Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


                      

 

Nummer 1*     Ausgegeben in München am 10. Januar 2012    Jahrgang 2012

 

 

 


 

 

Inhalt


 

Fernstudium „Katholische Religionslehre“ für Lehrer und Lehrerinnen an Grund-,
Haupt-/Mittel- und Förderschulen in Bayern

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2013 nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Ausschreibungen von Schulratsstellen

Ausschreibung von Stellen für Schulleiter, Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Parlamentsseminare 2012 der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit

Ausschreibung einer Stelle des Ständigen Vertreters an einer staatlichen beruflichen Schule

Besetzung von Mitarbeiterstellen bei den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien

Zweite Staatsprüfung 2013 für das Lehramt an Sonderschulen/für Sonderpädagogik nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Ausschreibung einer Funktionsstelle an einer staatlichen beruflichen Schule

Hinweis

Offene Stellen

 

 

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Fernstudium „Katholische Religionslehre“ für
Lehrer und Lehrerinnen an
Grund-, Haupt-/Mittel- und Förderschulen in Bayern

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 1. Dezember 2011
Az.: IV.3-5 P 7160.1-4b.120 161

 

Das Fernstudium wendet sich an Lehrkräfte an Grund-, Haupt-/Mittel- und Förderschulen in Bayern, die die vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis für „Katholische Religionslehre“ bzw. später die Missio Canonica erlangen wollen. Das Fernstudium entspricht dem Niveau des Studiums eines Unterrichtsfaches im Lehramtsstudium für Grund-, Haupt-, Mittel- oder Förderschulen.

 

Als fachliche Zulassungsvoraussetzung gilt die bestandene Zweite Staatsprüfung.

Zulassungsbedingung ist ein bescheinigtes Gespräch mit der (erz-)diözesanen Schulabteilung zur Klärung der Voraussetzungen und der Zulassung.

Die Zulassung wird durch die (erz-)diözesane Schulabteilung erteilt.

 

Das Fernstudium beinhaltet folgende Elemente:

Erarbeitung von 24 Lehrbriefen im privaten Selbststudium

 

         Teilnahme an einem Studientag zur Einführung

         Teilnahme an einer Studienwoche

         fünf bis zehn Hospitationsstunden im Religionsunterricht

         mündliche Abschlussprüfung

         ggf. Teilnahme an einem diözesanen Gesprächskreis.

 

Kursbeginn ist der 15. April 2012, die Dauer beträgt 15 Monate.

Anmeldeschluss bei der (erz-)diözesanen Schulabteilung ist der 31. Januar 2012.

Weitere Informationen stehen unter (theologie@fernkurs-wuerzburg.de) bzw. unter www.fernkurs-wuerzburg.de zur Verfügung.

 

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 





Zweite Staatsprüfung für das Lehramt
an beruflichen Schulen 2013
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 7. Dezember 2011 Az.: VII.2-5 S 9153-7a.119 575

 

I.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2011 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBI S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBI S. 378, KWMBl S. 214) § 9, begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2013 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBI S. 428, KWMBl I S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, KWMBl S. 214) § 2, teil.

Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:

 

      Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 27. Februar 2012 bis 13. Juli 2012 an den Seminarschulen,

 

      die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit vom 7. Januar 2013 bis
3. Mai 2013 an den Einsatzschulen,

 

      die Kolloquien in der Zeit vom 11. März 2013 bis 3. Mai 2013 an den Seminarschulen,

 

      die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom
18. März 2013 bis 17. Mai 2013 an den Seminarschulen.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.

 

Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2011 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendarinnen und -referendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2013 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2012 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 7. Januar 2013 bis 3. Mai 2013 ab.

Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.

Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 5. Oktober 2012 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.

 

IV.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2013 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2012 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 LPO II).

Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2012 bestanden haben sich bis spätestens 21. September 2012 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 30. November 2012 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.

 

Der Meldung sind beizufügen:

         eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,

         gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),

         gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,

         eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des
§ 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.

 

Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.

Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 5. Oktober 2012 einzuholen.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten.

Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 7. Januar bis 3. Mai 2013 (Prüfungslehrproben) ab.

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 





Ausschreibungen von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 9. Dezember 2011
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.124 331

 

Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis und in der Stadt Bamberg wird zur Bewerbung für Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen aus dem Volksschulbereich (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.

