Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 17* Ausgegeben in München am 14. September 2012 Jahrgang 2012
Inhalt
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 2. August 2012 Az.: III.6-5 S 4305.8-6a.67 679
Die Stelle eines zentralen Schulpsychologen/einer zentralen Schulpsychologin für die Gymnasien an der staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken ist zum 25. Februar 2013 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken zugeordnet. Sie ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungsstelle für Mittelfranken zuständig und damit Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht.
Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.
Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl I S. 454), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Einzelberatung von Schülern und Eltern bei schulischen Problemen und Krisen
- Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen
- Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule
- Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Beratungslehrkräften und Schulpsychologen
- Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit den Universitäten, der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung sowie dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
Es können sich Beamte und Beamtinnen im staatlichen Schuldienst bewerben, die die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien besitzen, sich als staatliche Schulpsychologen bzw. Schulpsychologinnen qualifiziert haben und die über mehrjährige Erfahrungen in der schulpsychologischen Beratungstätigkeit sowie über gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikationen verfügen.
Besonders berücksichtigt werden Bewerber, die Erfahrungen in der Aus- und Weiterbildung von Beratungslehrkräften haben bzw. die in der Seminarausbildung im Gebiet Psychologie oder im Fach Schulpsychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt tätig waren.
Zudem wird erwartet, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Der Bewerber bzw. die Bewerberin soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, seine/ihre Kompetenzen laufend zu erweitern.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerber/Bewerberinnen reichen ihre Bewerbungen unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken ein. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist durch die jeweils zuständige Stelle eine in der Aussagekraft einer periodischen Beurteilung gleichkommende Anlassbeurteilung zu erstellen. Der Dienstvorgesetzte der Bewerber nimmt zur Bewerbung Stellung. Der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Mittelfranken legt die Bewerbungen gesammelt dem Staatsministerium vor. Als für die staatliche Schulberatungsstelle für Mittelfranken zuständigen Dienstvorgesetzten wird ihm empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben – ggf. unter Einbeziehung des Leiters der staatlichen Schulberatungsstelle.
Den Bewerbern und Bewerberinnen wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Mittelfranken
vier Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. III.6) sechs Wochen
nach Erscheinen des Amtsblatts.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 14. August 2012 Az.: VII.6-5 S 9500-7-7.48 547
1. Die Abiturprüfung 2014 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Fachoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:
Deutsch: |
Montag, 26. Mai 2014 |
8.00 bis 13.00 Uhr |
Englisch: |
Dienstag, 27. Mai 2014 |
9.00 bis 10.30 Uhr (Reading-Teil) 11.00 bis 12.15 Uhr (Writing-Teil) |
Mathematik: |
Mittwoch, 28. Mai 2014 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Biologie: |
Freitag, 30. Mai 2014 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Betriebswirtschaftslehre |
Freitag, 30. Mai 2014 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Pädagogik/Psychologie: |
Freitag, 30. Mai 2014 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Gestaltung: |
Freitag, 30. Mai 2014 |
8.00 bis 13.15 Uhr |
Physik: |
Freitag, 30. Mai 2014 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
2. Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 5. Mai bis 23. Mai 2014 durchgeführt werden.
3. Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2014 bei der Fachoberschule oder Berufsoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.
4. Der schriftliche Teil der Ergänzungsprüfung in der zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife findet am Mittwoch, dem 21. Mai 2014, von 9.00 bis 11.00 Uhr statt. Die Meldung zur Ergänzungsprüfung ist bis zum 1. März 2014 bei der Berufsoberschule oder Fachoberschule einzureichen.
Schüler, die anstelle der Ergänzungsprüfung an der Latinumsprüfung des Gymnasiums teilnehmen wollen, müssen sich bis spätestens 15. Dezember dafür an einem Gymnasium anmelden.
5. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
6. Für die Prüfungsanforderungen sind die für die Berufsoberschule bzw. Fachoberschule erlassenen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.
7. Zeugnisdatum für die Hochschulreife ist Freitag, der 11. Juli 2014. Spätestens an diesem Tag hat der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2012 Nr. 37
Fachabiturprüfung 2014 zum
Erwerb der
Fachhochschulreife
an Fachoberschulen und Berufsoberschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 14. August 2012 Az.: VII.6-5 S 9500-6-7.48 546
1. Die schriftliche Fachabiturprüfung 2014 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:
Deutsch: |
Montag, 26. Mai 2014 |
9.00 bis 13.00 Uhr |
Englisch: |
Dienstag, 27. Mai 2014 |
9.00 bis 10.30 Uhr (Reading-Teil) 11.00 bis 12.00 Uhr (Writing-Teil) |
Mathematik: |
Mittwoch, 28. Mai 2014 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Biologie: |
Freitag, 30. Mai 2014 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Betriebswirtschaftslehre |
Freitag, 30. Mai 2014 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Pädagogik/Psychologie: |
Freitag, 30. Mai 2014 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Darstellung |
Freitag, 30. Mai 2014 |
8.00 bis 13.15 Uhr |
Physik: |
Freitag, 30. Mai 2014 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
2. Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 5. Mai bis 23. Mai 2014 durchgeführt werden.
3. Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2014 bei der öffentlichen Fachoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.
4. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
5. Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne für die Fachoberschule bzw. Berufsoberschule in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.
6. Zeugnisdatum für die Fachhochschulreife ist Freitag, der 11. Juli 2014. Spätestens an diesem Tag hat der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2012 Nr. 37
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Schwaben
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 22. August 2012 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.84 483
Die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14) für das Sachgebiet 40.1 „Volksschulen - Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung“ an der Regierung von Schwaben ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die zu besetzende Stelle im Sachgebiet 40.1 umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:
- Aktuelle Fragen und Weiterentwicklungen der Grundschule
- Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
- Fachliche Fragen des Vorbereitungsdienstes der Lehramts-, Fachlehrer- und Förderlehreranwärter
- Organisation und Betreuung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen, der Fachlehrer und der Förderlehrer
- Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen für die Lehrämter an Grundschulen und Mittelschulen (LPO II), Zweite Lehramtsprüfung der Fachlehrer (ZAPO – F II) und Zweite Prüfung der Förderlehrer (ZAPO/FöL II)
- Fortbildung der Seminarleiter und Seminarleiterinnen
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen
oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten-
und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen,
an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige
Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder
Vorausgesetzt werden
- umfassende Kenntnisse über aktuelle Entwicklungen im Unterricht der Grundschule und der Mittelschule
- vertiefte praktische Kenntnisse im Bereich der Grundschule und/oder der Mittelschule
- Organisationsfähigkeit
- Beratungskompetenz
- Team- und Kommunikationsfähigkeit.
Erwünscht sind
- berufliche Erfahrungen in der zweiten Phase der Lehrerbildung (Seminarleitung)
- sichere Anwenderkenntnisse der gängigen EDV-Programme.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 27. August 2012 Az.: I.5-5 L 0121.3.2-1a.77 984
Das Programm für lebenslanges Lernen (LLP) fördert mit einer Mittelausstattung von 6,97 Mrd. € die transnationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich im Zeitraum von Januar 2007 bis Dezember 2013. Die Aktion COMENIUS umfasst den schulischen Bereich.
Im Programmjahr 2013 nehmen neben den 27 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern), die EFTA/EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), die Kandidatenländer Kroatien und Türkei und zudem die Schweiz teil. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien können nur eingeschränkt am LLP teilnehmen. Einzelheiten hierzu sind der Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen 2013 für das LLP zu entnehmen (amtliche Dokumente unter http://ec.europa.eu/education/llp/doc848_de.htm).
COMENIUS
Das Programm COMENIUS umfasst COMENIUS Schulpartnerschaften, COMENIUS Regio, COMENIUS Lehrerfortbildung im Ausland, COMENIUS Assistenzzeiten und COMENIUS Zentrale Aktionen (Multilaterale Projekte und Netzwerke, Flankierende Maßnahmen).
Die Anträge fast aller Programmteile (Ausnahme: COMENIUS Regio) sind online und in Papierform (mit Originalunterschriften und Stempel der Einrichtung) auf dem Postweg einzureichen. Antragsteller werden gebeten, sich vor Antragstellung auf den Internetseiten der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (NA im PAD) (http://www.kmk-pad.org) sowie des Bayerischen Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) (http://www.eu-bildungsprogramme.info) über das Antragsverfahren für die jeweilige Aktion und über eventuelle Änderungen der Antragstermine zu informieren. Auf der Internetseite der NA im PAD finden sich zudem die aktuellen Antragsformulare. Bayerische Antragsteller haben die Möglichkeit, sich am ISB (bei Herrn Markus Schiele, Tel.: 089 2170-2244, Fax: 089 2170-2205, E-Mail: markus.schiele@isb.bayern.de) eingehend zu COMENIUS beraten zu lassen.
Seit dem Programmjahr 2012 reichen bayerische Antragsteller – neben dem Online-Antrag (Ausnahme: COMENIUS Regio) – die Papierfassung ihrer Originalanträge auf COMENIUS Schulpartnerschaften, COMENIUS Regio, COMENIUS Lehrerfortbildung und COMENIUS Assistenzzeiten direkt bei der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (NA im PAD), Postfach 2240, 53012 Bonn, ein. Auch Anträge auf COMENIUS Vorbereitende Besuche und Kontaktseminare zur Vorbereitung von COMENIUS Schulpartnerschaften bzw. COMENIUS Regio-Partnerschaften sind direkt an die NA im PAD zu richten.
Alle gestellten Anträge für COMENIUS-Maßnahmen sind unbedingt zeitgleich in Kopie auch an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB), z. H. Herrn Markus Schiele, Schellingstraße 155, 80797 München, zu senden. Die Kopie ist als solche kenntlich zu machen.
COMENIUS Schulpartnerschaften
Teilnahmeberechtigt sind alle staatlichen, staatlich anerkannten und staatlich geförderten Schulen aller Schularten.
