Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 12*       Ausgegeben in München am 26. Juni 2012      Jahrgang 2012

 

 

 


 

Inhalt


 

Abschlussprüfung 2013 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege

Abschlussprüfung 2013 an Fachakademien für Sozialpädagogik

Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer 2012/2013

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 





Abschlussprüfung 2013
an Berufsfachschulen für Kinderpflege,
im Sozialpädagogischen Seminar
und an Berufsfachschulen für Sozialpflege

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 5. Juni 2012  Az.: VII.5-5 S 9500-3-7a.50 503

 

 

1.     Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten des einjährigen und des zweijährigen Sozialpädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2013 an folgenden Terminen statt:

 

        Montag, 1. Juli 2013

        8.30 bis 10.00 Uhr

        Pädagogik und Psychologie

        10.45 bis 12.15 Uhr

        Deutsch und Kommunikation

 

2.     Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2013 an folgenden Terminen statt:

 

        Montag, 1. Juli 2013

8.30 bis 9.30 Uhr

Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung

10.15 bis 11.45 Uhr

Pflege und Betreuung

 

3.     Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung Sozialpädagogik.

 

4.     Andere Bewerberinnen und Bewerber, ausgenommen Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten, können zur Abschlussprüfung an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege und für Sozialpflege zugelassen werden.

Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2013 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 49, die Prüfungsgegenstände in § 50 der Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege geregelt.

 

 

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor

 

StAnz 2012 Nr. 25

 

 



Abschlussprüfung 2013
an Fachakademien für Sozialpädagogik

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 5. Juni 2012  Az.: VII.5-5 S 9500.6-8-7a.50 504

 

 

1.     Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd).

 

2.     Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien für Sozialpädagogik haben in den folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:

-      Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik

-      Theologie/Religionspädagogik (nach Konfession) oder

        Literatur- und Medienpädagogik.

        Die mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (Prüfungszeit 30 Minuten).

 

3.     Andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachakademie für Sozialpädagogik angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 37 FakOSozPäd an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 38 FakOSozPäd erfüllen.

 

        Andere Bewerberinnen und Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung dieselben schriftlichen (vgl. Nr. 2) Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Darüber hinaus haben sie in den Fächern Sozialkunde/Soziologie, Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung, Ökologie/Gesundheitserziehung, Recht und Organisation, Deutsch sowie Theologie/Religionspädagogik oder Literatur- und Medienpädagogik schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten zu bearbeiten. Im Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung ist eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer und in den Fächern Kunst- und Werkerziehung sowie Musik- und Bewegungserziehung eine praktische und mündliche Prüfung abzulegen (§ 37 Abs. 3
FakOSozPäd).

 

        Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als andere Bewerberinnen und Bewerber ist bis spätestens 1. März 2013 bei der Schule zu beantragen.

Dem Antrag sind die in § 38 Abs. 3 FakOSozPäd genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.

        Über den Antrag wird schriftlich entschieden.

 

4.     Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik findet nach folgendem Prüfungsplan statt:

Tag        

Fach

Bearbeitungszeit

Dienstag, 11. Juni 2013

 

Donnerstag, 13. Juni 2013

Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik

 

Theologie/Religionspädagogik nach Konfession oder
Literatur- und Medienpädagogik

240 Minuten

 

180 Minuten

 

5.     Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 30 FakOSozPäd, der praktische und mündliche Teil für andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 37 Abs. 3 FakOSozPäd.

 

 

Elfriede  Ohrnberger
Ministerialdirigentin

 

StAnz 2012 Nr. 25

 

 



Staatliche Prüfung
für Berg- und Skiführer 2012/2013

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 6. Juni 2012  Az.: VII.12-5 K 7200-3.52 901

 

 

Die Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München führt im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im zweiten Halbjahr 2012 und im ersten Halbjahr 2013 eine staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (Bay-APOFspl) vom 8. Februar 1999 (GVBl S. 40, BayRS 227-3-2-1-UK/WFK), geändert durch die Verordnung vom 20. Mai 2008 (GVBl S. 331), durch.