 

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom  9. Dezember 2011
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.124 332

 

Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Deggendorf wird zur Bewerbung für Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen aus dem Volksschulbereich (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden.

Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.

 

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.

 

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom  13. Dezember 2011
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.125 615

 

Die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Schwandorf wird zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen oder an Grundschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst (und Erfahrung in der Grundschule) oder im Grundschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der bisherige Inhaber der Stelle war als ständiger Vertreter der Fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamts im Landkreis Schwandorf in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung der Oberpfalz nach Besetzung der Stelle bestellt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 





Ausschreibung von Stellen für Schulleiter,
Ständige Vertreter und
Weitere Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 13. Dezember 2011
Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.116 339

 

A)   Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2012 zu besetzen:

Staatliches Berufliches Schulzentrum Haßfurt

Die Staatliche Berufsschule mit gewerblich-technischen und kaufmännischen Klassen ist mit den Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege sowie der Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen derzeit 1.057 Teilzeitschüler/-innen und 52 Vollzeitschüler/-innen. Die Berufsfachschulen werden von insgesamt 176 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

 

B)    Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit sofortiger Wirkung zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule Kaufbeuren mit Staatlichen Berufsfachschulen für Hauswirtschaft und Kinderpflege Kaufbeuren

Die Berufsschule mit gewerblichen, technischen und kaufmännischen Klassen ist mit den Berufsfachschulen für Hauswirtschaft und Kinderpflege organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen derzeit 2.061 Teilzeitschüler/-innen und 29 Vollzeitschüler/-innen; die Berufsfachschule für Hauswirtschaft zählt 79 Vollzeitschüler/-innen und die Berufs-fachschule für Kinderpflege 87 Vollzeitschüler/-innen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

 

C)    Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters der Schulleiterin bzw. der Weiteren Ständigen Vertreterin der Schulleiterin ist an folgender Schule mit sofortiger Wirkung zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule Vilshofen

Die Berufsschule für gewerblich-technische Berufe besuchen derzeit 1.033 Teilzeitschü-ler/-innen und 50 Vollzeitschüler/-innen. Sie ist mit der Berufsfachschule für Hauswirtschaft (175 Vollzeitschüler/-innen), der Berufs-fachschule für Kinderpflege (113 Vollzeitschüler/-innen), sowie der Fachschule für Bau- und Glasbautechnik (47 Vollzeitschüler/-innen) organisatorisch verbunden.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.

Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule wird ergänzend verwiesen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin sowie des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt werden.

 

Die Stellen des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters und des Weiteren Ständigen Vertreters der Schulleiterin bzw. der Weiteren Ständigen Vertreterin der Schulleiterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)     von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 





Parlamentsseminare 2012
der Bayerischen Landeszentrale
für politische Bildungsarbeit

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 15. Dezember 2011 Az.: III.6-5 P 4153-5b.96 385

 

Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit führt im Jahr 2012 drei Parlamentsseminare für Lehrkräfte aller Fächer an folgenden Terminen durch:

 

115.     Parlamentsseminar vom 28. Februar bis 1. März 2012

(Anmeldeschluss: 31. Januar 2012)

116.     Parlamentsseminar vom 22. bis 24. Mai 2012

(Anmeldeschluss: 5. April 2012)

117.     Parlamentsseminar vom 13. bis 15. November 2012

(Anmeldeschluss: 2. Oktober 2012)

 

Diese Seminare sollen

         das Wissen der Lehrkräfte über das parlamentarische Regierungssystem vertiefen,

         die Rolle der Länder – hier: des Freistaates Bayern – im Bundesstaat darstellen und

         den Lehrkräften durch die Begegnung mit den beteiligten Personen und den Besuch der Institutionen einen unmittelbaren, persönlichen Eindruck von der Arbeit der parlamentarischen Gremien in Bayern vermitteln.

 

An jedem Seminar können insgesamt 25 Lehrkräfte aus Haupt-/Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und Förderschulen in Bayern teilnehmen. Sollten mehr als 25 Bewerbungen vorliegen, werden Bewerbungen von Lehrkräften des gemeinschaftskundlichen Fachbereichs bevorzugt.

 

Die erforderliche Dienstbefreiung sowie die Anerkennung der Teilnahme auf die persönliche Fortbildungsverpflichtung obliegen dem jeweiligen Dienstvorgesetzten. Vor der Anmeldung ist daher die Genehmigung des Dienstvorgesetzten einzuholen und dessen Bestätigung schriftlich auf dem Anmeldeformular einzuholen.