COMENIUS Schulpartnerschaften gliedern sich in zwei Teilaktionen:
a) Multilaterale Schulpartnerschaften
Mindestens drei Schulen aus drei verschiedenen Teilnehmerstaaten arbeiten an einem selbst gewählten Thema von gemeinsamem Interesse. Der Schwerpunkt des Projekts kann dabei auf Schüleraktivitäten, auf Fragen des Schulmanagements oder auch auf pädagogisch-didaktischen Fragestellungen liegen. Wichtiger Bestandteil sind regelmäßige Projekttreffen an den beteiligten Partnerschulen.
b) Bilaterale Schulpartnerschaften
Zwei Schulen aus zwei Teilnehmerstaaten arbeiten an einem Projekt mit dem Ziel, die Fähigkeit zum Gebrauch von Fremdsprachen durch die gemeinsame Arbeit an einem Projekt zu fördern. Die beteiligten Schülerinnen und Schüler müssen mindestens zwölf Jahre alt sein. Zentraler Bestandteil der Partnerschaft ist ein mindestens zehntägiger Aufenthalt einer Schülergruppe an der Partnerschule sowie ein entsprechender Gegenbesuch. Während der Austauschphase muss eine intensive handlungsorientierte und themenbezogene Zusammenarbeit zwischen den deutschen und ausländischen Schülerinnen und Schülern stattfinden. Die Unterschiede zu einem herkömmlichen Schüleraustausch ohne Projektarbeit müssen klar erkennbar sein.
Alle Schulpartnerschaften (multilateral und bilateral) werden für die Dauer von zwei Jahren gefördert. Während der gesamten Zeit muss eine kontinuierliche Projektarbeit gewährleistet sein. Die Projekte sind daher entsprechend zu konzipieren.
Die Förderung von COMENIUS Schulpartnerschaften erfolgt in Form eines pauschalen Förderbetrags, der Kosten für Aktivitäten vor Ort und für sogenannte Mobilitäten (grenzüberschreitende Reise einer Person – Schülerin/Schüler oder Lehrkraft – an eine Partnerschule im Rahmen der COMENIUS Schulpartnerschaft) abdeckt. Die Zuschüsse orientieren sich an der Projektgröße, die sich ausschließlich nach der Mindestanzahl von Mobilitäten bemisst. Bei ausreichendem Budget können zusätzliche Mobilitäten durchgeführt werden.
Voraussichtliche Zuschüsse für Schulpartnerschaften (Pauschalen für deutsche Antragsteller) zum Antragstermin 2013:
COMENIUS – Multilaterale Partnerschaften:
mindestens 4 Mobilitäten pro Partner: 9.000 €
mindestens 8 Mobilitäten pro Partner: 14.000 €
mindestens 12 Mobilitäten pro Partner: 18.000 €
mindestens 24 Mobilitäten pro Partner: 22.000 €
COMENIUS – bilaterale Partnerschaft:
mindestens 12 Mobilitäten pro Partner: 18.000 €
mindestens 24 Mobilitäten pro Partner: 22.000 €
Vorbereitende Besuche und Kontaktseminare für multilaterale oder bilaterale Schulpartnerschaften
Zur Anbahnung von Projekten zwischen Schulen werden Vorbereitende Besuche sowie der Besuch von Kontaktseminaren bezuschusst.
Für Vorbereitende Besuche können pro Antrag stellender Schule bis zu zwei Personen eine Förderung erhalten. Anträge auf Vorbereitende Besuche müssen möglichst frühzeitig, spätestens aber vier Wochen vor dem geplanten Besuchstermin vorliegen und vor der Antragstellung für das eigentliche Projekt bei der NA im PAD sowie in Kopie beim ISB eingereicht werden. Der Vorbereitende Besuch muss mindestens einen Tag vor dem europaweit gültigen Antragstermin im Februar 2013 für COMENIUS Schulpartnerschaften abgeschlossen sein.
COMENIUS Kontaktseminare geben interessierten Schulen (je ein Vertreter pro Schule), die erstmals eine COMENIUS Schulpartnerschaft beantragen möchten und noch keine bzw. nicht genügend Partnerschulen gefunden haben, die Möglichkeit, im Rahmen von drei- bis viertägigen Seminaren mit Teilnehmern aus ganz Europa geeignete Partner zu finden und eine gemeinsame Projektidee zu entwickeln.
Wichtige Hinweise für den Antragstermin 2013:
1. Europaweit gültiger Antragstermin sowohl für die Online-Fassung als auch für die Papier-Fassung des Antrags ist der 21. Februar 2013.
2. Die zum Programmjahr 2012 geänderten Antragswege für die Papierfassungen (Original an die NA im PAD, Kopie an das ISB) sind unbedingt zu beachten (s. o.). Auf den Kopien für das ISB ist die Angabe der jeweiligen bayerischen Schulnummer erforderlich.
