Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


                 

 

Nummer 19*     Ausgegeben in München am 15. Oktober 2012    Jahrgang 2012

 

 


 

Inhalt


 

Besetzung der Stelle des Heimleiters/der Heimleiterin am Staatlichen Internat des Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasiums Bayreuth (Zweitausschreibung)

Ausschreibung von Schulratsstellen

Teilnahme von Klassen und Lehrkräften an der „Berufsbildung 2012“, Berufsbildungsmesse und 12. Bayerischer Berufsbildungskongress vom 10. bis 13. Dezember 2012

Ausschreibung von Stellen für Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 





Besetzung der Stelle des Heimleiters/
der Heimleiterin am Staatlichen Internat des
Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasiums Bayreuth
(Zweitausschreibung)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 7. September 2012 Az.: VI.5-5 P 5001.1-6.60 087

 

Ab 25. Februar 2013 ist die Stelle des Heimleiters/der Heimleiterin des Staatlichen Internats am Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth (Musisches und Sprachliches Gymnasium mit Einführungsklassen) zu besetzen (Funktions-Nr. 9100, Wertigkeit 1). Das Heim bietet Platz für 51 Buben und Mädchen, wel­che von dort aus auch die be­nach­bar­ten Schulen besuchen.

 

Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 13 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes möglichst mit Erfahrungen im Heimschul- bzw. Internatsdienst unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Frauen wer­den besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass eine Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der jeweiligen Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Schulleitung des Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasiums Bayreuth weitergegeben und von dort binnen weiterer 14 Tage zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken übermittelt. Dieser gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens sechs Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung  an das Staatsministerium weiter.

 

Einem Außenbewerber/einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei der Schulleiterin des Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasiums Bayreuth vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)     durch den Schulleiter/die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

b)    durch den Schulleiter/die Schulleiterin der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten. Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Schulleitung bekannt zu geben. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 19. September 2012
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.89 170

 

Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis und in der Stadt Coburg wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Volksschulen verfügen.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 19. September 2012
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.89 171

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Forchheim ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 19. September 2012
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.89 169

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Passau ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich .

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 19. September 2012
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.83 102

 

Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 20. September 2012
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.89 173

 

Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Teilnahme von Klassen und Lehrkräften
an der „Berufsbildung 2012“,
Berufsbildungsmesse und
12. Bayerischer Berufsbildungskongress
vom 10. bis 13. Dezember 2012

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 24. September 2012
Az.: VII.1-5 O 9112.1-7.87 262

 

Die Bayerische Staatsregierung veranstaltet von Montag, 10. Dezember 2012 bis Donnerstag, 13. Dezember 2012 zusammen mit den Organisationen der Wirtschaft, den Schulen, der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit und zahlreichen Berufsverbänden im Nürnberger Messezentrum die „Berufsbildung 2012“, Berufsbildungsmesse und 12. Bayerischer Berufsbildungskongress. Unter dem Motto „Find´ heraus, was in dir steckt“ soll diese Großveranstaltung die Bedeutung beruflicher Qualifikation für den Start in das Berufsleben sowie für die Beschäftigungsmöglichkeiten und den beruflichen Aufstieg hervorheben.

Außerdem versteht sich die „Berufsbildung 2012“ als wichtiges Forum, um die Vielfalt und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Bayern darzustellen.

 

Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist frei.

 

1.       Überblick über die Inhalte und Schwerpunkte der „Berufsbildung 2012“
Aktuelle Informationen, alle Anmeldeformulare sowie das vollständige Programm der „Berufsbildung 2012“ finden Sie unter: www.bbk.bayern.de.

1.1    Auswahl an bildungspolitischen Veranstaltungen

 

a)       12. Bayerischer Berufsbildungskongress „Lernen und Arbeiten im Lebenslauf“
(Dienstag, 11. Dezember 2012 bis Mittwoch, 12. Dezember 2012)
Der 12. Bayerische Berufsbildungskongress richtet sich an Fachleute aus Wirtschaft, Schule und Verwaltung, an Lehrkräfte aus Schulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen sowie an interessierte Eltern. Der kontinuierliche technologische und wirtschaftliche Wandel und eine immer älter werdende Gesellschaft erfordern eine lebenslange Lernbereitschaft. Dies stellt Anforderungen an den Einzelnen, aber auch an die Unternehmen, an die Schulen und an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung. Die Veranstaltung gibt Gelegenheit, die Herausforderung von allen Seiten zu beleuchten und sowohl Theorie als auch Praxis zu Wort kommen zu lassen.