 

Die Anmeldung erfolgt bei der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, welche die Teilnehmergruppe zusammenstellt.

 

Gesuche um Teilnahme an einem bestimmten Seminar werden, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, auf dem Dienstweg an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, LZ 3, z. Hd. Frau Elke Kapell, Praterinsel 2,
80538 München, weitergeleitet. Hierfür soll
das Anmeldeformular für Parlamentsseminare verwendet werden, das im Internet unter
(http://192.68.214.70/blz/veranstaltungen/parlamentsseminare/index.asp) zur Verfügung steht.

 

Die Anmeldungen für die Parlamentsseminare sollen

dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus

spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn vorliegen.

 

Weitere Informationen über den Seminarablauf und die Unterbringung sind dem Einladungsschreiben zu entnehmen, das die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit nach Ablauf des Anmeldetermins den Teilnehmerinnen und Teilnehmern übersendet.

 

Im Falle der Verhinderung aus unvorhersehbaren Gründen ist umgehend die Landeszentrale zu benachrichtigen (Tel.:  089/2186-2175), damit kurzfristig Ersatzteilnehmer benannt werden können.

 

Die Kosten der Übernachtung (Einzelzimmer), Verpflegung und die Fahrtkosten (höchstens Fahrt mit Deutsche Bahn AG 2. Klasse) trägt die Landeszentrale.

 

Anmeldungen, die unberücksichtigt bleiben mussten, erlöschen mit Seminarbeginn, so dass für die Teilnahme zu einem späteren Termin eine neue Anmeldung notwendig wird.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 





Ausschreibung einer Stelle
des Ständigen Vertreters
an einer staatlichen beruflichen Schule

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 15. Dezember 2011
Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.125 924

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit Wirkung vom 20. Februar 2012 zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule II Aschaffenburg

Die Berufsschule mit kaufmännischer Ausbildungsrichtung  besuchen  derzeit   2.238  Teilzeitschü-ler/-innen und 59 Vollzeitschüler/-innen. Sie ist mit der Berufsfachschule für IT-Berufe organisatorisch verbunden.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

 

Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stelle kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber bzw. die künftige Funktionsinhaberin ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)     von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 





Besetzung von Mitarbeiterstellen
bei den
Ministerialbeauftragten für die Gymnasien

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 20. Dezember 2011
Az.: VI.9-5 O 5121-6b.128 599

 

Folgende Stellen von Fachreferenten bzw. Fachreferentinnen bei Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern sind zu den jeweils genannten Zeitpunkten zu besetzen. Die Wahrnehmung der einzelnen Stellen ist in funktionsverträglichem Umfang auch in Teilzeit möglich.

 

1. Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern-West

Zum 20. Februar 2012

Fachreferent/Fachreferentin für Spanisch

Fachreferent/Fachreferentin für Italienisch

 

2. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Niederbayern

Zum 1. August 2012

Allgemeiner Mitarbeiter/Allgemeine Mitarbeiterin

 

3. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in der Oberpfalz

Zum 20. Februar 2012

Fachreferent/Fachreferentin für Geschichte

 

Zum 1. August 2012

Fachreferent/Fachreferentin für Mathematik

 

4. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken

Zum 20. Februar 2012

Fachreferent/Fachreferentin für Sozialkunde

 

Zum 1. August 2012

Mitarbeiter/Mitarbeiterin für RLFB und Praktikumsamt

 

 

5. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Schwaben

Zum 20. Februar 2012

Fachreferent/Fachreferentin für Physik

Allgemeiner Mitarbeiter/Allgemeine Mitarbeiterin

 

6. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Niederbayern und Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in der Oberpfalz gemeinsam

Zum 20. Februar 2012

Fachreferent/Fachreferentin für Italienisch

 

 

Der Allgemeine Mitarbeiter bzw. die Allgemeine Mitarbeiterin sowie der Fachreferent bzw. die Fachreferentin unterstützt den Ministerialbeauftragten bzw. die Ministerialbeauftragte in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben.