3. Für Schulen, die zum Termin 2013 einen Antrag auf COMENIUS-Schulpartnerschaft stellen wollen, bietet das ISB vom 14. Januar 2013 bis zum 18. Januar 2013 eine Beratungswoche am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, an. Antragsteller erhalten die Gelegenheit, ihren Antrag formal und inhaltlich überprüfen zu lassen. Die Beratung erfolgt nur auf Grundlage eines bereits ausgearbeiteten Projektantrags. Für die Teilnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung dringend erforderlich. Interessierte Schulen wenden sich diesbezüglich bitte telefonisch oder per E-Mail an Herrn Markus Schiele, ISB, Tel.: 089 2170-2244, E-Mail: markus.schiele@isb.bayern.de. Anmeldeschluss ist der 7. Januar 2013.
4. Teilnehmende Schulen informieren ihre vorgesetzten Dienststellen per Abdruck über die direkt erfolgte Antragstellung.
5. Es ist zu beachten, dass über die COMENIUS Schulpartnerschaft ein Zwischen- und ein Abschlussbericht zu erstellen ist. Entsprechende Hinweise dazu werden auf den Internetseiten des Pädagogischen Austauschdienstes eingestellt (http://www.kmk-pad.org).
6. Ausführliche Informationen zum Programm (Antragstermin, Antragsweg etc.) finden sich auf den Internetseiten des PAD (http://www.kmk-pad.org>) und des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info).
Auf der Internetseite des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info, „Bayerische EU-Projekte“) sind bayerische Schulen aufgelistet, die bereits erfolgreich an einem Projekt mit ausländischen Partnerschulen im Rahmen von COMENIUS zusammenarbeiten. Diese Schulen werden gebeten, den an einem europäischen Bildungsprojekt interessierten Schulen partnerschaftlich für eine erste Information zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus geben die bayerischen COMENIUS-Moderatoren (aufgelistet auf o. g. Internetseite des ISB) Auskunft zum Programm.
COMENIUS Regio
COMENIUS Regio fördert seit 2009 die Zusammenarbeit zwischen lokalen bzw. regionalen Behörden im Schulwesen. Regio-Partnerschaften bestehen aus zwei Partnerregionen (Grenzregionen oder weiter voneinander entfernte Gebiete), in denen jeweils folgende Einrichtungen an der Partnerschaft beteiligt sein müssen:
- eine lokale oder regionale Behörde der Schulverwaltung mit Zuständigkeiten für öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen,
- mindestens eine Schule oder vorschulische Einrichtung, die im Rahmen von COMENIUS Schulpartnerschaften antragsberechtigt ist,
- eine weitere relevante lokale Organisation (z. B. Jugend- oder Sportvereine, Eltern- und Schülervereinigungen, lokale Institute zur Fort- und Weiterbildung von Lehrpersonal, Unternehmen, Museen, andere Anbieter im Bildungsbereich).
Antragsberechtigt sind ausschließlich Behörden der Schulverwaltung. Regio-Partnerschaften werden für die Dauer von zwei Jahren gefördert.
Zuschüsse für COMENIUS Regio setzen sich folgendermaßen zusammen:
1. Mobilitätspauschale, abhängig von der Mindestzahl der Mobilitäten (grenzüberschreitende Reise einer Person in die jeweilige Partnerregion im Rahmen der Partnerschaft) und der Entfernung zwischen den Partnerregionen:
|
mindestens
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mindestens
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mindestens
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mindestens
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Entfernungen über 300 km |
4.000 € |
8.000 € |
10.000 € |
20.000 € |
Entfernungen bis zu 300 km |
2.000 € |
4.000 € |
5.000 € |
10.000 € |
2. Weitere Projektkosten (außer Personalkosten) bis zu einer Höhe von 25.000 €
Anträge müssen bis zum 21. Februar 2013 gestellt werden. Die oben beschriebenen Antragswege für die Papierfassungen (Original an die NA im PAD, Kopie an das ISB) sind unbedingt zu beachten.
Vorbereitende Besuche und Kontaktseminare für COMENIUS Regio
Zur Anbahnung von COMENIUS Regio-Partnerschaften werden Vorbereitende Besuche sowie der Besuch von Kontaktseminaren bezuschusst.
Für Vorbereitende Besuche können pro Antrag bis zu zwei Personen (davon mindestens eine aus einer Schulverwaltungsbehörde) eine Förderung erhalten. Anträge auf Vorbereitende Besuche müssen möglichst frühzeitig, spätestens aber vier Wochen vor dem geplanten Besuchstermin vorliegen und vor der Antragstellung für das eigentliche Projekt bei der NA im PAD sowie in Kopie beim ISB eingereicht werden. Der Vorbereitende Besuch muss mindestens einen Tag vor dem europaweit gültigen Antragstermin im Februar 2013 für COMENIUS Regio-Partnerschaften abgeschlossen sein.