 

Das vollständige Kongressprogramm kann unter www.bbk.bayern.de → Kongress eingesehen werden.

 

Für den Fachkongress ist eine Anmeldung erforderlich!

 

b)       Thementag „Demografie im Blick – Potentiale erkennen“

(Donnerstag, 13. Dezember 2012, ab 9.30 Uhr)

Im Rahmen einer Plenumsveranstaltung am Vormittag und ergänzender Fachforen im Anschluss stellt der Thementag der „Berufsbildung 2012“ die demografische Entwicklung als zentrales Handlungsfeld der Gegenwart und Zukunft in den Mittelpunkt.

 

Auswahl an Foren im Rahmen des Thementags

-        Forum 1 „Fit für die Zukunft – Chancen für alle jungen Menschen in Bayern“

(Donnerstag, 13. Dezember 2012, 9.30 bis 11.00 Uhr) mit:

-        Bernd Sibler, Staatssekretär, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

-        Markus Sackmann, Staatssekretär, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

-        Ralf Holtzwart, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit

-        Forum 8 „Veränderte Ausbildungsnachfrage, demografische Entwicklungen – Auswirkungen auf die beruflichen Schulen“

(Donnerstag, 13. Dezember 2012, 13.30 bis 15.00 Uhr): Vortrag von Mdgt. German Denneborg, Leiter der Abteilung „Berufliche Schulen, Erwachsenenbildung, Sport“, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bbk.bayern.de → Highlights → Thementag.

Die Plenumsveranstaltung und die Foren sind frei zugänglich und können ohne Voranmeldung besucht werden.

 

1.2  Jugendveranstaltungen

 

In einem ständig wechselnden Programm werden speziell auf Jugendliche zugeschnittene Veranstaltungen angeboten. Vorgesehene Schwerpunkte sind:

-        Bewerbungstrainings

-        Benimmtrainings

-        Berufswahlorientierung

-        Fachvorträge

-        Workshops

-        (Um-)Wege zur Ausbildung

-        Hochschule Dual

 

Achtung: Zu vielen dieser Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich!

 

Das vollständige Programm kann unter www.bbk.bayern.de → Messe → Für Jugendliche eingesehen werden.

 

1.3  Lehrerfortbildungen


Im Rahmen der „Berufsbildung 2012“ werden für Lehrkräfte aller Schularten sowie Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer vielfältige Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Diese sind grundsätzlich anmeldepflichtig. Das vollständige Fortbildungsprogramm ist unter: www.bbk.bayern.de → Messe → Für Lehrkräfte → Fortbildungsangebote ersichtlich. Die Anmeldung erfolgt über die Fortbildungsdatenbank Bayern (FIBS) http://fortbildung.schule.bayern.de.

 

2.     Teilnahme von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften

 

Die „Berufsbildung 2012“ bietet Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften wertvolle Informationen über die Berufswelt und die berufliche Aus- und Weiterbildung. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften im Rahmen von Schülerfahrten gemäß der „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“ vom 9. Juli 2010 (KWMBl S. 204) wird deshalb besonders empfohlen. Hauptsächlich angesprochen sind Schülerinnen und Schüler

-        der Mittelschulen der Jahrgangsstufen 8, 9 und 10;

-        der Förderzentren der Jahrgangsstufen 8, 9 und 10;

-        der Realschulen der Jahrgangsstufen 9 und 10;

-        der Wirtschaftsschulen der Jahrgangsstufen 9, 10 und 11;

-        der Gymnasien der Jahrgangsstufen 9 bis 12;

-        der Berufsschulen;

-        der Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung;

-        der Berufsfachschulen sowie

-        der Fachoberschulen und Berufsoberschulen.

 

Die Schulen in Nürnberg und Umgebung sollten die „Berufsbildung 2012“ soweit möglich an den Nachmittagen besuchen. Damit können nicht nur sehr große Besucherströme an den Vormittagen etwas entzerrt werden; an den Nachmittagen herrschen erfahrungsgemäß auch bessere Bedingungen für individuelle Beratungsgespräche und für die Teilnahme an den interaktiven Angeboten.

