Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 14 Ausgegeben in München am 26. Juli 2011 Jahrgang 2011
Inhalt
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 21. Juni 2011 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.49 578
Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Lichtenfels wird zur Bewerbung für Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen aus dem Volksschulbereich (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Bei der Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin im Staatlichen Schulamt im Landkreis Lichtenfels wird die Hälfte der Arbeitszeit im Rahmen einer Teilabordnung am Staatlichen Schulamt im Landkreis Coburg eingebracht. Hierfür können sich auch Lehrkräfte an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, Grundschuldienst oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin der BesGr. A 13 mit Amtszulage, der BesGr. A 14 oder BesGr. A 14 mit Amtszulage aufweisen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulverwaltung in einem Amt der genannten Besoldungsgruppen oder entsprechenden Entgeltgruppen gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.
Kufner
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 24. Juni 2011 Az.: V.1-5 S 6154-PRA.59 808
Ausschreibung für den Prüfungstermin 2013
I.
Die Studienreferendare der Studienseminare September 2011/2013 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen 2013 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
- die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 14. November 2011 bis 10. Februar 2012 an der Seminarschule,
- die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 26. März 2012 bis 6. Juli 2012 an der Seminarschule,
- die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 25. Februar 2013 bis 3. Mai 2013 an der Einsatzschule,
- das Kolloquium in Pädagogik und Psychologie in der Zeit vom 21. Januar 2013 bis 8. Februar 2013 an der Seminarschule und
- die mündliche Prüfung in der Zeit vom 29. April 2013 bis 17. Mai 2013 an der Seminarschule.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendare der Studienseminare September 2011/2013, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen zu den in Abschnitt I Spiegelstrich 2 oder 3 (Lehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarleitern) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung wegen Nichtbestehens
An der Zweiten Staatsprüfung 2013 nehmen auf Antrag auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2012 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2012/2014 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2011/13 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:
- die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 22. Oktober 2012 bis 14. Dezember 2012,
- die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. Januar 2013 bis 22. März 2013.
Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.
Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 31. Oktober 2012 einzuholen.
Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2013 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2012 abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 25. Februar 2013 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 8. April 2013 bis 10. Mai 2013 an einer Seminarschule statt.
IV.
Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung zur Notenverbesserung
Zur Zweiten Staatsprüfung 2013 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2012 abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Bewerber
1. sich bis
spätestens 24. September 2012 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen
Hausarbeit) bzw. bis spätestens
2. der Meldung die in § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und
3. mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht.
Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat V.1 zu richten.
Diese Bewerber für eine Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung haben die Zweite Staatsprüfung zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 4. März 2013 bis 26. April 2013 (Prüfungslehrproben) abzulegen.
Das Thema für eine neu zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 31. Oktober 2012 einzuholen.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2013 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2012 abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.
V.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2011 Nr. 29
Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Oberbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 1. Juli 2011 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.63 686
Die Stelle eines Referenten/einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14) für das Sachgebiet 40.3 „Volksschulen – Schulaufsicht“ an der Regierung von Oberbayern wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben.
Es sollen sich Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin der BesGr. A 13 mit Amtszulage, der BesGr. A 14 oder BesGr. A 14 mit Amtszulage aufweisen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulverwaltung in einem Amt der genannten Besoldungsgruppen oder entsprechenden Entgeltgruppen gleich.
Dem Sachgebiet 40.3 an der Regierung von Oberbayern obliegt u. a. die Dienstaufsicht über die Staatlichen Schulämter und die Beratungsrektoren (Schulpsychologie) in Oberbayern. Dazu gehören Aufgaben aus den folgenden Bereichen:
- Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern und den Staatlichen Schulberatungsstellen
- Vorbereitung des jeweils neuen Schuljahres
- Stellenausschreibungen und Besetzungen
- Koordination offener und gebundener Ganztagesangebote.
Voraussetzung für eine Bewerbung sind fundierte Erfahrungen
- in der Schulleitung
- beim Aufbau von Ganztagesklassen
- in Angelegenheiten der Mittelschule
- in der Schul- und Unterrichtsentwicklung (möglichst als Evaluator/Evaluatorin).
Sicherer Umgang mit den gängigen EDV-Programmen, die im Verwaltungsbereich Anwendung finden, ist erforderlich.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Dr. Müller
Ministerialdirigent
Staatliche Prüfung
für Berg- und Skiführer 2011/2012
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 5. Juli 2011 Az.: V.7-5 K 7200-3.63 722
Die Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München führt im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im zweiten Halbjahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012 eine staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (Bay-APOFspl) in der Fassung vom 8. Februar 1999 (GVBl S. 40, BayRS 227-3-2-1-UK/WFK) durch.