COMENIUS Regio Kontaktseminare geben interessierten potentiellen Antragstellern, die erstmals eine Regio-Schulpartnerschaft beantragen möchten und noch keinen Partner gefunden haben, die Möglichkeit, im Rahmen von drei- bis viertägigen Seminaren mit Teilnehmern aus ganz Europa eine geeignete Partnereinrichtung zu finden und eine gemeinsame Projektidee zu entwickeln.
Weitere Informationen zu COMENIUS Regio inkl. Vorbereitenden Besuchen und Kontaktseminaren (u. a. Antragstellung, Fristen, Merkblätter, Höhe der Förderung) finden sich auf den Internetseiten des PAD (http://www.kmk-pad.org) und des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info).
COMENIUS Assistenzzeiten
Im Rahmen dieser Aktion gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
a) Gastschulen
Schulen aller Schulformen und -stufen können eine COMENIUS Assistenzkraft beantragen, die für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten bis zu maximal zehn Monaten an der Gastschule tätig ist. Der Assistenzkraft soll an der Gastschule der Erwerb von pädagogischen Erfahrungen durch Mithilfe im Unterricht ermöglicht werden. Die Assistenzkraft kann für verschiedene Aufgaben eingesetzt werden, z. B. zur Vermittlung ihrer Muttersprache und landeskundlicher Informationen oder zur Mithilfe bei der Anbahnung bzw. Durchführung einer COMENIUS Schulpartnerschaft. Der Assistenzkraft muss an der Gastschule eine Betreuungslehrkraft zur Seite gestellt werden.
Anträge von Schulen auf Zuweisung einer COMENIUS-Assistenzkraft müssen bis 31. Januar 2013 im Original (1 Exemplar) direkt bei der NA im PAD (Postfach 2240, 53012 Bonn) eingereicht werden. Zudem ist eine Kopie des Antrags dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, z. H. Herrn Markus Schiele (Schellingstraße 155, 80797 München, Tel.: 089 2170-2244, Fax: 089 2170-2205, E-Mail: markus.schiele@isb.bayern.de) zuzusenden.
b) Assistenzkräfte
Zukünftige Lehrkräfte aller Fächer, Schulformen und Schulstufen ab dem dritten Studienjahr und angehende Lehrkräfte, die noch nicht den Vorbereitungsdienst (Referendariat) aufgenommen haben und bislang noch nicht als Lehrkraft beschäftigt waren, können sich als COMENIUS Assistenzkraft bewerben. COMENIUS Assistenzkräfte erhalten von der entsendenden Nationalen Agentur einen zielstaatabhängigen monatlichen Unterhaltszuschuss einschließlich Fahrtkostenzuschuss.
Anträge sind online und in Papierfassung (1 Original) bis 31. Januar 2013 direkt bei der NA im PAD einzureichen.
COMENIUS Lehrerfortbildung
Ziel dieser Aktion ist es, Lehrkräften aller Fächer, Schularten und Schulformen sowie anderen im Schulbereich tätigen pädagogischen Fachkräften (z. B. Schulleiterinnen bzw. Schulleitern, Schulverwaltungsfachleuten) die Möglichkeit zu eröffnen, an multinational zusammengesetzten Fortbildungskursen in ganz Europa teilzunehmen. Die Teilnahme von deutschen Lehrkräften an Kursen in Deutschland ist ausgeschlossen.
Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:
- allgemein berufsbegleitende Fortbildungskurse, die z. B. der Erweiterung der unterrichtsbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie des Wissens über Schulbildung in Europa dienen;
- fremdsprachlich ausgerichtete Kurse, die, bezogen auf weniger verbreitete und unterrichtete Sprachen, auf Erwerb und Ausbau von Sprachkenntnissen bzw. die, bezogen auf „große“ Zielsprachen (insbesondere Englisch, Französisch, Spanisch), auf die Fähigkeit abzielen, die Fremdsprache (Didaktik, Methodik) oder in der Fremdsprache (bilingualer Unterricht) zu unterrichten;
- Job-Shadowing in Form einer Hospitation oder eines Praktikums in einer Schule oder in einer schulbezogenen Einrichtung;
- unter bestimmten Bedingungen: Teilnahme an Konferenzen/Seminaren.
Angebote für COMENIUS-Lehrerfortbildungsmaßnahmen können u. a. der COMENIUS-GRUNDTVIG-Datenbank der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/education/trainingdatabase/) entnommen werden. Es können aber auch Kurse gewählt werden, die nicht in der Datenbank verzeichnet sind, aber den notwendigen Kriterien entsprechen.
Die Dauer der Kurse muss bei Fortbildungsmaßnahmen mindestens fünf Werktage betragen und darf die Gesamtdauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Kosten für Kursteilnahme, Unterkunft, Verpflegung und Fahrt werden – abhängig vom jeweiligen Zielstaat und der Dauer des Aufenthalts – bezuschusst. Es werden ausschließlich Antragssteller gefördert, die in den letzten beiden Jahren keine Förderung durch EU-Mittel aus dem Programm für lebenslanges Lernen erhalten haben.
