Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 18       Ausgegeben in München am 27. September 2011      Jahrgang 2011

 

 

 


 

 

Inhalt


 

EU-Bildungsprogramm für lebenslanges Lernen (LLP) 2007 bis 2013 Ausschreibung der Aktion COMENIUS Antragsrunde 2012

Fortbildungsveranstaltung für katholische Religionslehrer an Gymnasien im Bereich der Diözese Würzburg

Ausschreibung von Referentenstellen an der Regierung von Oberbayern

Fortbildungsveranstaltung für katholische Religionslehrer an Gymnasien und Fachoberschulen im Bereich der Erzdiözese Bamberg

Fortbildungsveranstaltung für katholische Religionslehrer an Gymnasien und Fachoberschulen im Bereich der Diözese Regensburg

Ausschreibung von Stellen für Schulleiter und Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 

 


 




EU-Bildungsprogramm für lebenslanges Lernen (LLP) 2007 bis 2013
Ausschreibung der Aktion COMENIUS
Antragsrunde 2012

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 31. August 2011 Az.: I.5-5 L 0121.3.2/21/1

 

 

Im Zeitraum von Januar 2007 bis Dezember 2013 fördert das Programm für lebenslanges Lernen (LLP) mit einer Mittelausstattung von 6,97 Mrd. die transnationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich. Die Aktion COMENIUS umfasst den schulischen Bereich.

Im Programmjahr 2012 nehmen neben den 27 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Kroatien und die Türkei teil. Weitere grundsätzliche Informationen zum Programm für lebenslanges Lernen (u. a. Aktionen und Antragsfristen) sind der Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen 2012 für das LLP zu entnehmen (vgl. http://ec.europa.eu/education/llp/doc848_de.htm).

 

COMENIUS

Das Programm COMENIUS umfasst COMENIUS Schulpartnerschaften, COMENIUS Regio, COMENIUS Lehrerfortbildung im Ausland, COMENIUS Assistenzzeiten und COMENIUS Zentrale Aktionen (Multilaterale Projekte und Netzwerke, Flankierende Maßnahmen).

Die Anträge fast aller Programmteile (Ausnahme: COMENIUS Regio) sind online und in Papierform (mit Originalunterschriften und Stempel der Einrichtung) auf dem Postweg einzureichen. Antragsteller werden gebeten, sich vor Antragstellung auf den Internetseiten der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (NA im PAD) (http://www.kmk-pad.org) sowie des Bayerischen Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) (http://www.eu-bildungsprogramme.info) über das Antragsverfahren für die jeweilige Aktion und über eventuelle Änderungen der Antragstermine zu informieren. Auf der Internetseite der NA im PAD finden sich zudem die aktuellen Antragsformulare. Bayerische Antragsteller haben die Möglichkeit, sich am ISB (Frau OStRin Angelika Schneider, Tel. 089 2170-2244, Fax 089 2170-2205, E-Mail angelika.schneider@isb.bayern.de) eingehend zu COMENIUS beraten zu lassen.

 

ACHTUNG: Ab dem Programmjahr 2012 reichen bayerische Antragsteller – neben dem Online-Antrag (Ausnahme: COMENIUS Regio) – die Papierfassung ihrer Originalanträge auf COMENIUS Schulpartnerschaften, COMENIUS Regio, COMENIUS Lehrerfortbildung und COMENIUS Assistenzzeiten direkt bei der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (NA im PAD), Postfach 2240, 53012 Bonn ein. Anträge auf COMENIUS Vorbereitende Besuche und Kontaktseminare zur Vorbreitung von COMENIUS Schulpartnerschaften 2012 bis 2014 bzw. COMENIUS Regio-Partnerschaften 2012 bis 2014 sind ab sofort direkt an die NA im PAD zu richten.

Alle gestellten Anträge für COMENIUS-Maßnahmen sind unbedingt zeitgleich in Kopie auch an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB), z. Hd. Frau Angelika Schneider, Schellingstraße 155, 80797 München zu senden.

Die Teilnahme bayerischer Schulen bzw.
bayerischer Lehrkräfte an COMENIUS
ist sehr erwünscht!

 

 

I. COMENIUS Schulpartnerschaften

 

Teilnahmeberechtigt sind alle staatlichen, staatlich anerkannten und staatlich geförderten Schulen aller Schularten.

COMENIUS Schulpartnerschaften gliedern sich in zwei Teilaktionen:

 

a)     Multilaterale Schulpartnerschaften

Mindestens drei Schulen aus drei verschiedenen Teilnehmerstaaten arbeiten an einem selbst gewählten Thema von gemeinsamem Interesse. Der Schwerpunkt des Projekts kann dabei auf Schüleraktivitäten, auf Fragen des Schulmanagements oder auch auf pädagogisch-didaktischen Fragestellungen liegen. Wichtiger Bestandteil sind regelmäßige Projekttreffen an den beteiligten Partnerschulen.

 

b)     Bilaterale Schulpartnerschaften

Zwei Schulen aus zwei Teilnehmerstaaten arbeiten an einem Projekt mit dem Ziel, die Fähigkeit zum Gebrauch von Fremdsprachen durch die gemeinsame Arbeit an einem Projekt zu fördern. Die beteiligten Schülerinnen und Schüler müssen mindestens zwölf Jahre alt sein. Zentraler Bestandteil der Partnerschaft ist ein mindestens zehntägiger Aufenthalt einer Schülergruppe an der Partnerschule sowie ein entsprechender Gegenbesuch. Während der Austauschphase muss eine intensive handlungsorientierte und themenbezogene Zusammenarbeit zwischen den deutschen und ausländischen Schülerinnen und Schülern stattfinden. Die Unterschiede zu einem herkömmlichen Schüleraustausch ohne Projektarbeit müssen klar erkennbar sein.