Die Prüfungsteile Praxis und Lehreignung finden an folgenden Terminen statt:

26. bis 31. August 2012

10. bis 15. September 2012

2. bis 3. Februar 2013

23. bis 24. März 2013

7. bis 12. April 2013

Die Prüfungsorte werden aus Gründen der Chancengleichheit kurzfristig vor dem jeweiligen Prüfungsbeginn durch die Technische Universität bekannt gegeben. Der Prüfungsteil Theorie wird aus organisatorischen Gründen am 19./20. April 2013 an der Technischen Universität München abgelegt.

Für die Prüfung einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses oder der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Berg- und Skiführer gemäß der Verordnung über die Prüfungsgebühren des Sportzentrums der Technischen Universität München für die Prüfungen für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayRS 2210-2-6-3-UK/WFK) vom 30. November 1999 (GVBl S. 572) Gebühren in Höhe von jeweils 1750 € erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.

 

Bankverbindung:

HypoVereinsbank München

BLZ 700 202 70, Kontonummer 80 137

 

Empfänger:

Staatsoberkasse Augsburg für die TUM

 

Verwendungszweck:

Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer 2012/2013

PK-Nr.: 0007.0129.2448. Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.

 

Bei Überweisungen aus dem Ausland ist zusätzlich anzugeben:

IBAN: DE 07 7002 0270 0000 0801 37

BIC (Swift-Code) der HypoVereinsbank: „hyvedemn“

Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2012/2013 bis spätestens 31. Juli 2012 (Posteingang) an die Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 62, 80992 München.

 

Dem Gesuch sind beizufügen:

1.        ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält:

Name, Tag und Ort der Geburt, Schulbildung, Beruf, Gang der fachlichen Ausbildung des Ausbildungsteilnehmers;

2.        amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate);

3.        ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Berg- und Skiführer bescheinigt;

4.        ein Passbild (Name und Anschrift auf der Rückseite);

5.        Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge;

6.        Nachweis über das mindestens 300 Stunden (à 60 Minuten) umfassende Praktikum an einer Bergsteigerschule (Vorlage des Arbeitsbuchs);

7.        Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren in Kopie.

 

Der Nachweis nach Nr. 6 kann für das Sommerpraktikum (mindestens 200 Stunden) bis spätestens 31. Juli 2012 (Posteingang) bzw. für das Winterpraktikum (mindestens 100 Stunden) bis spätestens 16. April 2013 eingereicht werden. Alle anderen Nachweise sind grundsätzlich mit dem Gesuch lückenlos vorzulegen. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.

 

Wiederholer fügen dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur die unter den Nrn. 2, 3 und 7 genannten Unterlagen sowie den Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung bei. Wiederholer, die gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BayAPOFspl nur einzelne Prüfungsteile oder -bereiche wiederholen wollen, legen zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung bestandener Prüfungsteile bzw. -bereiche bei. In diesen Fällen wird die den tatsächlich entstandenen Prüfungsaufwand übersteigende Prüfungsgebühr zurückerstattet.

 

Heeresbergführer und Polizeibergführer legen ihrem Gesuch lediglich die unter den Nrn. 1 bis 4 und 6 (Praktikum über mindestens 150 Stunden) genannten Unterlagen bei, ergänzt durch den Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Heeresbergführer- bzw. Polizeibergführerprüfung.

 

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.

 

Hinweis:

Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2012/2013“ anzugeben.

 

 

Josef  Kufner
Ministerialdirigent

 

StAnz 2012 Nr. 25

 

 



Offene Stellen

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

 

Zum 1. August 2012 ist in

 

Referat I.3 – Projekt „Allgemeine Schulverwaltung“ (ASV)

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünfeinhalb Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgaben im Rahmen des Projekts „Allgemeine Schulverwaltung“ (ASV):

-         Koordinierung der Weiterentwicklung

-         Klärung technischer Fragestellungen

-         Entwicklung schulfachlicher Konzepte

-         Organisation, Betreuung und Durchführung von Testarbeiten

-         Koordinierung der Weiterentwicklung in Zusammenhang mit den Amtlichen Schuldaten

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, beruflichen Schulen oder Realschulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik

-         Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00

-         Souveräner Umgang mit Computern

-         Erfahrung im Programmieren, vertiefte Kenntnisse in objektorientierter Programmierung (Java, Groovy) und relationalen Datenbanken (SQL)

Überfachliche Qualifikationen:

