Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 16* Ausgegeben in München am 31. August 2012 Jahrgang 2012
Inhalt
Prüfung 2013
zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“
an Fachakademien für Wirtschaft
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 31. Juli 2012 Az.: VII.4-5 S 9500.8-8-7.64 610
1. Rechtsgrundlagen
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie nach der Schulordnung für zweijährige Fachakademien (Fachakademieordnung - FakO).
2. Abschlussprüfung zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“
2.1 Studierende an öffentlichen und staatlich anerkannten Fachakademien für Wirtschaft haben in folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:
Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft sowie in beiden Schwerpunktfächern des jeweils gewählten Schwerpunkts (§ 69 Abs. 3 FakO).
2.2 „Andere Bewerber“
(Bewerber, die keiner Fachakademie für Wirtschaft angehören oder an der
besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach §
36 FakO an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen
gemäß § 37 FakO erfüllen.
„Andere Bewerber“ haben im Rahmen der Abschlussprüfung die gleichen schriftlichen Prüfungsleistungen (vgl. Nr. 2.1) zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie.
Darüber hinaus haben sie in den Fächern
- Rechnungswesen,
- Recht,
- Wirtschaftsmathematik mit Statistik,
- Englisch
(Bearbeitungszeit je 120 Minuten) und in drei von ihnen ausgewählten Ergänzungsfächern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten zu bearbeiten; die Aufgaben werden vom Prüfungsausschuss gestellt (§ 69 Abs. 4 FakO).
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“ ist bis spätestens 1. März 2013 bei der Schule zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 37 Abs. 2 FakO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Ferner ist anzugeben, in welchem Schwerpunkt der „andere Bewerber“ geprüft werden möchte. Über den Antrag wird schriftlich entschieden.
2.3 Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Wirtschaft findet in der Zeit vom 11. Juni bis 14. Juni 2013 nach folgendem Prüfungsplan statt:
Tag |
Fach |
Bearbeitungszeit |
Dienstag, 11. Juni 2013 |
Betriebswirtschaft |
180 Minuten |
Mittwoch, 12. Juni 2013 |
Volkswirtschaft |
120 Minuten |
Donnerstag, 13. Juni 2013 |
das nach Nr. 2.1 gewählte Schwerpunktfach I |
150 Minuten |
Freitag, 14. Juni 2013 |
das nach Nr. 2.1 gewählte Schwerpunktfach II |
150 Minuten |
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Die Termine für die von den „anderen Bewerbern“ nach Nr. 2.2 zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden von den Schulen festgelegt und den „anderen Bewerbern“ im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.
2.4 Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 28 FakO.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2012 Nr. 35
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 31. Juli 2012 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.61 260
Die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14) für das Sachgebiet 40.1 „Volksschulen - Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung“ an der Regierung von Mittelfranken ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Dem Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Mittelfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Lehrerausbildung (Seminarbeauftragter/Seminarbeauftragte der Regierung von Mittelfranken)
- Organisation und Betreuung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen sowie der Fachlehrer/Fachlehrerinnen und Förderlehrer/Förderlehrerinnen
- Fortbildung der Seminarleitungen
- Fachliche Betreuung der Seminare für die Lehrerausbildung
- Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen für die Lehrämter an Grundschulen und Mittelschulen (LPO II), Fachlehrer (FPO II) und Förderlehrer (FöLPO II)
- Fachliche Betreuung und Koordination der Betreuungs- und Praktikumslehrer/Praktikumslehrerinnen
- Zusammenarbeit mit den Universitäten und Staatsinstituten
- Nachqualifikation für ein Lehramt
- Besetzung von Seminarleiterstellen (GS, MS, FL, FöL)
- Fachliche Mitarbeit bei der Errichtung und Genehmigung privater Volksschulen
- Fachliche Betreuung und Evaluation privater Volksschulen
Sonstige Aufgaben im pädagogischen Bereich
- Fachliche Betreuung des Unterrichts für Schüler mit Migrationshintergrund
- Fachliche Betreuung der Fachberater/Fachberaterinnen Migration
- Ferienseminare für Schüler/Schülerinnen
- Wettbewerbe im Volksschulbereich
- Schüleraustausch, internationale Kontakte von Schülern und Schülerinnen
- Private Nachhilfeeinrichtungen
- Mobile Bereichslehrkraft für Kinder beruflich Reisender
- Rezensionen und Beiträge für den Mittelfränkischen Schulanzeiger
- Leitung des Arbeitskreises Schule und Kirchen im Regierungsbezirk Mittelfranken
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittel-/Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Vorausgesetzt werden
- Mehrjährige Erfahrungen in der Leitung und Führung eines Personalkörpers
- Vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich der Grund- und/oder Mittelschule
- Umfassende, mehrjährige berufliche Erfahrungen in der zweiten Phase der Lehrerbildung (Seminarleitung)
- Beratungs- und Beurteilungskompetenz
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Sichere Anwenderkenntnisse der gängigen EDV-Programme
- Fähigkeit, selbstständig zu arbeiten
- Organisationsgeschick und Planungsfähigkeit in komplexen Situationen
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Oberfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 2. August 2012 Az.: VII.7-5 P 9070-7.61 254
Die Stelle eines Referenten/einer Referentin des Sachgebiets 42.2 „Berufliche Schulen - Personaleinsatz“ an der Regierung von Oberfranken ist ab sofort neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.
