Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 4* Ausgegeben in München am 29. Februar 2012 Jahrgang 2012
Inhalt
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Ausschreibung von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 31. Januar 2012 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.1336
Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Erlangen wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Volksschulen verfügen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136) „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Oberfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 31. Januar 2012 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.1346
Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.2 „Personal/Organisation“ an der Regierung von Oberfranken wird ausgeschrieben. Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Volksschulen verfügen.
Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.
Der Bewerber/Die Bewerberin soll über sehr gute EDV-Kenntnisse verfügen.
Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Oberfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Mitwirkung bei der Organisation der öffentlichen Volksschulen
- Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs
- Personalplanung und Personalzuweisung
- Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen
- Datenverarbeitung in der Schulverwaltung
- Statistiken zum Unterrichtsbereich
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 1. Februar 2012 Az.: VI-5 P5001.1-6.2146
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2012 die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen:
1. Erasmus-Gymnasium Amberg
Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 562 Schülerinnen und Schüler).
2. Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg
Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1105 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
3. Richard-Wagner-Gymnasium Bayreuth
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 807 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Ganztagsangebot.
4. Gymnasium Berchtesgaden
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 580 Schülerinnen und Schüler).
5. Gabrieli-Gymnasium Eichstätt
Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 971 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Schülerheim und führt ein Ganztagsangebot.
6. Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 900 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.
7. Camerloher-Gymnasium Freising
Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1037 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt Klassen mit bilingualem Unterricht.
8. Gymnasium Füssen
9. Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1102 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot sowie Klassen mit bilingualem Unterricht.
10. Ernst-Mach-Gymnasium Haar
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1287 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt Klassen mit bilingualem Unterricht.
11. Paul-Pfinzing-Gymnasium Hersbruck
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1273 Schülerinnen und Schüler).
12. Gymnasium Neubiberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1445 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
13. Descartes-Gymnasium Neuburg a. d. Donau
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1220 Schülerinnen und Schüler).
14. Arnold-Gymnasium Neustadt bei Coburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 982 Schülerinnen und Schüler).
15. Gymnasium Neutraubling
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1350 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Ganztagsangebot.
16. Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1441 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Ganztagsangebot.
17. Leonhard-Wagner-Gymnasium Schwabmünchen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1228 Schülerinnen und Schüler).
18. Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1157 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Ganztagsangebot.
19. Joseph-Bernhart-Gymnasium Türkheim
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 943 Schülerinnen und Schüler).
20. Johannes-Gutenberg-Gymnasium Waldkirchen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 810 Schülerinnen und Schüler).
Besetzung von Stellen eines Schulleiters / einer Schulleiterin in der Leitung eines Kollegs
Am Bayernkolleg Schweinfurt ist zum 1. August 2012 die Stelle eines Schulleiters / einer Schulleiterin (Funktionsnummer 1000) zu besetzen:
21. Bayernkolleg Schweinfurt
Die Schule ist ein Gymnasium des zweiten Bildungswegs mit sprachlicher Ausbildungsrichtung und Englisch als erster sowie Latein, Französisch und Russisch als zweiter Fremdsprache (etwa 357 Schülerinnen und Schüler). An das Kolleg ist ein Schülerheim angegliedert. Die Schule führt einen Sonderlehrgang für Aussiedler.
Ihre Aufgaben:
- Pädagogische und organisatorische Leitung der Schule
- Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)
- Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
- Entwicklung des Schulprofils
- Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien
- Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger
- Leitung der Verwaltungsgeschäfte
- Vertretung der Schule nach außen
Unsere Erwartungen:
- erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
- ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
- Erfahrungen in der Schulverwaltung und / oder Personalführung
- Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
- Erfahrungen in der Schulentwicklung
- Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern
- Kommunikative und soziale Kompetenz
- Innovationsbereitschaft
- hohe Belastbarkeit
- gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter / die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine in der Aussagekraft einer periodischen Beurteilung gleichkommende Anlassbeurteilung des Bewerbers / der Bewerberin zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim zuständigen
Ministerialbeauftragten zwei Wochen
und zur Vorlage
beim Staatsministerium vier Wochen
nach Erscheinen der Ausschreibung.
Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
Besetzung von Stellen
des Ständigen Stellvertreters
im Bereich der staatlichen Gymnasien
sowie am Bayernkolleg Schweinfurt
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht
und Kultus
vom 1. Februar 2012 Az.: VI-5 P 5001.1-6.2147
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2012 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:
1. Max-Reger-Gymnasium Amberg
Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 793 Schülerinnen und Schüler) und führt die musische Ausbildungsrichtung auch in Kurzform. Die Schule ist ein Gymnasium mit Schülerheim.
2. Katharinen-Gymnasium Ingolstadt
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1244 Schülerinnen und Schüler).
3. Burkhart-Gymnasium Mallersdorf-Pfaffen-berg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 952 Schülerinnen und Schüler).
4. Theresien-Gymnasium München
Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 643 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
5. Ostendorfer-Gymnasium Neumarkt
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1126 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt Klassen mit bilingualem Unterricht.
6. Regental-Gymnasium Nittenau
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 731 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt Klassen mit bilingualem Unterricht.
7. Reichsstadt-Gymnasium Rothenburg o. d. Tauber
8. Augustinus-Gymnasium Weiden
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 852 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.
Besetzung von Stellen eines Ständigen Stellvertreters / einer Ständigen Stellvertreterin in der Leitung eines Kollegs
Am Bayernkolleg Schweinfurt ist zum 1. August 2012 die Stelle eines Ständigen Stellvertreters / einer Ständigen Stellvertreterin (Funktionsnummer 1100) zu besetzen:
Die Schule ist ein Gymnasium des zweiten Bildungswegs mit sprachlicher Ausbildungsrichtung und Englisch als erster sowie Latein, Französisch und Russisch als zweiter Fremdsprache (etwa 357 Schülerinnen und Schüler). An das Kolleg ist ein Schülerheim angegliedert. Die Schule führt einen Sonderlehrgang für Aussiedler.
Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter
Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.
Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 Satz 2 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 14 Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens sechs Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.
Einem Außenbewerber / Einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch den Schulleiter / die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt; Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) durch den Schulleiter / die Schulleiterin der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.
Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Unterfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 1. Februar 2012 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.1347
Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.2 „Personal/Organisation“ an der Regierung von Unterfranken wird ausgeschrieben. Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Volksschulen verfügen.
Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.
Der Bewerber/Die Bewerberin soll über gute EDV-Kenntnisse verfügen.
Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Unterfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Mitwirkung bei der Organisation der öffentlichen Volksschulen
- Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebes
- Personalmanagement und Personalversorgung
- Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen
- Datenverarbeitung in der Schulverwaltung
- Statistiken zum Unterrichtsbereich
- Örtliche Prüfungsleitung
Die Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten, Erfahrungen in der Personalführung sowie ein Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben werden vorausgesetzt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.
Dr. M ü l l e r
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Schwaben
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 1. Februar 2012 Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4a.1348
Die Stelle der Leiterin bzw. des Leiters des Sachgebiets 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Schwaben wird ausgeschrieben. Die Bewerberin/Der Bewerber soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Förderschulen verfügen.
Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektorin bzw. Ltd. Regierungsschuldirektor) ist grundsätzlich möglich.
Der Förderschulbereich umfasst in Schwaben 54 staatliche und private Schulen aller Förderschwerpunkte einschließlich Schulvorbereitender Einrichtungen, Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie Schulen für Kranke.