Die Antragstermine sind für das Jahr 2013: 16. Januar, 30. April, 17. September
Lehrkräften, die an Mobilitätsmaßnahmen (z. B. Vorbereitender Besuch, berufsbegleitende Fortbildungsmaßnahmen) teilnehmen möchten, kann Dienstbefreiung gem. § 16 Abs. 1 Satz 2 der Urlaubsverordnung in Verbindung mit § 12 LDO gewährt werden. Es sollte durch die Dienstbefreiung grundsätzlich kein Unterricht ausfallen. Die Lehrkräfte stellen ihren Antrag auf Dienstbefreiung auf dem Dienstweg.
Projektanträge für alle zentralen Aktionen sind bis zum 31. Januar 2013 direkt bei der Exekutivagentur in Brüssel (Education Audiovisual & Culture Executive Agency, Avenue du Bourget 1, BOUR, BE-1140 Brussels) einzureichen. Eine Kopie ist an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung z. H. Herrn Markus Schiele (Schellingstraße 155, 80797 München) zu senden.
Aktuelle Informationen, z. B. zu den thematischen Prioritäten für 2013, zu antrags- bzw. teilnahmeberechtigten Institutionen und zum Antragsverfahren, sind auf den Internetseiten der Exekutivagentur veröffentlicht: http://eacea.ec.europa.eu/index.htm
Vorbereitende Besuche für COMENIUS Zentrale Aktionen
Die NA im PAD fördert zum Antragsjahr 2013 voraussichtlich Vorbereitende Besuche zur Vorbereitung der Antragstellung für COMENIUS Multilaterale Projekte und Netzwerke sowie Flankierende Maßnahmen. Nähere Informationen sind der Internetseite des PAD (http://www.kmk-pad.org) zu entnehmen.
Wichtige Hinweise für alle COMENIUS Aktionen
Aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission ist unbedingt auf die Einhaltung der Antragstermine sowie auf formale Korrektheit der Anträge zu achten. Verspätet eingehende, unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden automatisch abgelehnt. Nachbesserungen sind nicht möglich.
Die Antragsfristen, Förderkriterien und grundsätzlichen Prioritäten, die bei der Beurteilung der Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Anwendung kommen, sind folgenden Dokumenten (abrufbar unter
http://ec.europa.eu/education/llp/doc848_de.htm) zu entnehmen:
- Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen 2013 – Programm für lebenslanges Lernen
- Programm für lebenslanges Lernen, Leitfaden 2013, Teil I: Allgemeine Informationen, Teil IIa: Sektorale Programme und Aktionen, Teil IIb: Ausführungen zu den Aktionen
- Programm für lebenslanges Lernen: Strategische Prioritäten 2013
Weitere Informationen zu COMENIUS sind über folgende Seiten im Internet verfügbar:
- Informationen der NA im PAD: http://www.kmk-pad.org/
- Information des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung:
http://www.eu-bildungsprogramme.info/
- Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: http://www.km.bayern.de/lehrer/international/eu-bildungsprogramme.html
- Exekutivagentur in Brüssel: http://eacea.ec.europa.eu/llp/index_en.htm
- Informationen der Europäischen Union: http://ec.europa.eu/education/programmes/newprog/index_en.html
- Partnersuchbörsen für COMENIUS Schulpartnerschaften:
- Partnersuchbörse auf dem Internetportal von eTwinning, Teil der Aktion COMENIUS im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen: http://www.etwinning.net/de
- Partnerschulnetz (virtuelle Partnerbörse im Rahmen der Initiative des Auswärtigen Amtes „Schulen: Partner der Zukunft“): http://www.partnerschulnetz.de
- britische Partnersuchbörse: http://schoolsonline.britishcouncil.org/
- Partnersuchbörse für COMENIUS Regio: Website des Rats der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) http://www.rgre.de
Walter Gremm
Ministerialdirigent
StAnz 2012 Nr. 37
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 29. August 2012 Az.: I.5-5 L 0121.3.3-1a.69 541
eTwinning ist Teil des EU-Programms COMENIUS (Schulbildung) und wird im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen (LLP) von der Europäischen Kommission gefördert. Über die eTwinning-Plattform können Schulen einfach und unbürokratisch ein europäisches Austauschprojekt starten und die Lehrkräfte werden gezielt dabei unterstützt, das Internet für die Gründung von Partnerschaften und die Durchführung gemeinsamer Projekte zu nutzen. eTwinning eignet sich auch bestens zur Vertiefung bestehender COMENIUS-Schulpartnerschaften.
Im Rahmen des Projekts eTwinning erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr die Benennung von eTwinning-Moderatoren, die folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Durchführung einer dreistündigen Informationsveranstaltung für Lehrkräfte,
- Durchführung eines dreistündigen Erfahrungsaustauschs für aktive eTwinning-Lehrkräfte und
- Teilnahme an einem ca. zweitägigen Moderatorentreffen.