 

Alle Schulpartnerschaften (multilateral und bilateral) werden für die Dauer von zwei Jahren gefördert. Während der gesamten Zeit muss eine kontinuierliche Projektarbeit gewährleistet sein. Die Projekte sind daher entsprechend zu konzipieren.

 

Die Förderung von COMENIUS Schulpartnerschaften erfolgt in Form eines pauschalen Förderbetrags, der für projektbezogene Kosten für Aktivitäten vor Ort und für sogenannte Mobilitäten (grenzüberschreitende Reise einer Person – Schüler/Schülerin oder Lehrkraft – an eine Partnerschule im Rahmen der COMENIUS Schulpartnerschaft) zu verwenden ist. Die Zuschüsse orientieren sich an der Projektgröße, die sich ausschließlich nach der Mindestanzahl von Mobilitäten bemisst. Bei ausreichendem Budget können zusätzliche Mobilitäten durchgeführt werden.

Voraussichtliche Zuschüsse für Schulpartnerschaften (Pauschalen für deutsche Antragsteller) zum Antragstermin 2012:

COMENIUS – Multilaterale Partnerschaften (Laufzeit 2012 bis 2014):

mindestens 4 Mobilitäten pro Partner: 9.000 €

mindestens 8 Mobilitäten pro Partner: 14.000 €

mindestens 12 Mobilitäten pro Partner: 18.000 €

mindestens 24 Mobilitäten pro Partner: 22.000 €

 

COMENIUS – bilaterale Partnerschaft (Laufzeit 2012 bis 2014):

mindestens 12 Mobilitäten pro Partner: 18.000 €

mindestens 24 Mobilitäten pro Partner: 22.000 €

 

Vorbereitende Besuche und Kontaktseminare für multilaterale oder bilaterale Schulpartnerschaften

Zur Anbahnung von Projekten zwischen Schulen werden Vorbereitende Besuche sowie der Besuch von Kontaktseminaren bezuschusst.

Für Vorbereitende Besuche können pro Antrag stellender Schule bis zu zwei Personen eine Förderung erhalten. Anträge auf Vorbereitende Besuche müssen möglichst frühzeitig, spätestens aber vier Wochen vor dem geplanten Besuchstermin vorliegen und vor der Antragstellung für das eigentliche Projekt bei der NA im PAD sowie in Kopie beim ISB eingereicht werden. Der Vorbereitende Besuch muss mindestens einen Tag vor dem europaweit gültigen Antragstermin 2012 für COMENIUS Schulpartnerschaften abgeschlossen sein.

 

COMENIUS Kontaktseminare geben interessierten Schulen (je ein Vertreter pro Schule), die erstmals eine COMENIUS Schulpartnerschaft beantragen möchten und noch keine bzw. nicht genügend Partnerschulen gefunden haben, die Möglichkeit, im Rahmen von drei- bis viertägigen Seminaren mit Teilnehmern aus ganz Europa geeignete Partner zu finden und eine gemeinsame Projektidee zu entwickeln.

 

Wichtige Hinweise für den Antragstermin 2012:

1.            Europaweit gültiger Antragstermin sowohl für die online-Fassung als auch für die Papier-Fassung des Antrags ist der 21. Februar 2012.

2.          Die zum Programmjahr 2012 geänderten Antragswege für die Papierfassungen (Original an die NA im PAD, Kopie an das ISB) sind unbedingt zu beachten (s. o.). Auf den Kopien für das ISB ist die Angabe der jeweiligen bayerischen Schulnummer erforderlich.

3.            Für Schulen, die zum Termin 2012 einen Antrag auf COMENIUS-Schulpartnerschaft stellen wollen, bietet das ISB vom 23. Januar bis zum 27. Januar 2012 eine Beratungswoche am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in München an. Antragsteller erhalten die Gelegenheit, ihren Antrag formal und inhaltlich überprüfen zu lassen. Die Beratung erfolgt nur auf Grundlage eines bereits ausgearbeiteten Projektantrags. Für die Teilnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung dringend erforderlich. Interessierte Schulen wenden sich diesbezüglich bitte telefonisch oder per E-Mail an OStRin Angelika Schneider (Kontaktdaten s. o.). Anmeldeschluss ist der 13. Januar 2012.

4.            Teilnehmende Schulen informieren ihre vorgesetzten Dienststellen per Abdruck über die direkt erfolgte Antragstellung.

5.            Es ist zu beachten, dass über die COMENIUS Schulpartnerschaft ein Zwischen- und ein Abschlussbericht zu erstellen ist. Entsprechende Hinweise dazu werden auf den Internetseiten des Pädagogischen Austauschdienstes eingestellt (http://www.kmk-pad.org).

6.            Ausführliche Informationen zum Programm (Antragstermin, Antragsweg etc.) finden sich auf den Internetseiten des PAD (http://www.kmk-pad.org) und des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info).

 

Auf der Internetseite des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info, „Bayerische EU-Projekte“) sind bayerische Schulen aufgelistet, die bereits erfolgreich an einem Projekt mit ausländischen Partnerschulen im Rahmen von COMENIUS zusammenarbeiten. Diese Schulen werden gebeten, den an einem europäischen Bildungsprojekt interessierten Schulen partnerschaftlich für eine erste Information zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus geben die bayerischen COMENIUS Moderatoren (aufgelistet auf o. g. Internetseite des ISB) Auskunft zum Programm.