Das Sachgebiet 41 an der Regierung von Schwaben obliegen im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:
- Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs bei öffentlichen und privaten Schulen sowie der Schulen für Kranke
- Personalplanung und Personalzuweisung und Personaleinsatz
- Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte an Förderschulen
- Begleitung der Schulen bei der Umsetzung der Zielvereinbarungen nach der externen Evaluation
- Weiterentwicklung des gemeinsamen Lernens
- Kooperation mit den Schulträgern, anderen Schularten und außerschulischen Partnern
- Dienstliche Beurteilung
- Statistische Erhebungen zum Unterrichtsbereich
Vorausgesetzt werden Fähigkeiten zur professionellen Personalführung und Personalplanung, besonderes Organisationsgeschick und gute EDV-Kenntnisse.
Die Weiterentwicklung inklusiver schulischer Bildung erfordert herausragende Qualifikationen und Erfahrungen in möglichst mehreren sonderpädagogischen Fachrichtungen. Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle ist neben den angegebenen Kriterien, sowie Leistung, Eignung und Befähigung, auch ein Auswahlgespräch entscheidend.
Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 2. Februar 2012 Az.: II.7-5 P 1132.1-1b.9452
Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 25. Januar 2012 (veröffentlicht im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 5) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, die im Herbst 2013 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 9. Juli 2012 stattfinden wird.
Zum Auswahlverfahren werden Bewerber/Bewerberinnen zugelassen, die
1. Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,
2. mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Hauptschule oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben werden bzw. für die Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten einen Hauptschulabschluss mit förderlicher Berufsausbildung nachweisen können und
3. zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze regelmäßig nicht möglich.
Bewerber/Bewerberinnen, die an einer Einstellung als Beamter/Beamtin in der zweiten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 4. Mai 2012 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite
möglich. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Ausbildungsberufen abrufbar.
Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerinnen am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Kultusministeriums übermitteln können.
Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schüler/Schülerinnen auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.
Insbesondere für Schüler und Schülerinnen mit Schwerbehinderung bestehen im öffentlichen Dienst gute Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schüler/Schülerinnen auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.
Die Auswahlprüfung für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege wird am 8. Oktober 2012 stattfinden. Zu Beginn des Anmeldezeitraums Ende März 2012 wird hierzu eine gesonderte Bekanntmachung veröffentlicht.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
StAnz 2012 Nr. 5
Ausschreibung von
Referentenstellen
an der Regierung von Oberbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 3. Februar 2012 Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4.2706
Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin bzw. Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen" an der Regierung von Oberbayern wird zur Bewerbung für Lehrkräfte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben, die eine mehrjährige Bewährung im Förderschuldienst, mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen.
Der Referentin / Dem Referenten obliegen im Sachgebiet 41 im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:
- Dienst- und Fachaufsicht ausgewählter Sonderpädagogischer Förderzentren
- Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung, Personalplanung und dem Personaleinsatz, Datenverarbeitung und Schulorganisation
- Fachfragen des Förderschwerpunkts Lernen
- Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Förderzentren zu Kompetenzzentren und temporären Lernorten auf der Grundlage des Bay EUG
- Organisation der Implementierungs- und Multiplikationsphase des Lehrplans im Förderschwerpunkt Lernen
- Koordination des L-Teams und Positionierung innerhalb der Trias Lernen, Sprache, Verhalten
- Organisation und Koordination der Maßnahmen zum Übergangsmanagement Schule – Beruf
- Koordination und Weiterentwicklung der Schulberatung im Bereich der Förderschulen
