Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 19 Ausgegeben in München am 11. Oktober 2011 Jahrgang 2011
Inhalt
Zweite Staatsprüfung
für das Lehramt an Gymnasien 2013/II
nach der Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 6. September 2011
Az.: III.1-5 S 5154-PRA.71 511
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2011/2013 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2013/II nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
-
die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom
28. November 2011 bis 17. Februar 2012 an der Seminarschule,
-
die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom
30. April 2012 bis 8. Februar 2013 an der Einsatzschule,
-
die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom
18. März 2013 bis 14. Juni 2013 an der Seminarschule,
- das Kolloquium in der Zeit vom 18. Februar 2013 bis 3. Mai 2013 und
-
die mündliche Prüfung in der Zeit vom
18. März 2013 bis 14. Juni 2013 an der Seminarschule.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2011/2013, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 2 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2013/II nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2012/II nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Sie werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2012/2014 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2011/2013 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:
-
die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom
5. November 2012 bis 30. November 2012,
-
die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom
7. Januar 2013 bis 15. März 2013.
Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.
Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung
auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Prüfungsteilnehmer
bzw. die Prüfungsteilnehmerin das Thema hierfür bis spätestens
19. Oktober 2012 einzuholen.
Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2013/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2012/II oder 2013/I abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 18. Februar 2013 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 18. März 2013 bis 14. Juni 2013 an einer Seminarschule statt.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2013/II können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2012/II oder 2013/I abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist
1. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2012/II bestanden haben, dass sie
1.1 sich bis spätestens 17. September 2012 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 3. Dezember 2012 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,
1.2 der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und
1.3 mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;
2. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2013/I bestanden haben, dass sie
2.1 sich bis spätestens 18. Februar 2013 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und
2.2 gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in München zu richten.
Diese Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 18. Februar 2013 bis 14. Juni 2013 (Prüfungslehrproben) abzulegen.
Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist bis spätestens 19. Oktober 2012 einzuholen.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2013/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2012/II oder 2013/I abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.
V.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Dr. Müller
Ministerialdirigent
StAnz 2011 Nr. 40
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 13. September 2011
Az.: VII.6-5 S 9506-9-7b.68 137
1. Die schriftliche Abschlussprüfung findet im Schuljahr 2011/2012 nach folgendem Zeitplan statt:
Dienstag, 12. Juni 2012 |
Allgemeine Übersetzung aus der Ersten Fremdsprache
Fachübersetzung aus der Ersten Fremdsprache
|
8.15 bis 9.00 Uhr
9.30 bis 10.15 Uhr |
Mittwoch, 13. Juni 2012 |
Fachübersetzung in die Erste Fremdsprache
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Ersten Fremdsprache
|
8.15 bis 9.00 Uhr
9.45 bis 11.15 Uhr |
Donnerstag, 14. Juni 2012 ------------------------------------- (nur für Prüfungsteilnehmer, -------------------------------------
|
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Zweiten Fremdsprache -------------------------------------------------------------------------------------- Allgemeine Übersetzung aus der 2. Ersten Fremdsprache
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der 2. Ersten Fremdsprache -------------------------------------------------------------------------------------- Aufgabe aus der Allgemeinen Wirtschaftslehre für Euro-Korrespondenten
|
9.45 bis 11.15 Uhr
------------------------- 8.15 bis 9.00 Uhr 9.45 bis 11.15 Uhr
------------------------- 8.15 bis 9.45 Uhr
|
Freitag, 15. Juni 2012 (nur für Prüfungsteilnehmer, --------------------------------------
|
Fachübersetzung aus der 2. Ersten Fremdsprache
Fachübersetzung in die 2. Erste Fremdsprache
-------------------------------------------------------------------------------------- Aufgabe aus der Außenwirtschaft für Euro-Korrespondenten
Aufgabe aus dem Rechnungswesen für Euro-Korrespondenten
|
8.15 bis 9.00 Uhr
9.30 bis 10.15 Uhr
------------------------- 8.15 bis 9.45 Uhr
10.15 bis 11.15 Uhr |
2. Für die Abschlussprüfung 2012 an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe gilt:
2.1 Die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung für Fremdsprachen- und Euro-Korrespondenten richtet sich nach der Schulordnung für Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe (BFSO Sprachen) vom 21. Mai 1993 (GVBl S. 419, KWMBl I S. 338), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2007 (GVBl S. 641, KWMBl I S. 340).