 

 

II. COMENIUS Regio

 

COMENIUS Regio fördert seit 2009 die Zusammenarbeit zwischen lokalen bzw. regionalen Behörden im Schulwesen. Regio-Partnerschaften bestehen aus zwei Partnerregionen (Grenzregionen oder weiter voneinander entfernte Gebiete), in denen jeweils folgende Einrichtungen an der Partnerschaft beteiligt sein müssen:

-        eine lokale oder regionale Behörde der Schulverwaltung mit Zuständigkeiten für öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen,

-         mindestens eine Schule oder vorschulische Einrichtung, die im Rahmen von COMENIUS Schulpartnerschaften antragsberechtigt ist,

-         eine weitere relevante lokale Organisation (z. B. Jugend- oder Sportvereine, Eltern- und Schülervereinigungen, lokale Institute zur Fort- und Weiterbildung von Lehrpersonal, Unternehmen, Museen, andere Anbieter im Bildungsbereich).

Antragsberechtigt sind ausschließlich Behörden der Schulverwaltung. Regio-Partnerschaften werden für die Dauer von zwei Jahren gefördert.

 

Zuschüsse für COMENIUS Regio setzen sich voraussichtlich folgendermaßen zusammen:

1.    Mobilitätspauschale, abhängig von der Mindestzahl der Mobilitäten (grenzüberschreitende Reise einer Person in die jeweilige Partnerregion im Rahmen der Partnerschaft) und der Entfernung zwischen den Partnerregionen:

  mindestens
4 Mobilitäten
mindestens
8 Mobilitäten
mindestens
12 Mobilitäten
mindestens
24 Mobilitäten
Entfernungen bis zu 300 km 2.000 € 4.000 € 5.000 € 10.000 €
Entfernungen über 300 km 4.000 € 8.000 € 10.000 € 20.000 €

2.   Weitere nicht-mobilitätsbezogene Projektkosten (außer Personalkosten) bis zu einer Höhe von 25.000 €; bei diesen Projektkosten ist ein Eigenanteil von 25% (z. B. in Form von Personalkosten) nachzuweisen.

Anträge müssen bis zum 21. Februar 2012 gestellt werden. Die zum Programmjahr 2012 geänderten Antragswege für die Papierfassungen (Original an die NA im PAD, Kopie an das ISB) sind unbedingt zu beachten (s. o.).

 

Vorbereitende Besuche und Kontaktseminare für COMENIUS Regio

Zur Anbahnung von COMENIUS Regio-Partnerschaften werden Vorbereitende Besuche sowie der Besuch von Kontaktseminaren bezuschusst.

Für Vorbereitende Besuche können pro Antrag bis zu zwei Personen (davon mindestens eine aus einer Schulverwaltungsbehörde) eine Förderung erhalten. Anträge auf Vorbereitende Besuche müssen möglichst frühzeitig, spätestens aber vier Wochen vor dem geplanten Besuchstermin vorliegen und vor der Antragstellung für das eigentliche Projekt bei der NA im PAD sowie in Kopie beim ISB eingereicht werden. Der Vorbereitende Besuch muss mindestens einen Tag vor dem europaweit gültigen Antragstermin 2012 für COMENIUS Regio-Partnerschaften abgeschlossen sein.

COMENIUS Regio Kontaktseminare geben interessierten potentiellen Antragstellern, die erstmals eine Regio-Schulpartnerschaft beantragen möchten und noch keinen Partner gefunden haben, die Möglichkeit, im Rahmen von drei- bis viertägigen Seminaren mit Teilnehmern aus ganz Europa eine geeignete Partnereinrichtung zu finden und eine gemeinsame Projektidee zu entwickeln.

 

Weitere Informationen  zu COMENIUS Regio inkl. Vorbereitenden Besuchen und Kontaktseminaren (u. a. Antragstellung, Fristen, Merkblätter, Höhe der Förderung) finden sich auf den Internetseiten des PAD (http://www.kmk-pad.org) und des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info). Antragsteller aus Bayern haben die Möglichkeit, sich am ISB beraten zu lassen (s. o.).

 

 

III. COMENIUS Assistenzzeiten

 

Im Rahmen dieser Aktion gibt es folgende Fördermöglichkeiten:

a)     Gastschulen

Schulen aller Schulformen und -stufen können eine COMENIUS Assistenzkraft beantragen, die für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten bis zu maximal zehn Monaten an der Gastschule tätig ist. Der Assistenzkraft soll an der Gastschule der Erwerb von pädagogischen Erfahrungen durch Mithilfe im Unterricht ermöglicht werden. Die Assistenzkraft kann für verschiedene Aufgaben eingesetzt werden, z. B. zur Vermittlung ihrer Muttersprache und landeskundlicher Informationen oder zur Mithilfe bei der Anbahnung bzw. Durchführung einer COMENIUS Schulpartnerschaft. Der Assistenzkraft muss an der Gastschule eine Betreuungslehrkraft zur Seite gestellt werden.

Anträge von Schulen auf Zuweisung einer COMENIUS-Assistenzkraft müssen bis 31. Januar 2012 online und in der Papierfassung in zweifacher Ausfertigung (1 Original und 1 Kopie) direkt bei der NA im PAD (Postfach 2240, 53012 Bonn) eingereicht werden. Zudem ist eine Kopie des Antrags dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, z. Hd. Frau Angelika Schneider (Schellingstraße 155, 80797 München) zuzusenden.

b)     Assistenzkräfte

Zukünftige Lehrkräfte aller Fächer, Schulformen und Schulstufen ab dem dritten Studienjahr und angehende Lehrkräfte, die das zweite Staatsexamen noch nicht abgelegt haben, können sich als COMENIUS Assistenzkraft bewerben. COMENIUS Assistenzkräfte erhalten von der entsendenden Nationalen Agentur einen zielstaatabhängigen monatlichen Unterhaltszuschuss sowie Fahrtkostenerstattung zur einmaligen Hin- und Rückreise zum Schulort.

Anträge sind online und in Papierfassung in zweifacher Ausfertigung (1 Original und 1 Kopie) bis 31. Januar 2012 direkt bei der NA im PAD einzureichen.

