Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 17 Ausgegeben in München am 13. September 2011 Jahrgang 2011
Inhalt
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Schwaben
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 8. August 2011 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.78 960
Die Stelle eines Referenten/einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14) für das Sachgebiet 40.1 „Volksschulen – Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung“ an der Regierung von Schwaben wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Grundschulen, Haupt-/Mittelschulen und Volksschulen ausgeschrieben.
Es sollen sich Beamte
bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und
laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Grundschulen, an
Hauptschulen oder an Volksschulen besitzen und eine mindestens vierjährige
Bewährung im Volksschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin,
Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor
bzw. Seminarrektorin der BesGr. A 13 mit Amtszulage, der BesGr.
Die zu besetzende Stelle im Sachgebiet 40.1 umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:
- Organisation und Betreuung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen, der Fachlehrer und der Förderlehrer
- Fortbildung der Seminarleiterinnen und Seminarleiter
- Aktuelle Fragen und Weiterentwicklungen der Grundschule
- Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
- Fachliche Fragen des Vorbereitungsdienstes der Lehramts-, Fachlehrer- und Förderlehreranwärter
- Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen für die Lehrämter an Grundschulen und Hauptschulen (LPO II), Fachlehrer (FPO II) und Förderlehrer (FöLPO II)
Vorausgesetzt werden:
- Vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich der Grund- und Mittelschule
- Umfassende berufliche Erfahrungen in der zweiten Phase der Lehrerbildung (Seminarleitung)
- Beratungskompetenz
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Sichere Anwenderkenntnisse der gängigen EDV-Programme
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.
Dr. Müller
Ministerialdirigent
Besetzung von
Mitarbeiterstellen
bei den Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 11. August 2011 Az.: VI.9-5 O 5121/67/15
Folgende Stellen von Fachreferenten bzw. Fachreferentinnen bei Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern sind zu den jeweils genannten Zeitpunkten zu besetzen. Die Wahrnehmung der einzelnen Stellen ist in funktionsverträglichem Umfang auch in Teilzeit möglich.
1. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberbayern-Ost
Zum 1. August 2011
Fachreferent/Fachreferentin für Spanisch
2. Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern-West
Zum 1. August 2011
Fachreferent/Fachreferentin für Russisch
3. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberfranken
Zum 1. August 2011
Fachreferent/Fachreferentin für Katholische Religionslehre
Fachreferent/Fachreferentin für Physik
4. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken
Zum 1. August 2011
Fachreferent/Fachreferentin für Musik
5. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Unterfranken
Zum 1. August 2011
Fachreferent/Fachreferentin für Spanisch (auch zuständig für die Gymnasien in Oberfranken)
6. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Schwaben
Zum 1. August 2011
Fachreferent/Fachreferentin für Musik
Fachreferent/Fachreferentin für Geographie
Der Fachreferent bzw. die Fachreferentin unterstützt den Ministerialbeauftragten in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben.
Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, die über eine überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen. Die Ausübung der Funktion des Fachbetreuers bzw. der Fachbetreuerin sowie Erfahrung mit der Durchführung der Abiturprüfung werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt. Studienräte und Studienrätinnen sollten über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.
Den Bewerbern wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die letzte dienstliche Beurteilung ist beizufügen. Falls diese länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Befähigung des Bewerbers bzw. der Bewerberin eingehen.
b) durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.
Dr. Müller
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 16. August 2011 Az.: I.6-5 P 4044.1-6.70 555
1. Vorhaben
Der Freistaat Bayern entsendet in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt in Berlin und dem Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – in Köln bayerische Lehrkräfte in die nachfolgend genannten Staaten:
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien
China (Provinzen Shandong und Guangdong)
Estland
Lettland
Litauen
Kroatien
Mazedonien
Montenegro
Polen
Rumänien
Russische Föderation (Stadt Moskau)
Serbien (Kosovo)
Slowakische Republik
Slowenien
Tschechische Republik
Ukraine
Ungarn
In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch eine Entsendung in einzelne ausgewählte zentral- bzw. ostasiatische Staaten möglich.