 

Zu Beginn des Schuljahres 2012/13 erhielten alle Schulen in Bayern ein Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, das Informationen über Ablauf und Inhalte der „Berufsbildung 2012“ enthält. Weitere nach Jahrgangsstufen differenzierte Unterrichtshilfen zur Vorbereitung des Messebesuchs können im Internet unter: www.bbk.bayern.de → Messe → Für Lehrkräfte abgerufen werden. Die pädagogischen Leitfäden sollten unbedingt zur Vor- und Nachbereitung im Unterricht genutzt werden, um die Schülerinnen und Schüler auf den Besuch der Messe vorzubereiten und ihnen damit einen möglichst informativen und gewinnbringenden Messebesuch zu ermöglichen.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für den Besuch der „Berufsbildung 2012“ ein finanzieller Zuschuss zu den Klassenfahrten gewährt werden (Informationen unter: www.bbk.bayern.de → Messe → Für Lehrkräfte → Mit der Klasse zur Messe).

Die „Berufsbildung 2012“ bietet den Lehrkräften aller Schularten die Möglichkeit zur umfassenden Information und Fortbildung über Fragen, Entwicklungen und Problemstellungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Teilnahme an der „Berufsbildung 2012“ kann als Maßnahme der Lehrerfortbildung Anerkennung finden. Mit Genehmigung der Teilnahme durch den Dienstvorgesetzten wird für Lehrkräfte aller Schularten Unfallfürsorge nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) gewährt. Lehrkräfte erhalten auf Antrag Dienstbefreiung für den Besuch der Veranstaltung, sofern durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Unterrichtsausfall vermieden wird. Ein Zuschuss zu den Reisekosten kann nicht gewährt werden.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung von Stellen für
Ständige Vertreter an
staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 28. September 2012
Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.96 254

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit sofortiger Wirkung an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.        Staatliche Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege Münnerstadt

Die Berufsfachschule für Hauswirtschaft besuchten im Schuljahr 2011/2012  70 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Berufsfachschule für Kinderpflege 149 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und die Berufsfachschule für Sozialpflege 107 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.

 

Im gleichen Hause befinden sich eine Fachakademie für Sozialpädagogik (162 Studierende und 63 Erzieherpraktikanten) sowie eine Berufsfachschule für Altenpflege (84 Schüler und Schülerinnen), die vom Leiter der staatlichen Berufsfachschulen mitgeführt werden. Es wird erwartet, dass der/die künftige Funktionsinhaber/in mit den beiden Schulen eng kooperiert.

 

Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

2.        Staatliche Berufsschule Mindelheim mit Staatlichen Berufsfachschulen für Hauswirtschaft Memmingen, für Kinderpflege Memmingen und für Sozialpflege Memmingen sowie für Hotel- und Tourismusmanagement Bad Wörishofen

An der Staatlichen Berufsschule Mindelheim werden gewerbliche, kaufmännische und agrarwirtschaftliche Klassen geführt. Im Schuljahr 2012/2013 besuchen 1680 Blockschüler und Blockschülerinnen, 266 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 37 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen die Berufsschule.

 

Die Staatliche Berufsschule ist mit den Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege sowie für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement organisatorisch verbunden, die an den zwei Außenstellen der Staatlichen Berufsschule Mindelheim angesiedelt sind. Während die Außenstelle Bad Wörishofen ein Kompetenzzentrum für gastronomische Berufe ist, sind die das Profil der Stammschule in Mindelheim prägenden Berufe die Berufskraftfahrer, die Nutzfahrzeugmechatroniker, die Land- und Baumaschinenmechaniker und die Metallbauer. Die vier Berufsfachschulen zählen zusammen 235 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.

 

Der Einsatz des Ständigen Vertreters des Schulleiters erfolgt an der Stammschule in Mindelheim.

 

Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 mit Amtzulage ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen.

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/ der Ständigen Vertreterin des Schulleiters kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)     von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Staatsministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Offene Stellen

Ausschreibung der Stelle der Dienststellenleitung der
Bayerischen Landesstelle für den Schulsport

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich zum 1. April 2013 ist an der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport die Dienststellenleitung neu zu besetzen.

