Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


                 

 

Nummer 7*     Ausgegeben in München am 17. April 2012    Jahrgang 2012

 

 


 

Inhalt

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen

Ausschreibung von Stellen für Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Ausschreibung der Stelle eines zentralen Schulpsychologen/einer zentralen Schulpsychologin für die Volksschulen an der staatlichen Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2013/2014

Romkurs 2012 des Deutschen Archäologischen Instituts Rom

Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (Studienbeginn Herbst 2013)

Ausschreibung von Stellen für Schulleiter und Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 


 




Berufsbegleitende sonderpädagogische
Zusatzausbildung für das Personal
für heilpädagogische Unterrichtshilfe
an Förderschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 12. März 2012 Az.: IV.7-5 P 8031.1.1-4a.7 357

 

1.   Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus veranstaltet in den Jahren 2012 bis 2014 einen weiteren Lehrgang zur berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe in Förderschulen:

 

Lehrgang 43 in Heilsbronn/Mfr.

 

Der Lehrgang befasst sich insbesondere mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten geistige Entwicklung (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. Juni 1999 (KWMBl I S. 191) über Empfehlungen zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) und körperliche und motorische Entwicklung (s. auch Bekanntmachung des  Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Juli 1998 (KWMBl I S. 405) über Empfehlungen zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung).

 

2.   Der Lehrgang ist vorgesehen für Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe, das über keine heilpädagogische oder sonderpädagogische Ausbildung bzw. Zusatzausbildung verfügt. Er wendet sich vor allem an Personal in den Schulvorbereitenden Einrichtungen und in den Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (einschließlich Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe in den interdisziplinär arbeitenden Frühförderstellen und in Kindergärten/Familien sowie ggf. Mobiler Sonderpädagogischer Dienste). Es können sich auch interessierte Förderlehrkräfte bewerben. Der Lehrgang steht sowohl für staatliches wie auch für privat angestelltes Personal offen.

 

Mit der Ausschreibung zum Lehrgang Nr. 43 sollen vor allem Personen angesprochen werden, die bereits mehrere Jahre ihren Dienst als Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen versehen und aus dienstlichen oder privaten Gründen noch keine Gelegenheit hatten, an einer berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung teilzunehmen. Die Bewerber sollten sich mindestens drei Jahre lang im Dienst an Förderschulen bewährt haben.

 

3.   Kriterium für die Auswahl der etwa 30 Teilnehmer ist vor allem die Dauer der bisherigen Tätigkeit im staatlichen oder privaten Förderschuldienst. Je Förderschule können sich zwar mehrere Teilnehmer bewerben, bei der Auswahl kann jedoch aus unterrichtsorganisatorischen Gründen nur eine Person berücksichtigt werden.

 

4.   Die Ausbildung beginnt am 18. September 2012 (1. Lehrgangswoche 18. bis 21. September 2012) und erstreckt sich über insgesamt zwei Jahre. Sie wird sowohl in 17 Wochenkursen als auch an Einzeltagen durchgeführt. Inhaltlich ist sie schwerpunktmäßig auf die sonderpädagogischen Einsatzfelder dieses Personenkreises und auf die jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bezogen. Sie umfasst etwa 640 Stunden einschließlich der schulpraktischen Ausbildung und schließt mit einer Prüfung ab. Der letzte Ausbildungsabschnitt findet voraussichtlich vom 17. bis 11. Juli 2014 statt.

 

Nach der erfolgreichen Ausbildung können ausschließlich die Erzieher die Berufsbezeichnung „Heilpädagogische(r) Förderlehrer(in)“ führen (Art. 60 Abs. 2 BayEUG).

 

5.   Die Ausbildung ist gebührenfrei. Nichtstaatliche Teilnehmer haben im Falle der auswärtigen Unterbringung während der Wochenkurse für die anfallenden Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst aufzukommen. Falls die privaten Schulträger diese Kosten übernehmen, können ihnen die Auslagen als notwendiger Schulaufwand ersetzt werden.