2.2 Die Abschlussprüfungen 2012 werden an der kommunalen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München, an der staatlichen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe Weiden und an den staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe durchgeführt.
2.3 „Andere Bewerber“ nach § 41 BFSO Sprachen (Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den staatlichen Abschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben sich wegen der Zuteilung an eine Schule rechtzeitig an die zuständige Regierung (Abt. Schul- und Bildungswesen) zu wenden. Die Zulassung selbst ist bei der Schule, der die Bewerber zugeteilt worden sind, bis spätestens 1. März 2012 zu beantragen.
Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“ sind die in § 41 Abs. 2 (Fremdsprachenkorrespondenten) und Abs. 3 (Euro-Korrespondenten) BFSO Sprachen genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses schriftlich.
2.4 Die Leitungen der Schulen, an denen die Abschlussprüfungen stattfinden, haben dem Staatsministerium bis 17. Februar 2012 anzuzeigen, welche Ersten Fremdsprachen und Zweiten Fremdsprachen im Rahmen der Fremdsprachenkorrespondentenprüfung und/oder Euro-Korrespondentenprüfung zu prüfen sind sowie welche Fachgebiete (Wirtschaft und/oder Technik) dabei jeweils erforderlich sind. Für die Meldung ist das entsprechende Formblatt zu verwenden, das den Schulen rechtzeitig übersandt wird.
2.5 Für Kandidaten, die die Prüfung für Euro-Korrespondenten ablegen, gelten (neben den Terminen der Aufgaben aus dem Rechnungswesen, der Allgemeinen Wirtschaftslehre und der Außenwirtschaft) die Termine für die Prüfungen in der Ersten Fremdsprache.
Dr. Müller
Ministerialdirigent
StAnz 2011 Nr. 40
Staatliche Prüfung für
Übersetzer und Dolmetscher 2012
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 13. September 2011
Az.: VII.6-5 S 9500-9-7b.85 992
I.
Die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch wird für das Schuljahr 2011/2012 ab Mai 2012 als staatliche Abschlussprüfung an den Fachakademien für Fremdsprachenberufe nach der Schulordnung für die Fachakademien für Fremdsprachenberufe in Bayern (FakO Sprachen) vom 10. August 1987 (GVBl S. 278), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. November 2005 (GVBl S. 574), durchgeführt.
Bewerber für die Zulassung zur Prüfung in einer dieser Sprachen, die keiner Fachakademie angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können, melden sich als „andere Bewerber“ bis spätestens 15. Januar 2012 (Poststempel) an einer der nachstehend genannten Fachakademien an, die die Prüfung in der gewünschten Fremdsprache und dem gewünschten Fachgebiet anbietet:
-
Fachakademie
für Fremdsprachenberufe des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München,
Baierbrunner Straße 28, 81379 München,
Tel.: 089 288102-0
Sprachen: Englisch (E), Französisch (F), Spanisch (S), Italienisch (I), Russisch (R)
Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen)
Geisteswissenschaften (nur für E, F, I, R)
Technik (für E, F, S, I, R)
Rechtswesen (nur für E, F, S, I)
Naturwissenschaften (nur für E, F)
-
Fachakademie
für Fremdsprachenberufe des Instituts für Fremdsprachen und Auslandskunde,
Hindenburgstraße 42, 91054 Erlangen,
Tel.: 09131 81293-30
Sprachen: Englisch (E), Französisch (F), Russisch (R), Spanisch (S)
Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen)
Technik (für alle Sprachen)
Geisteswissenschaften (nur für E, F, S)
Rechtswesen (nur für E)
-
Fachakademie
für Fremdsprachenberufe der Würzburger Dolmetscherschule GmbH,