Ziel der Entsendung ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den genannten Staaten zu festigen sowie zur Förderung der deutschen Sprache in diesen Ländern beizutragen. Die entsandten Lehrkräfte sind zugleich „Botschafter“ des Freistaats Bayern und tragen zu einem positiven Eindruck von Bayern im Gastland bei.
Arbeitgeber der deutschen Lehrkräfte ist der Träger der jeweiligen ausländischen Bildungseinrichtung (Schule, Universität etc.). Die Lehrkräfte haben dabei die rechtliche Stellung einheimischer Arbeitnehmer. Der Dienstvertrag, den die Lehrkräfte erhalten, gilt zunächst für ein Schuljahr. Die Tätigkeit beginnt im September 2012 und kann bei Vorliegen der hierfür nötigen Voraussetzungen jahresweise auf insgesamt bis zu maximal sechs Jahre verlängert werden.
2. Bewerberkreis
Die Lehrtätigkeit in den genannten Staaten konzentriert sich auf Schulen und Sprachzentren, an denen das Deutsche Sprachdiplom II der Kultusministerkonferenz der Länder (DSD II) abgenommen wird, Lehrerfortbildungszentren und Universitäten. Deshalb werden insbesondere Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Deutsch (bzw. Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) oder für mindestens eine moderne Fremdsprache (jeweils mit beliebigem weiteren Fach) gesucht, ebenso Lehrkräfte mit Erfahrung als Multiplikatoren in der örtlichen und/oder regionalen Lehrerfortbildung.
In Betracht kommen grundsätzlich Lehrkräfte aller Schularten. Auf Grund der immer stärkeren Fokussierung des Entsendeprogramms auf DSD-II-Schulen werden jedoch bevorzugt Kolleginnen und Kollegen mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II gesucht.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen entweder Beamte auf Lebenszeit oder vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis sein. In beiden Fällen muss die Bewerberin bzw. der Bewerber eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung nach dem Erwerb der jeweiligen Lehramtsbefähigung an einer öffentlichen Schule der betreffenden Schulart aufweisen. Die Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft kann nur in Vollzeit ausgeübt werden. Die Altershöchstgrenze für die Vermittlung ist das vollendete 61. Lebensjahr zum Zeitpunkt des vorgesehenen Dienstantritts.
Die Beherrschung der jeweiligen Landessprache ist nicht Voraussetzung für eine Vermittlung. Bewerber sollten aber bereit sein, sich innerhalb kurzer Zeit Grundkenntnisse in der Sprache ihres Gastlandes anzueignen und sich allgemein in die soziokulturellen Gegebenheiten des Gastlandes einzufügen.
Einschränkung für Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis:
Auf Grund der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen in der Tschechischen Republik können Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis dort nicht eingesetzt werden.
Zweitbeurlaubung:
Die Lehrkraft muss zwischen ihrer Rückkehr von einem erstmaligen Auslandseinsatz und einer erneuten Tätigkeit im Ausland mindestens drei Jahre im innerdeutschen Schuldienst tätig gewesen sein. Zum Bewerbungszeitpunkt muss sie mindestens zwei Jahre im inländischen Schuldienst unterrichtet haben.
3. Finanzielle Regelung
Die Lehrkräfte werden unter Fortgewährung der Leistungen des Freistaats Bayern aus dem inländischen Schuldienst beurlaubt.
Das jeweilige Gastland gewährt in einigen Fällen zusätzlich ein ortsübliches Lehrergehalt und bemüht sich, eine Dienstwohnung, die dem dortigen Lebensstandard entspricht, zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln.
Das Auswärtige Amt gewährt in der Regel eine pauschalisierte Umzugskostenvergütung.
Weitere Modalitäten (gebührenfreie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, abgaben- und gebührenfreie Einfuhr von Umzugsgut, Kraftfahrzeug etc.) werden gesondert geregelt.
Bewerbungen von Lehrkräften, die nicht im staatlichen Schuldienst tätig sind, können nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gewährleistet ist, dass der jeweilige Schulträger die im Zusammenhang mit der Entsendung anfallenden Lasten und Kosten vollständig übernimmt.
