Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


                 

 

Nummer 10*     Ausgegeben in München am 30. Mai 2012    Jahrgang 2012

 

 


 

Inhalt

 

Änderung der Bekanntmachung zur Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) der Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2013

Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen für das Schuljahr 2013/2014

Ausschreibung einer Stelle des Ständigen Vertreters an einer staatlichen beruflichen Schule

Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Offene Stellen

 

 

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Änderung der Bekanntmachung zur
Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung)
der Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2013

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 26. April 2012  Az.: IV.3-5 S 7175-4.8 557

 

Die Bekanntmachung zur Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) der Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2013 vom 6. März 2012 (KWMBeibl S. 61*, StAnz Nr. 12) wird wie folgt geändert:

 

1.     Nr. 4 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die mündliche Prüfung findet im Zeitraum vom 21. bis 24. Mai 2013 statt.“

 

2.     In Nr. 5 werden die Worte „und 26.“ gestrichen.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2012 Nr. 21

 

 

 

 





Aufnahme in die öffentlichen und privaten
zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen
für das Schuljahr 2013/2014

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 4. Mai 2012  Az.: VII.4-5 S 9201-4-7.23 331

 

1.           Aufnahmeverfahren

 

1.1         Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).

 

1.2         Die Anmeldung von Haupt-/Mittelschülerinnen und Haupt-/Mittelschülern, welche keine Mittlere-Reife-Klasse besuchen, zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet mit Ausnahme des Übertritts mit dem Jahreszeugnis in der Zeit vom 11. März bis 22. März 2013 statt.

 

Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 9. August 2013.

 

Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den Wirtschaftsschulen bis 9. August 2013 entgegengenommen.

 

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

 

1.3         Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.

 

1.4         Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

 

1.4.1      das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und

 

1.4.2      für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Haupt-/Mittelschule ggf. ergänzt um das Original eines Nachweises über das Erreichen der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 30 Abs. 2 VSO oder – in Ausnahmefällen – das Original des Jahreszeugnisses der Haupt-/Mittelschule, sofern mit diesem die Eignung nachgewiesen werden kann. Falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Haupt-/Mittelschule erfolgt, die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.

 

1.4.3      für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden oder den erfolgreichen Haupt-/Mittelschulabschluss oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Haupt- bzw. Mittelschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Haupt-/Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.

 

2.           Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)

 

Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.

 

2.1         Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt:

 

2.1.1      am 6., 7. und 8. Mai 2013 für Schülerinnen und Schüler der Haupt-/Mittelschule;

 

2.1.2      am 4., 5. und 6. September 2013 für die übrigen Schülerinnen und Schüler und in begründeten Ausnahmefällen auch für Schülerinnen und Schüler der Haupt-/Mittelschule.

 

2.2         Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.

 

2.3         Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.

 

3.           Meldungen durch Schulen

 

3.1         Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.

 

3.2         Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen (abzurufen unter http://www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/formulare.html) sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 20. September 2013 in zweifacher Ausfertigung an die Regierungen zu senden.

 

Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2012 Nr. 21

 

 

 

 





Ausschreibung einer Stelle des
Ständigen Vertreters an einer
staatlichen beruflichen Schule

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 10. Mai 2012  Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.36 073

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2012 zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Fürstenfeldbruck, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Im Schuljahr 2011/2012 werden an der Fachoberschule 939 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen und Technik unterrichtet. Im Bereich der Berufsoberschule werden im Schuljahr 2011/2012 in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung sowie Technik 180 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stelle kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber/Bewerberinnen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen.

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg einzureichen.

 

Bewerbungen für Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)   von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 





Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 11. Mai 2012  Az.: III.6-5 P 4113-5b.32 576

 

 

Zum 1. September 2012 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen folgende Stelle zu besetzen:

 

Stelle des Ständigen Vertreters des Direktors (A 16)

 

Mit der Stelle sind folgende Aufgaben verbunden:

-         Koordination des gesamten Lehrgangs- und Leistungsangebotes der Akademie (einschließlich der Erstellung der halbjährlichen Fortbildungskataloge)

-         Qualitätssicherung des Leistungsangebotes

-         Planung, Durchführung und Nachbereitung von Führungsfortbildung

-         Unterstützung und Beratung des Direktors in allen Führungsaufgaben sowie in operativen Aufgaben der Leitung des Tagungsstättenbetriebs