Die Tätigkeit als eTwinning-Moderator wird durch ein jährliches Honorar in Höhe von 600 € aus EU-Mitteln vergütet. Ein Moderatorenvertrag inklusive Vergütungsvereinbarung für die Tätigkeit als eTwinning-Moderator wird mit der nationalen Koordinierungsstelle eTwinning im Pädagogischen Austauschdienst (PAD) abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr mit der Option auf eine Verlängerung für ein weiteres Jahr. Anrechnungsstunden können nicht gewährt werden. Die Moderatorentätigkeit wird koordiniert durch das zuständige Referat im Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung.
Zum 1. Januar 2013 werden für Bayern drei eTwinning-Moderatoren neu benannt. Bewerberinnen und Bewerber für diese Tätigkeit sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Lehramtsbefähigung an einer allgemeinbildenden oder beruflichen Schule,
- mehrjährige Unterrichtserfahrung,
- Erfahrung mit europäischen Förderprogrammen,
- Beteiligung an einer eTwinning Schulpartnerschaft,
- Bereitschaft, sich in die Austauschplattform TwinSpace einzuarbeiten.
Neben der Bereitschaft, sich für das EU-Bildungsprogramm zu engagieren, sind Flexibilität, Aufgeschlossenheit für Innovationen, Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit, sicheres und angemessenes Auftreten, fundierte Kenntnisse im Umgang mit dem PC und dem Internet sowie Organisationsgeschick wichtige Voraussetzungen für die Tätigkeit als eTwinning-Moderator. Die gleichzeitige Ausübung der Tätigkeit als eTwinning-Moderator und COMENIUS-Moderator ist nicht möglich.
Bewerbungen sind bis drei Wochen nach dem Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (Herrn OStD Arnulf Zöller, Schellingstraße 155, 80797 München) einzureichen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2012 Nr. 37
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 30. August 2012 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a. 86 691
A) Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule Erlangen
An der Staatlichen Berufsschule Erlangen wurden im Schuljahr 2011/2012 insgesamt 3.109 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen in gewerblichen, technischen und kaufmännischen Klassen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Staatliche Berufsschule II Bayreuth
An der Schule werden Fachklassen für Wirtschaft, Verwaltung und für Gesundheit geführt. Im Schuljahr 2011/2012 wurden 1.718 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
3. Staatliche Berufsschule Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim
Die Staatliche Berufsschule Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim besteht aus der Staatlichen Berufsschule Neustadt an der Aisch, an der die gewerblich-technischen und ab 2014 auch die metalltechnischen Klassen geführt werden. An der Außenstelle in Bad Windsheim werden die kaufmännischen Klassen unterrichtet. Die Staatliche Berufsschule Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim besuchten im Schuljahr 2011/2012 insgesamt 40 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen sowie 1.189 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen.
Der Ständige Vertreter/Die Ständige Vertreterin der Schulleiterin wird schwerpunktmäßig für die Stammschule in Neustadt an der Aisch zuständig sein und dort auch unterrichten.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
4. Berufliche Oberschule Landsberg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Im Schuljahr 2011/2012 wurden an der Fachoberschule 582 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung unterrichtet. Im Bereich der Berufsoberschule wurden im Schuljahr 2011/2012 in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung sowie Technik 139 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
5. Berufliche Oberschule München Wirtschaft, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Im Schuljahr 2011/2012 wurden an der Fachoberschule 776 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung unterrichtet. Im Bereich der Berufsoberschule wurden im Schuljahr 2011/2012 in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung 1.215 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
B) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule mit sofortiger Wirkung zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Kaufbeuren mit Staatlichen Berufsfachschulen für Hauswirtschaft und für Kinderpflege Kaufbeuren
Die Berufsschule mit gewerblichen, technischen und kaufmännischen Klassen ist mit den Berufsfachschulen für Hauswirtschaft und für Kinderpflege organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen derzeit 2.061 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen und 29 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen; die Berufsfachschule für Hauswirtschaft zählt 79 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Berufsfachschule für Kinderpflege 87 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin des Schulleiters wird primär für die in der Nebenstelle der Berufsschule untergebrachten Berufsfachschulen zuständig sein, wo er/sie auch im fachlichen Unterricht eingebunden sein wird. Daneben umfasst die Stelle aber auch die verwaltungsmäßige Betreuung der in der Nebenstelle untergebrachten Klassen der Berufsschule. Auch dort wird ein Unterrichtseinsatz erwartet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wird.
Die Stellen des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters und des Weiteren Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.
Bewerbungen für Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Staatsministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Zum nächst möglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in der Abteilung Berufliche Schulen, Referat Gewerblich-technische Bildung, für die Zeit von fünf Jahren in Vollzeit neu zu besetzen:
Arbeitsbereich: Metalltechnik
Zentrale Aufgabe ist es, Lehrpläne und Handreichungen für die beruflichen Schulen in diesem Bereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung mitzuwirken.
Daneben sind die Entwicklung, Erprobung und Evaluation zukunftsfähiger und nachhaltiger Konzepte im Rahmen von Projekten und Schulversuchen wichtige Arbeitsschwerpunkte.