 

 

IV.  COMENIUS Lehrerfortbildung

 

Ziel dieser Aktion ist es, Lehrkräften aller Fächer, Schularten und Schulformen sowie anderen im Schulbereich tätigen pädagogischen Fachkräften (z. B. Schulleiterinnen bzw. Schulleitern, Schulverwaltungsfachleuten) die Möglichkeit zu eröffnen, an multinational zusammengesetzten Fortbildungskursen in ganz Europa teilzunehmen. Die Teilnahme von deutschen Lehrkräften an Kursen in Deutschland ist ausgeschlossen.

 

Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:

-        allgemein berufsbegleitende Fortbildungskurse, die z. B. der Erweiterung der unterrichtsbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie des Wissens über Schulbildung in Europa dienen;

-         fremdsprachlich ausgerichtete Kurse, die, bezogen auf weniger verbreitete und unterrichtete Sprachen, auf Erwerb und Ausbau von Sprachkenntnissen bzw. die, bezogen auf „große“ Zielsprachen (insbesondere Englisch, Französisch, Spanisch), auf die Fähigkeit abzielen, die Fremdsprache (Didaktik, Methodik) oder in der Fremdsprache (bilingualer Unterricht) zu unterrichten;

-         Job-Shadowing in Form einer Hospitation oder eines Praktikums in einer Schule oder in einer schulbezogenen Einrichtung;

-        unter bestimmten Bedingungen: Teilnahme an Konferenzen/Seminaren.

Angebote für COMENIUS-Lehrerfortbildungsmaßnahmen können u. a. der COMENIUS-GRUNDTVIG-Datenbank der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/education/trainingdatabase/) entnommen werden. Es können aber auch Kurse gewählt werden, die nicht in der Datenbank verzeichnet sind, aber den genannten Kriterien entsprechen.

Die Dauer der Kurse muss bei Fortbildungsmaßnahmen mindestens fünf Werktage betragen und darf die Gesamtdauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Kosten für Kursteilnahme, Unterkunft, Verpflegung und Fahrt werden – abhängig vom jeweiligen Zielstaat und der Dauer des Aufenthalts – bezuschusst.

 

Für die Aktion COMENIUS-Lehrerfortbildung gelten 2012 folgende Termine und Durchführungszeiträume:

1. Antragstermin: 16. Januar 2012, für Maßnahmen, die ab dem 1. Mai 2012 beginnen,

2. Antragstermin: 30. April 2012, für Maßnahmen, die ab dem 1. September 2012 beginnen,

3. Antragstermin: 17. September 2012, für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2013 beginnen.

Eine Maßnahme muss bis spätestens 30. April 2013 angetreten werden.

Anträge sind online und in der Original-Papierfassung direkt bei der NA im PAD einzureichen, eine Kopie des Antrags ist dem ISB, z. Hd. Frau Angelika Schneider (Schellingstraße 155, 80797 München) zuzusenden.

 

Dienstbefreiung

Lehrkräften, die an Mobilitätsmaßnahmen (z. B. Vorbereitender Besuch, berufsbegleitende Fortbildungsmaßnahmen) teilnehmen möchten, kann Dienstbefreiung gem. § 16 Abs. 1 Satz 2 der Urlaubsverordnung in Verbindung mit § 12 LDO gewährt werden. Es sollte durch die Dienstbefreiung grundsätzlich kein Unterricht ausfallen. Die Lehrkräfte stellen ihren Antrag auf Dienstbefreiung auf dem Dienstweg.

 

V.  COMENIUS zentrale Aktionen

COMENIUS Multilaterale Projekte: Im Rahmen dieser Aktion werden Projekte zur Weiterentwicklung der Lehreraus- und Lehrerfortbildung für die Dauer von drei Jahren gefördert.  An einem multilateralen Projekt müssen mindestens drei teilnahmeberechtigte Einrichtungen aus drei am Programm teilnehmenden Staaten (darunter mindestens ein EU-Mitgliedstaat) beteiligt sein. In jedem Partnerland muss wenigstens eine der beteiligten Einrichtungen im Bereich der Lehreraus- und/oder Lehrerfortbildung tätig sein. Der Zuschuss beträgt voraussichtlich maximal 300.000 € und beläuft sich auf höchstens 75% der Gesamtkosten.

 

COMENIUS Multilaterale Netzwerke bieten für die Dauer von drei Jahren eine Plattform für die Zusammenarbeit von COMENIUS-Akteuren aus dem Bereich der multilateralen Projekte und Partnerschaften mit dem Ziel der Innovation oder Kooperation auf bestimmten thematischen Gebieten. An einem Netzwerk müssen Institutionen aus mindestens sechs Teilnehmerstaaten beteiligt sein. Der Zuschuss beträgt voraussichtlich maximal 150.000 € pro Jahr und beläuft sich auf höchstens 75% der Gesamtkosten.

COMENIUS Flankierende Maßnahmen mit einer Laufzeit von einem Jahr beinhalten Aktivitäten, die im Rahmen des Hauptprogramms nicht förderfähig sind. Hier werden insbesondere Konferenzen, Informationskampagnen, Wettbewerbe und die Verbreitung von Produkten, Strategien oder Lehrmethoden gefördert. Der Zuschuss beträgt voraussichtlich maximal 150.000 € und beläuft sich auf höchstens 75% der Gesamtkosten.

 

Projektanträge für alle zentralen Aktionen sind bis zum 2. Februar 2012 direkt bei der Exekutivagentur in Brüssel (Education Audiovisual & Culture Executive Agency, Avenue du Bourget 1, BOUR, BE-1140 Brussels) einzureichen. Eine Kopie ist an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, z. Hd. Frau Angelika Schneider (Schellingstraße 155, 80797 München) zu senden.