 

Besonderes Anforderungsprofil Allgemeiner Mitarbeiter/Allgemeine Mitarbeiterin bei dem/der Ministerialbeauftragten:

 

Der Aufgabenbereich umfasst u. a. folgende Tätigkeiten:

 

1.        Mitarbeit bei der Wahrnehmung schulaufsichtlicher Aufgaben durch den Ministerialbeauftragten/die Ministerialbeauftragte (z. B. Beratung der Schulen in schulrechtlichen und schulorganisatorischen Fragen, Auswertung von Leistungsergebnissen der Schulen sowie Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Steigerung der Schul -und Unterrichtsqualität, Mitarbeit bei den Aufgaben, die der/die Ministerialbeauftragte im Rahmen der externen Evaluation wahrnimmt, Behandlung von Aufsichtsbeschwerden, Überprüfung der Jahresberichte)

 

2.        Mitwirkung bei der Planung von Direktorentagungen und Dienstbesprechungen der Fachreferenten

 

3.        Mitwirkung bei der Überprüfung dienstlicher Beurteilungen

 

4.        Betreuung von Homepage und Gymnasialportal an der Dienststelle des/der Ministerialbeauftragten

 

5.        Organisation und Durchführung der Prüfungen zur Aufnahme in das Max-Weber-Programm

 

Voraussetzung für die Bewerbung sind deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen, mehrjährige Erfahrung an einer Schule, Grundkenntnisse im Schulrecht und im Bereich der Schulorganisation, Anwenderkenntnisse im EDV-Bereich (einschließlich Content-Management-Systeme). Erwartet werden Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit im Team zu arbeiten. Unabdingbar sind die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich rasch und umfassend in den Bereich der Dienststelle einzuarbeiten.

 

 

Für alle ausgeschriebenen Stellen gilt:

 

Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, die über eine überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen. Darüber hinaus soll der Bewerber bzw. die Bewerberin an einer Schule im Zuständigkeitsbereich des Bezirks des/der Ministerialbeauftragten, bei dem/der die Stelle, für die er/sie sich bewirbt, ausgeschrieben ist, beschäftigt sein oder bereit sein, sich zum nächstmöglichen Termin an eine Schule im betreffenden MB-Bezirk versetzen zu lassen. Die Ausübung der Funktion des Fachbetreuers bzw. der Fachbetreuerin sowie Erfahrung mit der Durchführung der Abiturprüfung werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt. Studienräte und Studienrätinnen sollten über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen.

 

Gemäß Art. 7 Abs.3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten bzw. die jeweilige Ministerialbeauftragte an das Staatsministerium weitergegeben.

 

Den Bewerbern bzw. Bewerberinnen wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)       durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die letzte dienstliche Beurteilung ist beizufügen. Falls diese länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Befähigung des Bewerbers bzw. der Bewerberin eingehen.

b)       durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten bzw. die jeweilige Ministerialbeauftragte.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 





Zweite Staatsprüfung 2013
für das Lehramt an Sonderschulen / für Sonderpädagogik
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. Dezember 2011 Az.: IV.7-5 S 8154-4.107 936

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen / für Sonderpädagogik 2013 für diejenigen Studienreferendare durch, die im September 2011 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung wird nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428, BayRS 2038-3-4-8-11-UK) durchgeführt.

 

Hierzu wird bekanntgegeben:

 

1.     Die im Einzelnen zu erbringenden Prüfungsleistungen nach der Lehramtsprüfungsordnung II werden an den jeweiligen Einsatzschulen der Prüfungsteilnehmer (Prüfungslehrproben) und an von den Regierungen im Einzelnen zu bestimmenden Prüfungsorten (jeweils Kolloquium und mündliche Prüfung) abgenommen.

 

2.     Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen nach § 16 LPO II erfüllt.

 

3.     Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

         die Prüfungslehrproben in der Zeit vom 28. Januar bis 17. Mai 2013

         das Kolloquium in der Zeit vom 8. April bis 26. April 2013

         die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 29. April bis 17. Mai 2013

 

        In begründeten Fällen, wie z. B. nach § 12 LPO II, kann das Prüfungsamt bei den Regierungen genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

4.     Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen und Termine zu beachten.

 

5.     Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2011 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 15. Januar 2013 ablegen, können, soweit sie die Lehrbefähigung im Erweiterungsfach anstreben, die Zweite Staatsprüfung auch im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen bzw. für das Lehramt für Sonderpädagogik zu den unter Nr. 3 Spiegelstriche 1 (Prüfungslehrproben) und 3 (mündliche Prüfungen) genannten Terminen abzulegen (§ 28 Abs. 2 LPO II).

