinierung und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (BPLK)
- Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (KMK)
- Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in Argentinien und Paraguay in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms
- Zusammenarbeit mit Mittlern (DAAD, GI, PAD u. ä.)
- Zusammenarbeit mit und Beratung der Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)
- Durchführung von eigenem Unterricht
Ansprechpartner:
Tel.: 01888 358-1434, 0221 758-1434
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – über gegebenenfalls das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die
Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
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Neubesetzung einer freien Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Termin ist in der Abteilung Berufliche Schulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle befristet auf fünf Jahre in Vollzeit neu zu besetzen:
Referat Allgemein bildende Fächer an beruflichen Schulen, Arbeitsbereich berufliche Vollzeitschulen, Allgemeinbildende Fächer, Englisch
Aufgabenbeschreibung:
- Fremdsprachen an beruflichen Schulen: Entwicklung von Lehrplänen und Handreichungen
- Mitwirkung und Weiterentwicklung bei der Erarbeitung von Abschlussprüfungen im Fremdsprachenbereich an beruflichen Schulen
- Fragen der Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in beruflichen Schulen
- Koordination der Zusammenarbeit mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
- Konzeption und Begleitung von Projekten und Schulversuchen
Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:
- 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder vergleichbare Qualifikation
- Lehrbefähigung für Englisch
- mehrjährige Berufserfahrung an beruflichen Schulen
- mehrjährige Unterrichtserfahrung in Englisch an beruflichen Schulen
- überdurchschnittliche EDV-Kenntnisse
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
- Engagement und Flexibilität
- Aufgeschlossenheit für Innovationen
- sicheres Auftreten
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
- Organisationsgeschick
- Belastbarkeit
- überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
Die Rechte Schwerbehinderter, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, Herrn OStD Peter Allmansberger o.V.i.A., 80797 München zu richten.
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Stellenausschreibung am
Gymnasium Maria Ward Altötting
der Schulstiftung Passau
Am o.g. Gymnasium ist zum 1. August 2011 die Stelle
der Ständigen Stellvertreterin/
des Ständigen Stellvertreters
zu besetzen.
Die Schule ist ein staatlich anerkanntes, neusprachliches Gymnasium mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichem Zweig. Die erste Fremdsprache ist Englisch und Spanisch die spätbeginnende Fremdsprache. Im laufenden Schuljahr werden 930 Schülerinnen und Schüler von 88 Lehrkräften unterrichtet.
Außer den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und beruflicher Erfahrung erwarten wir von der Bewerberin/dem Bewerber
- die Fähigkeit, bei der Führung unseres Gymnasiums auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes kooperativ mitzuarbeiten und nach außen authentisch und wirkungsvoll zu vertreten,
- überzeugendes Engagement in der Weiterführung des Schulprofils in der Tradition Maria Wards,
- im pädagogischen Bereich die Stärkung unserer Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu lebensbejahenden Persönlichkeiten,
- die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schulleitung, mit dem Kollegium, den Eltern, mit Schulleitung und Kollegium der Maria-Ward-Realschule, den Schwestern der Congregatio Jesu im Haus sowie dem Schulträger,
- die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und Identifikation mit ihren Werten.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD) mit Zulagen und den vergleichbaren Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes. Die Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.
Bitte, richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 15. Juli 2011 an den Schulträger:
Maria-Ward-Schulstiftung
Neue Rieser Straße 27
94034 Passau
Telefon: 0851 501975-12
Fax: 0851 501975-55
e-mail: fweidinger@mariaward-haus-passau.de.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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