Aktuelle Informationen, z. B. zu den thematischen Prioritäten für 2012, zu antrags- bzw. teilnahmeberechtigten Institutionen und zum Antragsverfahren, sind auf den Internetseiten der Exekutivagentur veröffentlicht: http://eacea.ec.europa.eu/index.htm.

 

Vorbereitende Besuche für COMENIUS zentrale Aktionen

Die NA im PAD fördert zum Antragsjahr 2012 Vorbereitende Besuche zur Vorbereitung der Antragstellung für COMENIUS Multilaterale Projekte und Netzwerke sowie Flankierende Maßnahmen. Darüber hinaus stehen Moderator/-innen für eine Beratung zu zentralen Projekten zur Verfügung. Nähere Informationen sind der Internetseite des PAD (http://www.kmk-pad.org) zu entnehmen.

 

 

Wichtige Hinweise für alle COMENIUS Aktionen

Aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission ist unbedingt auf die Einhaltung der Antragstermine sowie auf formale Korrektheit der Anträge zu achten. Verspätet eingehende, unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden automatisch abgelehnt. Nachbesserungen sind nicht möglich.

Die Antragsfristen, Förderkriterien und grundsätzlichen Prioritäten, die bei der Beurteilung der Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Anwendung kommen, sind folgenden Dokumenten (abrufbar unter http://ec.europa.eu/education/llp/doc848_de.htm) zu entnehmen:

-        Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen 2012 – Programm für lebenslanges Lernen

-        Programm für lebenslanges Lernen, Offizieller Programmleitfaden 2012 (Teil I: Allgemeine Informationen, Teil II: Sektorale Programme und Aktionen sowie Erklärungen nach Aktion)

-        Programm für lebenslanges Lernen: Strategische Prioritäten 2012

 

Weitere Informationen zu COMENIUS> sind über folgende Seiten im Internet verfügbar:

-         Informationen der NA im PAD: http://www.kmk-pad.org/

-         Information des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung:

http://www.eu-bildungsprogramme.info/

-         Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: http://www.km.bayern.de/lehrer/international/eu-bildungsprogramme.html

-         Exekutivagentur in Brüssel: http://eacea.ec.europa.eu/llp/index_en.htm

-        Informationen der Europäischen Union: http://ec.europa.eu/education/programmes/newprog/index_en.html

-         Partnersuchbörsen für COMENIUS Schulpartnerschaften:

-        Partnersuchbörse auf dem Internetportal von eTwinning, Teil der Aktion COMENIUS im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen: http://www.etwinning.net/de

-        Partnerschulnetz (virtuelle Partnerbörse im Rahmen der Initiative des Auswärtigen Amtes „Schulen: Partner der Zukunft“): http://www.partnerschulnetz.de

-        britische Partnersuchbörse: http://www.globalgateway.org.uk

-         weitere Hinweise auf der Website der NA im PAD: http://www.kmk-pad.org/service/partnersuche.html

-         Partnersuchbörse für COMENIUS Regio: Website des Rats der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) http://www.rgre.de

 

 

Dr. Müller

Ministerialdirigent

 

StAnz 2011 Nr. 38

 

 

 

 

 



Fortbildungsveranstaltung für
katholische Religionslehrer an Gymnasien
im Bereich der Diözese Würzburg

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 5. September 2011 Az.: VI.2-5 P 5160.9-6b.52 120

 

 

Das Schulreferat des Bischöflichen Ordinariats Würzburg beabsichtigt zusammen mit dem KRGB und der regionalen Lehrerfortbildung im Regierungsbezirk Unterfranken, am 11./12. Oktober 2011 eine diözesane Fortbildung für die katholischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer an Gymnasien im Bereich des Regierungsbezirks Unterfranken im Tagungszentrum Schmerlenbach, 63786 Schmerlenbach, zu veranstalten.

 

Thema:

Biographische Zugänge zur Kirchengeschichte im  Religionsunterricht

 

Programm:

Dienstag, 11. Oktober 2011: 

14.30 Uhr       Ankommen

15.00 Uhr       Begrüßung

Domkapitular Günter Putz,

Schulreferent

 

15.30 Uhr       Kirchengeschichte im gymnasialen RU

OStR Gerald Mackenrodt,

SL am RiG-Würzburg

 

19.00 Uhr       KRGB-Versammlung

(u. a. mit Neuwahl 2. Vorsitz)

 

Mittwoch, 12. Oktober 2011:

7.30 Uhr         Eucharistiefeier

DD Msgr. Günter Putz

 

9.15 Uhr         Mit „großen“ und „kleinen“ Chriten der Vergangenheit und dem eigenen Lebensentwurf auf der Spur Kirchengeschichte im RU biographisch erschließen

Prof. Dr. Konstantin Lindner, Bamberg

 

10.30 Uhr       Diskussion zum Vortrag und erste Einblicke in die Unterrichtspraxis

Prof. Dr. Konstantin Lindner

 

13.30 Uhr       Werkstatt zum biographisch geprägten kirchengeschichtsdidaktischen Ansatz Arbeit an Lernarrangements

Prof. Dr. Konstantin Lindner

 

15.30 Uhr       Schlussreflexion

 

16.00 Uhr       Abschluss der Tagung

 

Den in Frage kommenden katholischen Religionslehrerinnen und Religionslehrern kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, zur Teilnahme Dienstbefreiung gewährt werden.

 

Die Anmeldung erfolgt direkt beim Schulreferat der Diözese Würzburg, Domerschulstraße 2, 97070 Würzburg.

 

 

Dr. Müller

Ministerialdirigent

 

StAnz 2011 Nr. 38

 

 

 

 

 



Ausschreibung von Referentenstellen
an der Regierung von Oberbayern

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 5. September 2011
Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4a.83 573

 

Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin bzw. Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen" an der Regierung von Oberbayern wird zur Bewerbung für Lehrkräfte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben, die eine mehrjährige Bewährung im Förderschuldienst, mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen.

