Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


                 

 

Nummer 3*     Ausgegeben in München am 14. Februar 2012    Jahrgang 2012

 

 


 

Inhalt

 

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Schwaben

Ausschreibung von Schulratsstellen

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2014/I nach der
Lehramtsprüfungsordnung II

Abschlussprüfung an den bayerischen Realschulen im Jahre 2013

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen September 2012/2014 nach der
Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen

Besetzung der Stelle des Leiters / der Leiterin des Studienkollegs bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) des Freistaates Bayern

Offene Stellen

 

 

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Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Schwaben

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 17. Januar  2012  Az.: VII.7-5 P 9070-7.124 337

 

Die Stelle eines Referenten/einer Referentin des Sachgebiets 42.2 „Berufliche Schulen für Gesundheit, Soziales, Hauswirtschaft und Agrarwirtschaft“ an der Regierung von Schwaben ist ab sofort neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.

Dem Sachgebiet 42.2 an der Regierung von Schwaben obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

-       Schulaufsicht über die Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe, Fachakademien für Fremdsprachenberufe, Berufsfachschulen für Kosmetik

-       Fachrichtungsunabhängige Unterrichtsfächer und Unterrichtsschwerpunkte; Zertifikatsprüfungen

-       Grundsätzliche und fachrichtungsunabhängige Angelegenheiten der regionalen Lehrerfortbildung, Koordinierung der Planung; EU-Programme

-       Schulentwicklung (Koordination)

-       Telekolleg (Koordination, Gebühreneinzug)

-       Fachliche Zuständigkeit für Wettbewerbe an beruflichen Schulen

-       Fachliche Zuständigkeit für die Verleihung von Meister- und Staatspreisen an beruflichen Schulen

-       Mitwirkung bei finanziellen Förderungen im Bereich der beruflichen Schulen (ohne Schulbau)

-       Mitwirkung im Prüfungswesen (Gesundheit/Soziales/Hauswirtschaft)

-       Mitwirkung bei der Externen Evaluation

-       Mitwirkung bei der Entscheidung über mittlere Schulabschlüsse

Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Betracht. Der Bewerber/Die Bewerberin sollte in der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik oder Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft oder Gesundheits- und Pflegewissenschaft qualifiziert sein und über Englisch- sowie EDV-Kenntnisse verfügen.

Erfahrungen im Schulaufsichtsdienst sind von Vorteil.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtsdienst an. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 As. 3 BayGlG).

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Schwaben einzureichen.

Die Regierung von Schwaben nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung zu.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 19. Januar 2012  Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.1327

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Straubing-Bogen und in der Stadt Straubing ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“, konkretisiert.

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Der bisherige Inhaber der Stelle war als ständiger Vertreter der Fachlichen Leitung der Staatlichen Schulämter im Landkreis Straubing-Bogen und in der Stadt Straubing in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung von Niederbayern nach Besetzung der Stelle bestellt.

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 





Zweite Staatsprüfung
für das Lehramt an Gymnasien 2014/I
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 23. Januar 2012  Az.: III.1-5 S 5154-PRA.1865

 

I.

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2012/2014 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2014/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

-       die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 30. April 2012 bis 13. Juli 2012 an der Seminarschule,

-       die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 5. November 2012 bis 12. Juli 2013 an der Einsatzschule,

-       die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. Oktober 2013 bis 6. Dezember 2013 an der Seminarschule,

-       das Kolloquium in der Zeit vom 16. September 2013 bis 18. Oktober 2013 und

-       die mündliche Prüfung in der Zeit vom 7. Oktober 2013 bis 6. Dezember 2013 an der Seminarschule.

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

 

II.

Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2012/2014, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben der örtlichen Prüfungsleitung (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

 

III.

An der Zweiten Staatsprüfung 2014/I nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2013/I nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2013/2015 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2012/2014 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

-       die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 29. April 2013 bis 14. Juni 2013,

-       die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 24. Juni 2013 bis 27. September 2013.

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 19. März 2013 einzuholen.

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

Zur Zweiten Staatsprüfung 2014/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2013/I oder 2013/II abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 9. September 2013 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 7. Oktober 2013 bis 6. Dezember 2013 an einer Seminarschule statt.

 

 

IV.

Zur Zweiten Staatsprüfung 2014/I können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2013/I oder 2013/II abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

Voraussetzung für die Zulassung ist

1.     für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2013/I bestanden haben, dass sie

1.1   sich bis spätestens 1. März 2013 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 31. Mai 2013 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

1.2   der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und

1.3   mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;

2.     für   Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2013/II bestanden haben, dass sie

2.1   sich bis spätestens 9. September 2013 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und

2.2   gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in München zu richten.

Diese Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 16. September 2013 bis 6. Dezember 2013 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist von der Prüfungsteilnehmerin bzw. vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 19. März 2013 einzuholen.

Zur Zweiten Staatsprüfung 2014/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2013/I oder 2013/II abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

 

V.