- Fachfragen der Dienstlichen Beurteilung (Vorplanungen, Einwendungen, Widersprüche)
- Organisation und Koordination aller Maßnahmen der Externen und Internen Evaluation
- Zusammenarbeit mit privaten Trägern, fachliche Mitwirkung bei der Genehmigung privater Schulen, Genehmigung des notwendigen Schulaufwand privater Schulen
Erwartet und vorausgesetzt werden:
- Studium der Fachrichtung Lernbehindertenpädagogik und / oder Sprachbehindertenpädagogik
- Umfassende methodisch-didaktische Kenntnisse in allen Bereichen des Förderschwerpunkts Lernen und integrativer / inklusiver Konzepte sonderpädagogischer Förderung und qualifizierte Kenntnisse und Erfahrungen in diesen zentralen Profil bildenden Handlungsfeldern moderner Sonderpädagogik (MSH, MSD, Beratung, Übergangsmanagement Schule-Beruf, Inklusion, Kooperation)
- Fundierte Berufserfahrung in der Leitung eines Sonderpädagogischen Förderzentrums, insbesondere mit innovativer Schwerpunktsetzungen im Bereich der Schulentwicklung, wie kooperative / inklusive Entwicklung, Ganztagsschule, Mitarbeiterführung, Leitungs- und Personalentwicklung an einem SFZ mit mehreren Standorten
- Vielfältige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit kommunalen Behörden, der Vernetzung mit außerschulischen Organisationen und vertiefte Kenntnisse in administrativen und verwaltungsinternen Strukturen der Schulverwaltung bzw. Erfahrungen in der Schulaufsicht
- Team-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
- Fähigkeit, selbständig und konzeptionell zu arbeiten
- Umfassendes Interesse an innovativ - fachlichen sowie organisatorisch - strukturellen Steuerungs- und Planungsaufgaben
- Vertiefte EDV-Kenntnisse
Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 3. Februar 2012 Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4a.6737
Die Stelle der Leiterin bzw. des Leiters des Sachgebiets 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Mittelfranken wird ausgeschrieben. Die Bewerberin / Der Bewerber soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Förderschulen verfügen.
Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektorin bzw. Ltd. Regierungsschuldirektor) ist grundsätzlich möglich.
Das Förderschulwesen in Mittelfranken umfasst rund 70 staatliche und private Schulen aller Förderschwerpunkte einschließlich der dazugehörigen Schulvorbereitenden Einrichtungen, Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie vier Schulen für Kranke an verschiedenen Klinikstandorten.
Dem Sachgebiet 41 an der Regierung von Mittelfranken obliegen im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:
- Organisation der öffentlichen Förderschulen
- Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs bei öffentlichen und privaten Förderschulen und Schulen für Kranke
- Personalplanung und Personaleinsatz
- Erstellen und Überprüfen der Dienstlichen Beurteilungen
- Zusammenarbeit mit Schulträgern, außerschulischen Institutionen und anderen Schularten
- Schulentwicklung und Evaluation an Förderschulen
- Aus- und Fortbildung der Sonderschullehrerinnen / Sonderschullehrer
- Statistische Erhebungen
Die Bewerberin / Der Bewerber muss über Fähigkeiten zur Personalführung und -planung sowie Erfahrung in gängigen EDV-Programmen verfügen.
Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle ist neben den angegebenen Kriterien sowie der Leistung, Eignung und Befähigung auch ein Auswahlgespräch entscheidend.
Es wird erwartet, dass die Beamtin / der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
56. Theatertage der Gymnasien
in Bayern
vom 25. bis 28. Juli 2012 in Landsberg/Lech
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 7. Februar 2012 Az.: III.2-5 P 5434-6b.2699
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erkennt die 56. Theatertage der bayerischen Gymnasien als eine die staatliche Lehrerfortbildung ergänzende Maßnahme für Lehrkräfte aller bzw. der jeweils betroffenen Schularten an.
Soweit erforderlich, besteht Einverständnis, dass Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern dies die schulische Situation erlaubt.
Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer gewährt werden.
Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (in gekürzter Form) bekannt gegeben:
56. Theatertage der bayerischen Gymnasien vom 25. bis 28. Juli 2012 in Landsberg/Lech
Veranstalter
Die 56. Theatertage der bayerischen Gymnasien werden von der Fördergemeinschaft für das Schultheater in Bayern mit Unterstützung des Fachverbandes Theater am Gymnasium in Bayern (TAG) vom 25. bis 28. Juli 2012 in Landsberg/Lech ausgerichtet.
