Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 18* Ausgegeben in München am 28. September 2012 Jahrgang 2012
Inhalt
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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 22. August 2012 Az.: I.6-5 P 4044.1-6b.70 686
1. Vorhaben
Der Freistaat Bayern entsendet in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt in Berlin und dem Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – in Köln bayerische Lehrkräfte in die nachfolgend genannten Staaten:
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien
China (Provinzen Shandong und Guangdong)
Estland
Lettland
Litauen
Kroatien
Mazedonien
Montenegro
Polen
Rumänien
Russische Föderation (Stadt Moskau)
Serbien (Kosovo)
Slowakische Republik
Slowenien
Tschechische Republik
Ukraine
Ungarn
In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch eine Entsendung in einzelne ausgewählte zentral- bzw. ostasiatische Staaten möglich.
Ziel der Entsendung ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den genannten Staaten zu festigen sowie zur Förderung der deutschen Sprache in diesen Ländern beizutragen. Die entsandten Lehrkräfte sind zugleich „Botschafter“ des Freistaats Bayern und tragen zu einem positiven Eindruck von Bayern im Gastland bei.
Arbeitgeber der deutschen Lehrkräfte ist der Träger der jeweiligen ausländischen Bildungseinrichtung (Schule, Universität etc.). Die Lehrkräfte haben dabei die rechtliche Stellung einheimischer Arbeitnehmer. Der Dienstvertrag, den die Lehrkräfte erhalten, gilt zunächst für ein Schuljahr. Die Tätigkeit beginnt im September 2013 und kann bei Vorliegen der hierfür nötigen Voraussetzungen jahresweise auf insgesamt bis zu maximal sechs Jahre verlängert werden.
2. Bewerberkreis
Die Lehrtätigkeit in den genannten Staaten konzentriert sich auf Schulen und Sprachzentren, an denen das Deutsche Sprachdiplom II der Kultusministerkonferenz der Länder (DSD II) abgenommen wird, sowie auf Lehrerfortbildungszentren und Universitäten. Deshalb werden insbesondere Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Deutsch (bzw. Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) oder für mindestens eine moderne Fremdsprache (jeweils mit beliebigem weiteren Fach bzw. beliebigen weiteren Fächern) und Lehrkräfte mit Erfahrung als Multiplikator in der örtlichen und/oder regionalen Lehrerfortbildung gesucht.
In Betracht kommen grundsätzlich Lehrkräfte aller Schularten. Auf Grund der Fokussierung des Entsendeprogramms auf DSD-II-Schulen werden jedoch bevorzugt Kolleginnen und Kollegen mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II gesucht.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen entweder Beamte auf Lebenszeit oder vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis sein. In beiden Fällen muss die Bewerberin bzw. der Bewerber eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung nach dem Erwerb der jeweiligen Lehramtsbefähigung an einer öffentlichen Schule der betreffenden Schulart aufweisen. Die Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft kann nur in Vollzeit ausgeübt werden. Altershöchstgrenze für die Vermittlung ist das vollendete 61. Lebensjahr zum Zeitpunkt des vorgesehenen Dienstantritts.
Die Beherrschung der jeweiligen Landessprache ist nicht Voraussetzung für eine Vermittlung. Bewerber sollten aber bereit sein, sich innerhalb kurzer Zeit Grundkenntnisse in der Sprache ihres Gastlandes anzueignen und sich allgemein in die soziokulturellen Gegebenheiten des Gastlandes einzufügen.
Einschränkung für Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis:
Auf Grund der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in der Tschechischen Republik können Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis dort nicht eingesetzt werden.
Zweitbeurlaubung:
Die Lehrkraft muss zwischen ihrer Rückkehr von einem erstmaligen Auslandseinsatz und einer erneuten Tätigkeit im Ausland mindestens drei Jahre im innerdeutschen Schuldienst tätig gewesen sein. Zum Bewerbungszeitpunkt muss sie mindestens zwei Jahre im inländischen Schuldienst unterrichtet haben.
3. Finanzielle Regelung
Die Lehrkräfte werden unter Fortgewährung der Leistungen des Freistaats Bayern aus dem inländischen Schuldienst beurlaubt.
Das jeweilige Gastland gewährt in einigen Fällen zusätzlich ein ortsübliches Lehrergehalt und bemüht sich, eine Dienstwohnung, die dem dortigen Lebensstandard entspricht, zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln.