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

O h r n b e r g e r

Ministerialdirigentin

 

StAnz 2012 Nr. 5

 

 

 

 





Abschlussprüfung an den bayerischen Realschulen
im Jahre 2013

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 24. Januar 2012  Az.: V.2-5 S 6500-5.1514

 

1.     Die Abschlussprüfung 2013 wird nach Art. 54 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO) durchgeführt.

 

2.     Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2013

 

Prüfungsgegenstand

Prüfungstermin

Französisch/Spanisch/ Tschechisch

Mittwoch, 19. Juni 2013

Prüfungsdauer 130 Minuten

innerhalb des zeitlichen Rahmens:

8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Deutsch

Donnerstag, 20. Juni 2013

Prüfungsdauer 240 Minuten

innerhalb des zeitlichen Rahmens:

8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Englisch

Freitag, 21. Juni 2013

Prüfungsdauer 135 Minuten

innerhalb des zeitlichen Rahmens:

8.30 Uhr bis 11.30 Uhr inkl. Pause

Andere Fremdsprachen

Freitag, 21. Juni 2013

Prüfungsdauer 120 Minuten

8.30 Uhr bis 10.30 Uhr

Mathematik I und Mathematik II

Montag, 24. Juni 2013

Prüfungsdauer 150 Minuten

innerhalb des zeitlichen Rahmens:

8.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Betriebswirtschafts-lehre/Rechnungswesen und Physik

Dienstag, 25. Juni 2013

Prüfungsdauer 120 Minuten

innerhalb des zeitlichen Rahmens:

8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Profilfach der Wahlpflichtfächergruppe IIIb

Mittwoch, 26. Juni 2013

 

Prüfungsdauer in Ku, We, HuE:

90 Minuten

8.30 Uhr bis 10.00 Uhr

 

Prüfungsdauer in Sozialwesen:

120 Minuten

8.30 Uhr bis 10.30 Uhr

 

3.     Andere Bewerber und Bewerberinnen reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. Februar 2013 beim Leiter der vom Ministerialbeauftragten hierfür bestimmten öffentlichen Realschule ein.

 

4.     Die Schulleiter/Die Schulleiterinnen bestätigen dem Staatsministerium bis 1. März 2013, wie viele Prüfungstexte für die einzelnen Prüfungsarbeiten benötigt werden. Ein Versandvorschlag wird den Schulen rechtzeitig zugeleitet.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

StAnz 2012 Nr. 5

 

 

 

 





Vorbereitungsdienst
für das Lehramt an Realschulen
September 2012/2014
nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung
für das Lehramt an Realschulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 24. Januar 2012  Az.: V.1-5 S 6111-373

 

Im Jahr 2012 wird der Vorbereitungsdienst (September 2012/2014) nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) in der jeweils geltenden Fassung eingerichtet.

 

 

I.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I a. F.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 oder die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I n. F.) vom 13. März 2008 oder eine nach Art. 6 Abs. 4 Bayerischen Lehrerbildungsgesetz anerkannte Erste Prüfung für ein Lehramt bestanden haben, können zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

 

 

II.

Vorbereitungsdienst September 2012/2014

1.        Der Vorbereitungsdienst wird zu folgender Zeit durchgeführt:
13. September 2012 bis 14. September 2014

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Landtagsbeschluss vom 9. November 2000 ein Eintritt in den Vorbereitungsdienst zum Februar seit dem Jahr 2006 nicht mehr möglich ist.

2.        Für die Meldung zum Vorbereitungsdienst gilt folgender Termin:
Letzter Meldetag (Ausschlussfrist): 13. April 2012

3.        Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung oder die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen in Bayern ablegen, erhalten gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung oder Ersten Lehramtsprüfung die Antragsformulare für die Meldung zum Vorbereitungsdienst durch das Prüfungsamt. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber können die erforderlichen Antragsformulare vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat III.1 –, Salvatorstraße 2, 80333 München, erhalten.

4.        Die Meldungen sind mit den im Antrag genannten Unterlagen ausschließlich an das Staatsministerium zu richten.

Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um Zulassung zum Vorbereitungsdienst bewerben, weisen die Behörden, die das amtsärztliche Gesundheitszeugnis ausstellen, ausdrücklich darauf hin, dass es

a)    zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen beantragt wird und

b)    an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, – Referat III.1 –, Salvator-straße 2, 80333 München, zu senden ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellung des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nimmt. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich rechtzeitig um einen Untersuchungstermin bemühen.

5.        Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Sätzen der Anlage 10 zum Bayerischen Besoldungsgesetz.

Nach Eignung und Bedarf können Studienreferendarinnen und Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt mit einem Unterrichtsauftrag zur Unterrichtsaushilfe an einer Realschule herangezogen werden.

 

 

III.