Die Fördergemeinschaft ist ein Zusammenschluss aus Landeselternvereinigung (LEV), dem Bayerischen Philologenverband (bpv) und Theaterlehrern mit Unterstützung des Fachverbandes Theater am Gymnasium (TAG). Der Termin ist vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit den erforderlichen Dienstbefreiungen genehmigt.
Zielsetzung
Die Theatertage sollen die Qualität des Schultheaters an Gymnasien sichtbar machen und einen vielfältigen Einblick in die Arbeit gewähren, die das Schultheater für den Bildungsauftrag des Gymnasiums leistet. Die Theatertage sollen eine Begegnung gymnasialer Theatergruppen ermöglichen, deren Erfahrungsaustausch fördern und Engagement unterstützen. Sie verstehen sich nicht als Wettbewerb, sondern als Festival und als Fortbildungsveranstaltung. Auf den Theatertagen sollen Theaterlehrer und ein interessiertes Fachpublikum Gelegenheit bekommen, den Fachdiskurs über das Schultheater aktiv mitzugestalten und Anregungen für weitere Arbeiten zu sammeln.
Meldeschluss
Alle Gruppen, die an einem Gymnasium Theater spielen (Profilfach, P-Seminar, Wahlfach bzw. AG) können sich ab sofort bis spätestens zum 23. März 2012 mit dem offiziellen Anmeldeformular beim Leiter der Jury der Theatertage bewerben:
Josef Meißner
Lindental 51 a
94032 Passau
Telefon: 0851/34319
Mobil: 0170/2488004
E-Mail: seppmeissner@yahoo.de
Theaterlehrer/Theaterlehrerinnen, die bisher noch nicht an den Theatertagen teilgenommen haben (mit oder ohne Spielgruppe), werden gebeten, sich noch vor ihrer Bewerbung mit ihrem regionalen Ansprechpartner (über www.trimr.de/QnD) oder einem Mitglied der Veranstalter über die Aufführungs- und Besprechungsbedingungen zu informieren.
Jury und Auswahlverfahren
Über die Auswahl und Anzahl der Gruppen, die an den 56. Theatertagen der bayerischen Gymnasien teilnehmen können, entscheidet eine Jury, die sich aus verschiedenen Funktionsträgern der Veranstalter zusammensetzt, am 4. bis 5. Mai 2012. Die bei den Theatertagen gezeigten Stücke sollten einen repräsentativen Einblick in die Schultheaterarbeit an bayerischen Gymnasien ermöglichen. Damit die Jury sich einen möglichst anschaulichen Eindruck verschaffen kann, ist ein Aufführungs- oder Probenbesuch in fortgeschrittenem Stadium vorgesehen. Von diesem Besuch wird auch eine digitale Aufzeichnung (ausschließlich auf DVD) durch die Gruppe organisiert und erstellt und den Juroren ausgehändigt.
Besichtigungstermin
Auf dem Anmeldeformular sind Termine anzugeben, an denen eine Aufführung oder Probe durch die Juroren besucht werden kann. Letzter möglicher Termin eines Jurybesuchs: 3. Mai 2012.
Spieldauer
Damit auf den Theatertagen einer möglichst großen Zahl von Gruppen Gelegenheit gegeben werden kann, ihre Produktion zu präsentieren und trotzdem noch ausreichend Zeit für Besprechungen und Fortbildungsveranstaltungen zur Verfügung steht, haben die Veranstalter die Aufführungen bei den Theatertagen auf eine Dauer von max. 45 bis 60 Minuten begrenzt. Längere Produktionen können daher nur in repräsentativen Ausschnitten oder Einzelszenen gezeigt werden. Die Jurymitglieder beraten in Zweifelsfällen gerne hinsichtlich sinnvoller Kürzungen.
Gesprächsforen
Die Besprechungen der einzelnen Aufführungen, die in erster Linie dem Erfahrungsaustausch dienen, werden in parallelen Gesprächsforen, getrennt nach Schüler- und Lehrergruppen, durchgeführt.