 

Die Studienreferendare haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen.

 

        An der Zweiten Staatsprüfung 2013 nehmen auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2012 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.

 

6.     Zur Zweiten Staatsprüfung 2013 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2012 abgelegt und bestanden haben, diese jedoch zum Zweck der Notenverbesserung nach § 11 LPO II wiederholen wollen.

 

6.1   Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen

        falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis zum 1. Juli 2012

        falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt bei der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

 

6.2   Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 und Nr. 4 (soweit die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.

 

7.        Gesuche von Schwerbehinderten (§ 2 Abs. 2 SGB IX) und Gleichgestellten (§ 2 Abs. 3 SGB IX) um Gewährung von Nachteilsausgleich entsprechend § 38 Allgemeine Prüfungsordnung sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

StAnz 2012 Nr. 1

 

 

 

 

 





Ausschreibung einer Funktionsstelle
an einer staatlichen beruflichen Schule

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. Dezember 2011
Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.128 108

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Cham,

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 





Hinweis

 

 

Bayerischer Verkehrssicherheitspreis 2012

Wettbewerb für mehr Verkehrssicherheit

 

Die Landesverkehrswacht Bayern und die Versicherungskammer Bayern führen im Jahr 2012 erneut einen Wettbewerb für mehr Verkehrssicherheit durch. Dem Sieger winkt der Bayerische Verkehrssicherheitspreis. Er wird im Jahr 2012 zum sechzehnten Mal verliehen.

 

Teilnehmen können Einzelpersonen oder Gruppen, die sich in Bayern in besonderer Weise für die Verkehrssicherheit engagiert haben, z. B. journalistisch, mit Kampagnen oder anderen Aktivitäten.

 

Ausdrücklich ist auch die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern sowie Schulen erwünscht.

 

Für den Wettbewerb können sowohl eigene Beiträge als auch Arbeiten Dritter vorgeschlagen werden.

 

Die Beiträge müssen nachprüfbare Darstellungen der Aktivitäten enthalten. Eine Mindest- oder Maximallänge der Einsendungen ist nicht vorgeschrieben. Noch nicht umgesetzte Ideen und Projekte können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

 

Insgesamt werden drei Hauptpreise im Gesamtwert von 7.500 € vergeben. Weitere Geldpreise werden durch die Landesverkehrswacht zur Verfügung gestellt. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Feierstunde voraussichtlich im Oktober 2012 am Ort des jeweiligen Siegers statt.

 

Wettbewerbsbeiträge müssen bis 30. April 2012 bei der Landesverkehrswacht Bayern eingereicht werden.

 

Die Landesverkehrswacht Bayern und die Versicherungskammer Bayern hoffen auf rege Teilnahme, gerne auch aus dem schulischen Bereich.

 

Weitere Auskünfte erteilt die Landesverkehrswacht Bayern e. V., Ridlerstraße 35 a, 80339 München, Telefon-Nr. 089 / 54 01 33 - 0, Telefax-Nr. 089 / 54 07 58 10, E-Mail: lvw@verkehrswacht-bayern.de.

 

 

 

 

 

 

 





Offene Stellen

 

 

Neubesetzung einer freien Stelle am

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

 

Zum Schulhalbjahr 2011/2012 ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle als unterhälftige Abordnung befristet neu zu besetzen:

 

Referat „Organisations- und Qualitätsentwicklung an Schulen“

Aufgabenbeschreibung:

Der Arbeitsschwerpunkt liegt in der konzeptionellen Begleitung der Thematik „Ganztagsschulen“.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

         1. und 2. Staatsprüfung für ein Lehramt im Primar- oder Sekundarbereich

         Mehrjährige Berufserfahrung

         Erfahrungen in der Arbeit an bzw. der Koordination von Ganztagsschulen

         Überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen sowie Beurteilungen.

 

Überfachliche Qualifikationen:

         Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

         Engagement und Flexibilität

         Aufgeschlossenheit für Innovationen

         Sicheres Auftreten

         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

         Organisationsgeschick

         Überdurchschnittliche Belastbarkeit

         Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. Hd. Herrn OStD Arnulf Zöller zu richten.

 

 

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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