Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 21* Ausgegeben in München am 16. November 2012 Jahrgang 2012
Inhalt
Ausschreibungen
von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 16. Oktober 2012 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.99 924
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis und in der Stadt Fürth ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Aufgaben der Staatlichen Schulämter vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 18. Oktober 2012
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.102 022
Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) bei dem Staatlichen Schulamt im Landkreis Kitzingen wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Volksschulen verfügen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Aufgaben der Staatlichen Schulämter vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Haupt- bzw. Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.
Josef K u f n e r
Ministerialdirigent
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 23. Oktober 2012 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.51 444
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Freyung-Grafenau und im Landkreis Regen ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Der dienstliche Aufgabenbereich wird vorrangig den Landkreis Regen umfassen, wobei verschiedene Handlungsfelder landkreisübergreifend angelegt sind.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
Staatliche Prüfung für
Skilehrer und Snowboardlehrer 2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 23 . Oktober 2012 Az.: VII.12-5 K 7200-3.113 997
Die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaft der Technischen Universität München führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der Zeit vom 23. März bis 28. März 2013 in Oberstdorf eine staatliche Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 8. Februar 1999 (BayRS 227-3-2-1-UK/WFK, GVBl S. 40) durch. Der Bereich „Theorie“ wird aus organisatorischen Gründen am 18. und 19. März 2013 in München geprüft.
Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer bis spätestens 22. Februar 2013 (Posteingang) an die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaft der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 60, 80992 München.
Dem Gesuch um Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. ein tabellarischer Lebenslauf mit Passbild, der folgende Angaben enthält:
Name, Tag und Ort der Geburt, Beruf, Schulbildung, Gang der fachlichen Ausbildung und sportlicher Werdegang des Ausbildungsteilnehmers;
2. amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate);
3. ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Skilehrer bzw. Snow-boardlehrer bescheinigt;
4. Nachweis über wettkämpferische Betätigung (anerkannt werden Bestätigungen von Vereinen/Verbänden – nicht Ski- bzw. Snowboardschulleitern – bzw. einschlägige Urkunden) in bestätigter Kopie, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber an mindestens fünf Wettbewerben – Alpin- und Langlaufwettbewerbe für Skilehrer, Snowboardwettbewerbe für Snowboardlehrer – teilgenommen hat. Bestätigungen über die Teilnahme an internen Vereins- bzw. Snowboard- und Skischulrennen bzw. entsprechende Urkunden sind davon ausgenommen;
5. Nachweis über die erfolgreiche Ablegung des Abschlusslehrgangs;
6. Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren;
7. Nachweis über die Ableistung des vorgeschriebenen Praktikums (Vorlage des Arbeitsbuchs).
Die Nachweise nach Nummern 4 und 7 können bis spätestens 9. März 2013 (Posteingang) nachgereicht werden. Alle anderen Nachweise sind grundsätzlich mit dem Gesuch lückenlos vorzulegen.
Wiederholer fügen dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur die unter den Nummern 2, 3 und 6 genannten Unterlagen sowie den Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung bei. Wiederholer, die gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BayAPOFspl nur einzelne Prüfungsteile oder -bereiche wiederholen wollen, legen zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung bestandener Prüfungsteile bzw. -bereiche bei. In diesen Fällen ist nur die dem jeweiligen Prüfungsaufwand entsprechende Prüfungsgebühr einzuzahlen. Der im Einzelfall zutreffende Betrag hängt von den abzulegenden Prüfungsteilen ab und wird auf Anfrage von der Technischen Universität München mitgeteilt. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technische Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.
Für die Prüfung einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses oder der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Ski- bzw. Snowboardlehrer gemäß der Verordnung über die Prüfungsgebühren des Sportzentrums der Technischen Universität München für die Prüfungen für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern vom 30. November 1999 (BayRS 2210-2-6-3-UK/WFK, GVBl S. 572) Gebühren in Höhe von jeweils 350 € erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
Bankverbindung:
HypoVereinsbank München
BLZ 700 202 70
Kontonummer 80 137
Empfänger:
Staatsoberkasse Augsburg für die TUM
Verwendungszweck:
Staatliche Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer 2013
PK-Nr.: 0007.0129.7176 (Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben)
Bei Überweisungen aus dem Ausland ist zusätzlich anzugeben:
IBAN: DE 07 7002 0270 0000 0801 37
BIC (Swift-Code) der HypoVereinsbank: "hyvedemm"
Hinweis:
Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer 2013“ anzugeben.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
StAnz 2012 Nr. 46
Staatliche
Prüfung für
Gebärdensprachdolmetscher 2012/2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 26. Oktober 2012 Az.: IV.8-5 S 8615.1-4a.115 523
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet im Jahr 2012/2013 eine Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher an. Die Prüfung wird nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GDPO) vom 26. Oktober 2004 (GVBl S. 419), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378), durchgeführt.
Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsgebühren, Prüfungsanforderungen etc. können über die Internetseite des Bayerischen Instituts zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung (GIB–BLWG) unter www.giby.de abgerufen werden.
Die Anmeldung zur Prüfung ist auf einem Formblatt, das ab sofort beim Gehörlosen Institut Bayern angefordert werden kann, bis spätestens 11. Januar 2013 (Datum des Poststempels) beim Bayerischen Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung (GIB–BLWG), Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg, einzureichen.