Theaterworkshops
Exklusiv für Schüler und Schülerinnen der eingeladenen Gruppen werden professionell geleitete Workshops angeboten, in denen man Anregungen aus unterschiedlichen Bereichen der Theaterarbeit erhalten und erproben kann.
Fachtagung
Zur gleichen Zeit sind alle Lehrer und Lehrerinnen zu Fachgesprächen eingeladen, die der Diskussion relevanter Fragen des Schultheaters und dem intensiven Erfahrungsaustausch dienen. Die Fachtagung greift jedes Jahr ein Thema auf, das durch Vorträge oder Impulsreferate ausgewiesener Experten beleuchtet wird.
Unterbringung
Die teilnehmenden Schüler und Schülerinnen werden in den Räumen des Ignaz-Kögler-Gymnasiums in Landsberg/Lech untergebracht. Die Aufsicht übernehmen die Theaterlehrer/Theaterlehrerinnen der jeweiligen Gruppen. Die Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während der gesamten Dauer der Theatertage und zur Einhaltung der Hausordnung.
Verpflegung
Die Verpflegung erfolgt in der Schule. Die Kosten pro Person für Unterbringung und Verpflegung betragen ca. 35,00 Euro.
Zuschüsse
Die Veranstalter bemühen sich auch in diesem Jahr um Spenden von Sponsoren, damit die teilnehmenden Gruppen Zuschüsse zu ihren Kosten erhalten können.
Eine Berechnung der Zuschüsse kann erst nach Abschluss der Theatertage erfolgen. Es wird dringend empfohlen, dass sich die Theatergruppen auch um eine Förderung bei den schuleigenen Fördergemeinschaften und Elternbeiräten bemühen. Belege für Reisekosten sind unbedingt aufzubewahren!
Lehrer und Lehrerinnen ohne teilnehmende Gruppen können von den Veranstaltern leider keine Zuschüsse erhalten, jedoch wird die Teilnahme an den Theatertagen als Fortbildung schriftlich bestätigt.
Örtliche Organisation:
Ignaz-Kögler-Gymnasium
Schulleitung: OStDin Ursula Triller
Lechstraße 6
86899 Landsberg am Lech
Tel. 08191/657108-0
Fax 08191/657108-65
E-Mail: sekretariat@ikg-landsberg.de
Homepage: www.ikg-landsberg.de/theatertage
Organisationsleitung
Fragen zur örtlichen Organisation für Gruppen mit deren Leiter/Leiterinnen richten Sie bitte an:
StD Ferdinand Höng
E-Mail: ferdinand.hoeng@ikg-landsberg.de
StD Klaus Peter Treml
E-Mail: theatertage.treml@yahoo.de
Allgemeine Informationen zu den Theatertagen der bayerischen Gymnasien (Geschichte, Homepages der letzten Ausrichter, Rezensionen vergangener Theatertage etc.) sowie regionale Ansprechpartner zur Unterstützung bei einer Bewerbung sind auf der Homepage des Fachverbandes Theater am Gymnasium (TAG) zu finden: www.tag-bayern.de.
Der Leiter der Fördergemeinschaft (FSG)
Josef Meißner
Die Vorsitzende des Fachverbandes TAG)
Sabine Köstler-Kilian
Für die Landes-Elternvereinigung (LEV)
Susanne Arndt
Für den Bayerischen Philologenverband (BphV) Max Schmidt
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
Qualifikationsprüfung
(II. Lehramtsprüfung) 2013 der Fachlehrer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 8. Februar 2012 Az.: IV.3-5 S 7170-4.127 080
Die Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2013 der Fachlehrer an allgemeinbildenden Schulen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrer (ZAPO-F II) – vom 12. Dezember 1996 (KWMBl I 1997 S. 50, ber. KWMBl I S. 86), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (KWMBl S. 214), in den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs.1 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410) § 3 und hat Wettbewerbscharakter.
