Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 12* Ausgegeben in München am 26. Juni 2012 Jahrgang 2012
Inhalt
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 5. Juni 2012 Az.: VII.5-5 S 9500-3-7a.50 503
1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten des einjährigen und des zweijährigen Sozialpädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2013 an folgenden Terminen statt:
Montag, 1. Juli 2013
8.30 bis 10.00 Uhr
Pädagogik und Psychologie
10.45 bis 12.15 Uhr
Deutsch und Kommunikation
2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2013 an folgenden Terminen statt:
Montag, 1. Juli 2013
8.30 bis 9.30 Uhr
Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung
10.15 bis 11.45 Uhr
Pflege und Betreuung
3. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung Sozialpädagogik.
4. Andere Bewerberinnen und Bewerber, ausgenommen Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten, können zur Abschlussprüfung an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege und für Sozialpflege zugelassen werden.
Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2013 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 49, die Prüfungsgegenstände in § 50 der Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege geregelt.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2012 Nr. 25
Abschlussprüfung 2013
an Fachakademien für Sozialpädagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 5. Juni 2012 Az.: VII.5-5 S 9500.6-8-7a.50 504
1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd).
2. Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien für Sozialpädagogik haben in den folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:
- Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik
- Theologie/Religionspädagogik (nach Konfession) oder
Literatur- und Medienpädagogik.
Die mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (Prüfungszeit 30 Minuten).
3. Andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachakademie für Sozialpädagogik angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 37 FakOSozPäd an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 38 FakOSozPäd erfüllen.
Andere
Bewerberinnen und Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung dieselben
schriftlichen (vgl. Nr. 2) Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden
der Fachakademie. Darüber hinaus haben sie in den Fächern
Sozialkunde/Soziologie, Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung, Ökologie/Gesundheitserziehung,
Recht und Organisation, Deutsch sowie Theologie/Religionspädagogik oder
Literatur- und Medienpädagogik schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit
von je 120 Minuten zu bearbeiten. Im Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung
ist eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer und in den Fächern
Kunst- und Werkerziehung sowie Musik- und Bewegungserziehung eine praktische
und mündliche Prüfung abzulegen (§ 37 Abs. 3
FakOSozPäd).
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als andere Bewerberinnen und Bewerber ist bis spätestens 1. März 2013 bei der Schule zu beantragen.
Dem Antrag sind die in § 38 Abs. 3 FakOSozPäd genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Über den Antrag wird schriftlich entschieden.
4. Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik findet nach folgendem Prüfungsplan statt:
Tag |
Fach |
Bearbeitungszeit |
Dienstag, 11. Juni 2013
Donnerstag, 13. Juni 2013 |
Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik
Theologie/Religionspädagogik nach Konfession oder |
240 Minuten
180 Minuten |
5. Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 30 FakOSozPäd, der praktische und mündliche Teil für andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 37 Abs. 3 FakOSozPäd.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
StAnz 2012 Nr. 25
Staatliche Prüfung
für Berg- und Skiführer 2012/2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 6. Juni 2012 Az.: VII.12-5 K 7200-3.52 901
Die Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München führt im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im zweiten Halbjahr 2012 und im ersten Halbjahr 2013 eine staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (Bay-APOFspl) vom 8. Februar 1999 (GVBl S. 40, BayRS 227-3-2-1-UK/WFK), geändert durch die Verordnung vom 20. Mai 2008 (GVBl S. 331), durch.
Die Prüfungsteile Praxis und Lehreignung finden an folgenden Terminen statt:
26. bis 31. August 2012
10. bis 15. September 2012
2. bis 3. Februar 2013
23. bis 24. März 2013
7. bis 12. April 2013
Die Prüfungsorte werden aus Gründen der Chancengleichheit kurzfristig vor dem jeweiligen Prüfungsbeginn durch die Technische Universität bekannt gegeben. Der Prüfungsteil Theorie wird aus organisatorischen Gründen am 19./20. April 2013 an der Technischen Universität München abgelegt.