Das Auswärtige Amt gewährt in der Regel eine pauschalisierte Umzugskostenvergütung.
Weitere Modalitäten (gebührenfreie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, abgaben- und gebührenfreie Einfuhr von Umzugsgut, Kraftfahrzeug etc.) werden gesondert geregelt.
Bewerbungen von Lehrkräften, die nicht im staatlichen Schuldienst tätig sind, können nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gewährleistet ist, dass der jeweilige Schulträger die im Zusammenhang mit der Entsendung anfallenden Lasten und Kosten vollständig übernimmt.
4. Verfahren
Interessierte Kolleginnen und Kollegen richten ihre formlose Bewerbung bis spätestens 10. Dezember 2012 (Eingang im Staatsministerium) auf dem Dienstweg (d. h. bei Volksschulen über das Staatliche Schulamt und die Regierung) an das
Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat I.6
80327 München.
Grund- und Hauptschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte sowie Lehrkräfte an beruflichen Schulen (mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsoberschulen) senden bitte zusätzlich eine Kopie ihrer Bewerbung vorab an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Die vorgesetzte Behörde gibt eine Stellungnahme zu der Bewerbung ab.
Das Bewerbungsschreiben sollte enthalten:
Angaben zu Wohnort, Alter, Familienstand, Lehrbefähigung, Unterrichts- und Berufserfahrung in Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Erfahrung in der Lehreraus- und -fortbildung, Hinweise auf eine Tätigkeit im Ausland sowie Ortswünsche und Beweggründe für die Meldung.
Bei der Angabe potenzieller Einsatzländer kann ein gewisses Maß an Flexibilität die Vermittlungschancen erhöhen. Die Nennung mehrerer Länder bzw. Ländergruppen (ggf. mit Angabe von Prioritäten) wird empfohlen.
Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden voraussichtlich im Mai/Juni 2013 in einem Seminar des Bundesverwaltungsamtes – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – auf ihre Tätigkeit vorbereitet.
Wie die Rückmeldungen gegenwärtiger sowie ehemaliger Landesprogrammlehrkräfte zeigen, stellen die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Gastländern zwar eine große Herausforderung dar. Andererseits liegt in diesen Ländern auf Grund der großen Lernbereitschaft und des hohen Motivationsgrades der Schüler ein pädagogisches Arbeitsfeld vor, in dem noch echte Pionierarbeit geleistet werden kann.
Josef K u f n e r
Ministerialdirigent
Ausschreibung von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 4. September 2012 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.89 155
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Bayreuth ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die
Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 4. September 2012 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.83 103
Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen und insbesondere über Erfahrungen an Mittelschulen verfügen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 11. September 2012 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.89 162
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei dem Staatlichen Schulamt im Landkreis München wird zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die
Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die bisherige Inhaberin der Stelle ist als ständige Vertreterin der Fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamts im Landkreis München in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung von Oberbayern nach Besetzung der Stelle bestellt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Elfriede O h r n b e r g e r
Ministerialdirigentin
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 11. September 2012 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.89 160
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die
Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus vom
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Elfriede O h r n b e r g e r
Ministerialdirigentin
29. Spieltage für das
Schultheater an den
Realschulen in Bayern 2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 5. September 2012 Az.: V.2-5 S 6402.33-5a.88 498
29. Theatertage der bayerischen Realschulen vom 6. bis 8. Mai 2013 in Füssen
Veranstalter
Termin |
Die Fördergemeinschaft für das Schultheater an Realschulen in Bayern e.V. (FSR) veranstaltet vom 6. Mai bis 8. Mai 2013 in Füssen die 29. Theatertage der bayerischen Realschulen. Der Termin ist vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit den erforderlichen Beurlaubungen genehmigt. |
Zielsetzung |
Zur Zielsetzung dieser Theatertage gehört es wie bisher, eine Begegnung der Theatergruppen der Realschulen zu ermöglichen, Erfahrungsaustausch zu fördern und Kriterien für Möglichkeiten und Grenzen des Schultheaters zu erarbeiten. Sie verstehen sich nicht als Wettbewerb, sondern als Festival und als Fortbildungsveranstaltung. Darüber hinaus soll diese Veranstaltung der Öffentlichkeit einen Einblick in die Arbeit gewähren, die das Schultheater für den Bildungsauftrag der Realschule leistet. |
Voraussetzung
Wichtig!