Die Prüfungsteile Praxis und Lehreignung finden an folgenden Terminen statt:
27. August bis 2. September 2011
11. bis 16. September 2011
3. bis 4. Februar 2012
31. März. bis 1. April 2012
15. bis 20. April 2012
Die Prüfungsorte werden aus Gründen der Chancengleichheit kurzfristig vor dem jeweiligen Prüfungsbeginn durch die Technische Universität bekannt gegeben. Der Prüfungsteil Theorie wird aus organisatorischen Gründen am 27./28. April 2012 an der Technischen Universität München abgelegt.
Für die Prüfung einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses oder der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Berg- und Skiführer gemäß der Verordnung über die Prüfungsgebühren des Sportzentrums der Technischen Universität München für die Prüfungen für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayRS 2210-2-6-3-UK/WFK) vom 30. November 1999 (GVBl S. 572) Gebühren in Höhe von jeweils 1750,- EUR erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
Bankverbindung:
HypoVereinsbank München
BLZ 700 202 70,
Kontonummer 80 137
Empfänger:
Staatsoberkasse Augsburg für die TUM
Verwendungszweck:
Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer 2011/2012
PK-Nr.: 0007.0129.2448. Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.
Bei Überweisungen aus dem Ausland ist zusätzlich anzugeben:
IBAN: DE 07 7002 0270 0000 0801 37
BIC (Swift-Code) der HypoVereinsbank: „hyvedemn“
Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2011/2012 bis spätestens 29. Juli 2011 (Posteingang) an die Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Connollystraße 32, 80809 München.
Dem Gesuch sind beizufügen:
1. ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält:
Name, Tag und Ort der Geburt, Schulbildung, Beruf, Gang der fachlichen Ausbildung des Ausbildungsteilnehmers;
2. amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate);
3. ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Berg- und Skiführer bescheinigt;
4. ein Passbild (Name und Anschrift auf der Rückseite);
5. Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge;
6.
Nachweis
über das mindestens 300 Stunden
(à 60 Minuten) umfassende Praktikum an einer Bergsteigerschule (Vorlage des Arbeitsbuchs);
7. Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren in Kopie.
Der Nachweis nach Nr. 6 kann für das Sommerpraktikum (mindestens 200 Stunden) bis spätestens 29. Juli 2011 (Posteingang) bzw. für das Winterpraktikum (mindestens 100 Stunden) bis spätestens 25. April 2012 eingereicht werden. Alle anderen Nachweise sind grundsätzlich mit dem Gesuch lückenlos vorzulegen. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.
Wiederholer fügen dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur die unter den Nrn. 2, 3 und 7 genannten Unterlagen sowie den Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung bei. Wiederholer, die gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BayAPOFspl nur einzelne Prüfungsteile oder -bereiche wiederholen wollen, legen zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung bestandener Prüfungsteile bzw. -bereiche bei. In diesen Fällen wird die den tatsächlich entstandenen Prüfungsaufwand übersteigende Prüfungsgebühr zurückerstattet.
Heeresbergführer und Polizeibergführer legen ihrem Gesuch lediglich die unter den Nrn. 1 bis 4 und 6 (Praktikum über mindestens 150 Stunden) genannten Unterlagen bei, ergänzt durch den Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Heeresbergführer- bzw. Polizeibergführerprüfung.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.
Hinweis:
Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2011/2012“ anzugeben.
Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2011 Nr. 29
Ausschreibung einer Funktionsstelle
an einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 5. Juli 2011 Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.59 531
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule für Wirtschaft München,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Erhard
Ministerialdirektor
Ausschreibung von Stellen
für Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 11. Juli 2011 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7b.60 353
Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2011 an folgenden Schulen zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule I mit IT-Berufsfachschule und Berufsoberschule Landshut
Die Berufsschule mit gewerblichen und kaufmännischen Klassen besuchen derzeit 1.383 Teilzeitschüler/-innen und 76 Vollzeitschüler/-innen. Sie wird von der Schulleitung in Personalunion mit der Berufsfachschule für Kinderpflege (59 Vollzeitschüler/-innen), der Berufsfachschule für Hauswirtschaft (52 Vollzeitschüler/-innen), der Fachakademie für Hauswirtschaft (53 Vollzeitschüler/-innen) und mit der Staatlichen Berufsoberschule für Sozialwesen (72 Vollzeitschüler/-innen) geführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Staatliches Berufliches Schulzentrum Günzburg
Zum Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Günzburg gehören die Staatliche Berufsschule Günzburg (mit Außenstelle Krumbach) sowie die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Krumbach, die Staatliche Berufsfachschule für Hauswirtschaft Krumbach und die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Krumbach. An der Berufsschule werden gewerblich-technische und kaufmännische Klassen geführt.