Verwendung im öffentlichen Schuldienst

Aus der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

StAnz 2012 Nr. 5

 

 

 

 





Besetzung der Stelle des Leiters / der Leiterin
des Studienkollegs bei den Hochschulen
für angewandte Wissenschaften
(Fachhochschulen) des Freistaates Bayern

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 27. Januar 2012  Az.: VI-5 O 5232C-6b.8037

 

Am Studienkolleg bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) des Freistaates Bayern in Coburg ist zum 1. August 2012 die Stelle des Leiters / der Leiterin (Besoldungsgruppe A 15 + AZ) zu besetzen.

Das Studienkolleg hat die Aufgabe, Studienbewerber, deren Vorbildungsnachweis nur in Verbindung mit einer erfolgreich abgelegten Feststellungsprüfung als Qualifikation für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften anerkannt wird, auf die Feststellungsprüfung vorzubereiten und ihnen fachliche Grundlagen für das angestrebte Studium zu vermitteln. Im Studienkolleg Coburg bereiten sich jedes Jahr ca. 300 Studienkollegiaten aus 50 Ländern auf ihr Fachstudium an einer der 17 Hochschulen für angewandte Wissenschaften bzw. einer der neun nichtstaatlichen Fachhochschulen in Bayern oder Hochschulen in den übrigen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland vor. Der Unterricht in den fachorientierten Schwerpunktkursen am Studienkolleg vermittelt die Grundlagen für ein erfolgreiches Studium. Die Studierenden am Studienkolleg Coburg sind immatrikulierte Studierende der Hochschule Coburg und nutzen alle Einrichtungen der Hochschule sowie des Studentenwerks.

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Leiter / die Leiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Da es sich beim Studienkolleg Coburg um eine besondere Bildungseinrichtung für Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen an der Schnittstelle zwischen Gymnasium und Hochschule handelt, sind folgende Qualifikationen und Erfahrungen Voraussetzung für die Bewerbung:

-       Lehramtsbefähigung für Deutsch sowie Zusatzqualifikation im Bereich Deutsch als Fremdsprache, mindestens aber Unterrichtserfahrung in diesem Bereich

-       berufliche Erfahrungen an einer Hochschule oder an einem Gymnasium durch Unterricht mit Erwachsenen oder in der gymnasialen Kollegstufe bzw. Qualifikationsphase oder in den Jahrgangsstufen 11 mit 13 der Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Leitung des Studienkollegs eingereicht (Studienkolleg bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Freistaates Bayern, Herrn StD Robert Metzler, Friedrich-Streib-Straße 2, 96450 Coburg). Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung des Studienkollegs weitergegeben; die Leitung des Studienkollegs übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 14 Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an das Staatsministerium.

Einem Außenbewerber / Einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter des Studienkollegs vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a)       durch den Leiter des Studienkollegs bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an das Staatsministerium bzw. durch den Schulleiter / die Schulleiterin einer Außenbewerbung an die Leitung des Studienkollegs (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt; Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

b)       durch den Leiter des Studienkollegs bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an das Staatsministerium.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Offene Stellen

 

Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Tokyo Yokohama

 

Arbeitsbeginn:                           1. August 2012

Ende der Bewerbungsfrist:     29. Februar 2012

Deutschsprachige Schule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 281

Reifeprüfung, Fachhochschulreifeprüfung

Qualifikation

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I oder II

BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung
der Universität Regensburg

 

Die Universität Regensburg bildet an elf Fakultäten derzeit ca. 20.000 Studierende aus. In der Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft ist zum 1. April 2012 eine Stelle als

Lehrkraft für besondere Aufgaben

in Vollzeit / 40,1 Stunden wöchentlich bis 31. Dezember 2014 zu besetzen.

Die Vergütung erfolgt nach TV-L Entgeltgruppe E 13.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein abgeschlossenes Studium im Fach Sport, vorzugsweise ein Lehramtsstudium.

Die Hauptaufgabe in der Lehre besteht in der Ausbildung von Lehramtsstudierenden. Das Interesse an einer wissenschaftlichen Weiterqualifikation wird erwartet. Darüber hinaus sind Kenntnisse in der Systemadministration von Vorteil.

Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen ist insbesondere eine ausführliche Darstellung von Schwerpunkten in der Sportpraxis und der Sporttheorie erwünscht.

Die Universität Regensburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Des Weiteren setzt sie sich besonders für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein (nähere Informationen unter www.uni-regensburg.de/chancengleichheit).

Bei im Wesentlichen gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt eingestellt. Bitte weisen Sie auf eine vorliegende Schwerbehinderung ggf. bereits in der Bewerbung hin.

Bitte beachten Sie, dass Kosten, die bei einem etwaigen Vorstellungsgespräch für Sie anfallen sollten, nicht übernommen werden können.

Bei   Rückfragen  wenden  Sie  sich  bitte  an petra.jansen@psk.uni-regensburg.de.

Ihre ausführliche Bewerbung senden Sie bitte bis zum 24. Februar 2012 an folgende Adresse:

Universität Regensburg

Lehrstuhl für Sportwissenschaft

Prof. Dr. Petra Jansen

z. Hd. Frau Anneliese Bohmann

Kennwort: JAP_04.2012

D-93040 Regensburg

 

 

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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