Meldeschluss
Kontaktadresse
Aufführungs-
Maximale Spieldauer |
Die mindestens einmalige Teilnahme der Spielleiterin/des Spielleiters an vorherigen Theatertagen wird erwartet.
Mit der Anmeldung erklären sich die Gruppen verbindlich bereit, zu jedem angesetzten Termin an den drei Festivaltagen und an jedem zugewiesenen Spielort ihre Produktion aufzuführen. Eine zeitliche und örtliche Zuteilung erfolgt nach Abwägung aller Erfordernisse ausschließlich durch die Jury.
Jede an der Teilnahme interessierte Theatergruppe bewirbt sich mit dem auf der unten angegebenen Homepage der Fördergemeinschaft für das Schultheater an Realschulen in Bayern e. V. (FSR) erhältlichen Anmeldeformular möglichst bald, spätestens aber bis zum 14. Januar 2013 und so rechtzeitig, dass ein Proben- oder Aufführungsbesuch vereinbart werden kann.
Die Bewerbung ist zu richten an: Sabine Schmid Staatliche Realschule Füssen Birkstraße 5 87629 Füssen Tel.: 08362 6880 Fax: 08362 940197 E-Mail: theatertage@fsr-bayern.de
Um die Programmauswahl unter Berücksichtigung möglichst anschaulicher Informationen vornehmen zu können, bitten wir, auf dem Anmeldeformular Termine anzugeben, an denen bis zum 1. Februar 2013 eine Aufführung oder eine Probe besucht werden kann. Ein Juror der Fördergemeinschaft besucht dann innerhalb einer kurzen Frist nach der Anmeldung die Theatergruppe vor Ort während einer Theaterprobe. Bei dieser Probe sollen zum einen einige zusammenhängende „fertige“ Szenen gezeigt werden. Außerdem soll es der Jurorin/dem Juror während dieses Probenbesuchs ermöglicht werden, sich einen Einblick in die grundsätzliche Arbeitsweise der Gruppe/des Spielleiters zu verschaffen. Sehr hilfreich für die Arbeit der Jury ist die Übersendung einer DVD, in der Stück und Arbeitsweise gezeigt bzw. kurz erläutert werden.
Um, wie bisher, höchstens zehn Produktionen ins Programm aufnehmen zu können, hat die Fördergemeinschaft die Präsentation der einzelnen Stücke bei den Theatertagen auf eine Dauer von 50 Minuten begrenzt. Längere Sujets können daher auf gar keinen Fall ganz, sondern nur in Ausschnitten oder Einzelszenen gezeigt werden. Insbesondere Gruppen, die zum ersten Mal zu Spieltagen eingeladen werden, beraten wir gerne, insbesondere bei notwendigen Kürzungen. |
Diskussionen
Theaterwerkstatt
Gesprächsforen
Unterbringung
Verpflegung
Kosten
Teilnahme
Veranstaltungsort
Organisationsleitung
Programmauswahl |
Exklusiv für Schülerinnen und Schüler der eingeladenen Gruppen gilt das Angebot professionell geleiteter Workshops, in denen Anregungen aus unterschiedlichen Bereichen der Theaterarbeit vermittelt werden.
Zur gleichen Zeit sind alle Lehrerinnen und Lehrer zu verschiedenen Fachgesprächen eingeladen, die der Diskussion aller das Schultheater betreffenden Fragen und dem Erfahrungsaustausch dienen sollen.
Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden in den Räumen der Staatlichen Realschule Füssen untergebracht. Ihre Lehrerinnen und Lehrer übernehmen die Aufsicht. Die Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während der Tagung und zur Beachtung der Hausordnung.
Die Verpflegung erfolgt in der Schule.
Die Kosten pro Person für Teilnahme,
Unterbringung und Verpflegung betragen
Die Spielgruppenleiter und andere geeignete bzw. interessierte Lehrer sowie die Schüler der ausgewählten Gruppen können vom 6. bis 8. Mai 2013 zur Teilnahme beurlaubt werden (Anmeldung über FiBS möglich). Studienreferendare, die an der Zusatzausbildung Schultheater und Unterrichtsspiel gemäß ASR 5.5.3 teilgenommen haben, sowie interessierte Theaterlehrkräfte an bayerischen Schulen können sich bei der ausrichtenden Schule anmelden. Wegen der geringen Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze werden Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Garantien für eine Unterbringung in der Schule werden nicht übernommen.