4. Verfahren
Interessierte
Kolleginnen und Kollegen richten ihre formlose Bewerbung bis spätestens 10. Dezember 2011 (Eingang im Staatsministerium) auf dem Dienstweg
Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat I.6
80327 München.
Grund- und Hauptschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte sowie Lehrkräfte an beruflichen Schulen (mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsoberschulen) senden einen Abdruck ihrer Bewerbung bitte vorab an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Die vorgesetzte Behörde gibt eine Stellungnahme zu der Bewerbung ab.
Die verbindliche Meldung sollte enthalten:
Angaben zu Wohnort, Alter, Familienstand, Lehrbefähigung, Unterrichts- und Berufserfahrung in Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Erfahrung in der Lehreraus- und -fortbildung, Hinweise auf eine Tätigkeit im Ausland sowie Ortswünsche und Beweggründe für die Meldung.
Bei der Angabe potentieller Einsatzländer kann ein gewisses Maß an Flexibilität die Vermittlungschancen erhöhen. Die Nennung mehrerer Länder bzw. Ländergruppen (ggf. mit Angabe von Prioritäten) wird empfohlen.
Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden voraussichtlich im Mai/Juni 2012 in einem Seminar des Bundesverwaltungsamtes auf ihre Tätigkeit vorbereitet.
Wie die Rückmeldungen gegenwärtiger sowie früherer Landesprogrammlehrkräfte zeigen, stellen die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Gastländern zwar eine große Herausforderung dar, andererseits liegt hier aber – auch und gerade auf Grund der großen Lernbereitschaft und des außergewöhnlichen Motivationsgrades der Schüler – ein pädagogisches Arbeitsfeld vor, in dem noch echte Pionierarbeit geleistet werden kann.
Kufner
Ministerialdirigent
Lehrgang zur Ausbildung von Förderlehrern
an Grund- und Haupt-/Mittelschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 17. August 2011 Az.: IV.3-5 S 7040-4.74 463
1. Nach Art. 60 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen unterstützen die Förderlehrer den Unterricht und tragen durch die Arbeit mit Schülergruppen zur Sicherung des Unterrichtserfolgs bei. Sie nehmen besondere Aufgaben der Betreuung von Schülern selbständig und eigenverantwortlich wahr und wirken bei sonstigen Schulveranstaltungen und Verwaltungstätigkeiten mit.
2. Der nächste Lehrgang zur Ausbildung von Förderlehrern beginnt am 13. September 2012 am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern.
3. Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung des Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern (Förderlehrerstudienordnung – FölSO) vom 24. Juni 2008 (GVBl S. 399) in der jeweils geltenden Fassung (BayRS 2038-3-4-9-1-UK). Sie umfasst eine dreijährige Ausbildung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst.
Die Abschlussprüfung am Staatsinstitut vermittelt die Befähigung für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst der Förderlehrer.
4. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zum Förderlehrer sind:
a) Mindestalter von 16 Jahren
b) Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen.
Über die Auswahl der Teilnehmer entscheidet ein Eignungstest am Staatsinstitut. Er hat Wettbewerbscharakter. Das schriftliche Testverfahren findet am 12. Januar 2012, die Gespräche finden vom 27. Februar bis 2. März 2012 statt.
5. Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung geleistet, und zwar nach den für Schüler von Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.
6. An die Ausbildung am Staatsinstitut schließt sich der Vorbereitungsdienst an. Er dauert zwei Jahre und schließt mit der Abschlussprüfung ab, welche als Qualifikationsprüfung gilt. Während des Vorbereitungsdienstes nehmen die Förderlehreranwärter an Seminarveranstaltungen teil.
7. Das Staatsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass aus der Zulassung zur Ausbildung und dem Bestehen der Qualifikationsprüfung kein Anspruch auf die Einstellung als Förderlehrer und auf Verwendung im Staatsdienst hergeleitet werden kann. Die Übernahme der Bewerber richtet sich vielmehr nach den zu dieser Zeit besetzbaren Planstellen, den erzielten Noten und den allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis. Auch besteht kein Anspruch auf Verwendung in einem bestimmten Regierungsbezirk.