Termin der
schriftlichen Prüfung: 22. Februar 2013
Zeitraum der
praktischen Prüfung: 5. bis 6. Juli 2013
Die Prüfung findet am Bayerischen Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung (GIB–BLWG), Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg, statt.
Josef K u f n e r
Ministerialdirigent
StAnz 2012 Nr. 46
Ausschreibung von Stellen
für Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 30. Oktober 2012
Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.117 755
Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Rothenburg-Dinkelsbühl mit Berufsfachschulen für Kinderpflege und kaufmännische Assistenten
Die Berufsschule Rothenburg-Dinkelsbühl mit gewerblich-technischer, kaufmännischer und sozialpflegerischer Ausbildungsrichtung wird zusammen mit der Staatlichen Wirtschaftsschule Dinkelsbühl (252 Schüler und Schülerinnen) in Personalunion geführt. Sie ist mit den staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege (42 Schüler und Schülerinnen) und für kaufmännische Assistenten (29 Schüler und Schülerinnen) organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen derzeit insgesamt 1.676 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 29 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Der Ständige Vertreter/Die Ständige Vertreterin des Schulleiters wird für die Berufsschule und die Berufsfachschulen zuständig sein.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen.
Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Staatsministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Josef K u f n e r
Ministerialdirigent
Stellenausschreibung des Marien-Gymnasiums
Kaufbeuren des Schulwerks der Diözese Augsburg
Am o. g. Gymnasium ist zum
23. Februar oder 1. August 2013
die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters
neu zu besetzen.
Das Marien-Gymnasium Kaufbeuren führt einen sprachlichen, einen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen sowie einen naturwissenschaftlich-technologischen Zweig. An der Schule unterrichten derzeit 61 Lehrkräfte 550 Schülerinnen in 20 Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 sowie 179 Schülerinnen in Q11 und Q12.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Gymnasien in Bayern. Erfahrungen in der Schulverwaltung bzw. in entsprechenden Funktionen wären vorteilhaft. Insbesondere wird die Bereitschaft zur pädagogischen Profilierung erwartet, beispielsweise nach dem Konzept des Marchtaler Plans. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Beamte der Besoldungsgruppe A 15 und A 16 grundsätzlich möglich.
Die Identifikation mit den Werten der katholischen Kirche und die Beteiligung am kirchlichen Leben sind für diese Stelle Voraussetzung. Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter mit dem Kollegium der Schule, den Eltern, dem Träger, den Franziskanerinnen des Crescentia Klosters sowie der im gleichen Schulhaus befindlichen trägereigenen Mädchenrealschule vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie/Er soll für eine zielstrebige Schulentwicklung aufgeschlossen sein und in der Tätigkeit an einer Katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen. Die Wahl der Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Nähe setzen wir voraus.
Die Stelle wird als Führungsposition für die Dauer von einem Jahr zunächst auf Probe besetzt. Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-) Diözesen ABD Teil A. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 1. Dezember 2012 an das Schulwerk der Diözese Augsburg, Postfach 11 05 80, 86030 Augsburg, erbeten.
Telefonische Rückfragen sind möglich unter der Nummer 0821/3166-762.
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum August 2013 ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine Vollzeitstelle für eine Lehrkraft im staatlichen Schuldienst für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen.
Referat Pädagogische Grundsatzfragen
Aufgabenbeschreibung:
Die Stelle umfasst schwerpunktmäßig die Mitarbeit im Projektteam LehrplanPLUS. Zu den Aufgaben des Referats gehören weiterhin die Themenbereiche Individuelle Förderung, Globale Entwicklung, Ganztagsschulen und ökonomische Verbraucherbildung.
Aufgaben im Zusammenhang mit dem Projekt LehrplanPLUS:
- Konzeptionelle Begleitung und Beratung von Lehrplankommissionen
- Evaluation von Einzellehrplänen
- Entwicklung und Optimierung von Unterstützungsmaterialien für die Lehrplanarbeit
- Koordinierungsaufgaben im Projekt
- Betreuung des Portals LehrplanPLUS; insbesondere Öffentlichkeitsarbeit
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
- 1. und 2. Staatsexamen für ein Lehramt an Gymnasien
- Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
- Überdurchschnittliche fachliche Qualifikation und dienstliche Beurteilung
- Erfahrung in der Entwicklung von Lehrplänen (wünschenswert)
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
- Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
- Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
- Sicheres und überzeugendes Auftreten
- Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
- Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
- Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
- Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Die ausgeschriebene Stelle ist prinzipiell teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Arnulf Zöller zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
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Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen
oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Deutsche Schule – Colegio Andino Bogotá, Kolumbien
Arbeitsbeginn: 1. August 2013
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Dezember 2012
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 1583
Abiturprüfung
Deutsches Sprachdiplom I und II
Landeseigener Sekundarstufenabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen
Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
2. Deutsche Schule La Paz, Bolivien
Arbeitsbeginn: 1. Januar 2014
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Januar 2013
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel/berufsbildender Zweig (IVP)
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 923
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Von der KMK anerkannte Berufsschule
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Für beide Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
German Swiss International School Accra, Ghana
Arbeitsbeginn: 1. August 2013
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Dezember 2012
Deutschsprachige Schule
Klassenstufen: 1 bis 6
Schülerzahl: 48
Primarschule
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Grundschule/Hauptschule
BesGr. A 12/A 13 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist in der ZfA vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
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Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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