Dem Sachgebiet 42.2 an der Regierung von Oberfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Personalangelegenheiten des Lehrpersonals der staatlichen beruflichen Schulen einschließlich Studienreferendare
- Mitwirkung beim Genehmigungsverfahren privater beruflicher Schulen
- Mitwirkung bei der Organisation der öffentlichen beruflichen Schulen
- Fachliche Angelegenheiten der Berufsfelder Wirtschaft und Verwaltung, der Wirtschaftsschulen sowie der kaufmännischen Berufsfach- und Fachschulen
- Fachliche Angelegenheiten der Fachakademien und der Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe
- Statistik im Bereich der beruflichen Schulen
- Innere Schulentwicklung
- Externe Evaluation
Der Aufgabenbereich des Referenten/der Referentin umfasst die Mitarbeit in den genannten Bereichen, schwerpunktmäßig bei Angelegenheiten, die die Wirtschaftsschulen und Schulen für Fremdsprachenberufe betreffen. Sehr gute EDV-Kenntnisse, die Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben werden vorausgesetzt.
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Betracht. Der Bewerber/Die Bewerberin sollte in einer in Bezug auf den Aufgabenbereich einschlägigen Fachrichtung qualifiziert sein.
Verwaltungserfahrung, insbesondere im Schulaufsichtsdienst, ist erwünscht.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtsdienst an.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGIG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
Die Regierung von Oberfranken nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung zu.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 3. August 2012 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.75 717
Die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14) für das Sachgebiet 40.1 „Volksschulen - Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung“ an der Regierung von Oberfranken ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Dem Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Oberfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Umsetzung bildungspolitischer Innovationen
- Fachliche Fragen und Aufgaben der Grund- und Mittelschule
- Fachliche Mitarbeit bei der Errichtung und Genehmigung privater Volksschulen
- Organisatorische und fachliche Begleitung von Schulentwicklung und Evaluation
- Zusammenarbeit mit der 1. Phase der Lehrerbildung
- Organisation und fachliche Betreuung des Vorbereitungsdienstes der Lehramtsanwärter der Grund- und Mittelschule, der Fachlehreranwärter und der Förderlehreranwärter
- Organisation und fachliche Betreuung der Zweiten Staatsprüfungen
- Kooperation mit anderen Schularten
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittel-/Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Vorausgesetzt werden:
- Vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich der Grund- und/oder Mittelschule
- Hohe Beratungskompetenz
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Sichere Anwenderkenntnisse der gängigen EDV-Programme
- Erfahrungen als Seminarrektor/Seminarrektorin
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Zweite Staatsprüfung
für das Lehramt an Gymnasien 2014/II
nach der Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des
Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 3. August 2012 Az.: III.1-5 S 5154-PRA.38 582
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2012/2014 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2014/II nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
- die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 26. November 2012 bis 8. Februar 2013 an der Seminarschule,
- die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 29. April 2013 bis 14. Februar 2014 an der Einsatzschule,
- die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 17. März 2014 bis 6. Juni 2014 an der Seminarschule,
- das Kolloquium in der Zeit vom 17. Februar 2014 bis 2. Mai 2014 und
- die mündliche Prüfung in der Zeit vom 17. März 2014 bis 6. Juni 2014 an der Seminarschule.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2012/2014, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 2 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2014/II nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2013/II nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Sie werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2013/2015 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2012/2014 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:
- die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 4. November 2013 bis 29. November 2013,
- die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. Januar 2014 bis 14. März 2014.
Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.
Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 18. Oktober 2013 einzuholen.
Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2014/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2013/II oder 2014/I abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 17. Februar 2014 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 17. März 2014 bis 6. Juni 2014 an einer Seminarschule statt.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2014/II können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2013/II oder 2014/I abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist
1. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2013/II bestanden haben, dass sie
1.1 sich bis spätestens 16. September 2013 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 2. Dezember 2013 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,
1.2 der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und
1.3 mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;
2. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2014/I bestanden haben, dass sie
2.1 sich bis spätestens 17. Februar 2014 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und
2.2 gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in München zu richten.
Diese Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 17. Februar 2014 bis 6. Juni 2014 (Prüfungslehrproben) abzulegen.
Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist bis spätestens 18. Oktober 2013 einzuholen.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2014/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2013/II oder 2014/I abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.
V.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2012 Nr. 35
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 6. August 2012 Az.: IV.3-5 S 7032.3-4b.59 426
1. Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/Technisches Zeichnen/Kom-munikationstechnik/Kunsterziehung bzw. Sport
1.1 Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beginnt im Schuljahr 2013/14 eine weitere Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern für Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen. Die Ausbildung erfolgt gleichzeitig in den genannten Fächern. Alternativ zum Fach Kunsterziehung kann das Fach Sport gewählt werden. Die Ausbildung umfasst insgesamt vier Studienjahre. Nach drei Studienjahren werden die jeweiligen fachlichen Prüfungen abgeschlossen. Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl S. 436, BayRS 2038-3-4-8-7-UK) in der jeweils geltenden Fassung.
1.2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachausbildung sind, dass die Bewerberinnen und Bewerber
- einen mittleren Schulabschluss gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen besitzen (vgl. hierzu KMBek vom 30. April 2007 (KWMBl I S. 207), geändert durch KMBek vom 15. März 2011 (KWMBl S. 57)),
- für den Lehrerberuf körperlich geeignet sind,
- einen Eignungstest bestehen.
1.3 Der Eignungstest soll über die vorhandene fachliche und persönliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte statt, die die Bewerberin bzw. der Bewerber besuchen will. Für das Fach Sport ist ein zusätzlicher Eignungstest zu bestehen. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.
Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 14. Februar 2014.
2. Die formlosen Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind
- für die Ausbildungsstätte in Augsburg an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abteilung I -
Henisiusstraße 1, 86152 Augsburg,
Tel.: 0821 2422790,
E-Mail: info@fachlehrer-augsburg.de, http://www.fachlehrer-augsburg.de
- für die Ausbildungsstätte in Bayreuth an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abteilung V -
Geschwister-Scholl-Platz 3, 95440 Bayreuth,
Tel.: 0921 41603,
E-Mail: info@fachlehrer.de, http://www.fachlehrer.de
bis spätestens 27. September 2012 zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr entgegengenommen werden.
3. Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler an Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.
4. Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.
5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2012 Nr. 35
Ausbildung von
Förderlehrerinnen und
Förderlehrern an Grund- und Mittelschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 10. August 2012 Az.: IV.3-5 S 7040-4b.77 745
1. Nach Art. 60 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen unterstützen die Förderlehrerinnen und Förderlehrer den Unterricht und tragen durch die Arbeit mit Schülergruppen zur Sicherung des Unterrichtserfolgs bei. Sie nehmen besondere Aufgaben der Betreuung von Schülerinnen und Schülern selbständig und eigenverantwortlich wahr und wirken bei sonstigen Schulveranstaltungen und Verwaltungstätigkeiten mit.
2. Der nächste Lehrgang zur Ausbildung von Förderlehrerinnen und Förderlehrern beginnt am 12. September 2013 am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern.
3. Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern (Förderlehrerstudienordnung – FölSO) vom 24. Juni 2008 (GVBl S. 399) in der jeweils geltenden Fassung (BayRS 2038-3-4-9-1-UK). Sie umfasst eine dreijährige Ausbildung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst.
Die Abschlussprüfung am Staatsinstitut vermittelt die Befähigung für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst der Förderlehrerinnen bzw. Förderlehrer.
4. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Förderlehrerin bzw. zum Förderlehrer sind:
a) Mindestalter von 16 Jahren
b) Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
c) die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Förderlehrkraft
d) das Bestehen eines Eignungstests.
Über die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entscheidet ein Eignungstest am Staatsinstitut. Er hat Wettbewerbscharakter. Das schriftliche Testverfahren findet am 17. Januar 2013, die Gespräche finden vom 4. bis 8. März 2013 statt.
Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 14. Februar 2014.
5. Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung geleistet, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler von Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.
6. An die Ausbildung am Staatsinstitut schließt sich der Vorbereitungsdienst an. Er dauert zwei Jahre und schließt mit der Zweiten Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer ab, welche als Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 des Leistungslaufbahngesetzes gilt. Während des Vorbereitungsdienstes nehmen die Förderlehreranwärterinnen und Förderlehreranwärter an Seminarveranstaltungen teil.
7. Das Staatsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.
8. Die Ausbildung wird an zwei Ausbildungsorten durchgeführt:
- Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern – Abteilung I –
Geschwister-Scholl-Platz 3
95445 Bayreuth
- Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern – Abteilung II –
Heiliggeistgasse 1
85354 Freising
Bewerberinnen und Bewerber richten ihre Bewerbung bis spätestens 15. Dezember 2012 (Datum des Poststempels)
- für die Ausbildung in Bayreuth
an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern – Abteilung I –
Geschwister-Scholl-Platz 3
95445 Bayreuth
Tel.: 0921 45499
Fax: 0921 41783
E-Mail: verwaltung@foerderlehrer.info
http://www.foerderlehrer.info;
- für die Ausbildung in Freising
an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern – Abteilung II –
Heiliggeistgasse 1
85354 Freising
Tel.: 08161 173570
Fax: 08161 40138484
E-Mail: staatsinstitut@foerderlehrer-freising.de
http://www.foerderlehrer-freising.de.
Der Bewerbung sind beizufügen:
a) Lebenslauf (tabellarisch);
b) Nachweis des unter Nr. 4b genannten mittleren Schulabschlusses (beglaubigte Zeugnisabschrift);
c) ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (Belegart OE, nicht älter als sechs Monate), sofern sich der Studienbeginn am Staatsinstitut nicht unmittelbar an einen vorausgehenden Schulbesuch anschließt, sowie eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass nach ihrer/seiner Kenntnis gegen sie/ihn kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Strafverfahren wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen Tat anhängig ist;
d) bei Bewerberinnen und Bewerbern, die das 18. Lebensjahr zur Zeit der Anmeldung noch nicht vollendet haben, die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten;
e) bei deutschen Bewerberinnen und Bewerbern eine amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des Personalausweises oder des Reisepasses;
f) bei Bewerberinnen und Bewerbern, welche nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 GG sind,
- der Nachweis, dass sie Angehörige eines Staates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, sind oder
- die amtliche Bestätigung, dass ein Einbürgerungsantrag gestellt ist.
In diesen Fällen ist erforderlichenfalls die Kenntnis der deutschen Sprache auf muttersprachlichem Niveau nachzuweisen;
g) Rückporto (1,45 €) in Postwertzeichen.
Die Kosten für diese Unterlagen haben die Bewerberinnen und Bewerber zu tragen.
9. Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
StAnz 2012 Nr. 35
Rücknahme einer
Stellenausschreibung für
Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 10. August 2012 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.79 476
Die mit Bekanntmachung vom 20. Juni 2012 (KWMBeibl S. 152*) veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters der Beruflichen Oberschule Friedberg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, wird zurückgenommen.
Die Schulleitungen geben die Rücknahme der Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Schule Las Palmas de Gran Canaria, Spanien
Arbeitsbeginn: 1. September 2013
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2012
Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 519
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Sekundarabschluss des Landes
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Spanischkenntnisse sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist in der ZfA vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator ist zu besetzen:
Tiflis, Georgien
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 30. September 2012
Arbeitsbeginn: 1. September 2013
Kurztext:
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Tiflis, Georgien, ist zu besetzen.
Text:
Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
- 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
- Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache
- Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
- Bereitschaft im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen
- Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten
- Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen georgischen Stellen
- Hohe interkulturelle Kompetenz
- Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
Zu den
Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators
gehört:
- Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an georgischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
- Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
- Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in Georgien in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms
- Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.)
- Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die in Georgien für den Deutschunterricht verantwortlich sind
- Beratung der georgischen Erziehungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und aller anderen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)
- Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen auch zu Hospitationszwecken
- Reisetätigkeit
Ansprechpartner:
für Informationen zur Stelle:
E-Mail: wilhelm.kruesemann@bva.bund.de
Tel.: 0221 758-1438
für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
E-Mail: Marita.Hannemann@bva.bund.de
Tel.: 0221 758-1455
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich die Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
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Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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