 

6.    Bewerbungen sind auf dem Dienstweg bis spätestens 30. April 2012 an die zuständige Regierung zu richten. Neben einem Antrag auf Zulassung zur Ausbildung ist ein Lebenslauf erforderlich, der Angaben zur beruflichen Ausbildung und zur bisherigen beruflichen Verwendung enthält.

 

7.     Die Zulassung erfolgt in jedem Falle unter der Bedingung, dass der Teilnehmer die Ausbildung zu Ende führt und nicht vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen aus dem staatlichen oder nichtstaatlichen Förderschuldienst innerhalb des Freistaates Bayern ausscheidet. Dem Zulassungsantrag ist deshalb außerdem

-         bei staatlichen Bewerbern eine persönliche schriftliche Erklärung nach Anlage 1

-         bei nichtstaatlichen Bewerbern eine schriftliche Erklärung des privaten Schulträgers nach Anlage 2

beizufügen.

 

Den privaten Schulträgern wird empfohlen, sich ihrerseits vom Bewerber eine auf sie lautende Verpflichtungserklärung entsprechend Anlage 1 geben zu lassen, in der „Freistaat Bayern“ durch die Bezeichnung des Schulträgers zu ersetzen ist.

 

Das Staatsministerium kann im Einzelfall auf die Rückforderung ganz oder teilweise verzichten, wenn diese eine besondere Härte bedeuten würde.

 

8.    Die Organisation der Lehrgänge obliegt der Regierung von Mittelfranken. Über die Zulassung zum Lehrgang und über nähere Einzelheiten der Durchführung werden die Bewerber rechtzeitig zum Ende des Schuljahres 2011/2012 über die Regierungen unterrichtet.

 

9.    Staatlich anerkannte Erzieher an Förderschulen ohne heilpädagogische oder sonderpädagogische Zusatzausbildung, die Interesse an einer Zusatzausbildung haben, jedoch aus persönlichen oder organisatorischen Gründen an dem ausgeschriebenen Lehrgang nicht teilnehmen können oder eine Ausbildung zum Staatlich anerkannten Heilpädagogen/zur Staatlich anerkannten Heilpädagogin anstreben, werden auf Folgendes hingewiesen:

 

Es ist möglich, Fachakademien für Heilpädagogik auch in berufsbegleitender Form zu besuchen und den Abschluss der Fachakademie zu erreichen („Staatlich anerkannter Heilpädagoge“/„Staatlich anerkannte Heilpädagogin“). Die berufsbegleitende Form der Ausbildung dauert vier Jahre. Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde kann eine dreijährige Teilzeitausbildung durchgeführt werden, wenn dies dem Wunsch der überwiegenden Zahl der Bewerber entspricht; ein daneben bestehendes Beschäftigungsverhältnis darf nicht mehr als zwei Drittel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst umfassen.

 

Mit dem Abschluss der Fachakademie stehen den Absolventen über den Bereich der Förderschulen hinaus alle Tätigkeitsfelder der Heilpädagogen offen. Bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ im Abschlusszeugnis der Fachakademie und einer mit „sehr gut“ bestandenen staatlichen Ergänzungsprüfung erhalten die Absolventen die fachgebundene Hochschulreife und können nach § 4 Nr. 2 der Qualifikationsverordnung (QualV) u. a. das Studium für das Lehramt an Sonderschulen/für Sonderpädagogik aufnehmen. Darüber hinaus wird den Absolventen der Fachakademie gemäß Art. 45 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes und § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Qualifikationsverordnung der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.

 

Interessenten für diesen Weg der Zusatzausbildung setzen sich mit einer Fachakademie für Heilpädagogik (Standorte: Augsburg, Feucht, Hof, Markt Indersdorf, München, Regensburg, Schwarzenbruck/Mfr., Würzburg) in Verbindung und erhalten dort nähere Informationen über Möglichkeiten, Inhalte, Formen, Wege und Kosten der (berufsbegleitenden Form der) Ausbildung.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2012 Nr. 15

 

 

 

 

 


 

ANLAGE 1

 

 

 

 

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(Zu- und Vorname)

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2012 bis 2014

 

 

E R K L Ä R U N G

 

1.     Ich verpflichte mich unwiderruflich, die mir während des Sonderurlaubs belassene Vergütung (Bruttobetrag) sowie die gewährten Reisekosten an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, wenn ich während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen vergleichbaren in meiner Person liegenden Gründen aus dem staat­lichen, privaten oder kommunalen Förderschuldienst innerhalb des Frei­staats Bayern ausscheide.