-         Vertretung des Direktors

-         Betreuung von Baumaßnahmen

 

Zu den weiteren Aufgaben gehören

-         auf der Grundlage der derzeit gültigen Geschäftsverteilung die Leitung von Abteilung 4 (Pädagogik/Psychologie/Schulberatung)

-         die enge Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung sowie mit den Trägern der regionalen und lokalen Lehrerfortbildung

-         die Kontaktpflege mit Behörden, Verbänden und Kooperationspartnern sowie mit der Fach- und Verbandspresse.

 

Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte im öffentlichen Schuldienst, die als pädagogische Führungskraft mit Personalführungserfahrung erfolgreich Aufgaben der Besoldungsgruppe A 15 oder höher wahrnehmen und die Lehrbefähigung für ein Lehramt an allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen besitzen. Vorausgesetzt werden sehr gute bis gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikationen (jeweils 2,00 und besser) sowie Erfahrungen im Leitungsbereich von Schulen.

 

Erwartet werden außerdem überdurchschnittliche organisatorische Fähigkeiten, Verwaltungserfahrung, Vertrautheit mit komplexen betrieblichen Abläufen, ein ausgeprägtes Kostenbewusstsein, z. B. bei der Durchführung von Baumaßnahmen, sowie Durchsetzungsfähigkeit bei der Realisierung von Projekten. Bewerber sollten über ein ausgeprägtes Geschick im Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Gästen verfügen und die Bereitschaft und Fähigkeit zur kollegialen Zusammenarbeit erkennen lassen.

 

Erwartet werden Interesse an der Weiterentwicklung des bayerischen Schulwesens, die Aufgeschlossenheit, sich intensiv mit neuen Wegen der Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung in allen Schularten auseinander zu setzen, sowie Kenntnisse im Einsatz neuer Medien und ein sicherer Umgang mit den gängigen Computerprogrammen.

 

Berücksichtigt werden können Erfahrungen in der Lehrerfortbildung und/oder Erwachsenenpädagogik, vor allem im Hinblick auf Konzeption und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen pädagogischen und fachlichen Themen.


Es wird erwartet, dass die Bewerberin/der Bewerber jeweils den Wohnort in angemessene Nähe zum Dienstort legt.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen in zweifacher Ausfertigung werden auf dem Dienstweg bei der Akademieleitung in Dillingen eingereicht und müssen dort spätestens fünf Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts unter Angabe des Aktenzeichens III.6-5 P 4113-5b.32 576 vorliegen. Die/Der Dienstvorgesetzte und die jeweils zuständige Schulaufsicht nehmen zu den Bewerbungen Stellung.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 





Offene Stellen

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Zum 1. August 2012 ist in

 

Ref. ZS 3 – Presse

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

-         Mitarbeit im Team der Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

-         Bearbeitung telefonischer und schriftlicher Anfragen von Medien

-         Publizistische Vorbereitung und Begleitung von öffentlichen Veranstaltungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

-         Mitarbeit beim Mediascreening

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Befähigung für ein Lehramt an weiterführenden Schulen; bevorzugt gesellschaftswissenschaftliche oder sprachliche Fächer

-         Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00

-         Hervorragende mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Freude an der Arbeit mit Texten und am Formulieren

-         Ausgeprägte Fähigkeit, komplexe Sachverhalte systematisch zu durchdringen und adressatengerecht textlich aufzubereiten

-         Mehrjährige berufliche Erfahrung an einer Schule

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Ausgeprägtes Interesse an gesellschafts- und bildungspolitischen Themen

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit und Fähigkeit zur Erstellung hochwertiger Texte unter Zeitdruck

-         Erfahrung in redaktioneller Arbeit

-         Interesse am gesamten Themenspektrum des Geschäftsbereichs Unterricht und Kultus

-         Freude an der Arbeit im Team

-         Hohe Belastbarkeit

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-5 P 1121.8-1.41 369 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Herr Rißmann (Tel. 089 2186-2490) gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Zum 1. Oktober 2012 ist in

 