Die Teilnahme an den Schultheatertagen soll für die einzelnen Theatergruppen durch die Schulleiterin/den Schulleiter zur nicht verbindlichen Schulveranstaltung gemäß § 4 Abs. 2 RSO erklärt werden. Die Teilnahme minderjähriger Schüler, soweit sie einer Schule außerhalb des Veranstaltungsortes angehören, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Staatliche Realschule Füssen Leitung: RSD Andreas Erl Birkstraße 5 87629 Füssen Tel.: 08362 6880 Fax: 08362 940197 Internetadresse: www.rsfuessen.de E-Mail: rektor@rsfuessen.de
Fragen zur örtlichen Organisation richten Sie bitte an: ZwRSKin Sabine Schmid Birkstraße 5 87629 Füssen Tel.: 08362 6880 Fax: 08362 940197 E-Mail: konrektor2@rsfuessen.de
Die bei den Theatertagen gezeigten Stücke sollen einen repräsentativen Einblick in die Schultheaterarbeit an bayerischen Realschulen ermöglichen. Über die Auswahl der Gruppen, die an den 29. Theatertagen der bayerischen Realschulen teilnehmen können, und den Aufführungstermin und -ort entscheidet der Vorstand der Fördergemeinschaft bei einer öffentlichen Jurysitzung im Februar 2013. |
Zuschüsse |
Die Fördergemeinschaft bemüht sich auch in diesem Jahr um Spenden von Sponsoren, damit die teilnehmenden Gruppen Zuschüsse zu ihren Kosten erhalten können. Eine Berechnung der Zuschüsse kann aber erst nach Abschluss der Theatertage erfolgen. Lehrerinnen und Lehrer ohne teilnehmende Gruppen können von der Fördergemeinschaft leider keine Zuschüsse erhalten, jedoch wird die Teilnahme an den Theatertagen als Fortbildung schriftlich bestätigt. |
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
StAnz 2012 Nr. 39
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 11. September 2012 Az.: VII.6-5 S 9506-9-7b.71 811
1. Die schriftliche Abschlussprüfung findet im Schuljahr 2012/2013 nach folgendem Zeitplan statt:
Dienstag, 11. Juni 2013 |
Allgemeine Übersetzung aus der Ersten Fremdsprache
Fachübersetzung aus der Ersten Fremdsprache
|
8.15 bis 9.00 Uhr
9.30 bis 10.15 Uhr |
Mittwoch, 12. Juni 2013 |
Fachübersetzung in die Erste Fremdsprache
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Ersten Fremdsprache
|
8.15 bis 9.00 Uhr
9.45 bis 11.15 Uhr
|
Donnerstag, 13. Juni 2013 ------------------ (nur für Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung in einer 2. Ersten Fremdsprache ablegen) ------------------
|
Bearbeitung
von Korrespondenztexten aus der ------------------------- Allgemeine Übersetzung aus der 2. Ersten Fremdsprache
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der 2. Ersten Fremdsprache ------------------------- Aufgabe
aus der Allgemeinen Wirtschaftslehre
|
9.45 bis 11.15 Uhr
------------------ 8.15 bis 9.00 Uhr
9.45 bis 11.15 Uhr
------------------ 8.15 bis 9.45 Uhr |
Freitag, 14. Juni 2013
(nur für Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung in einer 2. Ersten Fremdsprache ablegen) ------------------
|
Fachübersetzung aus der 2. Ersten Fremdsprache
Fachübersetzung in die 2. Erste Fremdsprache
------------------------- Aufgabe aus der Außenwirtschaft für Euro-Korrespondenten
Aufgabe aus dem Rechnungswesen für Euro-Korrespondenten
|
8.15 bis 9.00 Uhr
9.30 bis 10.15 Uhr
----------------- 8.15 bis 9.45 Uhr
10.15 bis 11.15 Uhr
|
2. Für die Abschlussprüfung 2013 an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe gilt:
2.1 Die
Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung für Fremdsprachen- und
Euro-Korrespondenten richtet sich nach der Schulordnung für Berufsfachschulen
für Fremdsprachenberufe (BFSO Sprachen) vom 21. Mai 1993 (GVBl S. 419, KWMBl I
S. 338), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2007 (GVBl S.
641, KWMBl I
2.2 Die Abschlussprüfungen 2013 werden an der kommunalen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München, an der staatlichen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe Weiden und an den staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe durchgeführt.