Für die Prüfung einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses oder der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Berg- und Skiführer gemäß der Verordnung über die Prüfungsgebühren des Sportzentrums der Technischen Universität München für die Prüfungen für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayRS 2210-2-6-3-UK/WFK) vom 30. November 1999 (GVBl S. 572) Gebühren in Höhe von jeweils 1750 € erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
Bankverbindung:
HypoVereinsbank München
BLZ 700 202 70, Kontonummer 80 137
Empfänger:
Staatsoberkasse Augsburg für die TUM
Verwendungszweck:
Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer 2012/2013
PK-Nr.: 0007.0129.2448. Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.
Bei Überweisungen aus dem Ausland ist zusätzlich anzugeben:
IBAN: DE 07 7002 0270 0000 0801 37
BIC (Swift-Code) der HypoVereinsbank: „hyvedemn“
Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2012/2013 bis spätestens 31. Juli 2012 (Posteingang) an die Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 62, 80992 München.
Dem Gesuch sind beizufügen:
1. ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält:
Name, Tag und Ort der Geburt, Schulbildung, Beruf, Gang der fachlichen Ausbildung des Ausbildungsteilnehmers;
2. amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate);
3. ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Berg- und Skiführer bescheinigt;
4. ein Passbild (Name und Anschrift auf der Rückseite);
5. Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge;
6. Nachweis über das mindestens 300 Stunden (à 60 Minuten) umfassende Praktikum an einer Bergsteigerschule (Vorlage des Arbeitsbuchs);
7. Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren in Kopie.
Der Nachweis nach Nr. 6 kann für das Sommerpraktikum (mindestens 200 Stunden) bis spätestens 31. Juli 2012 (Posteingang) bzw. für das Winterpraktikum (mindestens 100 Stunden) bis spätestens 16. April 2013 eingereicht werden. Alle anderen Nachweise sind grundsätzlich mit dem Gesuch lückenlos vorzulegen. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.
Wiederholer fügen dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur die unter den Nrn. 2, 3 und 7 genannten Unterlagen sowie den Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung bei. Wiederholer, die gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BayAPOFspl nur einzelne Prüfungsteile oder -bereiche wiederholen wollen, legen zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung bestandener Prüfungsteile bzw. -bereiche bei. In diesen Fällen wird die den tatsächlich entstandenen Prüfungsaufwand übersteigende Prüfungsgebühr zurückerstattet.
Heeresbergführer und Polizeibergführer legen ihrem Gesuch lediglich die unter den Nrn. 1 bis 4 und 6 (Praktikum über mindestens 150 Stunden) genannten Unterlagen bei, ergänzt durch den Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Heeresbergführer- bzw. Polizeibergführerprüfung.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.
Hinweis:
Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2012/2013“ anzugeben.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2012 Nr. 25
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat I.3 – Projekt „Allgemeine Schulverwaltung“ (ASV)
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünfeinhalb Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Aufgaben im Rahmen des Projekts „Allgemeine Schulverwaltung“ (ASV):
- Koordinierung der Weiterentwicklung
- Klärung technischer Fragestellungen
- Entwicklung schulfachlicher Konzepte
- Organisation, Betreuung und Durchführung von Testarbeiten
- Koordinierung der Weiterentwicklung in Zusammenhang mit den Amtlichen Schuldaten
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
- Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, beruflichen Schulen oder Realschulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik
- Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00
- Souveräner Umgang mit Computern
- Erfahrung im Programmieren, vertiefte Kenntnisse in objektorientierter Programmierung (Java, Groovy) und relationalen Datenbanken (SQL)
Überfachliche Qualifikationen:
- Teamfähigkeit
- Fähigkeit und Bereitschaft zur schnellen und umfassenden Einarbeitung in neue Themenbereiche
- Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln
- Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
- Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
- Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- Überzeugendes Auftreten
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-5 P 1121.8-1.54 127 auf dem Dienstweg an das
für Unterricht und Kultus