 

Ich habe dann bei einem Ausscheiden während

 

-         der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

-         des zweiten Jahres 66 ⅔ %,

-         des dritten Jahres 33 ⅓ %

 

der belassenen Vergütung und der erhaltenen Reisekosten zurückzuzahlen.

 

2.     Breche ich - ohne aus dem Förderschuldienst auszuscheiden - diese Zusatzausbildung ab, bin ich zur Rückzahlung der Vergütung und der Reisekos­ten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

.......................................                                                                         .........................................

(Ort und Datum)                                                                                   (Unterschrift)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANLAGE 2

 

 

 

 

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(Name und Anschrift des Schulträgers)

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2012 bis 2014

 

 

E R K L Ä R U N G

 

1.     Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns unwiderruflich, die mir/uns gemäß Art. 33 Abs. 1 BaySchFG geleistete Personalaufwands­vergütung mit Ausnahme des Versorgungszu­schlags in der Höhe des Anteils an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, der den Zeiten der Teilnahme von Herrn/Frau........................................ an den Woch­en­kursen und Einzeltagen dieser Zusatzausbildung entspricht, wenn Herr/­Frau .............................. während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Been­digung aus dem Förderschuldienst bei mir/uns ausscheidet und nicht in den staatlichen oder kommunalen bayerischen Förderschuldienst eintritt.

 

Es sind dann bei einem Ausscheiden von Herrn/Frau .................................. während

 

-         der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

-         des zweiten Jahres 66 ⅔ %,

-         des dritten Jahres 33 ⅓ %

 

der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reiseko­sten zurückzuzahlen.

 

2.     Bricht Herr/Frau ................................. - ohne aus dem Förderschuldienst bei mir/uns auszuscheiden - diese Zusatz­ausbildung ab, bin ich/sind wir zur Rückzahlung des auf die Zeiten seiner/ihrer Teilnahme an den bis dahin durchgeführ­ten Wochenkursen und Einzeltagen entfallenden Anteils der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reisekosten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

 

.........................................                                                            ...............................................

(Ort und Datum)                                                                        (Unterschrift und Stempel)





Ausschreibung von Stellen
für Ständige Vertreter
und Weitere Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 15. März 2012 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.26 965

 

A)   Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit sofortiger Wirkung zu besetzen:

Staatliches Berufliches Schulzentrum Neusäß

 

Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Neusäß besteht aus der Staatlichen Berufsschule Neusäß, an der kaufmännische, agrarwirtschaftliche und hauswirtschaftliche (Jungarbeiterinnen) Klassen geführt werden,  den staatlichen Berufsfachschulen für Hauswirtschaft und Kinderpflege in Neusäß, sowie für Diätassistenten in Schwabmünchen und der Staatlichen Fachoberschule und Berufsoberschule Neusäß.

 

Die Staatliche Berufsschule Neusäß besuchen im Schuljahr 2011/2012 insgesamt 29 Vollzeitschüler/-innen und 1.007 Teilzeitschüler/-innen; die Berufsfachschulen besuchen 195 Vollzeitschüler/-innen und die Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule besuchen 620 Vollzeitschüler/-innen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.