2.3 „Andere Bewerber“ nach § 41 BFSO Sprachen (Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den staatlichen Abschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben sich wegen der Zuteilung an eine Schule rechtzeitig an die zuständige Regierung (Abt. Schul- und Bildungswesen) zu wenden. Die Zulassung selbst ist bei der Schule, der die Bewerber zugeteilt worden sind, bis spätestens 1. März 2013 zu beantragen.
Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“ sind die in § 41 Abs. 2 (Fremdsprachenkorrespondenten) und Abs. 3 (Euro-Korrespondenten) BFSO Sprachen genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses schriftlich.
2.4 Die
Leitungen der Schulen, an denen die Abschlussprüfungen stattfinden, haben dem
Staatsministerium bis
2.5 Für Kandidaten, die die Prüfung für Euro-Korrespondenten ablegen, gelten (neben den Terminen der Aufgaben aus dem Rechnungswesen, der Allgemeinen Wirtschaftslehre und der Außenwirtschaft) die Termine für die Prüfungen in der Ersten Fremdsprache.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2012 Nr. 39
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 12. September 2012 Az.: VI.2-5 O 5125-6b.66 352
Zum 11. Februar 2013 ist die Stelle des Fachberaters/der Fachberaterin für Katholische Religionslehre an den Gymnasien in Unter-, Mittel- und Oberfranken neu zu besetzen.
Der Fachberater/Die Fachberaterin besucht im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus den Unterricht in Katholischer Religionslehre an den Gymnasien in seinem/ihrem Zuständigkeitsbereich. Aufgrund seiner/ihrer Beobachtungen gibt er/sie den im Katholischen Religionsunterricht eingesetzten Lehrkräften Hinweise und Anregungen hinsichtlich der Stoffwahl und Lehrweise. Auf Wunsch berät er/sie den Schulleiter/die Schulleiterin der besuchten Schule.
Der Fachberater/Die Fachberaterin führt im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus regionale Fortbildungen durch. Er/Sie arbeitet eng zusammen mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen und stimmt sich mit den Fachreferenten für Katholische Religionslehre bei den Ministerialbeauftragten ab. Der Fachberater/Die Fachberaterin steht ferner dem Staatsministerium für besondere Aufgaben im Bereich des katholischen Religionsunterrichts zur Verfügung.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person liegende Gründe überwiegen. Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Bewerbungen werden über die Leitung der Schule, die eine Stellungnahme beifügt, binnen drei Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat VI.2, eingereicht.
Elfriede O h r n b e r g e r
Ministerialdirigentin
Ausschreibung einer Stelle
für Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 13. September 2012 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.91 919
Die Stelle des Ständigen Vertreters der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Haßfurt
Die Staatliche Berufsschule mit gewerblich-technischen und kaufmännischen Klassen ist mit den Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege sowie der Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik organisatorisch verbunden. Im Schuljahr 2011/2012 besuchten 1.057 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 52 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen die Berufsschule. Die Berufsfachschulen werden von insgesamt 176 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen.
Die Stelle des Ständigen Vertreters der Schulleiterin/der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber bzw. die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Staatsministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Dr. Peter M ü l l e r
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Zum 25.
Februar 2013 ist im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
eine ganze Mitarbeiterstelle der
Ref. II.4
Bildungsstatistik,
quantitative Fragen der Bildungsplanung
Aufgabenbeschreibung:
- Konzeption und Durchführung statistischer Erhebungen
- statistische Auswertungen, Analysen und Veröffentlichungen
-
Beantwortung
von Anfragen zur Bildungsstatistik (adressatenbezogene Aufbereitung und
Kommentierung von
Auswertungsergebnissen)
-
Mitarbeit
bei vielfältigen bildungsstatistischen Fragen auf Landesebene und im Rahmen
der Kultusministerkonferenz
(KMK)
- Mitwirkung bei der Fortentwicklung des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
-
Befähigung
für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen
mit
Mathematik oder Informatik
- Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00
-
gute
Kenntnisse in der Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere in der
Erstellung komplexer
Excel-Anwendungen und in der Auswertung von Datenbanken
Überfachliche Qualifikationen:
- Teamfähigkeit
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
- Fähigkeit zur Analyse und konzisen Darstellung komplexer Sachverhalte
- Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
- Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
- überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- überzeugendes Auftreten
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az. I.1-5 P 1121.8-1b.89 617 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Herr Rißmann (Tel. 089 2186-2490) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Zum 25.