Ref. I.1
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat I.3 – Projekt „Allgemeine Schulverwaltung“ (ASV)
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünfeinhalb Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Aufgaben im Rahmen des Projekts „Allgemeine Schulverwaltung“ (ASV):
- Koordinierung der Weiterentwicklung
- Klärung technischer Fragestellungen
- Entwicklung schulfachlicher Konzepte
- Organisation, Betreuung und Durchführung von Testarbeiten
- Koordinierung der Weiterentwicklung in Zusammenhang mit den Amtlichen Schuldaten
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
- Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, beruflichen Schulen oder Realschulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik
- Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00
- Vorteilhaft ist Erfahrung in der Schulverwaltung oder mit Schulleitungsaufgaben
Überfachliche Qualifikationen:
- Teamfähigkeit
- Fähigkeit und Bereitschaft zur schnellen und umfassenden Einarbeitung in neue Themenbereiche
- Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln
- Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
- Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
- Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- Überzeugendes Auftreten
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-5 P 1121.8-1.54 167 auf dem Dienstweg an das
für Unterricht und Kultus
Ref. I.1
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
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Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Deutsche Schule Málaga, Spanien
Arbeitsbeginn:
1. August 2013
Ende der Bewerbungsfrist:
30. August 2012
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 512
Realschulabschluss
Reifeprüfung
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
2. Deutsche Schule Ankara, Türkei
Arbeitsbeginn:
1. September 2013
Ende der Bewerbungsfrist:
30. August 2012
Deutschsprachige Schule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 178
Mittlere Schulabschlüsse
International Baccalaureate (gemischtsprachig)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
3. Deutsche Schule Mailand, Italien
Arbeitsbeginn:
1. August 2013
Ende der Bewerbungsfrist:
30. August 2012
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 13
Schülerzahl: 825
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L.
Italienischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Für alle Stellenausschreibungen gilt folgendes
Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Deutsche Schule Quito, Ecuador
Arbeitsbeginn:
1. August 2013
Ende der Bewerbungsfrist:
30. August 2012
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel/berufsbildender Zweig (IVP)
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 1330
Deutsche Allgemeine Hochschulreife
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Von der KMK anerkannte Berufsschule
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
2. Colegio Humboldt Caracas, Venezuela
- Zweitausschreibung -
Arbeitsbeginn:
1. August 2013
Ende der Bewerbungsfrist:
30. August 2012
Die Stelle soll baldmöglichst, spätestens jedoch zum 1. August 2013 besetzt werden.
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 901
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Deutsche Hochschulreifeprüfung
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse sind wünschenswert
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Drittbewerbungen sind zulässig
3. Botschaftsschule Ankara, Zweigstelle Izmir, Türkei
Arbeitsbeginn:
1. August 2013
Ende der Bewerbungsfrist:
30. August 2012
Deutschsprachige Schule
Klassenstufen: 1 bis 10
Schülerzahl: 58
Prüfungsverbund Sekundarstufe I mit Ankara
Aufbau des GIB später geplant
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Für alle Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Besetzung
der Direktorenstelle
an der Staatlichen Gesamtschule Hollfeld
An der Staatlichen Gesamtschule Hollfeld ist zum Schuljahr 2012/13 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters (Besoldungsgruppe A 16) neu zu besetzen.
Die Staatliche Gesamtschule Hollfeld führt eine Orientierungsstufe (Jahrgangsstufe 5 und 6), einen Mittelschulzug (Jahrgangsstufe 7 bis 9), einen Realschulzug (Jahrgangsstufe 7 bis 10) und einen Gymnasialzug (Jahrgangsstufe 7 bis 10). Derzeit besuchen insgesamt 1081 Schülerinnen und Schüler die Staatliche Gesamtschule Hollfeld, wovon 384 zur Orientierungsstufe, 148 zum Mittelschulzug, 360 zum Realschulzug und 189 Schülerinnen und Schüler zum Gymnasialzug gehören. Eine gymnasiale Oberstufe besteht durch die Zusammenarbeit mit dem Graf-Münster-Gymnasium Bayreuth.
Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung wohnen wird.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der KMBek vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)). Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Termine für die Vorlage der Bewerbungen
bei der Leitung der Schule,
an der die Bewerberin/der Bewerber tätig ist eine Woche,
beim zuständigen Ministerialbeauftragten (Gym.) zwei Wochen und
beim Staatsministerium vier Wochen
nach Erscheinen des Amtsblattes.
Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.
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Ausschreibung der Stelle des Schulleiters
Teilbereich Gymnasium an der
Wilhelm-Löhe-Gesamtschule in Nürnberg
Die Kooperative Evangelische Wilhelm-Löhe-Gesamtschule in Nürnberg sucht zum 1. März 2013 für die Teilschule Gymnasium eine/einen
Schulleiterin/Schulleiter
Die Wilhelm-Löhe-Schule ist eine staatlich anerkannte Evangelische Kooperative Gesamtschule (Schule besonderer Art gem. BayEUG Art. 126). Sie umfasst unter einer Gesamtleitung Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium und Fachoberschule. Gemäß ihrem Leitmotiv miteinander leben, lernen, glauben im Spielraum christlicher Freiheit dient sie dem Auftrag der Kirche, junge Menschen im Geiste des Evangeliums zu bilden, zu erziehen und zu verantwortlichem Leben zu befähigen.
Das Gymnasium ist mit über 850 Schülerinnen und Schülern die größte Teilschule und wird in allen Jahrgängen vierzügig geführt. Es bietet die Sprachliche, Naturwissenschaftlich-Technologische und die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Ausbildungsrichtung an.
Gewünscht wird eine Leiterin/ein Leiter mit diesen Qualifikationen und Persönlichkeitsmerkmalen:
- ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft, Führungs- und Leitungsverantwortung für das Gymnasium wahrzunehmen;
- Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur vertrauensvollen Kooperation im Leitungsteam des Gymnasiums wie dem der Gesamtschule;
- nachgewiesene Leitungserfahrung, Sicherheit im Umgang mit schulrechtlichen Vorschriften sowie Erfahrung mit dem pädagogischen Qualitätsmanagement;
- Bereitschaft, Impulse für den Schulentwicklungsprozess (insbesondere der Unterrichtsentwicklung) für das Gymnasium und die Gesamtschule zu setzen;
- Offenheit für die Wahrnehmung der Chancen des Systems der kooperativen Gesamtschule, schulartübergreifendes Denken und Handeln;
- Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge des Betriebs einer großen Privatschule.
Personen, die sich der Evangelischen Kirche als
Volkskirche verbunden und innerlich zugehörig wissen und über die notwendigen
Qualifikationen verfügen, finden an dieser Stelle die herausfordernde,
entwicklungsfähige und befriedigende Aufgabe, gemeinsam mit einem engagierten
Kollegium und an einem in jeder Hinsicht gut ausgestatteten Arbeitsplatz
zukunftsfähige Schule zu gestalten. Die Löhe-Schule liegt im Zentrum Nürnbergs
in der Nähe der historischen Altstadt und ist sehr gut erreichbar. Es können
sich sowohl kirchliche als auch staatliche Lehrkräfte bewerben. (Beamte des Freistaats
Bayern können zunächst auch im Wege der Beurlaubung an die Wilhelm-Löhe-Schule
versetzt werden.) Die Stelle ist mit der BesGr.
Die Stelle ist für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber geeignet. Diese werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Für Fragen und Gespräche im Vorfeld steht Ihnen
der Leitende Direktor der Gesamtschule, Herr OStD Georg Michael Schopp (Tel.
0911 2708283) gerne zur Verfügung. Wenn Sie Interesse an der vorgestellten
Leitungsfunktion haben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit einer Darlegung
Ihrer Vorstellungen bis zum 15. Juli 2012 an: Wilhelm-Löhe-Schule, Leiter der
Verwaltung,
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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