B)    Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2012 zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Kaufbeuren, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Im Schuljahr 2011/12 werden an der Fachoberschule 647 Vollzeitschüler/-innen und an der Berufsoberschule 215 Vollzeitschüler/-innen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

C)    Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters des Schulleiters bzw. der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit sofortiger Wirkung zu besetzen:


Staatliches Berufliches Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt an der Aisch


Die Staatliche Berufsschule am Standort Herzogenaurach mit metalltechnischen und kaufmännischen Klassen besuchen derzeit 966 Teilzeitschüler/-innen und 34 Vollzeitschüler/-innen. An der in Personalunion mitgeführten Kommunalen Fachschule für Maschinenbautechnik Herzogenaurach des Landkreises Erlangen-Höchstadt werden seit dem ersten Schuljahr 2011/12 insgesamt 36 Schülerinnen und Schüler in Vollzeit unterrichtet. An der Außenstelle in Höchstadt a. d. Aisch, für die der Weitere Ständige Vertreter/die Weitere Ständige Vertreterin schwerpunktmäßig zuständig sein wird, werden an der Berufsschule im Bereich Gastronomie 216 Teilzeitschüler/-innen und 17 Vollzeitschüler/-innen, an der Berufsfachschule für Hauswirtschaft 56 Schüler/-innen, für Kinderpflege 58 Schüler/-innen sowie für Sozialpflege 34 Schüler/-innen, beschult.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Die mit Bekanntmachung vom 23. Februar 2012 (KWMBeibl S. 53*) veröffentlichte Ausschreibung dieser Stelle wird hiermit ersetzt.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber/-innen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wird.

 

Die Stellen des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters und des Weiteren Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)     von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung der Stelle
eines zentralen Schulpsychologen/
einer zentralen Schulpsychologin
für die Volksschulen
an der staatlichen Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
 für Unterricht und Kultus

vom 15. März 2012 Az.: III.6-5 S 4305.6-6a.9 381

 

Die Stelle eines zentralen Schulpsychologen/einer zentralen Schulpsychologin für die Volksschulen an der staatlichen Schulberatungsstelle für die Oberpfalz ist zum 1. September 2012 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz zugeordnet. Sie ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungsstelle für die Oberpfalz zuständig und damit Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht.

 

Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 14 ausgebracht.

 

Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl I S. 454) folgende Aufgabenschwerpunkte:

-         Einzelberatung von Schülern und Eltern bei schulischen Problemen und Krisen

-         Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen

-         Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule

-   Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Beratungslehrkräften und Schulpsychologen

-     Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit den Universitäten, der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung sowie dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

 

Es können sich Beamte und Beamtinnen im staatlichen Schuldienst bewerben, die die Befähigung für das Lehramt an Grund- oder Hauptschulen bzw. an Volksschulen besitzen, sich als staatliche Schulpsychologen bzw. Schulpsychologinnen qualifiziert haben und über gute fachliche Qualifikationen verfügen. Zudem wird erwartet, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin über mehrjährige Erfahrungen in der schulpsychologischen Beratungstätigkeit und die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Der Bewerber bzw. die Bewerberin soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, seine/ihre Kompetenzen laufend zu erweitern.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Bewerber/Bewerberinnen reichen ihre Bewerbungen unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung der Oberpfalz ein. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist durch die jeweils zuständige Stelle eine in der Aussagekraft einer periodischen Beurteilung gleichkommende Anlassbeurteilung zu erstellen. Die bei der Vorlage der Bewerbung auf dem Dienstweg beteiligten Stellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Die Regierung der Oberpfalz legt die Bewerbungen über den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz als Dienstvorgesetzten der staatlichen Schulberatungsstelle für die Oberpfalz dem Staatsministerium vor. Sowohl die Regierung der Oberpfalz als auch der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in der Oberpfalz nehmen zu dem Bewerberfeld Stellung.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

bei der Regierung                               vier Wochen

und zur Vorlage beim

Staatsministerium (Ref. III.6)             sechs Wochen

 

nach Erscheinen des Amtsblatts.

 

Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Aufnahme in die
öffentlichen und privaten Realschulen
für das Schuljahr 2013/2014

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 21. März 2012 Az.: V.2-5 S 6301-5.18 742

 

1.   Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO).