Februar 2013 ist im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
eine ganze Mitarbeiterstelle der
Ref. III.1
Prüfungsamt
Aufgabenbeschreibung:
- Mitarbeit bei der Pflege und Weiterentwicklung von referatsinternen EDV-Verfahren zur Organisation und Durchführung der Staatsprüfungen
- Mitwirkung bei inhaltlichen und strukturellen Reformen der Lehrerbildung
-
Bearbeitung
von schriftlichen und telefonischen Anfragen sowie Mitarbeit beim Verfassen von
Stellungnahmen zum
Geschäftsbereich des Referats
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
-
Befähigung
für das Lehramt an Gymnasien in einer der folgenden Fächerverbindungen: Mathematik/Physik
ggf. mit Erweiterungsfach Informatik, Mathematik/Informatik oder Informatik/Physik
- Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00
- EDV-Erfahrung und fundierte Programmierkenntnisse
- mindestens drei Jahre berufliche Erfahrung an der Schule
- gute Englisch-Kenntnisse
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit und Bereitschaft zur Teamarbeit
- Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
- Fähigkeit zu analytisch-strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln
- technisches Verständnis und Bereitschaft zur Einarbeitung in die Nutzung großrechnerähnlicher EDV-Anlagen
- Freude an der Entwicklung von EDV-Lösungen zur Vereinfachung und Unterstützung von Verwaltungsvorgängen
- überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- überzeugendes Auftreten und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az. I.1-5 P 1121.8-1b.89 618 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Herr Rißmann (Tel. 089 2186-2490) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Zum 25. Februar 2013 ist im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen. Die Aufgaben teilen sich auf folgende Referate auf:
Referat III.4
Qualitätssicherung- und -verbesserung, Evaluation,
Bildungsstandards, Ferienordnung, Medien, FWU, Lernmittel
Aufgabenbeschreibung:
-
Mitwirkung
bei der Auswertung nationaler
und internationaler Leistungsvergleichsuntersuchungen
sowie regionaler und überregionaler Bildungsberichte
- Betreuung der länderübergreifenden Vergleichsarbeiten
-
Mitwirkung
im Begleitgremium für die gemeinsame Initiative von Bund und Ländern „Bildung
durch Sprache
und Schrift“
- Fragen der Lernmittelzulassung und der Ferienordnung
Referat VI.5
Struktur und Weiterentwicklung des Gymnasiums,
Schulversuche, Ganztagsschulen, Heimschulen,
Musische Gymnasien, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Gymnasien, kommunale Gymnasien;
Wirtschaft und Recht, Geographie
Aufgabenbeschreibung:
-
Mitwirkung
bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Weiterentwicklung des
Gymnasiums und
seiner Oberstufe sowie bei der Organisation von Modellprojekten
-
Verfassen
von Konzeptentwürfen, Stellungnahmen und Reden; Beantwortung von schriftlichen
und telefonischen
Anfragen von Schulen, Kommunen und Bürgern sowie von Landtagsanfragen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
- Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
- Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0
- überdurchschnittliche Beurteilung
- mindestens drei Jahre berufliche Erfahrung an der Schule
- Interesse an bildungspolitischen Fragestellungen auch über Bayern hinaus und am Verfassen von Texten
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
-
Fähigkeit
zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber
rechtlichen
Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
- überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- überzeugendes Auftreten, sprachliche Gewandtheit (schriftlich, mündlich)
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az. I.1-5 P 1121.8-1b.93 717 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Herr Rißmann (Tel. 089 2186-2490) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Zum 1. Juli 2013 ist im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen:
Referat IV.2
Mittelschule, Unterricht für ausländische Schüler
und für Kinder beruflich Reisender
Aufgabenbeschreibung:
- Mitwirkung an der Umsetzung der neuen bayerischen Mittelschule
- Organisation und Konzeption der Abschlüsse der Mittelschule
- Übergang von der Mittelschule zu anderen Schularten
-
Fragen
des Unterrichts und der Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit nicht deutscher
Muttersprache
an bayerischen Schulen (einschließlich Vorkurs Deutsch)
- Fragen der Förderung von Kindern beruflich Reisender
-
Beantwortung
von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Schulen, Kommunen und Bürgern
sowie
von Landtagsanfragen
-
Erarbeitung
von Stellungnahmen und Berichten sowie von Beiträgen für die Öffentlichkeitsarbeit
zu den
o. g. Themenbereichen
- Teilnahme, aktive Mitwirkung und Gestaltung von fachbezogenen Veranstaltungen und Terminen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
- Befähigung für das Lehramt an Hauptschulen
- überdurchschnittliche Examensnote
-
letzte
dienstliche Beurteilung oder Anlassbeurteilung mindestens mit der
Einschätzung: „Leistung, die die
Anforderungen übersteigt“ (3. Stufe)
- mindestens fünf Jahre berufliche Erfahrung an einer Schule
- gewandte schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
- fundierte Kenntnisse in der Erstellung und Auswertung von Tabellenkalkulationen
- überdurchschnittliche Kenntnisse im Bereich EDV
- Aufgeschlossenheit für moderne Unterrichtsformen und Erfahrung im Umgang mit neuen Medien im Unterricht
- überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
-
Fähigkeit
zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber
rechtlichen
Fragestellungen
- sicheres Auftreten
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az. I.1-5 P 1121.8-1b.86 371 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Herr Rißmann (Tel. 089 2186-2490) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung
einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Zum 25.