8. Die Ausbildung wird an zwei Ausbildungsorten durchgeführt:
–
Staatsinstitut für die Ausbildung von
Förderlehrern
– Abteilung I –
Geschwister-Scholl-Platz 3
95445 Bayreuth
–
Staatsinstitut für die Ausbildung
von
Förderlehrern
– Abteilung II –
Heiliggeistgasse 1
85354 Freising
Bewerber richten ihre Gesuche bis spätestens 15. Dezember 2011 (Datum des Poststempels)
–
für die Ausbildung in Bayreuth
an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von
Förderlehrern
– Abteilung I –
>Geschwister-Scholl-Platz 3
95445 Bayreuth
Tel.: 0921 45499
Fax: 0921 41783
E-Mail: verwaltung@foerderlehrer.info
http://www.foerderlehrer.info;
–
für die Ausbildung in Freising
an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von
Förderlehrern<
– Abteilung II –
Heiliggeistgasse 1
85354 Freising
Tel.: 08161 173570
Fax: 08161 40138484
E-Mail: staatsinstitut@foerderlehrer-freising.de
http://www.foerderlehrer-freising.de.
Den Gesuchen sind beizufügen:
a) Lebenslauf (tabellarisch);
b) Nachweis des unter Nr. 4b genannten mittleren Schulabschlusses (beglaubigte Zeugnisabschrift);
c) ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (Belegart OE, nicht älter als sechs Monate), sofern sich der Studienbeginn am Staatsinstitut nicht unmittelbar an einen vorausgehenden Schulbesuch anschließt, sowie eine Erklärung des Bewerbers, dass nach seiner Kenntnis gegen ihn kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Strafverfahren wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen Tat anhängig ist;
d) bei Bewerbern, die das 18. Lebensjahr zur Zeit der Anmeldung noch nicht vollendet haben, die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten;
e) bei deutschen Bewerbern amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des Personalausweises oder des Reisepasses;
f) bei Bewerbern, welche nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 GG sind,
- der Nachweis, dass sie Angehörige eines Staates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, sind oder
- die amtliche Bestätigung, dass ein Einbürgerungsantrag gestellt ist.
In diesen Fällen ist erforderlichenfalls die Kenntnis der deutschen Sprache auf muttersprachlichem Niveau nachzuweisen;
g) Rückporto (1,45 €) in Postwertzeichen.
Die Kosten für diese Unterlagen haben die Bewerber zu tragen.
9. Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.
Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2011 Nr. 36
Ausschreibung von Funktionsstellen
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 17. August 2011 Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.78 351
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist an folgenden Schulen zu besetzen:
Sofort:
Berufliche Oberschule Bad Tölz,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Berufliche Oberschule Rosenheim,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Berufliche Oberschule Weilheim,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Der Schwerpunkt der Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung an der Beruflichen Oberschule Rosenheim, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, liegt im Qualitätsmanagement.
Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.
Die Stellen können auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber/Funktionsinhaberinnen Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Kufner
Ministerialdirigent
Staatliche Prüfung für
Gebärdensprachdolmetscher 2011/2012
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 25. August 2011 Az.: IV.8-5 S 86151-4a.73 817
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet im Jahr 2011/2012 eine Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher an. Die Prüfung wird nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GDPO) vom 26. Oktober 2004 (GVBl S. 419), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378), durchgeführt.
Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsgebühren, Prüfungsanforderungen etc. können über die Internetseite des Bayerischen Instituts zur Förderung der Kommunikation Gehörloser und Hörbehinderter e. V., Gehörlosen Institut Bayern (GIB.), unter www.giby.de abgerufen werden.
Die Anmeldung zur Prüfung ist auf einem Formblatt, das ab sofort beim Gehörlosen Institut Bayern angefordert werden kann, bis spätestens 29. September 2011 (Datum des Poststempels) beim Gehörlosen Institut Bayern, Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg, einzureichen.
Termin der schriftlichen Prüfung:
14. Oktober 2011
Zeitraum der praktischen Prüfung:
27. bis 29. Januar 2012
Die Prüfung findet am Bayerischen Institut zur Förderung der Kommunikation Gehörloser und Hörbehinderter e. V., Gehörlosen Institut Bayern (GIB.), Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg, statt.