 

2.       Anmeldung

Die Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind

a)       Schüler der Grundschulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 6. Mai bis 10. Mai 2013;

b)       Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 6. Mai bis 10. Mai 2013;

c)     Schüler der Haupt-/Mittelschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, und Schüler des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 2. August 2013; eine Voranmeldung zum Termin nach Buchst. a wird empfohlen.

 

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.

 

An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

 

Bei der Anmeldung sind vorzulegen

a)       das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. des Jahreszeugnisses der Hauptschule bzw. die Originale der Zeugnisse von früher besuchten Schulen,

b)       das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde,

c)       ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und

d)       ggf. die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.

 

3.       Probeunterricht

Der Probeunterricht für Schüler der Grundschule (soweit ein solcher erforderlich ist) und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen findet zu folgenden Terminen statt:

a)       für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule am 14./15. und 16. Mai 2013,

b)       in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien für begründete Ausnahmefälle an mindestens zwei Tagen.

 

4.       Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden; der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufgaben werden zentral gestellt.

 

5.       Die vorläufige Unterrichtsübersicht ist von den staatlichen Realschulen bis spätestens

13. Mai 2013

dem Staatsministerium in elektronischer sowie einfacher schriftlicher Fertigung zu übersenden.

 

Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

StAnz 2012 Nr. 15



Romkurs 2012
des Deutschen Archäologischen Instituts Rom

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 22. März 2012 Az.: VI.3-5 P 5160.1-6.27 122

 

Das Deutsche Archäologische Institut Rom hält vom 22. bis zum 27. Oktober 2012 einen

Romkurs

für Lehrkräfte des Gymnasiums ab.

 

Der seit über hundert Jahren alljährlich durchgeführte Fortbildungskurs richtet sich an Lehrkräfte mit den Fächern Latein, Griechisch, Geschichte oder Kunst, die bemüht sind, das Interesse der Schülerinnen und Schüler an der Kultur der Antike und an Archäologie durch entsprechende pädagogische Programme, Arbeitsgemeinschaften und Studienfahrten zu wecken, und sich hierfür in den antiken Stätten fortbilden wollen.

Der sechstägige Intensivlehrgang wird in Rom und Ostia unter der Führung von Fachwissenschaftlern des Instituts ausgerichtet. Das Programm des Kurses befasst sich mit Fragen der Alltagskultur, des Wohnens und des öffentlichen Lebens. Hierbei werden an den archäologischen Denkmälern nicht nur Grundkenntnisse zur Architektur, künstlerischen Produktion und städtischen wie sozialen Organisation der römischen Zeit vermittelt, sondern auch reichlich Gelegenheit zum Dialog mit den unmittelbar an der archäologischen Forschung beteiligten Wissenschaftlern gegeben. Von den Kursteilnehmern wird eine aktive Mitarbeit erwartet.

Die Zahl der Teilnehmer muss aus organisatorischen Gründen auf 20 beschränkt bleiben. An- und Abreise sowie die Hotelreservierung in Rom sind von den Kursteilnehmern selbst zu organisieren. Die hierfür anfallenden Kosten werden ebenfalls von den Teilnehmern getragen. Das Institut stellt eine Liste von Unterkunftsmöglichkeiten bereit und gibt Hinweise zur An- und Abreise. Ein kleiner Unkostenbeitrag (max. 10,00 Euro) entsteht für Arbeitsmaterialien.

Bewerbungsunterlagen können ab dem 15. März 2012 unter der nachstehenden Adresse angefordert oder im Internet unter http://www.dainst.org/ abgerufen werden.

 

Einsendeschluss der Bewerbungen für den Kurs 2012 ist der 30. April 2012.

 

Fragen zum Kurs und den Bewerbungsmodalitäten beantworten Alessandra Ridolfi (ridolfi@rom.dainst.org)

und Dr. Alexandra Busch (busch@rom.dainst.org).

 

Deutsches Archäologisches Institut Rom

– Romkurs –

Via Curtatone 4D

I - 00185 Roma


Das Staatsministerium kann mit Rücksicht auf die Personallage nur wenige Lehrkräfte zu diesem Kurs beurlauben. Die Beurlaubung ist bis zum 1. Juli 2012 zu beantragen. Die Schulleitung nimmt zu dem Gesuch Stellung und bemerkt, ob eine fachliche Vertretung gewährleistet ist.