Februar 2013 ist im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
eine ganze Mitarbeiterstelle der
Referat VI.2
Schulreferat staatliche naturwissenschaftlich-technologische und private Gymnasien;
Fachreferat Religionslehre und Ethik;
Lehrpläne und allgemeine pädagogische
Angelegenheiten des Gymnasiums
Referat VI.5
Schulreferat staatliche Musische sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Gymnasien,
kommunale Gymnasien;
Fachreferat Wirtschaft und Recht, Geographie; Ganztagsschulen, Strukturelle Fragen
(Ausbildungsrichtungen, Stundentafeln)
Aufgabenbeschreibung:
- fachliche Angelegenheiten im Bereich Religionslehre und Ethik
- schulaufsichtliche Angelegenheiten im Bereich der privaten und kommunalen Gymnasien
- Genehmigungsverfahren bei Neugründungen von privaten Gymnasien
- Koordinierung des Gesamtlehrplans für das Gymnasium
- allgemeine pädagogische Angelegenheiten der Gymnasien
-
Beantwortung
von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Schulen, Kommunen und Bürgern
sowie von
Landtagsanfragen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
-
Erste
und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien im Fach Religionslehre
und Sprache (Deutsch, Latein
oder Englisch)
- überdurchschnittliche Beurteilung
- mindestens drei Jahre berufliche Erfahrung an der Schule
- Interesse an bildungspolitischen Fragestellungen
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
-
Fähigkeit
zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber
rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
- überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- überzeugendes Auftreten; sprachliche Gewandtheit (schriftlich, mündlich)
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az. I.1-5 P 1121.8-1b.86 370 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Herr Rißmann (Tel. 089 2186-2490) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Zum 25. Februar 2013 ist im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen. Die Aufgaben teilen sich auf folgende Referate auf:
Referat VII.11
Allgemeine Sportfragen, Schulsport
Referat VII.12
Sportlehrerausbildung, Anerkennung von
Sportlehrerqualifikationen, Sportstättenbau,
Verbundsystem Schule - Leistungssport
Aufgabenbeschreibung:
Mitarbeit im Bereich
- des Schulsports (Grundsatzfragen, Lehrerfortbildung, schulsportliche Wettbewerbe)
- der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen
-
der
Schule-Leistungssport-Verbundsysteme sowie u. a. im Bereich der Ausbildung und
Anerkennung von
Sportlehrkräften sowie des Sportstättenbaus
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
- Befähigung für ein Lehramt an Gymnasien in einer Fächerkombination mit Sport
-
überdurchschnittliche
fachliche und pädagogische Leistungen im 1. und 2. Staatsexamen sowie in den
dienstlichen Beurteilungen
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit zu strukturiertem Denken und Handeln
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
-
überdurchschnittliche
Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere bei der Erledigung
termingebundener
Arbeiten
- ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
- sehr gute Ausdrucksfähigkeit
- Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
- sicheres, überzeugendes Auftreten
- Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
- Organisations- und Verhandlungsgeschick
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az. I.1-5 P 1121.8-1b.86 372 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Herr Rißmann (Tel. 089 2186-2490) gerne zur Verfügung.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
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Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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