Der Referentin/Dem Referenten obliegen im Sachgebiet 41 im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:

-        Dienstaufsicht und Weiterentwicklung der Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

-         Fachfragen des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung

-         Organisation und Koordination der Maßnahme Übergang Schule – Beruf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

-         Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung einschließlich Personalplanung und Personaleinsatz, Datenverarbeitung zur Schulorganisation

-         Zusammenarbeit mit den privaten Trägern, fachliche Mitwirkung bei Schulbaumaßnahmen, Genehmigung des notwendigen Schulaufwands privater Schulen

-         Organisation, Weiterentwicklung und Prüfungsleitung der Zusatzausbildung der heilpädagogischen Förderlehrer und heilpädagogischen Förderlehrerinnen

-         Fachfragen des Religionsunterrichtes

-         Organisation, Beaufsichtigung der Abschlüsse an Förderschulen

-         Pflegekräfte an Förderschulen

-         Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen/Integrationshelfer und Integrationshelferinnen

 

Vorausgesetzt werden das Studium der Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik, umfassende methodisch-didaktische Kenntnisse im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und inklusiver/integrativer Konzepte sonderpädagogischer Förderung, Erfahrung zur Vernetzung und Zusammenarbeit der Förderschwerpunkte geistige Entwicklung und Lernen, umfassende Erfahrungen in der Seminarleitung oder Schulleitung, Kenntnisse in administrativen und verwaltungsinternen Strukturen der Schulverwaltung.

 

Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den privaten Schulträgern, dem Bezirk, den kommunalen Behörden und der Kirche, Team- und Kommunikationsfähigkeit und Datenverarbeitung zur Schulorganisation werden erwartet.

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

 

Dr. Müller

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 



Fortbildungsveranstaltung
für katholische Religionslehrer
an Gymnasien und Fachoberschulen
im Bereich der Erzdiözese Bamberg

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 6. September 2011
Az.: VI.2-5 P 4160.9-5b.74 496

 

 

Die Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht des Erzbischöflichen Ordinariats Bamberg beabsichtigt, am 20./21. Oktober 2011 eine diözesane Fortbildung für die katholischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer an Gymnasien und Fachoberschulen im Bereich der Erzdiözese Bamberg im Diözesanhaus Vierzehnheiligen zu veranstalten.

 

Thema:

Die Zukunft der Kirche von Bamberg – eine Vision

 

Leitung:

OStD i.R. Edgar Hagel, Fachmitarbeiter im Schulreferat Bamberg

 

Referenten:

Prof. Dr. Ludwig Schick,
Erzbischof von Bamberg

OR Hans-Dieter Franke,
Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg

Sebastian Schäfer,
missio München, Referent für weiterführende Schulen

StD Bernhard Rügamer,
Fachberater K für Franken

Jürgen Eckert,
Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg

 

Ort:

Diözesanhaus Vierzehnheiligen,

Vierzehnheiligen 9, 96231 Bad Staffelstein

 

Programm:

Donnerstag, 20. Oktober 2011:

14.30 Uhr:      Begrüßung und Einführung

OR Hans-Dieter Franke,

Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg

Informationen aus der Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht

 

15.00 Uhr:      Sebastian Schäfer,missio München, Referent für weiterführende Schulen

Themen- und Aktionsangebote von missio München für W- und P-Seminare in der Oberstufe

 

17.00 Uhr:      StD Bernhard Rügamer,

Fachberater K für Franken

Aktuelle Informationen zum RU in Bayern

StDin Dr. Claudia Leuser

und StD Reinhold Wick

Aktuelle Informationen aus den beiden Studienseminaren K in der Erzdiözese

 

18.00 Uhr:      Abendessen

 

19.00 Uhr:      KRGB-Versammlung mit Neuwahlen

 

20.30 Uhr:      Orgelkonzert in der Wallfahrtskirche Vierzehnheiligen      

an der Orgel: Georg Hagel

 

Freitag, 21. Oktober 2011:

7.30 Uhr:        Eucharistiefeier mit H.H. Erzbischof Dr. Ludwig Schick

                              

9.00 Uhr:        Impulsreferat des H.H. Erzbischof

Dr. Ludwig Schick

Die Zukunft der Kirche von Bamberg – eine Vision

mit anschließendem Gespräch und Diskussion

 

11.00 Uhr:      Jürgen Eckert,

Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg

Ein virtueller Rundgang im Bamberger Dom über Internet

 

12.00 Uhr:      Zusammenfassung und Evaluierung der Tagung

 

12.30 Uhr:      Ende der Tagung mit Mittagessen

 

Den in Frage kommenden katholischen Religionslehrerinnen und Religionslehrern kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, zur Teilnahme Dienstbefreiung gewährt werden.

 

Die Anmeldung erfolgt über FIBS.

 

 

Dr. Müller

Ministerialdirigent

 

StAnz 2011 Nr. 38

 

 

 

 

 

 

 



Fortbildungsveranstaltung
für katholische Religionslehrer
an Gymnasien und Fachoberschulen
im Bereich der Diözese Regensburg

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 6. September 2011 Az.: VI.2-5 P 4160.9-6b.56 693

 

 

In Zusammenarbeit mit dem Verband der katholischen Religionslehrer an den Gymnasien in Bayern veranstaltet das Bischöfliche Ordinariat Regensburg am 14. und 15. November 2011 im Tagungsheim Schloss Spindlhof, Regenstauf, eine Fortbildungsveranstaltung für katholische Religionslehrerinnen und Religionslehrer an den Gymnasien und Fachoberschulen im Bereich der Diözese Regensburg.