Hierzu wird bekannt gegeben:
1. Zur Prüfung zugelassen ist, wer sich im Schuljahr 2012/2013 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde (§ 12 Abs. 1 ZAPO-F II).
2. Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 12. April 2012 bis 11. Oktober 2012. Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate. Die schriftliche Hausarbeit ist bei dem Seminarleiter/der Seminarleiterin einzureichen. Dieser/Diese meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.
3. Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
3.4  Für die Prüfungsteilnehmer 2013, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 1. August 2013 festgelegt.
3.5  Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im entsprechenden unter Nummer 3.1 bis 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt.
4.1.2 falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.
4.2 Die Bewerber haben die Lehramtsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten Terminen abzulegen.
O h r n b e r g e r
Ministerialdirigentin
StAnz 2012 Nr. 7
Neubesetzung einer Abordnungsstelle
am Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Zum 1. Juli 2012 ist in
Referat IV.2
– Haupt-/Mittelschule, Unterricht für ausländische Schüler und für Kinder beruflich Reisender
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A13 / A14 im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
- Mitwirkung an der Umsetzung der neuen bayerischen Mittelschule
- Zusammenarbeit Haupt-/Mittelschule und Wirtschaft
- (Erweiterte) vertiefte Berufsorientierung
- Zulassung von Schulbüchern und sonstigen Lehr- und Lernmitteln
- Audiovisuelle Unterrichtsmittel und Multimedia im Bereich Hauptschulen
- Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Schulen, Kommunen und Bürgern sowie von Landtagsanfragen
- Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten sowie von Beiträgen für die Öffentlichkeitsarbeit zu den o. g. Themenbereichen; Teilnahme an fachbezogenen Veranstaltungen und Terminen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
- Befähigung für das Lehramt an Hauptschulen
- Weit überdurchschnittliche Examensnote
- Letzte dienstliche Beurteilung oder Anlassbeurteilung mindestens mit der Einschätzung: „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (3. Stufe)
- Mindestens fünf Jahre berufliche Erfahrung an einer Schule
- Gewandte schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
- Fundierte Kenntnisse in der Erstellung und Auswertung von Tabellenkalkulationen
- Überdurchschnittliche Kenntnisse im Bereich EDV, insbesondere in der kreativen Umsetzung von Konzepten in Präsentationen
- Aufgeschlossenheit für moderne Unterrichtsformen und Erfahrung im Umgang mit neuen Medien im Unterricht
- Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen
- Sicheres Auftreten
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az.: I.1-5 P 1121.8-1.803 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der KMBek vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
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Neubesetzung einer Abordnungsstelle
am Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Zum 1. Juli 2012 ist in
Referat IV.3
– Personalfachliche Angelegenheiten der Volksschulen, Schulordnung, Schulverwaltung, Klassenbildung, Fortbildung der Lehrer, Fach- und Förderlehrer
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A13/A14 im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
- Vorbereitung von Personalentscheidungen im Schulaufsichtsdienst
- Mitwirkung im Bereich der konzeptionellen Planung der Unterrichtsversorgung
- Mitarbeit in den Bereichen Klassenbildung, Unterrichtsversorgung, Einstellung und Versetzung, Fach- und Förderlehrerausbildung
- Erstellung und Auswertung statistischer Erhebungen
- Bearbeitung von Landtagsanfragen und Petitionen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
- Befähigung für das Lehramt an Grund- oder Hauptschulen
- Weit überdurchschnittliche Examensnote
- Letzte dienstliche Beurteilung oder Anlassbeurteilung mindestens mit der Einschätzung: „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (3. Stufe)
- Mindestens fünf Jahre berufliche Erfahrung an der Schule
- Möglichst Erfahrungen in der Mitarbeit in der Schulleitung
- Gewandte schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
- Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
- Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- Überdurchschnittliche EDV-Kenntnisse
- Sicheres Auftreten
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az.: I.1-5 P 1121.8-1.804 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der KMBek vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
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Stellenausschreibung des Erzbischöflichen
Ordinariates München, Ressort Bildung,
Hauptabteilung Diözesane Schulen
Die Erzdiözese München und Freising trägt derzeit eine Volksschule, 14 Realschulen, sechs Gymnasien und eine Fachoberschule mit insgesamt mehr als 13.000 Schülerinnen und Schülern. Diese katholischen Schulen sind für uns von großer Bedeutung, da sie einen wichtigen Beitrag in der christlich geprägten Bildung und Erziehung junger Menschen leisten.