 

Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 

 

 

 



Auswahlverfahren für die Studienplätze an der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und
Rechtspflege in Bayern
(Studienbeginn Herbst 2013)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 27. März 2012 Az.: II.7-5 P 1132.1-1b.31 470

 

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 19. März 2012 (veröffentlicht im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 12) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, die im Herbst 2013 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 8. Oktober 2012 stattfinden wird.

 

Zum Auswahlverfahren werden Bewerber/Bewerberinnen zugelassen, die

 

1.       Deutsche/r im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,

 

2.     mindestens die unbeschränkte Fachhochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben und

 

3.        zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze regelmäßig nicht möglich.

 

Bewerber/-innen, die an einer Einstellung als Beamter/Beamtin in der dritten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 29. Juni 2012 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite

 

www.lpa.bayern.de

 

möglich. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Studienrichtungen abrufbar.

 

Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmer/-innen am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Kultusministeriums übermitteln können.

 

Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schüler/-innen auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.

 

Insbesondere Schülerinnen und Schülern mit Schwerbehinderung werden im öffentlichen Dienst gute Studien- und Berufsmöglichkeiten geboten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schüler/-innen auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung von Stellen
für Schulleiter und Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 27. März 2012 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.26 970

 

A)  Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2012 zu besetzen:


Berufliche Oberschule Holzkirchen, Staatliche Fachoberschule


Im Schuljahr 2011/2012 werden 376 Vollzeitschüler/-innen in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft, Verwaltung und Sozialwesen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

B)  Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2012 zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Holzkirchen, Staatliche Fachoberschule


Im Schuljahr 2011/2012 werden 376 Vollzeitschüler/-innen in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft, Verwaltung und Sozialwesen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.


Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber/-innen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin sowie des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wird.

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)     von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Offene Stellen

Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahresbeginn 2012/2013 ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Referat Sonderpädagogische Förderung – Inklusion, befristet auf fünf Jahre folgende Stelle in unterhälftiger Abordnung neu zu besetzen:

 

Referat GMF 4-3, Förderschwerpunkt Hören und Sehen

 

Aufgabenbeschreibung:

Schwerpunkte der Tätigkeit sind

-         Fachliche Fragen zu den Förderschwerpunkten Hören und Sehen

-         Adaption von Lehrplänen und Prüfungen an den spezifischen sonderpädagogischen Förderbedarf

-         Konzeptionen zu Unterricht, Erziehung und Therapie

-         Entwicklung und Begleitung inklusiver und kooperativer Modelle schulischer Bildung

-         Konzepte für Aufgabenfelder der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen bzw. Mobilen Sonderpädagogischen Dienste

-         Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen

-         Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

-         Zusammenarbeit mit den Fachreferenten der Regierungen

-         Beratung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

-         Inhaltliche Mitarbeit beim Aufbau eines Portals Inklusion

 

Vorausgesetzt werden:

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen/für Sonderpädagogik

-  Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Hör- und/oder Sehgeschädigtenpädagogik

-         Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Engagement, Flexibilität und Mobilität

-         Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Aufgaben

-         Sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern

-         Organisations- und Verhandlungsgeschick

-         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-         Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-         Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen

-         Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien

 

Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und nachrichtlich per E-Mail direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Frau IRin Alexandra Brumann (alexandra.brumann@isb.bayern.de) zu richten.