-         Teamfähigkeit

-         Fähigkeit und Bereitschaft zur schnellen und umfassenden Einarbeitung in neue Themenbereiche

-         Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln

-         Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-         Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         Überzeugendes Auftreten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-5 P 1121.8-1.54 127 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

 

 

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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

 

Zum 1. August 2012 ist in

 

Referat I.3 – Projekt „Allgemeine Schulverwaltung“ (ASV)

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünfeinhalb Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgaben im Rahmen des Projekts „Allgemeine Schulverwaltung“ (ASV):

-         Koordinierung der Weiterentwicklung

-         Klärung technischer Fragestellungen

-         Entwicklung schulfachlicher Konzepte

-         Organisation, Betreuung und Durchführung von Testarbeiten

-         Koordinierung der Weiterentwicklung in Zusammenhang mit den Amtlichen Schuldaten

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, beruflichen Schulen oder Realschulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik

-         Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00

-         Vorteilhaft ist Erfahrung in der Schulverwaltung oder mit Schulleitungsaufgaben

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Teamfähigkeit

-         Fähigkeit und Bereitschaft zur schnellen und umfassenden Einarbeitung in neue Themenbereiche

-         Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln

-         Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-         Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         Überzeugendes Auftreten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-5 P 1121.8-1.54 167 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

 

 

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Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen

 

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1. Deutsche Schule Málaga, Spanien

 

Arbeitsbeginn:

1. August 2013

Ende der Bewerbungsfrist:

30. August 2012

 

Integrierte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 512

Realschulabschluss

Reifeprüfung

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

2. Deutsche Schule Ankara, Türkei

 

Arbeitsbeginn:

1. September 2013

Ende der Bewerbungsfrist:

30. August 2012

 

Deutschsprachige Schule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 178

Mittlere Schulabschlüsse

International Baccalaureate (gemischtsprachig)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

 

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

3. Deutsche Schule Mailand, Italien

 

Arbeitsbeginn:

1. August 2013

Ende der Bewerbungsfrist:

30. August 2012

 

Integrierte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 13

Schülerzahl: 825

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L.

 

Italienischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Für alle Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

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Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen

 

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Schule Quito, Ecuador

 

Arbeitsbeginn:

1. August 2013

Ende der Bewerbungsfrist:

30. August 2012

 

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel/berufsbildender Zweig (IVP)

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 1330

Deutsche Allgemeine Hochschulreife

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Von der KMK anerkannte Berufsschule

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse sind erforderlich.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

2.     Colegio Humboldt Caracas, Venezuela

 

- Zweitausschreibung -

 

Arbeitsbeginn:

1. August 2013

Ende der Bewerbungsfrist:

30. August 2012

 

Die Stelle soll baldmöglichst, spätestens jedoch zum 1. August 2013 besetzt werden.

 

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 901

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Deutsche Hochschulreifeprüfung

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und  II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse sind wünschenswert

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Drittbewerbungen sind zulässig

 

3.     Botschaftsschule Ankara, Zweigstelle Izmir, Türkei

 

Arbeitsbeginn:

1. August 2013

Ende der Bewerbungsfrist:

30. August 2012

 

Deutschsprachige Schule

Klassenstufen: 1 bis 10

Schülerzahl: 58

 

Prüfungsverbund Sekundarstufe I mit Ankara

 

Aufbau des GIB später geplant

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Für alle Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

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Besetzung der Direktorenstelle
an der Staatlichen Gesamtschule Hollfeld

 

 

An der Staatlichen Gesamtschule Hollfeld ist zum Schuljahr 2012/13 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters (Besoldungsgruppe A 16) neu zu besetzen.

 

Die Staatliche Gesamtschule Hollfeld führt eine Orientierungsstufe (Jahrgangsstufe 5 und 6), einen Mittelschulzug (Jahrgangsstufe 7 bis 9), einen Realschulzug (Jahrgangsstufe 7 bis 10) und einen Gymnasialzug (Jahrgangsstufe 7 bis 10). Derzeit besuchen insgesamt 1081 Schülerinnen und Schüler die Staatliche Gesamtschule Hollfeld, wovon 384 zur Orientierungsstufe, 148 zum Mittelschulzug, 360 zum Realschulzug und 189 Schülerinnen und Schüler zum Gymnasialzug gehören. Eine gymnasiale Oberstufe besteht durch die Zusammenarbeit mit dem Graf-Münster-Gymnasium Bayreuth.