An folgenden Schulen sind zum 1. August 2012 Leitungspositionen neu zu besetzen:
Theresia-Gerhardinger-Mädchenrealschule München-Au (Ref. 54a-12)
Schulleiter/Schulleiterin
Ursulinen-Realschule Landshut (Ref. 54b-12)
Schulleiter/Schulleiterin
Wir suchen für unsere Schulen überzeugende katholische Führungspersönlichkeiten
- die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkräfte über umfangreiche pädagogische Erfahrungen sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht verfügen.
- die fähig und bereit sind, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schüler und Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten.
- die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnehmen und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifizieren und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickeln.
Wir bieten an unseren Schulen
- ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie.
- eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags genutzt werden sollen.
- ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch sowie eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene möglich und erwünscht ist.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel.-Nr.: 089/2137-1368, E-Mail: skrump@eomuc.de.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 16. März 2012 unter Angabe der jeweiligen Referenznummer an:
Erzbischöfliches Ordinariat München
Hauptabteilung Personal Einrichtungen und Verwaltung
Postfach 33 03 60
80063 München
Bewerbung@ordinariat-muenchen.de
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Stellenausschreibung
der Erzdiözese Bamberg
Die Erzdiözese Bamberg sucht für die Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht zum
1. August 2012
eine Seminarrektorin/einen Seminarrektor i. K. bzw. Schulrätin/Schulrat i. K. mit dem Schwerpunkt Sonderpädagogik
Aufgabenschwerpunkte:
- Ausbildung von Lehramtsanwärtern an Förderschulen im Unterrichtsfach katholische Religionslehre
- Mitarbeit in der Aus- und Fortbildung staatlicher und kirchlicher Lehrkräfte im Religionspädagogischen Seminar unter besonderer Berücksichtigung der sonderpädagogischen Qualifizierung
- Durchführung von Mitarbeitergesprächen
- Fachaufsicht und Unterrichtsberatung für die kirchlichen Lehrkräfte an Förderschulen
- Mitwirkung an der Erarbeitung diözesaner und überdiözesaner Konzepte (z. B. Inklusion an staatlichen und kirchlichen Schulen, Lehrplan, Unterrichtsmaterialien, religionspädagogische Zusatzausbildung für Heilpädagogen im Förderschuldienst)
- Teilnahme an diözesanen und überdiözesanen Konferenzen und Dienstbesprechungen
Ihre Qualifikation:
- Diplom in katholischer Theologie oder Fakultas für das Lehramt an Sonderschulen bzw. vergleichbare Ausbildung
- Missio Canonica
- Unterrichtserfahrung – nach Möglichkeit an Förderschulen
- ggf. Erfahrungen in der Aus- und Fortbildung
- Führerschein Klasse B
Wir bieten ein Entgelt entsprechend den Vorschriften des Arbeitsvertragsrechts der Bayer. (Erz-)Diözesen (ABD) in der ab 1. Oktober 2005 geltenden Fassung, Zusatzversorgung und Sozialleistungen vergleichbar dem öffentlichen Dienst. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist im Rahmen der geltenden Dienstvorgaben grundsätzlich möglich.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis 25. März 2012 erbeten an:
Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht im Erzbischöflichen Ordinariat der Erzdiözese Bamberg
Herrn Ordinariatsrat Hans-Dieter Franke
Heinrichsdamm 32
96047 Bamberg
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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