Verbunden mit dem Arbeitsbereich ist eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, der Akademie für Personalführung und Lehrerfortbildung und den Hochschulen.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
- 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen, Fachrichtung Metalltechnik oder eine vergleichbare Qualifikation
- Mehrjährige unterrichtliche Tätigkeit an einer Berufsschule im Berufsfeld Metalltechnik
- Überdurchschnittliche Examensnoten
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
- Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
- Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
- Sicheres und überzeugendes Auftreten
- Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
- Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
- Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
- Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Wünschenswert sind:
- Erfahrungen in der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildung
- Erfahrungen im Bereich Fahrzeugtechnik
- Zweitfach Mathematik, Physik, Deutsch, Religionslehre (rk./ev.) oder eine moderne Fremdsprache
- Erfahrungen bei der Erstellung und Betreuung von Internetportalen bzw. Schulhomepages
- Erfahrungen im Umgang mit CSS-Programmierungen bzw. Web 2.0 basierten Plattformen
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb ganztägig sichergestellt ist.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn OStD Georg Renner (Mailadresse: georg.renner@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der KMBek vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
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Stellenausschreibung
im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin oder als Fachberater/Koordinator ist zu besetzen:
Kabul, Afghanistan
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder eine gleichwertige Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 30. September 2012
Arbeitsbeginn: 1. Februar 2013
Kurztext:
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Kabul, Afghanistan (Amani-Oberrealschule) ist zu besetzen.
Text:
Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
- Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache und in der Fortbildung mit Erwachsenen
- Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, den Lehrereinsatz an Partnerschulen zu planen, zu organisieren und umzusetzen
- Profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
- Bereitschaft und Fähigkeit, für die aus Deutschland vermittelten Lehrkräfte Führungsverantwortung zu übernehmen
- Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten
- Verhandlungsgeschick im Umgang mit den afghanischen Stellen
- Kooperationskompetenz
- Hohe interkulturelle Kompetenz
- Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst
- Ausgezeichnete Englischkenntnisse
- Diplomatisches Geschick
- Hohe Teamfähigkeit
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
- Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an den afghanischen Partnerschulen sowie die fachliche und organisatorische Koordinierung und Betreuung der dort im Bereich DaF eingesetzten Lehrkräfte
- Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
- Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in Kabul hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms
- Zusammenarbeit mit Mittlern (DAAD, GI, PAD u. ä.)
- Zusammenarbeit mit und Beratung der afghanischen Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)
- Demonstrationsunterricht an den zu betreuenden Schulen
- Durchführung von eigenem Unterricht
Ansprechpartner:
E-Mail: hans-georg-schroeder@bva.bund.de
Tel.: 01888-358-1446
Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – über gegebenenfalls das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
– Drittbewerber sind zulässig –
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll eine Einsatzzeit voraussichtlich bis zum 31. Juli 2015 ermöglichen.
Eine Mitreise von Familienangehörigen oder Lebenspartnern ist nicht möglich. Die Bewegungsmöglichkeiten sind nach den Sicherheitsvorgaben des Auswärtigen Amtes stark eingeschränkt. Der Aufenthalt in weiten Teilen des Landes bleibt gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet. Bereits bei der Planung des Aufenthalts sollten die Sicherheitslage und die daraus resultierenden Bewegungseinschränkungen beachtet werden. Weitere aktuelle Informationen zur Sicherheitslage sind im Netz unter
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AfghanistanSicherheit.html einsehbar.
Die Tropentauglichkeit muss nachgewiesen werden.
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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Schule Concepción, Chile
Arbeitsbeginn: 1. Februar 2013
Ende der Bewerbungsfrist: 14. September 2012
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 804
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
International Baccalaureate (gemischtsprachig) im Aufbau
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Spanischkenntnisse und die Fakultas in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist in der ZfA vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin
bzw. als Fachberater/Koordinator ist zu besetzen:
Bischkek, Kirgistan
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 30. September 2012
Arbeitsbeginn: 19. August 2013
Kurztext:
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Bischkek, Kirgistan, ist zu besetzen.
Text:
Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
- 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
- Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen
- Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
- Profunde Erfahrungen in der schulischen Erwachsenenbildung, Bereitschaft und Fähigkeit im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen
- Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten
- Verhandlungsgeschick im Umgang mit den kirgisischen Stellen
- Hohe interkulturelle Kompetenz
- Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
Zu den
Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators
gehört:
- Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an kirgisischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordinierung und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
- Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD I und DSD II)
- Beratung neuer Schulen, die Interesse haben und die Voraussetzungen für die Einführung des DSD und den Einsatz von PLK erfüllen
- Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut, PAD u. ä.)
- Zusammenarbeit mit und Beratung der kirgisischen Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)
- Reisetätigkeit
- Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen
Ansprechpartner:
für Informationen zur Stelle:
E-Mail: wilhelm.kruesemann@bva.bund.de
Tel.: 0221 758-1438
für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
E-Mail: marita.hannemann@bva.bund.de
Tel.: 0221 758-1455
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich die Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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