Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 8* Ausgegeben in München am 30. April 2012 Jahrgang 2012
Inhalt
Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2014 nach der Lehramtsprüfungsordnung II
Ausschreibung einer Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters an einer staatlichen beruflichen Schule
Vorbereitungsdienste für das
Lehramt an Gymnasien 2013 I und 2013 II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 21. März 2012 Az.: III.1-5 S 5111-PRA.20 291
Im Jahr 2013 werden Vorbereitungsdienste (2013 I und 2013 II) für das Lehramt an Gymnasien nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 29. September 1992 (GVBl S. 477, BayRS 2038-3-4-6-1-UK), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378), eingerichtet.
1.
Voraussetzungen
für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Zum
Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
a) die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl S. 180, BayRS 2038-3-4-1-1-UK), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378), oder die Erste Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl S. 657, BayRS 2038-3-4-1-1-UK) für das Lehramt an Gymnasien bestanden haben oder deren Prüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes als der Ersten Lehramtsprüfung oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien gleichwertig anerkannt worden ist,
b) die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und
c) die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
2. Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss und Meldeverfahren
a) Dauer und Meldeschluss
- Der Vorbereitungsdienst 2013 I beginnt am 18. Februar 2013 und endet am 13. Februar 2015.
Letzter Meldetag ist der 18. September 2012.
- Der Vorbereitungsdienst 2013 II beginnt am 13. September 2013 und endet am 14. September 2015.
Letzter Meldetag ist der 13. April 2013.
b) Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten. Die Antragsvordrucke für die Meldung zum Vorbereitungsdienst werden Bewerberinnen und Bewerbern, die in Bayern die Erste Staatsprüfung oder die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ablegen, gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung oder zur Ersten Lehramtsprüfung durch das Prüfungsamt zugeleitet. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber können die benötigten Vordrucke jeweils zwei Monate vor Meldeschluss beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80333 München, anfordern.
Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerberinnen und Bewerbern etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten
Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet
werden.
Ohrnberger
Ministerialdirigentin
StAnz 2012 Nr. 17
Zweite Staatsprüfung
für das Lehramt an beruflichen Schulen 2014
nach der Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 22. März 2012 Az.: VII.2-5 S 9153-7a.19 565
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2012 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. August 2007 (GVBl S. 584), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2014 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428) teil.
Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:
- Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit von Montag, 11. Juni 2012 bis Freitag, 1. Februar 2013 an den Seminarschulen,
- die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit von Montag, 6. Mai 2013 bis Freitag, 25. Oktober 2013 an den Einsatzschulen,
- die Kolloquien in der Zeit von Montag, 23. September 2013 bis Freitag, 8. November 2013 an den Seminarschulen,
- die mündlichen Prüfungen in der Zeit von Montag, 23. September 2013 bis Freitag, 8. November 2013 an den Seminarschulen.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2012 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2014 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2013 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 6. Mai 2013 bis 25. Oktober 2013 ab.
Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.
Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 8. März 2013 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2014 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2013 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2013 bestanden haben sich bis spätestens 4. März 2013 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 30. April 2013 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.
Der Meldung sind beizufügen:
- eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,
- gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),
- gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,
- eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.
Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.
Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 8. März 2013 einzuholen.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten.
Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 6. Mai bis 25. Oktober 2013 (Prüfungslehrproben) ab.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 27. März 2012 Az.: VII.6-5 O 9230.1-7.29 388
Das Telekolleg ist eine gemeinsame Bildungseinrichtung des Freistaats Bayern und des Bayerischen Rundfunks, die mit Hilfe ausgestrahlter Lehrsendungen, anhand schriftlichen Begleitmaterials, multimedialer Angebote und im Rahmen von Kollegtagen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialwesen zur Fachhochschulreife führt.
Das Telekolleg – Lehrgang 17 – beginnt im November 2012. Der Bayerische Rundfunk wird ab 5. November 2012 im Bayerischen Fernsehen und in BR-alpha die Lehrsendungen ausstrahlen. Der Lehrgang dauert bis Juli 2014.