 

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahresbeginn 2012/2013 ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Referat Sonderpädagogische Förderung – Inklusion, befristet auf fünf Jahre folgende Stelle in unterhälftiger Abordnung neu zu besetzen:

 

Referat GMF 5-2, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

 

Aufgabenbeschreibung:

Schwerpunkte der Tätigkeit sind

-         Fachliche Fragen zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sowie zu Autismus-Spektrum-Störung und Epilepsie

-         Adaption von Lehrplänen an den spezifischen sonderpädagogischen Förderbedarf

-         Konzeptionen zu Unterricht, Erziehung, Therapie und Pflege

-         Entwicklung und Begleitung inklusiver und kooperativer Modelle schulischer Bildung

-         Konzepte für Aufgabenfelder der mobilen Sonderpädagogischen Hilfen bzw. Mobilen Sonderpädagogischen Dienste

-         Fragen zu Unterstützter Kommunikation und dem Einsatz von Kommunikationshilfen

-         Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen

-         Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

-         Zusammenarbeit mit den Fachreferenten der Regierungen

-         Beratung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

-         Inhaltliche Mitarbeit beim Aufbau eines Portals Inklusion

 

Vorausgesetzt werden:

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen/für Sonderpädagogik

-         Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Körperbehindertenpädagogik

-         Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Engagement, Flexibilität und Mobilität

-         Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Aufgaben

-         Sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern

-         Organisations- und Verhandlungsgeschick

-         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-         Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-         Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen

-         Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien

 

Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und nachrichtlich per E-Mail direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Frau IRin Alexandra Brumann (alexandra.brumann@isb.bayern.de) zu richten.

 

 

 

 

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Besetzung einer Stelle am Staatsinstitut
für Schulqualität und Bildungsforschung;
hier: Referentin/Referent für die
Entwicklung und Betreuung der
gymnasialen Oberstufe

 

Zum Schuljahr 2012/2013 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Gymnasium eine unterhälftige Stelle als Referentin/Referent für die Entwicklung und Betreuung der gymnasialen Oberstufe zu besetzen. Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.

 

Aufgabenbeschreibung:

-         Konzeptionelle Weiterentwicklung und Evaluation der Oberstufe am Gymnasium

-         Profilierung und Qualitätssicherung der P- und W-Seminare

-         Pflege und Ausbau der Kontakte mit den Partnern der P- und W-Seminare (Arbeitswelt; Hochschule)

-         Mitwirkung bei der Fortbildung für die Oberstufe

-         Referententätigkeit in der Lehrerfortbildung

-         Stellungnahmen zu allgemeinen Fragen der Oberstufe

-         Stellungnahme zu Lehr- und Lernmitteln

-         Fachliche Beratung, insbesondere der Oberstufenkoordinatoren

- Erarbeitung bzw. Pflege und Aktualisierung einschlägiger Informations­medien (z. B. Handreichungen, Kommunikationsplattformen, Internetportale)

 

Vorausgesetzt werden:

Fachliche Qualifikationen

-     Befähigung für das Lehramt am Gymnasium (1. und 2. Staatsexamen) bei deutlich überdurchschnittlicher Gesamtprüfungsnote

-         Unterrichtserfahrung in der neuen Oberstufe, ggf. auch als Oberstufenko­or­di­nato­rin/Oberstufenkoordinator

-         Breite Berufserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium und mehrjährige aktuelle Unterrichtserfahrung

-         Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation und Beurteilungen

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-         Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         Bereitschaft und Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und möglichst umfassend einzuarbeiten

-         Bereitschaft und Fähigkeit, im Team zu arbeiten

-         Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert zu führen

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung terminge­bundener Arbeiten

-         Angemessenes Auftreten und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit

-         Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

-         Gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Die ausgeschriebene Stelle ist für eine Besetzung mit einer oder einem Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt behandelt.

 

Möglichst aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf und einem Nachweis der erworbenen Qualifikationen sind bis zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt zu richten an das

 

Staatsinstitut für Schulqualität

und Bildungsforschung
Herrn OStD Jörg Eyrainer
Schellingstraße 155
80797 München.

 

Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

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Ausschreibung einer Konrektorenstelle
im Regierungsbezirk Niederbayern

 

Der Caritasverband für die Diözese Passau e. V. als Träger der St. Ulrich-Schule Pocking sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Schulleiterin/einen stellvertretenden Schulleiter (Sonderschulkonrektorin/Sonderschulkonrektor) mit Lehramt Geistigbehindertenpädagogik oder einer anderen sonderpädagogischen Fachrichtung für die St. Ulrich-Schule Pocking, Privates Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

 

Derzeit werden 74 Schülerinnen und Schüler in 8 Klassen und 10 Kinder in der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) betreut. 64 Kinder besuchen die Heilpädagogische Tagesstätte.