Am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Günzburg werden an der Berufsschule derzeit 1.904 Teilzeitschüler/-innen und 22 Vollzeitschüler/-innen und an den Berufsfachschulen 342 Vollzeitschüler/-innen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.
Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die KMBek vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule wird ergänzend verwiesen. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stellen der Ständigen Schulleiterstellvertreter/der Ständigen Schulleiterstellvertreterinnen können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung (AELE) beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Erhard
Ministerialdirektor
Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für eine Schulleiterin oder einen Schulleiter ist zu besetzen:
Colegio Humboldt Caracas, Venezuela
Arbeitsbeginn:
1. August 2012
Ende der Bewerbungsfrist:
30. September 2011
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 901
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Deutsche Hochschulreifeprüfung
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost
Spanischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:
Fragebögen
für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de
zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Fachberaterinnen/Koordinatorinnen oder Fachberater/Koordinatoren sind zu besetzen:
1. Zagreb, Kroatien
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 30. September 2011
Arbeitsbeginn: 18. August 2012
Kurztext:
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Zagreb/Kroatien ist zu besetzen.
Text:
Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
- 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
- umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache
- mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
- profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
- Bereitschaft, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen
- fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten
- Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen kroatischen Stellen
- hohe interkulturelle Kompetenz
- Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
- abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an kroatischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
- Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
- Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in Kroatien in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms
- Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.)
- Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die in Kroatien für den Deutschunterricht verantwortlich sind
- Beratung der kroatischen Erziehungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und aller anderen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)
- Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen auch zu Hospitationszwecken
Ansprechpartner:
für
Informationen zur Stelle:
heinrich.heinrichsen@bva.bund.de,
Tel.: 01888 358-1450
für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
Marita Hannemann,
Tel.: 0221 758-1455
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
2. San Francisco, USA
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 31. August 2011
Arbeitsbeginn: 1. November 2011
Kurztext:
Die folgende Stelle als
Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in San Francisco/
USA ist zu besetzen.
Text:
Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
- 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom und Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
- umfangreiche, fundierte Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache in Theorie und Praxis und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen
- fundierte Schulverwaltungserfahrung vorzugsweise mit Bezug zum Auslandsschulwesen
- mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland, die den Bewerber/die Bewerberin befähigen, ein umfangreiches Programm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
- ausgewiesene Erfahrungen in der Arbeit mit Gremien und in der Projektarbeit
- profunde Kenntnisse in der inhaltlichen Gestaltung und Organisation von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen
- Kooperationsfähigkeit in der Arbeit mit deutschen Dienststellen und Mittlerorganisationen
- professionelle PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten
- verhandlungssichere Kenntnisse der englischen Sprache
- Verhandlungsgeschick im Umgang mit den US-amerikanischen Stellen
- Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)
- hohe interkulturelle Kompetenz und Belastbarkeit
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
- Beratung und Betreuung der deutschen Sprachschulen sowie der staatlichen Schulen mit einem Deutschprogramm
- Beantragung, Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz
- Referententätigkeit bei Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Deutsch im Fachsprachenunterricht
- enge Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Schulbehörden bei der Konzeption bilingualer Unterrichtsprogramme
- intensive Kontaktpflege zu Lehrer- und Sprachschulverbänden und Mittlerorganisationen
- Durchführung von eigenem Unterricht
- Demonstrationsunterricht an den zu betreuenden Schulen
Ansprechpartner:
Cornelia.Last-Wyka@bva.bund.de,
Tel.: 0221 758-1441 oder 022899 358-1441
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll grundsätzlich eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
Für beide Bewerbungen gilt folgendes Verfahren:
Wenn
Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie
bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Fachberater der Zentralstelle
schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – über gegebenenfalls das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das
Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 3 –
50728 Köln.
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
__________________________________________________________________________________________________________________ Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon Technische Umsetzung: Bayerische
Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte
elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform
Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar. __________________________________________________________________________________________________________________