Die Aufnahme in den Kollegtag des Telekollegs richtet sich nach der Zulassungs- und Prüfungsordnung für das Telekolleg vom 19. November 2002 (GVBl S. 857), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Februar 2009 (GVBl S. 25).
Zur Teilnahme am Kollegtag wird zugelassen, wer
-
einen
mittleren Schulabschluss gemäß Art. 25 BayEUG in der Fassung der Bekanntmachung
vom 31. Mai 2000 (GVBl
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat oder spätestens bis zum Ende des Lehrgangs abschließen wird oder eine mindestens vierjährige Berufserfahrung erworben hat.
Zur Teilnahme am Kollegtag werden außerdem Meister, Absolventen von Fachschulen mit staatlicher Abschlussprüfung oder Fachakademien und Bewerber mit vom Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern (Betriebswirt des Handwerks, Fachkaufmann, Fachwirt) zugelassen.
Zur Teilnahme am Kollegtag wird ferner zugelassen, wer die beruflichen Voraussetzungen (mindestens zweijährige Berufsausbildung oder mindestens vierjährige Berufserfahrung) erfüllt und nach einem verpflichtenden Vorkurs, der von Juni bis Oktober 2012 angeboten wird, und dem 1. Trimester die Eignung für die weitere Teilnahme am Telekolleg durch eine erfolgreiche Feststellungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik nachweist.
Die Berufsausbildung oder die Berufserfahrung muss der gewählten Ausbildungsrichtung des Telekollegs entsprechen. Die für die Ausbildungsrichtung Sozialwesen erforderliche Berufserfahrung kann auch durch die selbständige Führung eines Familienhaushalts erworben werden.
Interessenten, die die Fachhochschulreife nicht erwerben wollen, kann in höchstens zwei Fächern gastweise die Teilnahme an den Kollegtagen und an den Zwischenprüfungen gestattet werden. Über die erzielten Leistungen werden Bescheinigungen ausgestellt. Für eine Fachhochschulreife können die im Rahmen der gastweisen Teilnahme erbrachten Leistungen in den Zwischenprüfungen nicht gewertet werden; die Interessenten sind hierauf vor ihrer Aufnahme hinzuweisen.
Die Anmeldung zum Kollegtag ist bis zum 15. Oktober 2012 an die Geschäftsstelle Telekolleg, Bayerischer Rundfunk per Adresse Telekolleg-Teilnehmerverwaltung, BRmedia Service GmbH, Hopfenstraße 4, 80335 München, zu richten.
Über die endgültige Zulassung zum Kollegtag entscheidet die Kolleggruppenleitung. Informationsmaterial zum Telekolleg kann bei der Geschäftsstelle Telekolleg oder beim Staatsministerium angefordert oder im Internet unter www.telekolleg.de abgerufen werden.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2012 Nr. 17
Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der
Mittelschule1) sowie der Mittelschulstufe an Volksschulen
zur sonderpädagogischen Förderung und
an Schulen für Kranke 2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 30. März 2012
Az.: IV.2-IV.6-S 7503(2013)-4.25 825
A) Mittelschule
1. Rechtsgrundlage
Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschule 2013 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) vom 11. September 2008 (GVBl S. 684) durchzuführen. Rechtsänderungen bleiben vorbehalten.
2. Zeitplan
Für die schriftliche Abschlussprüfung gilt folgender Zeitplan:
Montag, 17. Juni 2013
Deutsch |
|
Dienstag, 18. Juni 2013
Englisch |
|
Muttersprache |
|
Mittwoch, 19. Juni 2013
Mathematik |
|
3. Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache
Das Fernprüfverfahren wird im Schuljahr 2012/13 bei Bedarf für folgende Sprachen durchgeführt:
Derzeit zugelassene Sprachen:
Albanisch, Amharisch,
Arabisch, Birmanisch (Burmesisch/Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch,
Chinesisch, Dari, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch
(Kurmandschi und Sorani), Farsi, Französisch, Nepalesisch, Polnisch,
Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch,
Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tigrina, Tschechisch,
Türkisch,
Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch.