Ref. VII.2 - Lehrpersonal einschließlich Aus- und Fortbildung

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zunächst für ein Jahr eine halbe, danach eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

-         Mitarbeit im Bereich „Lehrpersonal einschließlich Aus- und Fortbildung an beruflichen Schulen“

-         Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Schulen, Kommunen und Bürgern mit Bezug zu den Aufgaben des Fachreferats sowie von Landtagsanfragen

-         Mitarbeit in sonstigen Bereichen des Referats

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen

-         Weit überdurchschnittliche Examensnote

-         Letzte Dienstliche Beurteilung oder Anlassbeurteilung mindestens mit dem Prädikat „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (3. Stufe)

-         Mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung an einer Berufsschule

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit und Bereitschaft zur Teamarbeit

-         Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-         Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-         Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

-         Überzeugendes Auftreten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-5 P 1121.8-1.43 324 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

 

Umgehend, jedoch spätestens zum Schuljahr 2012/2013, ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in der Abteilung Berufliche Schulen, Referat Gewerblich-technische Bildung, für die Zeit von fünf Jahren als unterhälftige Abordnung neu zu besetzen:

 

Arbeitsbereich: Elektrotechnik, Informationstechnik, Druck und Medien

 

Zentrale Aufgabe ist es, Lehrpläne und Handreichungen für die beruflichen Schulen in diesem Bereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung mitzuwirken. Weiterhin gehört es zu den Aufgaben, Internetplattformen im Bereich Elektrotechnik/IT zu betreuen und die Abteilung im Bereich Medien und EDV zu unterstützen.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen, Fachrichtung Elektrotechnik oder Metalltechnik oder eine vergleichbare Qualifikation

-         Zweitfach Mathematik oder Physik oder eine moderne Fremdsprache

-         Mehrjährige unterrichtliche Tätigkeit an beruflichen Schulen

-         Überdurchschnittliche Examensnoten

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         Freude an theoretisch-konzeptionellem Arbeiten

-         Bereitschaft zum Arbeiten im Team

-         Sicheres Auftreten

-         Sehr gute EDV-Kenntnisse

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben

-         Organisationsgeschick

-         Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Wünschenswert sind:

-         Erfahrungen in der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildung

-         Erfahrungen bei der Erstellung und Betreuung von Internetportalen bzw. Schulhomepages

-         Erfahrungen im Umgang mit CSS- Programmierungen bzw. Web 2.0 basierten Plattformen

 

Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Herrn OStD Georg Renner, Schellingstraße 155, 80797 München, zu richten.

 

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

 

Zum Schuljahr 2012/2013 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in der Abteilung Berufliche Schulen, Referat Allgemeinbildende Fächer, für die Zeit von fünf Jahren als unterhälftige Abordnung neu zu besetzen:

 

Arbeitsbereich:   Mathematik/Physik

 

Zentrale Aufgabe ist es, Lehrpläne und Handreichungen für die beruflichen Schulen in diesem Arbeitsbereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung mitzuwirken. Weiterhin gehört es zu den Aufgaben, Abschlussprüfungen im Fach Mathematik für die Wirtschaftsschule und das Telekolleg sowie im Rahmen der Ergänzungsprüfung für die Fachakademien und Fachschulen zu erstellen. Eine weitere Aufgabe ist die Begleitung und Evaluierung des Schulversuchs zum Einsatz von Computer-Algebra-Systemen im Mathematikunterricht an Fachoberschulen.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder für das gymnasiale Lehramt in einer Fächerverbindung mit Mathematik oder eine vergleichbare Qualifikation

-         Mehrjährige unterrichtliche Tätigkeit an beruflichen Schulen

-         Überdurchschnittliche Examensnoten

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         Freude an theoretisch-konzeptionellem Arbeiten

-         Bereitschaft zum Arbeiten im Team

-         Sicheres Auftreten

-         Fundierte EDV-Kenntnisse

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben

-         Organisationsgeschick

-         Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Wünschenswert sind:

-         Erfahrungen in der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildung

-         Unterrichtserfahrung im Fach Mathematik an der Beruflichen Oberschule

 

Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Herrn OStD Georg Renner, Schellingstraße 155, 80797 München, zu richten.

 

 

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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