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung wohnen wird.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der KMBek vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)). Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Termine für die Vorlage der Bewerbungen

bei der Leitung der Schule,

an der die Bewerberin/der Bewerber tätig ist eine Woche,

beim zuständigen Ministerialbeauftragten (Gym.) zwei Wochen und

beim Staatsministerium vier Wochen

nach Erscheinen des Amtsblattes.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

 

 

 

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Ausschreibung der Stelle des Schulleiters
Teilbereich Gymnasium an der
Wilhelm-Löhe-Gesamtschule in Nürnberg

 

 

Die Kooperative Evangelische Wilhelm-Löhe-Gesamtschule in Nürnberg sucht zum 1. März 2013 für die Teilschule Gymnasium eine/einen

 

Schulleiterin/Schulleiter

 

Die Wilhelm-Löhe-Schule ist eine staatlich anerkannte Evangelische Kooperative Gesamtschule (Schule besonderer Art gem. BayEUG Art. 126). Sie umfasst unter einer Gesamtleitung Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium und Fachoberschule. Gemäß ihrem Leitmotiv miteinander leben, lernen, glauben im Spielraum christlicher Freiheit dient sie dem Auftrag der Kirche, junge Menschen im Geiste des Evangeliums zu bilden, zu erziehen und zu verantwortlichem Leben zu befähigen.

 

Das Gymnasium ist mit über 850 Schülerinnen und Schülern die größte Teilschule und wird in allen Jahrgängen vierzügig geführt. Es bietet die Sprachliche, Naturwissenschaftlich-Technologische und die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Ausbildungsrichtung an.

 

Gewünscht wird eine Leiterin/ein Leiter mit diesen Qualifikationen und Persönlichkeitsmerkmalen:

-         ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft, Führungs- und Leitungsverantwortung für das Gymnasium wahrzunehmen;

-         Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur vertrauensvollen Kooperation im Leitungsteam des Gymnasiums wie dem der Gesamtschule;

-         nachgewiesene Leitungserfahrung, Sicherheit im Umgang mit schulrechtlichen Vorschriften sowie Erfahrung mit dem pädagogischen Qualitätsmanagement;

-         Bereitschaft, Impulse für den Schulentwicklungsprozess (insbesondere der Unterrichtsentwicklung) für das Gymnasium und die Gesamtschule zu setzen;

-         Offenheit für die Wahrnehmung der Chancen des Systems der kooperativen Gesamtschule, schulartübergreifendes Denken und Handeln;

-         Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge des Betriebs einer großen Privatschule.

 

Personen, die sich der Evangelischen Kirche als Volkskirche verbunden und innerlich zugehörig wissen und über die notwendigen Qualifikationen verfügen, finden an dieser Stelle die herausfordernde, entwicklungsfähige und befriedigende Aufgabe, gemeinsam mit einem engagierten Kollegium und an einem in jeder Hinsicht gut ausgestatteten Arbeitsplatz zukunftsfähige Schule zu gestalten. Die Löhe-Schule liegt im Zentrum Nürnbergs in der Nähe der historischen Altstadt und ist sehr gut erreichbar. Es können sich sowohl kirchliche als auch staatliche Lehrkräfte bewerben. (Beamte des Freistaats Bayern können zunächst auch im Wege der Beurlaubung an die Wilhelm-Löhe-Schule versetzt werden.) Die Stelle ist mit der BesGr. A 16 (bzw. der entsprechenden Entgeltgruppe des TV-L für Angestellte) bewertet.

 

Die Stelle ist für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber geeignet. Diese werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

 

Für Fragen und Gespräche im Vorfeld steht Ihnen der Leitende Direktor der Gesamtschule, Herr OStD Georg Michael Schopp (Tel. 0911 2708283) gerne zur Verfügung. Wenn Sie Interesse an der vorgestellten Leitungsfunktion haben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung  mit einer Darlegung Ihrer Vorstellungen bis zum 15. Juli 2012 an: Wilhelm-Löhe-Schule, Leiter der Verwaltung, W. Hörner, Deutschherrenstraße 10, 90429 Nürnberg, E-Mail: hoerner@loehe-schule.de.

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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