 

Erwartet und vorausgesetzt werden

-         ausgezeichnete fachliche und pädagogische Kenntnisse im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit zum Teil erheblichem sonderpädagogischen Förderbedarf und erheblichen Verhaltensschwierigkeiten

-         Fähigkeit und Bereitschaft zur Einordnung in das bestehende Team

-         Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der heilpädagogischen Tagesstätte

-         Organisationstalent und Einsatzfreude in allen Bereichen der Schulverwaltung

-         EDV-Grundlagenkenntnisse für Schulverwaltungsprogramme

-         aktive Mitwirkung am Schulentwicklungsprozess

-         Loyalität gegenüber dem Träger

-         ein Studienabschluss Lehramt Geistigbehindertenpädagogik oder in einer anderen sonderpädagogischen Fachrichtung

-     Identifikation mit den Grundsätzen der katholischen Kirche und der Caritas (neben der fachlichen Qualifikation und persönlichen Eignung)

-         die beamtenrechtlichen Voraussetzungen zur Beförderung zur Sonderschulkonrektorin/zum  Sonderschulkonrektor.

 

Die Anstellung kann privat erfolgen oder gemäß Art. 33 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes durch Zuordnung zum privaten Träger.

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist bei staatlichen Lehrkräften die Beförderung zur Sonderschulkonrektorin/zum Sonderschulkonrektor A 14 + Amtszulage möglich.

 

Zur Beachtung für staatliche Lehrkräfte:

Eine Kopie der Bewerbung ist zum gleichen Termin mit gleichzeitiger Antragstellung auf Zuordnung zur Dienstleistung beim privaten Träger über die Schulleitung an die Regierung von Niederbayern zu senden.

 

Bitte richten Sie Ihre ausführliche Bewerbung innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinungsdatum des Amtsblattes

 

an den

Caritasverband für die Diözese Passau e. V.

Abteilung Behindertenhilfe/Psychiatrie

Steinweg 8

94032 Passau.

 

 

 

 

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Ausschreibung der Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters
an der Mädchenrealschule
Franz von Assisi in Freilassing

 

Die Erzdiözese München und Freising trägt derzeit 1 Volksschule, 14 Realschulen, 6 Gymnasien und 1 Fachoberschule mit insgesamt mehr als 13.000 Schülerinnen und Schülern. Diese katholischen Schulen sind für die Erzdiözese von großer Bedeutung, da sie einen wichtigen Beitrag in der christlich geprägten Bildung und Erziehung junger Menschen leisten.

 

Für folgende Schule ist zum 1. August 2012 die Leitungsposition neu zu besetzen:

 

Mädchenrealschule Franz von Assisi
 in Freilassing

Schulleiterin/Schulleiter

 

Die Erzdiözese München und Freising sucht für ihre Schulen überzeugende katholische Führungspersönlichkeiten

-     die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkräfte über umfangreiche pädagogische Erfahrungen sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht verfügen,

-     die fähig und bereit sind, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,

-         die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnehmen und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifizieren und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickeln.

 

Die Erzdiözese München und Freising bietet an ihren Schulen

-         ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie,

-         eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft im Sinne der Verwirklichung ihres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags genutzt werden sollen,

-         ein Kollegium der Schulleitungen ihrer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch sowie eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene möglich und erwünscht ist.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel. 089 2137-1368,

E-Mail: skrump@eomuc.de.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen werden bis spätestens 25. April 2012 unter Angabe der Referenznummer 98-12 erbeten an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Hauptabteilung Personal Einrichtungen und Verwaltung

Postfach 33 03 60, 80063 München

Bewerbung@ordinariat-muenchen.de.

 

 

 


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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