Paradeplatz 4, 97070 Würzburg,
Tel.: 0931 52143
Sprache: Englisch (E)
Fachgebiete: Wirtschaft
Naturwissenschaften
-
Fachakademie
für Fremdsprachenberufe des Instituts für Fremdsprachen-Berufe GmbH,
Rathausplatz 2, 87435 Kempten,
Tel.: 0831 26025
Sprache: Englisch (E)
Fachgebiet: Wirtschaft
-
Fachakademie
für Fremdsprachenberufe des Fremdspracheninstituts der Landeshauptstadt
München,
Amalienstraße 36, 80799 München,
Tel.: 089 233416-50
Sprachen: Englisch (E), Französisch (F), Spanisch (S)
Fachgebiete: Wirtschaft (für E, F, S)
Technik (nur für E, S)
Termin der schriftlichen Prüfung:
2./3./4. Mai 2012
Termin der mündlichen Prüfungen:
im Juni/Juli 2012,
für „andere Bewerber“ u. U. im September/Oktober 2012
II.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet im Jahr 2012 gleichzeitig die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher in den selteneren Sprachen Arabisch, Chinesisch, Dänisch, Finnisch und Türkisch an, die nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher (ÜDPO) vom 7. Mai 2001 (GVBl S. 255) in der gültigen Fassung durchgeführt wird. Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsgebühren, Prüfungsanforderungen etc. können unter der Internetadresse www.km.bayern.de (Links: Ministerium – Schule & Ausbildung – Staatliche Prüfung zum Übersetzer & Dolmetscher) abgerufen werden.
Meldungen für die Prüfung in diesen selteneren Sprachen sind auf Formblättern, die auf der oben genannten Internetseite ab Anfang Oktober 2011 zum Ausdruck verfügbar sein werden, bis spätestens 15. Januar 2012 (Poststempel) beim Staatsministerium einzureichen.
Termin der schriftlichen Prüfung:
2./3./4. Mai 2012
Termin der mündlichen Prüfungen:
ab Juli 2012
Dr. Müller
Ministerialdirigent
StAnz 2011 Nr. 40
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 20. September 2011
Az.: VI.2-5 P 4160.9-6b.74 321
In Zusammenarbeit mit dem Institut für Lehrerfortbildung Gars veranstaltet das Katholische Schulkommissariat in Bayern, eine gesamtbayerische Fortbildungsveranstaltung für katholische Religionslehrer und Religionslehrerinnen an Realschulen und Wirtschaftsschulen. Tagungsort sind die diözesanen Bildungshäuser Vierzehnheiligen, Vierzehnheiligen 9, 96231 Staffelstein.
Thema der Veranstaltung
„Aus der Geschichte lernen:
Brennpunkte der Kirchengeschichte und die Fragen junger Menschen“
Leitung: Dr. Norbert Weidinger, RPZ München
Referenten: Dr. Matthias Bär,
LMU/Edith-Stein-Gymnasium München
Prof. Dr. Hans Mendl,
Universität Passau
Dipl. Theol. Stephan Mokry,
Wiss. Mitarbeiter LMU München
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
Donnerstag, 17. November 2011
18.00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer/Teilnehmerinnen
19.15 Uhr Begrüßung und Eröffnung durch Prälat DK Erich Pfanzelt,
Leiter des Kath. Schulkommissariats in Bayern
19.30 Uhr Eröffnungsreferat mit anschließender Diskussion
„Warum Kirchengeschichte im RU nicht zu vernachlässigen ist… Durchblicke aus universitärer und schulischer Praxis.“ (Bär/Mokry)
Freitag, 18. November 2011
7.30 Uhr Eucharistiefeier
9.15 Uhr Referat mit anschließender Diskussion
„Wissen, auswählen, lehren: Zur Frage nach didaktischer Reduktion vor dem Anspruch wissenschaftlicher Richtigkeit.“ (Bär/Mokry)
ab 15.00 Uhr Arbeitskreise zu folgenden Themen:
AK1: Wie kann diese Botschaft sich durchsetzen?
Reich Gottes – Pfingsten Paulus.
Persönlichkeit: Paulus
AK2: Was fasziniert an Klostermauern?
Das benediktinische Mönchtum.
Persönlichkeit: Benedikt von Nursia
AK3: Wieso feierst und lebst Du anders Sergios?
Die Trennung zwischen Ost- und Westkirche.