 

Die Bayerische Landesstelle für den Schulsport unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bei allen Maßnahmen zur Förderung des Schulsports im Bereich aller Schularten. Die Aufgabenbereiche der Landesstelle beziehen sich auf die Fachberatung für den Sportunterricht an Gymnasien, Realschulen und beruflichen Schulen, auf die Organisation der staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht, die Organisation der schulsportlichen Wettbewerbe, die Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Sportverein und die Organisation von Ehrungen im außerschulischen Sport und im Schulsport.

 

Die Aufgaben der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport ergeben sich im einzelnen aus § 2 der Verordnung über die Errichtung einer Bayerischen Landesstelle für den Schulsport vom 14. Mai 1974 und der Bekanntmachung zur Organisation und Verwaltung der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport vom 10. Oktober 1991.

 

Vorausgesetzt werden:

-         mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegte 1. und 2. Staatsprüfung für ein Lehramt an bayerischen Schulen mit einer durch den Abschluss eines 2. Staatsexamens sich ergebenden Unterrichtsberechtigung im Fach Sport

-         mehrjährige Erfahrungen in herausgehobener Funktion im Schul- bzw. Schulaufsichtsdienst

-         Verwaltungserfahrung auf dem Gebiet des Schulsports im Bereich aller Schularten

-         überdurchschnittliche Beurteilungen

-         gewandte schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft, Führungs- und Leitungsverantwortung wahrzunehmen

-         ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit

-         Fähigkeit und Bereitschaft, Impulse für die Weiterentwicklung des Schulsports zu setzen

-         Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit

-         Fähigkeit zu strukturiertem Denken und Handeln sowie zielgerichteter Prozesssteuerung

-         Organisations- und Verhandlungsgeschick

-         überdurchschnittliche Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-         sicheres, überzeugendes Auftreten

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern.

 

Die Stelle ist ausschließlich für Beförderungsbewerber vorgesehen.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer bzw. einem Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Ref. VII.11

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der KMBek vom
7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Gem. Art. 7 Abs. 3 BayGIG werden Frauen zur Bewerbung aufgerufen.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

a)     durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts

b)    ggf. durch die Regierung

c)     ggf. durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.

 

 

 

 

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Besetzung der Direktorenstelle
an der staatlichen kooperativen Gesamtschule Treuchtlingen

 

An der Senefelder-Schule Treuchtlingen ist die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters (Besoldungsgruppe A 16) neu zu besetzen.

 

Die staatliche kooperative Gesamtschule Treuchtlingen führt einen Mittelschulzug, einen Realschulzug und einen Gymnasialzug (jeweils Jahrgangsstufe 5 bis 10). Derzeit besuchen insgesamt 1359 Schülerinnen und Schüler die Senefelder-Schule, wovon 435 zum Mittelschulzug, 512 zum Realschulzug und 412 Schülerinnen und Schüler zum Gymnasialzug gehören.

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung wohnen wird.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der KMBek vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)). Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Termine für die Vorlage der Bewerbungen

bei der Leitung der Schule,

an der die Bewerberin/der Bewerber tätig ist

eine Woche,

beim Ministerialbeauftragten (Gym.)

des jeweiligen Aufsichtsbezirks

zwei Wochen

beim Ministerialbeauftragten (Gym.)

des Aufsichtsbezirks Mittelfranken

drei Wochen und

beim Staatsministerium

fünf Wochen

nach Erscheinen des Amtsblattes.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

 

 

 

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Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Schule Bombay/Mumbai, Indien

Arbeitsbeginn:                         1. August 2013

Ende der Bewerbungsfrist:     30. November 2012

 

Deutschsprachige Schule

Klassenstufen: 1 bis 11

Schülerzahl: 132

Sekundarstufenabschluss I

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureat (GIB) geplant

Deutsches Sprachdiplom der KMK im Aufbau

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind unbedingt erforderlich

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

2.     Deutsche Internationale Schule Den Haag, Niederlande

 

Arbeitsbeginn:                             1. August 2013

Ende der Bewerbungsfrist:         30. November 2012

 

Deutschsprachige Schule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 224

Realschulabschluss

Reifeprüfung

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Für beide Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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