Dr. Müller
Ministerialdirigent
StAnz 2011 Nr. 35
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 25. August 2011 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a. 86 434
A) Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit sofortiger Wirkung an folgenden Schulen zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule Weilheim
Die Berufsschule mit gewerblichen und agrarwirtschaftlichen Berufen besuchten im Schuljahr 2010/2011 1.582 Teilzeitschüler/-innen und 63 Vollzeitschüler/-innen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Staatliches Berufliches Schulzentrum Schongau
Die Berufsschule mit kaufmännischen und gewerblichen Klassen aus dem Berufsfeld Elek-trotechnik besuchten im Schuljahr 2010/2011 1.014 Teilzeitschüler/-innen und 23 Vollzeitschüler/-innen.
Sie wird von der Schulleitung in Personalunion mit der Berufsfachschule für Hauswirtschaft (46 Vollzeitschüler/-innen), der Berufsfachschule für Kinderpflege (59 Vollzeitschüler/-innen) und der Berufsfachschule für Sozialpflege (57 Vollzeitschüler/-innen) geführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
3. Staatliche Berufsschule I mit IT-Berufs-fachschule und Berufsoberschule Landshut
An der Berufsschule I werden gewerblich-technische Berufe (2.868 Teilzeitschüler/-innen und 47 Vollzeitschüler/-innen) unterrichtet. Sie ist mit der Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik (44 Vollzeitschüler/-innen) und der Berufsoberschule (370 Vollzeitschüler/-innen) organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
4. Staatliche Berufsschule Illertissen
An der Berufsschule Illertissen, an der gewerbliche und kaufmännische Klassen unterrichtet werden, und die in Personalunion von einem Schulleiter mit der Berufsschule Neu-Ulm geführt wird, wurden im Schuljahr 2010/2011 696 Teilzeitschüler/-innen unterrichtet. Sie ist mit der Berufsfachschule für Hauswirtschaft (49 Vollzeitschüler/-innen) organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
5. Berufliche Oberschule Kempten, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Im Schuljahr 2010/2011 wurden an der Fachoberschule 711 Vollzeitschüler/-innen und an der Berufsoberschule 325 Vollzeitschüler/-innen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
6. Berufliche Oberschule Pfarrkirchen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Im Schuljahr 2010/2011 wurden an der Fachoberschule 487 Vollzeitschüler/-innen und an der Berufsoberschule 162 Vollzeitschüler/-innen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
B) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:
Staatliche Fachoberschule Neusäß
Im Schuljahr 2010/2011 wurden an der Fachoberschule 473 Vollzeitschüler/-innen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
Die Stelle ist derzeit in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
C) Folgende Stellenausschreibungen werden zurückgenommen:
1. Die mit Bekanntmachung vom 28. Oktober 2010 (KWMBeibl S. 227*) unter Nr. 3.1 veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Aschaffenburg, Staatliche Berufsschule III und Staatliche Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege, Aschaffenburg, wird zurückgenommen.
2. Die mit Bekanntmachung vom 11. Juli 2011 (KWMBeibl S. 170*) unter Nr. 1 veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters der Staatlichen Berufsschule I mit IT-Berufsfachschule und Berufsoberschule Landshut, wird zurückgenommen und in berichtigter Form erneut ausgeschrieben.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stelle an den Beruflichen Oberschulen, an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen in Kempten und Pfarrkirchen sowie an der Fachoberschule Neusäß, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber/Be-werberinnen müssen Unterrichts- und Verwaltungserfahrung an Fachoberschulen bzw. Berufsoberschulen nachweisen.
Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stellen des Ständigen Schulleiterstellvertreters/der Ständigen Schulleiterstellvertreterin und des Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreters/der Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stelle an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung (AELE) beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Dr. Müller
Ministerialdirigent
Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für eine Schulleiterin oder einen Schulleiter ist zu besetzen:
Pestalozzi-Schule Buenos Aires, Argentinien
Arbeitsbeginn: 1. Februar 2013
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2011
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 845
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II bzw. die Sekundarstufe I (Lehramt Realschule)
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost
Spanischkenntnisse und eine zum Unterrichtseinsatz im GIB befähigende Lehrqualifikation sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
__________________________________________________________________________________________________________________
Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
__________________________________________________________________________________________________________________