Persönlichkeit: Hubert von Silva Candida
AK4: Wie kommt man in den Himmel?
Reformation und katholische Reform.
Persönlichkeit: Martin Luther
AK5: Verstehen wir, was Gott will?
Die Kreuzzüge.
Persönlichkeit: Bernhard von Claitvaux
AK6: Wie handeln Christen in einer christenfeindlichen Welt? Die Kirche im Dritten Reich.
Persönlichkeit: Michael Faulhaber
AK7: Wie viel Wahrheit passt auf einen Strahl?
Nostra Aetate.
Persönlichkeit: Augustin Bea
Samstag, 19. November 2011
7.30 Uhr Morgenlob
9.15 Uhr Schlusspodium
„Auf dem Weg zu kompetenzorientierten Lehrplänen – auch in der Realschule“ (Mendl)
12.00 Uhr Tagungsende
Den in Frage kommenden katholischen Religionslehrern und Religionslehrerinnen kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, zur Teilnahme Dienstbefreiung gewährt werden. Den Trägern nichtstaatlicher Schulen wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.
Die Anmeldung erfolgt über FIBS. Weitere Informationen gibt es über rpz-bayern.de und ilf-gars.de
Dr. Müller
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 23. September 2011
Az.: III.6-5 P 4160.8-5b.89 839
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus macht auf das Fortbildungsprogramm „Diversity in US-Education“ der Fulbright-Kommission an der privaten Trinity University in San Antonio, Texas vom 7. bis 21. April 2012 aufmerksam.
Ablauf des Fortbildungsprogramms
1. Woche: Vorträge und Diskussionen zur Schul- und Bildungspolitik sowie zu aktuellen Entwicklungen im wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bereich
2. Woche: Schulpraktische Erfahrungen an Schulen in der Nachbarschaft der US-Hochschule und Begegnungen mit amerikanischen Kolleginnen und Kollegen
Ein Vorbereitungstreffen findet am 12./13. Februar 2012 in Berlin statt.
Kosten
- Übernahme der Basiskosten für die Transatlantik-Flüge (Frankfurt/Main nach San Antonio am 7. April 2012 und zurück am 21. April 2012), der Seminarkosten in den USA (inklusive angemessener Unterbringung und Verpflegung) durch die Fulbright-Kommission
- Finanzierung der möglichen zusätzlichen Kosten durch die Teilnehmer, insbesondere Kosten für Zubringer, zusätzliche Gepäckstücke und ESTA-Registrierungsgebühren
- Keine Übernahme von Kosten aus Mitteln der bayerischen staatlichen Lehrerfortbildung
Voraussetzungen einer Bewerbung
Bewerben können sich nur festangestellte oder verbeamtete Lehrkräfte, die
- über ein 2. Staatsexamen verfügen,
- in der Primarstufe oder an Schulen der Sekundarstufe I und/oder II unterrichten in Fächern mit einem Bezug zu den USA und zwar vorrangig an Schulen mit einer überdurchschnittlich hohen Anzahl an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund,
- mindestens drei Jahre im bayerischen Schuldienst (nach Abschluss des 2. Staatsexamens) tätig sind,
- über gute Englischkenntnisse und einen
- gültigen deutschen Reisepass sowie
- möglichst über einen eigenen Migrationshintergrund verfügen,
- Interesse an transatlantischen Beziehungen und
- möglichst wenig USA-Erfahrung besitzen,
- am Vorbereitungstreffen teilnehmen können.
Ausgeschlossen sind Lehrkräfte, die in den letzten fünf Jahren ein Stipendium der Fulbright-Kommission erhalten haben.
Auswahl
Die Bewerbungsunterlagen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus geprüft und bei Erfüllung aller genannten Kriterien an den Pädagogischen Austauschdienst geleitet. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch eine Kommission.
Bewerbung
Um sich zu bewerben, sind folgende Dokumente einzureichen:
-
Bewerbungsformular (in englischer Sprache und am PC ausgefüllt) –
zu finden unter
http://www.fulbright.de/tousa/stipendien/us-education2011.html,
als Anlagen:
- Einverständniserklärung zur Seminarteilnahme,
- Lebenslauf in englischer Sprache und
- Empfehlungsschreiben des Dienstvorgesetzten (in deutscher Sprache).