Prüfungstermine im Schuljahr 2012/2013 sind:
- Donnerstag, 17. Januar 2013 (1. Zwischenprüfung)
- Mittwoch, 13. März 2013 (2. Zwischenprüfung)
- Dienstag, 18. Juni 2013 (Abschlussprüfung)
4. Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt.
5. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Schulen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 8. November 2012 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden.
Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 8. März 2013. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben.
6. Meldung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschule werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben.
7. Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse
Für Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2013/14 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 19. Juli 2013, und am Montag, 22. Juli 2013. Die gegebenenfalls notwendige Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 23. Juli 2013, und bei Bedarf am Mittwoch, 24. Juli 2013, bzw. Donnerstag, 25. Juli 2013, statt.
8. Nachholtermin
Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 16. bis 19. September 2013 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird ggf. bis zum 1. August 2013 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.
B) Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung
1. Rechtsgrundlage
Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung 2013 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl S. 731, ber. S. 907) durchzuführen.
2. Zeitplan
Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen sind die Termine der Mittelschule die Grundlage (vgl. Buchst. A Nr. 2). Es gelten die in § 60 Abs. 1 VSO-F festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß § 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission.
Montag, 17. Juni 2013
- Deutsch: |
8.30 Uhr: 200 Minuten Arbeitszeit |
Dienstag, 18. Juni 2013
- Englisch: - nichtdeutsche Muttersprache: - Deutsche Gebärdensprache: |
8.30 Uhr: 120 Minuten Arbeitszeit 8.30 Uhr: 120 Minuten Arbeitszeit 45 + 15 Minuten Arbeitszeit |
Mittwoch, 19. Juni 2013
- Mathematik: |
8.30 Uhr: 150 Minuten Arbeitszeit |
3. Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache
Die Bestimmungen für das Fernprüfverfahren an Mittelschulen (siehe Buchst. A Nr. 3) gelten für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung entsprechend.
4. Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt.
5. Deutsche Gebärdensprache
Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern, die die Deutsche Gebärdensprache verwenden, durch eine Prüfung in Deutscher Gebärdensprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe gestellt und genehmigt worden ist (§ 66 Abs. 2 VSO-F). Die Abschlussprüfung im Fach Deutsche Gebärdensprache umfasst im schriftlich/praktischen Teil 45 Minuten und im mündlich/kommunikativen Teil 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Die Aufgaben werden durch die Schule erstellt (vgl. § 66 Abs. 1 VSO-F in Verbindung mit § 60 Abs. 4 Satz 1 VSO). Bei der mündlich/kommunikativen Prüfung können mehrere Teilnehmerinnen/Teilnehmer zusammengefasst werden (§ 66 Abs. 3 VSO-F).
6. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 8. November 2012 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden.
Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 8. März 2013. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben des Staatsministeriums.
7. Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse
Für Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung, die zum Schuljahr 2013/14 in die 10. Klasse der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 19. Juli 2013, und am Montag, 22. Juli 2013. Die gegebenenfalls notwendige Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 24. Juli 2013, und bei Bedarf am Mittwoch, 24. Juli 2013, bzw. Donnerstag, 25. Juli 2013, statt.
8. Nachholtermin
Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 16. bis 19. September 2013 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird gegebenenfalls bis zum 1. August 2013 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.
C) Schulen für Kranke
Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl S. 288) an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen (VSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2012 Nr. 17
__________________
1) Gilt auch für Hauptschulen.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 2. April 2012 Az.: III.6-5 P 4160.8-5b.28 499
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus macht auf die unten stehenden Kursangebote des Pädagogischen Austauschdienstes in Belgien für das Jahr 2012 aufmerksam.
1. Allgemeine Informationen und Ausschreibung
Für die ggf. erforderliche Dienstbefreiung der Teilnehmer und die Anerkennung als Lehrerfortbildungsmaßnahme sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten zuständig.
Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden.
Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (z. T. in gekürzter Form) wiedergegeben:
Im Nachgang zur Globalausschreibung aller Fortbildungskursangebote vom 13. Dezember 2011 werden im Folgenden die im Rahmen des deutsch-belgischen Kulturabkommens von belgischer Seite angebotenen Fortbildungskurse für deutsche Lehrkräfte ausgeschrieben:
Kursangebot der flämischen Gemeinschaft:
„Motivierung im Französischunterricht“
(Kurssprache: Französisch, gute passive Englischkenntnisse von Vorteil)
Termin: 30. September bis 5. Oktober 2012
Ort: Ostende
Kursangebot der französischen und deutschen Gemeinschaft:
„Apprentissage des langues étrangères”
(Arbeitssprache: Französisch und Deutsch)
Termin: 14. Oktober bis 20. Oktober 2012
Ort: Brüssel (Bitte beachten Sie: Kontakte zu EU-Behörden vor Ort sind nicht vorgesehen!)
Die Kurskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden von der belgischen Seite übernommen. Die Reisekosten der deutschen Kursteilnehmer müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.
2. Bewerbungsverfahren
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Nur Lehrkräfte mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen werden bei der Bewerbung berücksichtigt.
- Frühestens drei Jahre nach Teilnahme an einem Stipendium im Zielland kann erneut ein Antrag gestellt werden.
Bewerbungsunterlagen können unter Angabe des betreffenden Kurses schriftlich oder per E-Mail angefordert werden:
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat III.6
Salvatorstraße 2
80333 München
oder direkt unter:
http://www.kmk-pad.org/programme.html
Die Bewerbung (ohne Plastik- oder Bewerbermappen) ist in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg bis zum unten genannten Termin (Datum des Poststempels) unter Angabe des Az. III.6-5 P 4160.8-5b.28 499 vollständig einzureichen bei der oben genannten Adresse des Staatsministeriums.
Achtung: Wenn die o. g. Bewebungsvoraussetzungen nicht erfüllt oder die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig und termingerecht eingereicht werden, erfolgt keine Weiterleitung.
Bewerbungsschluss über den Dienstweg beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Ref. III.6): 10. Mai 2012.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer Stelle
des Weiteren Ständigen Vertreters an einer
staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 13. April 2012 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.26 981
Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters des Schulleiters bzw. der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit sofortiger Wirkung zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Kaufbeuren mit Staatlichen Berufsfachschulen für Hauswirtschaft und für Kinderpflege Kaufbeuren
Die Berufsschule mit gewerblichen, technischen und kaufmännischen Klassen ist mit den Berufsfachschulen für Hauswirtschaft und für Kinderpflege organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen derzeit 2.061 Teilzeitschüler/-innen und 29 Vollzeitschüler/-innen; die Berufsfachschule für Hauswirtschaft zählt 79 Vollzeitschüler/-innen und die Berufsfachschule für Kinderpflege 87 Vollzeitschüler/-innen. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin des Schulleiters wird primär für die in der Nebenstelle der Berufsschule untergebrachten Berufsfachschulen zuständig sein, wo er/sie auch im fachlichen Unterricht eingebunden sein wird. Daneben umfasst die Stelle aber auch die verwaltungsmäßige Betreuung der in der Nebenstelle untergebrachten Klassen der Berufsschule. Auch dort wird ein Unterrichtseinsatz erwartet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.
Die Stelle kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber bzw. die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin oder Fachberater/Koordinator ist zu besetzen:
Peking, China
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 31. Mai 2012
Arbeitsbeginn: 15. August 2012
Kurztext:
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Peking/China ist zu besetzen.
Text:
- Zweitausschreibung -
Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
- 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
- Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache
- Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das sich im Aufbau befindliche DSD-Netzwerk in China zu planen, zu organisieren und umzusetzen
- Profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
- Bereitschaft, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen
- Hohes Maß an Kooperations- und Teamfähigkeit
- Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office)
- Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen chinesischen Stellen
- Hohe interkulturelle Kompetenz
- Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
- Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an chinesischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
- Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
- Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in China hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms
- Zusammenarbeit mit deutschen Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.)
- Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die in China für den Deutschunterricht verantwortlich sind
- Beratung der chinesischen Erziehungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und aller anderen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)
- Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen auch zu Hospitationszwecken
- Reisetätigkeit
Ansprechpartner:
für Informationen zur Stelle:
Tel.: 01888 358-1440
für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
Marita Hannemann
Tel.: 0221 758-1455
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – über gegebenenfalls das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
*
Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für eine Fachberaterin/Koordinatorin oder einen Fachberater/Koordinator ist zu besetzen:
St. Petersburg, Russland
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 31. Mai 2012
Arbeitsbeginn: 1. September 2012
Kurztext:
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in St. Petersburg, Russland ist zu besetzen.
Text:
- Zweitausschreibung -
Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
- 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
- Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache und in der Fortbildung mit Erwachsenen
- Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen
- Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
- Profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
- Bereitschaft und Fähigkeit, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen
- Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten
- Verhandlungsgeschick im Umgang mit den russischen Stellen
- Hohe interkulturelle Kompetenz
- Kooperationskompetenz
- Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
- Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an russischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordinierung und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
- Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD I und DSD II)
- Beratung neuer Schulen, die Interesse haben und die Voraussetzungen für die Einführung des DSD und Einsatz von PLK erfüllen
- Zusammenarbeit mit Mittlern (DAAD, GI, PAD u. ä.)
- Zusammenarbeit mit und Beratung der russischen Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)
- Reisetätigkeit
Ansprechpartner:
wilhelm.kruesemann@bva.bund.de
Tel.: 022899 358-1438 oder 0221 758-1438
Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – über gegebenenfalls das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
*
Besetzung einer Abordnungsstelle
im Haus der Bayerischen Geschichte
Zum 1. September 2012 ist im Haus der Bayerischen Geschichte eine ganze Mitarbeiterstelle (Vollzeit) der BesGr. A 13/A 14 neu zu besetzen. Die Abordnung ist zunächst auf drei Jahre befristet (Verlängerung auf max. fünf Jahre möglich).
Das Haus der Bayerischen Geschichte (Augsburg) ist Teil des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Es hat die Aufgabe,
- die geschichtliche und kulturelle Vielfalt Bayerns allen Bevölkerungsschichten, vor allem der jungen Generation, in allen Landesteilen zugänglich zu machen,
- die Gesamtstaatlichkeit Bayerns und die Entwicklung von Staat und Gesellschaft bis zur Gegenwart im historisch-politisch-kulturellen Rahmen darzustellen,
- das Geschichtsbewusstsein zu fördern und zu pflegen und dadurch das geschichtliche Erbe für die Zukunft des Freistaats Bayern im deutschen und europäischen Rahmen fruchtbar zu machen.
Diese Aufgaben werden vor allem durch Ausstellungen – durch die jährlich stattfindenden Bayerischen Landesausstellungen und Wanderausstellungen in allen Landesteilen – sowie durch Veröffentlichungen, Vorträge, Tagungen, Medienangebote, Zeitzeugenprojekte und den Aufbau eines Bildarchivs zur bayerischen Geschichte erfüllt.
Aufgabenbeschreibung:
- Mitwirkung bei der Bayerischen Landesausstellung 2015 und anderen Projekten des HdBG: Konzeptarbeit, Erarbeitung von Inhalten der Ausstellung, Entwicklung eines didaktischen/pädagogischen Angebots insbesondere für Schulen, Durchführen von Lehrerfortbildungen und anderen Multiplikatoren-veranstaltungen, Betreuung der Ausstellung vor Ort.
- Betreuung und Weiterentwicklung von Angeboten des Hauses der Bayerischen Geschichte für Schulen wie Schulprojekte, Unterrichtsmaterialien, Internetangebote, Geschichte frei Haus.