 

Thema der Veranstaltung:

„Zwischen Vielfalt und Entscheidung: Religion in der offenen Gesellschaft“

 

Referenten:

Dr. Raimund Litz, Köln

N.N. RPZ München

OStR Markus Birner, Regensburg

Dr. Eva Stögbauer, Regensburg

 

Folgender Ablauf ist vorgesehen:

 

Montag, 14. November 2011:

14.30 Uhr       Eintreffen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

15.00 Uhr       Begrüßung

 

15.15 Uhr       „Dem Glauben nachdenken. Vergewisserungen des Gottes-Glaubens heute“ (Dr. Raimund Litz, Köln)

 

18.00 Uhr       Abendessen

 

19.30 Uhr       Erlebte Kirchengeschichte – Das document Niedermünster,

                       anschließend geselliges Beisammensein

 

Dienstag, 15. November 2011:

7.30 Uhr         Eucharistiefeier,

                       anschließend Frühstück

 

9.00 Uhr         Religion in der offenen Gesellschaft – Konkrete Hinweise zum Lehrplanthema 11.1

                        (N.N. RPZ München)

 

12.15 Uhr       Mittagessen

 

14.00 Uhr       „Bibeldidaktische Ansätze für K11.2“

(OStR Markus Birner und Dr. Eva Stögbauer)

 

15.00 Uhr       Anliegen des KRGB

 

15.30 Uhr       Informationen aus dem Schulreferat

 

16.00 Uhr       Ende der Tagung

 

Den in Frage kommenden katholischen Religionslehrerinnen und Religionslehrern kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, zur Teilnahme Dienstbefreiung gewährt werden. Den Trägern nichtstaatlicher Schulen wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.

Die Anmeldung erfolgt über FIBS.

 

 

Dr. Müller

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung von Stellen für
Schulleiter und Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 12. September 2011
Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.86 454

 

 

1.        Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule Höchstädt a. d. Donau

      Die Staatliche Berufsschule Höchstädt a. d. Donau mit gewerblicher, hauswirtschaftlicher und agrarwirtschaftlicher Ausbildungsrichtung ist mit den Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege Höchstädt a. d. Donau organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchten im Schuljahr 2010/2011 960 Teilzeitschüler/-innen, 21 Vollzeitschüler/-innen, die Berufsfachschule für Hauswirtschaft 56 Vollzeitschüler/-innen, die Berufsfachschule für Kinderpflege 53 Vollzeitschüler/-innen und die Berufsfachschule für Sozialpflege 49 Vollzeitschüler/-innen.

 

        Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

2.       Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit sofortiger Wirkung an folgenden Schulen zu besetzen:

 

2.1     Staatliche Berufsschule Neu-Ulm mit Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege sowie mit Staatlicher Berufsfachschule für Sozialpflege Neu-Ulm

Die Berufsschule Neu-Ulm ist mit der Berufsfachschule für Kinderpflege und mit der Berufsfachschule für Sozialpflege Neu-Ulm organisatorisch verbunden. Sie wird von einem Schulleiter in Personalunion geführt mit der Berufsschule Illertissen, die wiederum mit der Berufsfachschule für Hauswirtschaft Illertissen organisatorisch verbunden ist. An der Berufsschule Neu-Ulm werden gewerbliche und kaufmännische Klassen unterrichtet. Der Ständige Vertreter/Die Ständige Vertreterin wird für die Schuleinheit Neu-Ulm zuständig sein. Die Berufsschule Neu-Ulm mit Schwerpunkt bei den Logistikberufen besuchten im Schuljahr 2010/2011 1.864 Teilzeitschüler/-innen und 37 Vollzeitschüler/-innen. Die Berufsfachschule für Kinderpflege zählte 45 Vollzeitschüler/-innen und die Berufsfachschule für Sozialpflege 55 Vollzeitschüler/-innen.

 

   Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.2   Staatliches Berufliches Schulzentrum Oskar-von-Miller Schwandorf

Die Berufsschule mit gewerblich-technischen und kaufmännischen Klassen sowie Klassen aus dem Bereich Gesundheit und Körperpflege besuchten im Schuljahr 2010/2011 3.053 Teilzeitschüler/-innen. Sie ist mit den drei Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege (117 Vollzeitschüler/-innen) sowie der Fachoberschule und Berufsoberschule (jeweils mit den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen) organisatorisch verbunden. Die Fachoberschule besuchten im Schuljahr 2010/2011 293 Vollzeitschüler/-innen, die Berufsoberschule besuchten 248 Vollzeitschüler/-innen. Außerdem nimmt das berufliche Schulzentrum Schwandorf ab dem Schuljahr 2011/2012 am Kooperationsmodell Hauptschule – Wirtschaftsschule am Standort Wackersdorf teil. Das Berufliche Schulzentrum Schwandorf hat die Nebenstellen in Nabburg, Neunburg vorm Wald und Oberviechtach.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.3   Staatliche Berufsschule I Schweinfurt mit Staatlicher Fachschule für Maschinenbautechnik

 Die Berufsschule I Schweinfurt mit gewerblich-technischer Ausrichtung ist mit der Fachschule für Maschinenbautechnik organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchten im Schuljahr 2010/2011 2.130 Teilzeitschüler/-innen und 40 Vollzeitschüler/-innen, die Fachschule für Maschinenbautechnik besuchten 58 Vollzeitschüler/-innen.

 

 Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.     Die mit Bekanntmachung vom 14. März 2011, (KWMBeibl S. 71*) unter Nr. 1 veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Forchheim wird zurückgenommen.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wird.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Die Stellen der Ständigen Schulleiterstellvertreter/der Ständigen Schulleiterstellvertreterinnen können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)     von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung (AELE) beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)   gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staats-ministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

 

Dr. Müller

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 



Offene Stellen

Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen

 

 

Die folgenden Stellen für Fachberaterinnen/Koordinatorinnen oder Fachberater/Koordinatoren sind zu besetzen:

 

1. Rom, Italien

 

Qualifikation:

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:    31. Oktober 2011

 

Arbeitsbeginn:         15. August 2012

 

Kurztext:

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Rom/Italien ist zu besetzen.