Die Bewerbungsunterlagen (ohne Plastik- oder Bewerbermappen) sind in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg bis spätestens 19. Oktober 2011 (Datum des Poststempels) unter Angabe des Az.: III.6-5 P 4160.8-5b.89 389 vollständig einzureichen bei:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat III.6
Salvatorstraße 2
80333 München.
Achtung: Wenn die o. g. Bewerbungsvoraussetzungen nicht erfüllt oder die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig und termingerecht eingereicht werden, erfolgt keine Weiterleitung.
Für Rückfragen ist die Fulbright-Kommission in Berlin zuständig (Tel.: 030 2834443-16, E-Mail: specialprograms@fulbright.de).
Dr. Müller
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 23. September 2011
Az.: III.6-5 P 4160.8-5b.89 839
Die folgende Stelle für eine Schulleiterin oder einen Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Schule Doha, Katar
Arbeitsbeginn:
1. Januar 2013
Ende der Bewerbungsfrist:
30. November 2011
Deutschsprachige Schule im Aufbau
Erwartet werden 2013
Klassenstufen: 1 bis 9
Schülerzahl: 150
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:
Fragebögen
für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für eine Schulleiterin oder einen Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Schule Nairobi
Arbeitsbeginn:
1. August 2012
Ende der Bewerbungsfrist:
30. November 2011
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 178
Realschulabschluss, Hauptschulabschluss
Deutsche Internationale Abiturprüfung (DIAP)
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost
Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:
Fragebögen
für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Neubesetzung einer freien Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
In der Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung ist spätestens zum 1. Februar 2012 folgende Stelle neu zu besetzen:
Referent/Referentin im
Referat
Externe und interne
Evaluation der Einzelschule
(Schwerpunkt Grund-, Haupt-
und Förderschule)
Die Stelle ist auf fünf Jahre befristet, die
Eingruppierung erfolgt je nach Voraussetzung bis BesGr.
A 14 + AZ.
Aufgabenbeschreibung:
Das Referat ist verantwortlich für das Konzept und die Umsetzung der externen Evaluation im Rahmen von Qualitätsentwicklung und -sicherung an allen bayerischen Schulen. Es stimmt sich dabei mit dem Staatsministerium und der Schulaufsicht ab. Im Referat sind Lehrkräfte aller Schularten tätig.
In enger Kooperation mit den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Referats gehört zu den Aufgaben der hier zu besetzenden Stelle:
- die Mitwirkung bei der Auswahl und Qualifizierung der Evaluatoren,
- die Betreuung und Beratung der Evaluationsteams hinsichtlich der Durchführung der Evaluation, insbesondere des Einsatzes der Instrumente, der Erstellung der Evaluationsberichte sowie der Erarbeitung von Ziel- und Handlungsvereinbarungen zur Qualitätsverbesserung der einzelnen Schule,
- die Analyse und Auswertung der Evaluationsberichte für die Bildungsberichterstattung,
- die enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht,
- die Vortragstätigkeit im Rahmen der Implementierung,
- die Zusammenarbeit mit den anderen Referaten der Qualitätsagentur im Bereich Bildungsmonitoring, Vergleichsarbeiten und Interne Evaluation.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
- 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- oder Hauptschulen,
- deutlich überdurchschnittliche pädagogische und fachliche Qualifikation,
- mehrjährige Unterrichtspraxis,
- fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in Schulentwicklung und Evaluation,
- Interesse an Fragen zur Theorie der Schule und der Bildung,
- Aufgeschlossenheit für empirisch gestütztes Arbeiten.
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit zum Arbeiten im Team,
- sicheres Auftreten,
- Organisationsgeschick,
- überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken,
- Engagement und Flexibilität.
Eine Tätigkeit als Evaluator/Evaluatorin ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Reisetätigkeiten anfallen.
Aussagekräftige Bewerbungen sind bis spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an die Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. Hd. Frau Prof. Dr. Eva-Maria Lankes, zu richten.
__________________________________________________________________________________________________________________
Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
__________________________________________________________________________________________________________________