Weitere Informationen sind dem Internetauftritt des Hauses der Bayerischen Geschichte zu entnehmen (www.hdbg.de). Dortiger Ansprechpartner für Rückfragen ist Frau Dr. Hamm (Tel. 0821 3295-0).
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
- Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Bayern, in Fächerverbindungen mit dem Fach Geschichte
- Gesamtprüfungsnote 2,00 und besser
- überdurchschnittliche Dienstliche Beurteilung
- Erfahrungen im außerschulischen Bildungsbereich erwünscht
Überfachliche Qualifikationen:
- Teamfähigkeit
- Überzeugendes Auftreten
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
- Fähigkeit zu strukturiertem und interdisziplinärem Denken und Handeln
- Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
- Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens VI.4-5 S 4400.18-6.126 136 auf dem Dienstweg zu richten an das
Bayerische
Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat VI.4
Salvatorstraße 2
80333 München.
Sofern keine aktuelle
periodische Beurteilung vorliegt, ist für den Bewerber eine Anlassbeurteilung
beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats
Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem
unbefristeten Beschäftigungsverhältnis). Die Stelle kann auch in Teilzeit (mit einer
Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen
werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
In Frage kommende Bewerber werden zu einem Vorstellungsgespräch in das Haus der Bayerischen Geschichte (Zeuggasse 7, 86150 Augsburg) eingeladen.
*
Peter-Vischer-Schule der Stadt Nürnberg
Die Stadt Nürnberg betreibt mit der Peter-Vischer-Schule ein Kooperatives Schulzentrum (Gymnasium und Realschule) mit derzeit ca. 1400 Schülerinnen/Schülern und 110 Lehrkräften. Mittelfristig sollen gebundene Ganztagszüge - zunächst in der Unterstufe - angeboten werden. Für dieses innovative Schulzentrum wird eine/ein
Schulleiterin/Schulleiter
Besoldungsgruppe A 16 BayBesG gesucht.
Die Aufgaben sind neben dem Unterricht insbesondere
- fachliche und didaktisch-pädagogische Aufgaben (z. B. Steuerung der pädagogischen Schulentwicklung und des Qualitätsmanagements, Festlegung von Grundsätzen und Richtlinien der pädagogischen Arbeit, Initiierung neuer pädagogischer Ansätze sowie innovativer Unterrichtskonzepte und Sicherstellung der fachlich-inhaltlichen Aufgabenerfüllung auf allen Ebenen)
- administrative Aufgaben (z. B. organisatorische (Schul-) Verwaltungsaufgaben, schulrechtliche Fragen, Regelung/Koordination des Personaleinsatzes, verantwortliche Steuerung des Schulbudgets, Begleitung des Erweiterungsbaus der Schule unter Berücksichtigung der Anforderungen einer gebundenen Ganztagsschule)
- Aufgaben im Bereich Personal (z. B. Mitarbeiterführung, Personalentwicklung ausgerichtet auf die Ziele der Schulentwicklung und des Qualitätsmanagements, Gestaltung eines sozialverträglichen Schulklimas).
Erwartet werden Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, mehrjährige (Unterrichts-) Tätigkeit an einem Gymnasium/gymnasialen Zug, ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten, vertiefte pädagogische Kenntnisse, fundierte fachliche Kenntnisse, gute Kenntnisse des Schulrechts, Organisationstalent und Innovationsfähigkeit, ausgeprägte Sozialkompetenz, überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, Kommunikations- und Kontaktfähigkeit, gute Führungseigenschaften, Aufgeschlossenheit für neue pädagogische Entwicklungen sowie Erfahrungen in der Schulentwicklung.
Geboten wird bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis.
Die Position wird zunächst zum Führen auf Probe übertragen.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte mit aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis 18. Mai 2012 an die Stadt Nürnberg, Personalamt, z. H. Frau Haupt, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg. Telefonisch erreichbar unter 0911 231-2582. Bitte verwenden Sie nur Kopien, weil eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgen kann. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter stellenmarkt.nuernberg.de.
__________________________________________________________________________________________________________________
Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
__________________________________________________________________________________________________________________