 

Text:

Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

-         1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

-         umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache

-         profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

-         Bereitschaft, Führungsverantwortung zu übernehmen

-         fundierte PC-Kenntnisse (MS Office)

-         Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen italienischen Stellen

-         hohe interkulturelle Kompetenz

-         Grundkenntnisse der italienischen Sprache

-         Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)

 

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Tätigkeitsprofil:

-         abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an italienischen Schulen

-         fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort unterrichtenden Ortslehrkräfte (OLK)

-         Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

-         Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in Italien in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen)

-         Zusammenarbeit mit deutschen Mittlerorganisationen  (DAAD, PAD etc.)

-         Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die in Italien für den Deutschunterricht verantwortlich sind.

-         Beratung der italienischen Erziehungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und aller anderen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)

-         Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen auch zu Hospitationszwecken

 

Ansprechpartner:

für Informationen zur Stelle:

heinrich.heinrichsen@bva.bund.de,

Tel.: 01888 358-1450

 

für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

marita.hannemann@bva.bund.de,

Tel.: 01888 358-1455

 

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

2. Ulan Bator, Mongolei

 

Qualifikation:

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II  in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:    31. Oktober 2011

 

Arbeitsbeginn:         1. September 2012

 

Kurztext:

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Ulan Bator/
Mongolei ist zu besetzen.

 

Text:

Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

-         1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

-         umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache

-         mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

-         profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

-         Bereitschaft, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen

-         fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten 

-         Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen mongolischen Stellen

-         hohe interkulturelle Kompetenz

-         Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)

 

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Tätigkeitsprofil:

-         abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an mongolischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

-         Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

-         Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in der Mongolei in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms

-         Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.)

-         Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die in der Mongolei für den Deutschunterricht verantwortlich sind.

-         Beratung der mongolischen Erziehungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und aller anderen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.), Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen auch zu Hospitationszwecken

 

Ansprechpartner:

für Informationen zur Stelle:

wilhelm.kruesemann@bva.bund.de,

Tel.: 0221 758-1438

 

für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

marita.hannemann@bva.bund.de,

Tel.: 0221 758-1455

 

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

3. Chicago, USA

 

Qualifikation:

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II  in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:    31. Oktober 2011

 

Arbeitsbeginn:         1. Februar 2012

 

Kurztext: - Zweitausschreibung -

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Chicago/USA ist zu besetzen.

 

Text:

Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

-         1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom und Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

-         umfangreiche, fundierte Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache in Theorie und Praxis und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen

-         fundierte Schulverwaltungserfahrung vorzugsweise mit Bezug zum Auslandsschulwesen

-         mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland, die die Bewerberin/ den Bewerber befähigen, ein umfangreiches Programm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

-         ausgewiesene Erfahrungen in der Arbeit mit Gremien und in der Projektarbeit

-         profunde Kenntnisse in der inhaltlichen Gestaltung und Organisation von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen

-         Kooperationsfähigkeit in der Arbeit mit deutschen Dienststellen und Mittlerorganisationen

-         professionelle PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten 

-         verhandlungssichere Kenntnisse der englischen Sprache

-         Verhandlungsgeschick im Umgang mit den US-amerikanischen Stellen

-         Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)

-         hohe interkulturelle Kompetenz und Belastbarkeit

 

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Tätigkeitsprofil:

-         Beratung und Betreuung der deutschen Sprachschulen sowie der staatlichen Schulen mit einem Deutschprogramm

-         Beantragung, Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz

-         Referententätigkeit bei Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Deutsch im Fachsprachenunterricht

-         enge Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Schulbehörden bei der Konzeption bilingualer Unterrichtsprogramme

-         intensive Kontaktpflege zu Lehrer- und Sprachschulverbänden und Mittlerorganisationen

-         Durchführung von eigenem Unterricht

-         Demonstrationsunterricht an den zu betreuenden Schulen

 

Ansprechpartner:

Cornelia.Last-Wyka@bva.bund.de,

Tel.: 0221 758-1441 oder 022899 358-1441

 

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll grundsätzlich eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

Für alle Bewerbungen gilt folgendes Verfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

 

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

 

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – über gegebenenfalls das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das

 

Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 3 –
50728 Köln.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

 

Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

 

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

 

 

 

 

*

 

 

 

 

Neubesetzung einer freien Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

 

Zum 20. Februar 2012 ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle, als unterhälftige Abordnung, befristet auf fünf Jahre, neu zu besetzen:

 

Referat Organisations- und Qualitätsentwicklung an Schulen, Arbeitsbereich Schulberatung

 

Aufgabenbeschreibung:

Der Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Durchführung von Projekten und die Bearbeitung einschlägiger Themen, z. B. Hochbegabung, Mobbing, Legasthenie, Übergangsbegleitung sowie die Unterstützung des Staatsministeriums im Bereich der Schulberatung. Weiterhin zählt die Bereitstellung von Materialien für Beratungsfachkräfte (Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen) zu den Aufgaben dieses Arbeitsbereichs.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung für ein Lehramt

-         Ausbildung als Schulpsychologin/Schul-psychologe oder Beratungslehrkraft

-         mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der staatlichen Schulberatung

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Engagement und Flexibilität

-         Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         überzeugendes Auftreten

-         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-         Bereitschaft und Fähigkeit zu eigenständiger konzeptioneller Arbeit

-         Organisationsgeschick

-         überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

-         Erfahrung mit wissenschaftlichen, möglichst empirischen Arbeitsmethoden

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Die Rechte Schwerbehinderter, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. Hd. Herrn OStD Arnulf Zöller zu richten.


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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